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BVerbeſſerung der alten Geſetze angegeben, und hierbei der General⸗Verſammlung empfohlen, ihre Aufmerkſamkeit be⸗ ſonders darauf zu richten, daß der Rechtsgang von allen un⸗ nutzen Foͤrmlichkeiten befreit werde. Der Preßfreiheit habe man Schutz zu gewähren, und dieſelbe duͤrfe nur dahin ſchränkt werden, daß Pasquille und ketzeriſche Schriften ver⸗ boten werden. Bei dem im Allgemeinen obwaltenden Geld⸗ mangel und Darniederliegen des Verkehrs wird fur wuͤn⸗ ſchenswerth erklart, daß man denjenigen, die mit ihren Zah⸗ lungen an' die Staats⸗Kaſſe in Ruckſtand ſind, . einige Nachſicht gewaͤhrt, und daß das wegen Eintreibung der öͤf— fentlichen Schulden gegebene Geſek abgeändert werde. Auch
werde von der General⸗Verſammlung erwartet, daß ſie fuͤr
die gehörigen Mittel zur Errichtung einer National-Aka⸗ demniü in Iten Echota ſoͤrgen werbe. Schon im Jabre 1819 habe man 15 Meilen Land angzwieſen, um durch deren Ver. kauf (en Fonds fär die Anſtsit zi. ergalten, Pelchet, unter der Aufſicht des Präſidenten der Vereinigten Stagten zur Erziehung der Jugend zu verwenden fey. Der wiederholten Anträge ungeachtet wären dieſe Laͤndereien aber noch nicht verkauft, und daher ſolle die Verfammlung den Praͤſidenten erſuchen, daß dieſelben zur Stiftung der erwahnten Natio⸗ nal⸗Akademie angewendet wurden. Auch wäre es nuͤtzlich, ein Comité zu beauftragen, daß es den Prüfungen der Ar— men Schulen beiwohne, und der Sitzung der General⸗Ver⸗ ſammlung in . Seffion daruͤber Bericht abſtatte. Hierdurch wurde der Eifer unter den Schuͤlern erregt, und die Wach ſam⸗ keit der Lehrer vergrößert werden, auch wurde dieſe Magßregel den allgemeinen Wuͤnſchen entſprechen. — In Betreff der Anſpruͤche, welche die P z Georgia auf einen Theil der Cherokeſi⸗ ſchen Beſitzungen macht, wied bemerkt, daß dieſelben, weder
auf Entdeckung, noch auf Eroberung, noch endlich auf Ver⸗
trag gegruͤndet werden könnten (wie behauptet worden) ; es ö eshalb der General⸗Verſammlun empfohlen, dem Con⸗ reß der Vereinigten Staaten die Geſinnungen des Cheroke⸗ und denſelben zu bitten, von dem
Verlangen der Landerei⸗Abtretung abzuſtehen. z * *
ufolge lautet ein . und Braſi⸗
in mitgetheilten tat 5 eide contrahirende ſich, die ihnen zu ſtehenden Mittel anzuwenden, um bie Schifffahrt auf dem Plataſtreme und auf allen Fluͤſſen, welche in denſelben fließen, zum Nutzen der Unterthanen bei⸗ der Staaten auf 15 Jahre und ſo, wie in dem definitiven riedens⸗Tractate ſeſtgeſetzt werden durfte, frei zu erhalten. 52 enwaͤrtige Zuͤſatz- Artikel ſoll von a . Kraft und Gultigkeit feyn, als ob er Wort füͤr Wort in dem heute abgeſchloſſenen Pralimiaar Tractat ſtande. . Einer der C aire, welche den ratificirten Friedens⸗ Tractat von res nach Rio⸗-Janeiro brachten, war unſer tapferer Landsmann, Admiral Brown, den die Bue— nos dchriſche Regierung zu einer Zeit mit ſo großer Undank— barkeit behandelte, und ohne deſſen Anſtrengungen in dem Kriege die Argentiniſche Republik wahrſcheinlich verloren ge— weſen ſeyn wurde. = In Rio hat der Marine⸗Miniſter an⸗ gezeigt, daß alle Buends⸗Ayriſche Kriegsgefangene ren, und nach ihrer eimath zurückkehren konnten, ſobald ein bevollmächtigter Agent aus Buenos-Awyres eingetroffen ſey. Die Handels Kammer hatte die Anzeige gemacht, daß bie Blokadẽ des la Plata durch die Braſilianiſche Flotte aufgehört habe.
Inland.
30. Dec. Vom 1. Januar 1829 an ſoll, auf Verordnungen vom 27. Juli 1827 (Amts,
Köln, den Grund der blatt der Königl. Regierung zu Köln Nr. 31) und zufolge
einer Verfügung der Königl. Regierung, Kirchen und Schul⸗Verwaltung vom 1. robe , . . e⸗ fetzliche Schuljwang eintreten, Damit wird eine einför⸗ mige Organiſation des Elementar⸗Schulweſens hieſiger Stadt, ſo wie die neue Einrichtung der Armenſchule in . — geſetzt werden. Von dem bezeichneten Zeitpunkte an ließen glle Schulgelder, welche fur die untere Abtheilung der Schule auf 2 Sgr., fuͤr die obere auf 15 Sgr. pro Kopf feſtgeſetzt ſind, ſo wie die Heizungsgelder in die Stadtkaſſe, wogegen die Lehrer und Lehrerinnen ihre Beſoldung aus derſelben be⸗ ziehen. Eine vollſtaͤndige Local Schulordnung ſoll, ſobald als inöglich, zur Kenntniß des Publſtums gebracht werden. Die nene ſrganiſation des in dieſer großen Stadt ſo lange ver⸗
munal Auflage oder
Auantität iſt groß und eben deshalb die
räliminar⸗Trac⸗ heile verpflichten
ſchulen, wovon jede
frei waã·
geeigneten Stellen auf Gemeinde, Eigenthum angepflanzt.
nachlaͤſſigten Elementar⸗Schulweſens wird nicht zu den klein ſten Verdienſten gehoͤren, welche ſich die HYreuhiſche Regie⸗ rung um Köln erworben hat. .
