— * 1
51
. 1 1 19e meine K .
—
vrertifoe Staats 2ciν
Berlin, Freitag den 2z3ſten Zanuar
2
f 2s. 1829
Unſerer vielgeliebten Mutter
Amtliche Nachrichten. . Kronik des Tages.
Seine Majeſtaͤt der Konig haben dem bei ö Ihrer Geſandtſchaft zu , a , nn
Und Rittmeiſter v. Küſter den Militair-Verdienſt-Orden zu verleihen geruhet.
Der Juſti / Lommiſſarius Ro be iſt zum Juſtiz⸗Commiſ— n. 36 21 . . nr i n, rei ; ng ſeines Wohn ; ſtellt worden. hnorts in Hirſchberg, 2.
— Morgen, am 2Zäſten, Nachmltta 8 na . di Königliche Akademie der Vie e e, zur . 2 * restages Friedrich des Zweiten, eine öffentliche Sitzung hallen.
3Zeitungs⸗-Nachrichten Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 13. ĩ enthält folgendes D , 83
Gottes Maj. des Kaiſers: „Von
Gnaden Wir Nikolaus 1. Kaiſer und Selbſtherrſcher . 2e. ze. 2c. In Unſerer Fuͤrſor e, 2363 ö — anvertrauten Reiches fil es Uns, alle ſrten des Verdienſtes und Talents, weiche zum Ruhm und BVortheile deſſelben beitragen können, durch Vr wen Unſerer ufriedenheit auszuzeichnen. Auch die beſcheidenen Beſtre⸗ ungen der chriſtlichen Liebe zu Gunſten der Leidenden und Armen betrachten Wir als wichtig für die Geſellſchaft und
haben ihnen Unſere ſtete Aufmerkſamkeit gewidmet. Unter
denen, welche von dieſer warmen Liebe beſeelt, all' ihre Kier gn und geiſtigen Krafte, ja ihr gan 53 * 83 5 Unglücklichen, oder der ſittlichen *r. ** 28 widmen, wurden bisher die Perſonen ierneben, dune, ie welche ſich dieſer muͤhevollen Laufbahn
f ein feierliches Zeichen der öffentlichen Ach—
— k der ſicherſten aller Belohnungen,
Vewußtſeyns zufrieden, y dem Zeugniſſe ihres eigenen
aber Wir wünſchen 2 ſie gewiß auch keine andere;
de , ſowohl in Unſerem, als im 2 8 hh e n. ) kb n. Cihrichtung und khh ſen ü Einrichtung u K .
tungen ſtets das vollendetſte m. Handlungen und Stif—
3 8
elt n e , , n, ,,,
He für den . von Uns geſtifteten Ehrenzei⸗
ten, ſtiften Wir fuͤr die * 3 8 und Militair⸗Beam
e , wir , e , , . n .
Dare haben: Al, und für welche Air Folgendes an,
1 Das Marien Ehrenzeichen für t ö s 3, , genaue Exrfi Fichten, in den di . folgenden ſechſten Artikel beſtimmten — S — ertheilt. . = ;
Das Datum der Stiftung dieſes Ehrenzeichens iſt auf den 11. J. ri Dog J. Vä. der, bochſeligen Katſerin, linferer vielgeliebten Mütter, feſtgeſetzt. ;
ſieoll den Damen ertheilt werden, welche als Lehrerinnen, Au ſeherinnen und Directricen ihre Pflichten mit unveränder⸗
Das heutige Journal
e fuͤr das Wohl
Oet. d. I, zur Erinnerung an den Seburts.
