. fuͤr eine Zeit lang enthielte.
Tropfen Whisky getrunken
nate im Hafen von Harwich allein woöͤchentli
noch immer feſt auf der Meinung
au —
Haus keinen Eid zu leiſten haben; aber er wiſſe auch nicht, wer ihm dort den Eid vorlegen werde, denn das Unterhaus ſey nicht befugt dies zu thun, es muͤßte denn ſeyn, daß es durch eine Parlaments -Acte dazu ermächtigt werde, die aber bis jetzt * nicht exiſtirt. — In dieſer 8 die Herr O Connell faſt ganz allein durch ſeine Reden ans füllte, machte er auch noch einige Bemerkungen gegen die Bank von Ir— land, die er als der katholiſchen Sache feindſelig ſchilderte und die man dadurch beſtrafen muͤſſe, daß man ihre Noten nicht mehr nehme; auch koͤnne das Volk die Einkuͤnfte der Regierung bedeutend ſchmälern, indem es ſich alles Brand⸗ Binnen 12 Mo⸗ wuͤrden dadurch die Miniſter zur Nachgiebigkeit ge⸗ 25 werden. Daß aber das Volk von Irland enthaltſam 6 zune, das habe es bei der Wahl von Clare bewieſen, wo wahrend 10 Tagen, wiewohl es ſehr heiß war, keinen worden * — eine große Verſammlung ſtatt, um eine Vittſchrift an das Parlament wegen Abſchaffung der Häuſer, und Fenſter⸗Tare zu votiren, Die Times macht hiezu die Bemerkung: „Wenn die kaſt der Taxen in der nächſten Parlaments- Seſſion etwas verringert werden ſollte, — Und verringert muß ſie in jedem Falle werden —= ſo rer, dienen Häufer und, Fenſter dieſe Begunſtigung zuerſt . denn ſebermann hat gieiche Rechte au das Licht, das vom Himmel kommt, und an den vor des Wetters Ungemach. 5
Man kann annehmen, daß wahrend der lezten zwe Mo⸗
ch an 100,000 ſd. Sterl, an Gold und Silber nach dem Norden von Europa verſchifft worden ſind.
„Herr S Lonnell“ Cheißt es in dem Globe) „beſteht er werde im Hauſe der Gemeinen ſitzen und ſtimmen können, ohne daß ihm eine ge— ſetzliche Beſtimmung entgegenſtehe, und dieſe Meinung wird von einem ausgezeichneten Rechsgelehrten, Herrn Buttler⸗ in einem Schreiben an die katholiſche Aſſoctation beſtätigt. Man
laubt ziemlich allgemein, daß es Herrn O Connell werde ge—= —— werden, feinen Sitz ruhig einzunehmen, daß aber ſpä, ter ein geſekliches Verfahren gegen ihn eingeleitet werden ſoll.“
In einem, im Globe befindlichen, Privat⸗-Schteiben aus Dublin heißt es: „ ruͤckbern des Lords Angleſea hat hier den Parthe auf das Höchſte geſpannt. Es geht ſo weit, daß ſogar ruhige Wohnhäuſer Schauplätze von Tumult und Streit geworden ſind. Nach dem Mit, tagseſſen beim geſellſchaftlichen Glaſe kommt natürlich das Geſpräch auf die Neuigkeiten des Tages; die Partheien erhitzen
n Cheltenham ſand
ſſtch, und ſchon fanden, in Folge beleidigender Ausfälle, drei
Duelle in Zeit von einer Woche ſtatt. Die Kramer ſind ſo⸗
gar genoͤthigt, ſich fuͤr die eine oder die andere Parthei zu
kla Geſchäfte machen wollen, und re 233 ,., ſie ſie en been *
Aas Dublin meldet man auch: „Lord Leweſon Gower wird in nach London begeben, um ſeinen parlamenta⸗ 6 * ichten nachzukommen; ſchon haben mehrere zu ſei⸗ nen f ändiſchen Beſitzungen gehörige Perſonen die Reiſe nach London angetreten. 2 ; . Die Times berichtet von eben daher: Man erzählt ſich ier, daß jede Grafſchaft von Irland einen beſonderen ord, Lieutenant, und zwar in der Perſon eines Militairs, erhalten werde. Die Lord. Oberrichter, von denen bereits mehreremal die Rede war, beſtehen, wie gewohnlich, aus dem Gerichts- Kanzler, dem geiſtlichen Primas und dem oberſten Befehlshaber der Truppen. — Briefe * hier ein⸗ gegangen von den Lords Lansdowne, Grenville und Gede⸗ rich, die alle ihre Theilnahme an dem großen Ereigniß die Zurückberufung des Marquis von Augleſea) zu erkennen geben. Daffelbe Blatt ſagt von der legzthin bereits von uns erwähnten) Schrift des Herrn Blake, die katholiſche F betreffend: „Unter den vielen vortrefflichen Stellen dieſer mit eben ſo großer Einſicht als Mäßigung abgefaßten Schrift, verdient beſonders diejenige die höͤchſte Aufmerkſam— keit, in welcher der Verfaſſer Betrachtungen aber den gluͤck⸗ lichen Erfolg der in den Großbritaniſchen Colonieen Canada's eingefuͤhrten Civil-Geſetze anſtellt, die Jedem eiche Rechte gewähren und über die Inſtitutionen jener ovinzen, welche alle Klaſſen der Unterthanen des Koͤnigs