Bonn. Da ſich ein nicht unbedeutendes Deficit in den zur Verpflegung der Armen in dieſer Stadt beſtimmten Sum⸗ men zeigte, und die vorgeſetzte Behörde eine nene Armen⸗ ſteuer nicht fuͤr zulaäͤſſig und paſſend hielt, ſo ſuchte man dies Bedärfniß durch eine Sammlung von Unterſchriften zu frei⸗= willigen Beiträgen zu decken. Der thatigen Mitwirkung des Landraths des? Kreiſes Bonn, Herrn von Hymmen, ſo wie des Ober-⸗Buͤrgermeiſters, Herrn Windeck, und der uuͤbri⸗ . Mitglieder des Stadtrathes iſt es gelungen, eine ſolche Anzahl von Unterzeichnungen zuſammenzubringen, daß das Deficit im näͤchſten 8. gedeckt iſt, und eine neue Com- . NRrmenſteuer nicht nothwendig ſeyn wird. ö efindet ſich das ſtädtiſche Vermoͤgen in gutem
Fuͤr die Verbeſſerung des Schulweſens zeigt ſich fort wahrend im Kreiſe Bonn viel * 3 . 8 Burgermeiſter Franken hat die Gemeinden der Bürgermeſ= ö ſtereien Godesberg und Vilix zu der Errichtung von Schul. haͤuſern oder neuen Anbauen bewogen, wobei die Einwohner ſehr guten Willen bezeigt haben. Auch durch fleißigen Schul⸗ beſuch zeichnen ſich dieſe Gemeinden aus, und die in der Buͤr⸗ germeiſterei Herſel ergriffene Maaßregel, einige nachläſſige Aeltern, die ſhre Kinder nicht zur Schule ſchickten, vor das Polizeigericht zu ſtellen, hat bei den Säumigen guten Erfolg gehabt., Eine weſentliche Verbeſſerung iſt die in den Buͤr⸗ germeiſtereien Oedenkoven und Poppelsdorf getroffene Naaß⸗ degel, nach welcher die Communal-Empfanger auch das Schul=
eld erheben und die Lehrer dieſer Beläſtigung gänzlich über⸗ oben find. Alle Land-Bargermeiſtereien ſind dieſem Bei⸗ e , ,,,, . den oben belobten Buͤrger⸗ God ; Vilix noch nicht geſchehen i ſo haben die Communal / Empfan . ce, . res Diſtriets und uͤberhaufter Arbeiten noch nicht bewerkſtel⸗-
ligen koͤnnen. ; Der neue Wein bleibt ohne Nachfrage liegen. Die eiſe niedriger B. in der Gegend von Bo . 6 rothen Wein, die Ohm Eimer) zu 6 . , . Saarbrücken, 24. ec. Die Obſtbaumzucht hab zm Jahr 182 7m hieſigen Kreiſe ſichtbare und erfreuliche Fortſchritẽe g macht. Seitens der Gemeinen wurden 14 neue Baumſchulen eingerichtet und den Schullehrern uͤberwieſen, um den Schul⸗ knaben praktiſchen Unterricht im Obſtbau zu ertheilen. Mit Einbegriff der im 57 1827 ſchon beſtandenen 14 Baumſchuse..— len beſitzt der Kreis saarbrücken alſo jetzt 28 Gemeine ⸗ Baum ⸗ t t im Durchſchnitte einen Flächen Inhalt
alt. ö ; darin 394 wilde Stämmchen, und Obſtbaume, . ee , de (ine beträchtliche Kernſaat im künftigen Jahre anſehnlich ver= mehren. 3. ö hre gerdem ſtehen 23. offentlichen Platzen und Gemeinde⸗ Grundſtůͤcken
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erfreuet ſich einer vielſeitigzn Theilnahme ſowohl von Sei⸗ ten 89. Hine g r , . m dem zen lang zu verſchaffen, wurden 2090 breitblätterige weiße Henle, g mern h 2 Baumſchule der Herren Baumann zu Bollweiler verſchrieben und an
Vermiſchte Nachrichten. ueber die Eiſenbahnen in England. 22. (Fortſetzung.) B) Tramrails. Die flachen Vẽhnen (tramraĩls), deren * oben ſchon erwähnt iſt, wurden bis jet in England aſt überall nur von Guß-Eifen angefertigt. Die Zubereitun . 2 ihre Befeſtigung auf den Steinblöcken i b dieſelbe, wie bei den Edgerails, nur ſind die Unter. lagen anders geſtaltet, und werden die Befeſtigungs- Nägel meiſtens auf den Anuſchließungs, und Unterſtüͤtzungs- Punkten durch die Bahn ſelbſt in ein, mit einem hölzernen Pflock ausgefülltes Loch des Steinblocks getrieben. Was den Vor⸗= zug betrifft, welche der einen oder der anderen Art der ge⸗ nannten Eiſenbahnen zu geben ſeyn durfte, ſo ſcheint es, daß ſich die Edgerails am beſten ju Anlagen eignen, wo ein fortdauern der ununterbrochener Transport ſtatt findet; Wagen mit ge—⸗ 2
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