3) Derſelbe Tag iſt fuͤr die jährliche Vertheil Marien⸗Ehrenzeichens beſtinmt. . *
) Das Ehrenzeichen hat zwei Klaſſen. Die Damen, denen die erſte Klaſſe zuerkannt iſt, werden ein goldenes blau emaillirtes Kreuz von der vorgeſchriebenen Form tragen;
in den vier Enden des Kreuzes ſteht der goldene Namens⸗
Zug der hochſeligen Kaiſerin Maria Feodorowna; in der Mitte deſſelben befindet ſich ein Kranz von Eichen— und Weinblaͤttern mit der Anzahl der Dienſtjahre in golde⸗ nen Ziffern. Das Ehrenzeichen zweiter Klaſſe wird in nem goldenen blau⸗emaillirten Medaillon beſtehen, auf wel⸗ chem gleichfalls der Namenszug Ihrer Maj. der verewigten Kaiſerin Mutter angebracht iſt, worunter in einem Kranze . . und Weinlaub die Anzahl der Dienſtjahre ange⸗ geben iſt. = ö 56). Das Marien-Ehrenzeichen wird an dem Bande des St. Vladimir-Hrdens, und zwar die erſte Klaſſe an der lin⸗ ken Schulter, die zweite ,. der Bruſt getragen.
6) Das Marien-Ehrenzeichen fuͤr tadelloſe Dienſtleiſtu
licher Punktlichkeit in den Anſtalten erfüllt haben, die unter dem unmittelbaren Schutze Unſerer vielgeliebten Mutter ſtan⸗
den. Das Ehrenzeichen zweiter Klaſſe wird fur einen funf⸗—
zehn bis zwanztg jährigen Dienſt, die erſte Klaſſe fuͤr einen Dienſt von 25 Jahren und daruͤber, ertheilt.
7) Das Marien-Ehrenzeichen iſt zwar beſonders geſtif⸗ tet, um 86 sweiſe die ausgezeichneten Dienſte in den An— gn, n. belohnen, welche unter der oberen Leitung der hoch
eligen Kaiſerin ſtanden; dennoch wird dieſes Zeichen auch den Damen ertheilt werden, welche denſelben oder doch ähn—
lichen Functionen in anderen Wohlthaäͤtigkeits- und Erzie⸗
hungs-Anſtalten vorgeſtanden haben, die unter Unſerer oder
unter der ,, Leitung eines Mitgliedes Unſeres auſes ſtehen. — ; —. J * 65 . Damen, welche das Marien⸗ Ehrenzeichen erhal⸗ ten, haben Anwartſchaft auf ein zweites, wenn ſie ihren Dienſt tadellos und mit Eifer fortſetzen. S9). Die Aufſichts, Behörden der Erziehungs, und Wohl⸗ thäͤtigkeitsAnſtalten ſind beauftragt, die Dienſtleiſtungen der Damen zu pruͤfen, und ſie fuͤr das Marien⸗ Ehrenzeichen
vorzuſchlagen. . ö . uch Geſe Vorſchlage werden von Uns beſtätigt, und
die des Ehrenzeichens würdig befundenen Damen erhalten
ſodann vom Ordens-Capitel die Inſignien
ſelben. ] 33 ̃ 11) Da das Marien⸗-Ehrenzeichen die Belohnung langer und anhaltender Muhen und einer muſterhaften Sittlichkeit iſt, fo dürfen die Damen, welchen es verliehen worden, die ,, deſſelben niemals ablegen; nach dem Tode der In⸗
haberinnen ſind dieſelben dem Ordens⸗Capitel zurückzuſtellen.
12) Die Damen erhalten mit dem Ehrenzeichen zugleich .
Exemplar gegenwärtiger Statuten. 3 8. ö Petersburg, am 26. December, im 1825ſten Jahre des Heils und im vierten Unſerer Regierung. . (gez.) Nicolaus. . Das Reglement der am 21. Oerober fur J. Maj. die hochſelige Kaiſerin Maria Feodorowna glorreichen Anden⸗ kens angelegten Trauer wird nur bei den Mitgliedern der Kaiſerlichen Familie allen ſeinen Beſtimmungen nach in Kraft bleiben. Dagegen iſt, den teſtamentlichen Verfuͤgun⸗ gen der hochſeligen Kaiſerin zufolge, die Trauer bei 3. zum Hofe gehsrigen und andern Standes ⸗Perſonen 23 . Geſchlechts uf ſechs Monate beſchrankt und . t 6. 24. April d. J. Demgemäß werden mit 5 ( 8. . neuen Jahres alle Perſonen von Range beiderlei 86 2 eä rlein? Xraner anlegen und ſie bis zum Ende t
Viertels.
h. bis zum 10. Marz, tragen.
*
. = é 5
1
3
und Patente de /
2