mit Vertrauen zu ſeiner Gerechtigkeit und mit inniger An,
hänglichkeit an die Britiſche Herrſchaft erfüllen, anſtatt einen Theil derſelben zu Unterdrückern und einen anderen aus Verjweiflung zu Rebellen zu machen. Wir empfehlen dem Herzoge von Wellington eine ruhige und unpartheiliche Würdigung dieſes rühmſichen Verſuchs, welchen die Weis heit der Britiſchen Geſetzgebung mit einem aus Proteſtanten
und Katholiken beſtehenden Volke anſtellte, und bei dem, mit
der kraftvollen Sprache eines ſeiner ndividuen zu reden, . fragt, ob ſein Nachbar Proteſtant ſey, oder atholit. —
* Times erwähnt auch einer kleinen Schrift des Herrn Dance, offentlichen Rechts Anwalds in ſolventer Schuld ner, weſche unter anderen Vorſchlägen zur Beſchränkung und Abſtellung der Gefängnißſtrafe für Schuldner auch die nach= ſtehenden enthalt: ; .
„Betrug“ — ſagt der Verfaſſer — „ſollte in manchen Faͤllen noch ſtrenger 83 werden, als es jetzt geſchieht; nur ſollte man nicht mit der Verhaftung der Schuldner an— fangen, und anſiatt, daß jetzt ihre Ehrlichkeit die Bedingun ihrer Ve freu wird, ſollte der Beweis ihrer Schuld viel⸗ mehr die Bedingung ihrer Verhaftung ſeyn. Nur daun, wenn dieſer Beweis geführt, müſſe das geſetzliche Urtheil vellſtreckt werden, und die Art deſſelben müßte nicht, wie e rg, von dem Eigenſinn und dem Einfluß der Gläu—
iger abhangen. — Wenn es den Schuldnern frei ſtaͤnde, ihre Angelegenheit in gewiſſen Fällen den Gerichten zu übergeben, oder ihren Gläubigern, ſie dazu zu zwingen, ſo würde mit einer genaueren Unterſuchung ihres Betragens, und gehöoͤri—⸗ 8 Vertheilung ihres Eigenthums, auch Beſchleun des
Prezjeſſes und Verminderung der Koſten vereinbar Daher ſollte ein jeder Schuldner, bis zur gerichtlichen Ent⸗ 24 von der Haft befreit ſeyn, welches
zu bewir
ſchwerer Koſten, die Leute da vernehmen, ihre Sache urtheilen läßt. — Das gegenwärti Falliten / Geſetz geſtattet den verhafteten K — * 8 ach gehöriger Unterſuchung ihrer Sache werden ſie entwe— der gleich, oder im Verlauf von hoͤchſtens 3 Jahren, je nach= dem das Gericht daruber entſcheidet, in Freiheit geſetzt, ihr in der Folge zu erwerbendes Eigenthum ſteht jedoch ſo lange unter Controlle der Gerichte, als bis ihre Schulden vollſtäudig ge—
tilgt ſind. Die Vortrefflichkeit dieſes 2 6. 9. wenn daſſelbe, namentlich der iſt einle 2 Rückzahlung betreſſend, nicht immer, wie es ſollte. —
be wird, ſo liegt dies mehr an der Gleichgültigkeit de- Sen, als an der Mangelhaftigkeit der ge 6 Ein richtung.“
Das obgenannte Blatt, indem es ſtehende SScht lebend auch r,
a , , . wird; wenn man ſich ſedoch
Glau⸗ n. . igkeit eines Schuldners, . e gewiß
hergeſehene Zufälle ö und er n. 3 . or
den entwichenen Stephen ſon a weren waren, um — ] 8 6 ſind, ohne ihren er
eit, ihn zur See zu der folgen. *
bis jetzt in England * ** beſtehen namlich 5 Fu ĩ ſind von bemerkenswerthem feſten n= i und in antiker Ire . Das Unterkleid der einen — — ** von leuchtender Purpurfarbe und mit Gold 23 * as Oberkleid ſchien mit Geld bedeckt, und der
— ei farben gaweſen zu ſeyn. Das Gewand einer 1 ur war von Larmoiſn rrbe und mit Gold ver⸗ 3 * — x waren alle übrigen Statuen mit farbigen und vergoldeten Gewändern verſehen, wovon man indeſſen nur wenig mehr unterſcheiden kann.
Beilage
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