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* 3 und wichtigen Geſchaͤften gebraucht, und auch von

nen unausgeſetzt neue Beweiſe Ihres Eifers und Ihrer

Ihres Gatten haben Wir Sie, mit Geneh⸗ 33 ,,. dielgeliebten Ge⸗

6. das Göttliche, der lautere

ö n , ,

dankbar, daß Wir Dasjenige, 1

ten ausgerüſtet, durch Ihre Gottesfurcht, Ihre mütterliche ö

re Wohlthaͤtigkeit orbild aller häus⸗

Zweck dieſer Gruͤndung gemacht am 11. Juli d. J. Allerhoͤchſt beſtätigte Gutachten des Reichs-Rathes und das Verzeichniß der Mitglieder des Ma⸗ nufactur⸗Rathes. Hierauf verlas man eine, von dem De— partement der Manufacturen abgefaßte kurze Beſchreibung, über den Zuſtand der Ruſſiſchen Fabriken im Allgemeinen, nebſt einem Berichte uͤber die Privat- Fabriken und Sa— wodden, deren Anzahl, nach den letzten eingelaufenen Anga— ben, ſich auf 6000 beläuft; auf welchen gegen 300,000 Ar— beiter angeſtellt ſind. m ; Die Handels-Zeitung enthaͤlt ein Verzeichniß der Haupt— Waaren⸗-Artikel, welche bis zum 13. Nov. bei den Europaͤi—⸗ ſchen Zollaͤmtern des Reiches eingefuhrt oder ausgefuͤhrt wor⸗

Kaufmanns zu vielleicht nicht ihres

Sitten Würde, a . herzliches

atte, verleſen; ferner das

. * ö * 2

Pr. Fiſcher . Pocher . Rußland) eine 4 d Tdoske viell Gleichen indien ſtammen und ward in ein Buͤchſe aufbewahrt. Die unſchätzbe rat, oder faſt eine Viertel-Unze, iſt a, n e, . den des , ilbers ub ri vollig dur tig und ſo glatt, daß ſie, auf P gelegt, wie Queckſilber . 22 . 6

war, und die : ie ſoll aus Oſt⸗

vom 6. on, mit alten.

Einer Ausnahme der 1ſten, nur zwei General⸗Majors 2

33 werden Sich ohne Zweifel uͤberz aaßr

Nach dieſem, ogenen Tableau be⸗

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(in Paris, Verfailles, Soiſſons . h * 2 Gia Me und Naney ß; 4 Tonrs, mit 2 (tn Tour? mn 36 hr ne! mit 2 (in Straßburg

eſt); 1. (in Caän und Saint-Lo); 15) Rouen, 3 und Amiens); 16) Lille, mit 2 (in Lille und Baſtig, mit 1 (in Ajaccio); 185 Dijon, und 3 19) 36 . ö ö 20) Périgueux, mit 1 (in Pẽérigueux); 21) Bourges, nit 2 1 5. und Limoges. . . Die Zahl der Unter-Militair-Diviſtonen betrug bls jetzt 72; ſonach ſind 26 eingegangen. 2 ? In demſelben Blatte des Moniteurs befindet eine Verordnung folgenden Inhalts: „Art. 1. Die Stabs⸗⸗ Ober- und ſonſtigen Offieiere, welche zu den Organifations! Stämmen der Armee gehören, zugleich aber ein von dem Kriegs-Miniſterium unabhängiges und mit einem Gehalte aus Staats- Fonds verknüpftes Civil-Amt entweder ſchon jezt bekleiden oder in der Folge erhalten, ſollen in dieſem Falle hinfuͤhro keinen Sold irgend einer Art mehr durch das Bud— get des gedachten Miniſteriums beziehen. Art. 2. So lange jene Officiere zu den Stammen des activen Heeres gehören, ſoll ihnen die Zeit, wo ſie das obgedachte Amt ausgenbt ha— ben, als wirkliche Dienſtleiſtung in der Armee hinſichtlich

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des Avancements und des Anſprüchs auf Penſton angerech—