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eines der 2 Staaten zum Vortheil eines anderen zu vermehren. em großen, durch jene Acte geheiligten
tion ſelbſt begründet wurde — . und vertraue ich, wer⸗ den die Autoritäten der Union elbſt beiſtimmen. Aber wenn einer der durch die Aete auferlegten Zoͤlle bloß dadurch den Fabrikanten erleichtert, daß er die Koſten des Pſtanzers vermehrt, ſo mag eine nochmalige ſorgfaͤltige Durchſicht ihrer Beſtimmun⸗ gen, mit Hülfe der praktiſchen Erfahrung dahm gerichtet ſeyn, um diejenigen Punkte, welche! der Landes- Induſtrie Schutz verleihen, auch ferner beizubehalten, diejenigen aber, welche ein großes National- Intereſſe nur durch die Unter, drückung eines anderen befördern, entweder zu entfernen, oder durch andere zu erſetzen““ .
„Die vereinigten Staaten von Amerika und das Volk
eines jeden einzelnen derſelben, bilden jedes für ſich eine fon.
veraine Gewalt. Die geſetzgebende Sewalt des Ganzen wird unter der, ihm durch 2 — Conſtitution zugeſtandenen Autorität von dem Congreſſe ausgeübt. Die geſeßgebende Gewalt jedes einzelnen Staates wird von — ausgeuͤbt, die ihre Autoritaͤt von der Conſtitution dieſes be⸗ ſonderen Staates herleiten. Jeder iſt ſouverain in . Provinz. Die Bertheilung der Gewalt unter ihnen ſetz
eine gegenſeitige Uebereinſtimmung dieſer Autoritaͤten voraus. Die Mitglieder der Staats- und General-Regierungen ſind alle eidlich verpflichtet, beiderlei Autoritaͤten zu unterſtuͤtzen, und einer, wie der anderen, muͤſſen ſie gehorfamen. Der Fall eines Conflictes zwiſchen dieſen beiden Gewalten iſt gar nicht vorausgeſetzt worden, noch iſt jemals in unſeren Inſtitutio⸗ nen irgend eine Vorkehrung dagegen getroffen worden; gleich⸗ wie eine edle Nation des — laͤnger als fuͤnf Jahr⸗ hunderte ohne ein Geſetz zur Beſtrafung des Vatermordes beſtand . ; — )
x „Mehr als Ein Mal jedoch ſind im Verlauf unſerer Ge⸗ ſchichte das Volk und die Legislaturen eines oder mehrerer Staaten, beſonders in Momenten der Aufregung, in ſolchen Conflieten befangen geweſen; und es iſt dadurch zur Sprache gekommen, daß es unconſtitutionnell ſey, den Acten des Con⸗ greſſes Ich auf irgend eine Weiſe zu widerſetzen. Nie hat das Volk irgend eines unſerer Staaten ſeiner geſetzgebenden
Macht auch die Gewalt zuerkannt, eine Acte des Congreſſes für unconſtitutionnell zu erklären. Wenn wir uns den Fall ſolcher ſich im Streite : ö dabei vorausſetzen, daß ein dergleichen Zwiſt von den aus uͤbenden und richterlichen Autoritaͤten noch genährt werde, ſo muͤſſen Vaterlands, und Menſchenliebe her Augen von einem Zuſtande abwenden, der durch die feindliche der Partheien und durch das Opfer wird, bezeichnet iſt. 22 **
ie Berichte von dem Seeretair im Kriegs-Departe⸗ ment und von den verſchiedenen, dieſem untergeordneten
Stellen liefern uns eing genaue Auseinanderſetzung von der fentlichen Geſchäfts Verwaltung deſſelben im Laufe diefes
ahres. Den gegenwartigen Zuſtand der Armee und die
d. —ͤ ammengeſetzt iſt, ö er zuſ — 36. 33
tellung
acht, aus welcher ſie erſehen wir aus dem Berichte des — dene Veraͤnderungen ſind, im Laufe d Jahres, in der Verfuͤgung uͤber die Truppen fuͤr nothwendig erachtet wor, den, und die Mannszucht der Armee, wiewohl man hin und wieder einige Ausnahmen zugeben muß, iſt im Ganzen
ren eweſen.“ z 2 . 3 Aufmerkſamkeit des Congreſſes wird vorzuͤglich in Anſpruch genommen, hinſichtlich desjenigen Theiles des Berichts unſeres Secretairs vom Kriegs⸗Departement, welcher unſere mit den Indianiſchen Volksſtammen beſtehenden Verhaͤltniſſe angeht. Bei der Errichtung des Foͤderativ Gouvernements und unter der gegenwärtigen Verfaſſung der Vereinigten Staaten ward der Grundſatz aufgeſtellt, jene Stamme als fremde und unabhängige Machte zu betrachten, und eben ſo auch als Landeigenthuͤmer. Weiterhin wurden ſie mehr als Wilde behandelt, und wir hielten es ſowohl der Politik als der Menſchenpflicht gemaͤß, allen unſern Einfluß auf ſie anzu⸗ wenden, um ſie zum Chriſtenthume zu bekehren, und ſie ſo dem Schooße der Civiliſation zuzuführen. Als unabhängige Maͤchte unterhandelten wir mit ihnen durch Traetate; als Landeigenthuͤmier kauften wir von ihnen alle diejenigen Be⸗ ſitzungen, zu deren Veraͤußerung wir ſie bewegen konnten; als Mitbruͤder, roh und unwiſſend wie ſie waren, ſuchten wir ihnen Religion und andere Kenntniſſe beizubringen. Zuletzt war es unſer Beſtreben, diejenigen unter ihnen, die wir für die Civilifation gewinnen konnten, unſeren eigenen In⸗
3. 2 rade fuͤr Grundſatze — einem von denen auf welchen die Eonſtitu⸗ h
den
nommen, i
Lande einen Vertheidigungs, Zuſtand, Angriff gewachſen ſeyn wird. In wenigen Jahren wird es
Volk, das ihr unvermeidliches litik koͤnnen wir die
Unterſuchung des Laufs der Kanäle, die A . Fluͤſſe und Hafen zu6 hi.
ktitutionen einzuverleiben. Vor unſerer Revolution ſind ſie bon den Europaiſchen Gewalthabern zuweilen als Kinder be— handelt worden, die man am Gaͤngelbande fuͤhrt; oft auch
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denen man, wenn es ge— Beſitzungen wegnahm, ja aufig ſogar als Jager, die man. durch unbedeutende Dinge dafuͤr eniſchadigts, daß man ſie zuweilen von dem Bo—
ihre Jagd⸗ Verpflichtung über⸗ nen neue Subſiſtenzmittel zu verſch 34 wenn wir einmal das * . b 3 3. . thums unter ihnen verbreiten, ſo ſtießen wir rmuthe⸗ ter Weiſe bald auf andern Wider ſtand; ,. * 2. w Staat im Staate zu bilden, und tät mitten in den Beſitzungen der Dieſer Stand der Dinge macht es . werde — 5 2 das ung ichen Naturkindern Gere tigkeit widerfahren
aber auch den Mitgliedern unſerer e err err, 2 rt Eigenthums-⸗Rechte vollkommen ſicher
— in ſeinem Berichte befindlichen Anſichten des Secretairs vom Kriegs⸗Departement, als die Grundzuͤge zu einem GeſetzesVorſchlage, der Aufmerkſamkeit
reviere 2 haben wir auch die
deren Organiſation bereits vollendet iſt / Di Wirkungen
zur Sicherheit beige
„Das erſte dieſer großen Syſteme iſt das der Fortifica⸗
6 e ung unſeres letzten rt unte ſpi⸗ cien meines unmittelbaren Vorgaͤngers, iſt * m. er
ausdauernder d
Aufmunterung fortgeſetzt worden. Verbunden mit den befindlichen Geſetzgebung denken und
zur Vermehrung und Verbeſſern erer Flotte, bereitet dieſes Syſtem unſerm ausgedehnten der jedem moglichen auch dahin gediehen ſeyn, daß wir durchaus nicht mehr zu fuͤrchten 6 es könne 2 Seckuͤſte wieder einmal der Schauplatz einer feindlichen Invaſton werden.““ . . die nächſte dieſer großen Maaßregeln unſerer Po⸗ ereits eingeleiteten großen Werke be⸗ trachten, die ſaͤmmtlich zum Beſten des Fandes gereichen Es gehören dazu die Beaufſichtigung der Landſtraßen, die
rbeiten, um die en, die in Ge—⸗
— * — Senare rte . 2 2 begonnen Der,, Bricht liefert zugleich eine tabellariſche ue⸗
el de. . * . den beiden ſionen des ongreſſes auf alle jene Forti r andern Arbeiten . oͤffentlichen Beſten ð ie llionen und.
eich ein . Ein dritter n . end⸗ lich enthält den Bericht der Militair-Academie von We ſt⸗
Point. Für dreizehn Feſtungen, die auf verſchiedenen Punk⸗
von Rhode ⸗ Island bis Loui= ſich zuſammengenommen die Dollars. Fuͤr ver⸗
die hier ſpecificirt
werden, ſind außerdem noch 1,006 ollars aus Staats- Schatze gefloſſen. Zu dieſen zwei .
Dollars ſind auch noch 250, 509 hinzuzuflgen, di dazu verwendet hat, einen Molo nah kel e , 2— . ; k ferner zur Unterſtn gemeinnuͤtzigen Unternehmungen in den , Staaten, zur Erhaltung der Leucht. Thuͤrme, der Tonnen und ; an wird durch alles die⸗ ſes eine vollkommene Ueberſicht von der Freigebigkeit unſerer Nation erlangen, die ſich immer da kund thut, wo es die Verbeſſerung ihres Zuſtandes gilt.“ „Unter dieſen großen nationalen Unternehmungen iſt die
zur Ehre und
un⸗ .
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