. Zuſicherung, daß die nach Ablsſung 5 in * —— verbleibenden Beſtaͤnde

ö. ligten andestheile verbleiben rn, ö daß daraus zuvorderſt die Koſten des erſten Landtags beſtrit⸗ ſo viel zu entnehmen iſt, als die Diaͤten

2 1 22

2 *

en bei Vor⸗

* * =. . ——2 232 . K * . s Der Verlnſt an Wagen und Pferde

ſannleiſtungen erlitten worden, iſt lediglis

zu betrachten, und bleibt daher von der Liquidation 9

ausgeſchloſſen. . ö

6. ; ; Die Forderungen der Lieferanten, welche mit den Kreis Be⸗ hörden und fuͤr einzelne Kreiſe geliefert haben, ſind nicht von den Departements, ſondern von den Kreiſen zu befriedigen. Sind aber zur Befriedigung ſolcher Forde⸗ rungen in den Kreiſen beſondere Anlagen ausgeſchrieben, und zu den Departemental Fonds eingezogen worden, ſo iſt das Eing aus den . an die zu ; . „Fonds zu erſetzen. e im Bol n nicht bezeichnete Forderungen von der, Liquidation gänzlich ausgeſchloffen bleiben, alſo wol, len Wir, um den Paſſiv-Zuſtand der Departements baldigſt vollſtändig ins Klare zu bringen, ohne Anſtand einen Pra cluſtv - Termin zur Anmeldung der nach obigen Entſchließungen noch zur Liquidation zuzulaſſenden Forderungen feſtſetzen. ) Wir ertheilen Unſern getreuen Standen hierdurch bie der Paſſiv⸗Verbindlich⸗

*

* 23.

Eigenthum der bei jedem dieſer beiden Fonds bethei⸗

ledigli und genehmigen

ten werden dürfen, dergeſtalt, daß aus jedem der beiden Fonds 3 und Reiſekoſten der

aus den betheiligten Landestheilen abgeſandten Deputirten,

1 neralkoſten betragen.

und die nach der Zahl der Deputirten zu reparticenden Ge⸗

er Die Deputirten aus den Kreiſen Gne—

ſen und welche gegenwärtig zum Negierungs⸗

Bezirke Bromberg gehören, erhalten daher h

aus dem Poſener Departemental . Jonds,

ziehung noch zum Poſener Departement gehoren. Ferner genehmigen Wir ]

2 übertragen ſind; ferner

enehmigen Wir den Uns wohlgefalig geweſenen A . getreuen Stände, daß aus dein . Die mental Fonds die Summe von Viertauſend halern der Kran ten, Anſtalt zu Pofen uberwie rn werde, um von den ginſen dieſer Summe arme chriſtliche Krank. aus dem Departement und. den Kreiſen Sneſen und. Wongrowier zu verpflegen Auch behalten wir dem Fonds fuͤr den Fall, daß wider Enn 3 2 ſich auflöſen ſollte, das Necht der Zur nch nahme dieſes Capitals dor. Angenehm . 8 g6 da Ünſere getreuen Stande das Pee erreeet über dieſe Di fn n, der Fee Loniſe von Preußen Königl. Hoheit und Liebden, Gemahlin des Fuͤrſten Radziwill .

n Ihre Lonigl. Hoheit eiche agen hmm Ce et en und

. d ,

ĩ ĩ eſſen ſollen die

amten hierdurch keine Einb

mehr * den . geweſene Summ / ſe erleiden, viel⸗ n

e aus Kaſ⸗ er Gber Präſident wird * g

Wegen Anlegung der in den Fonds vsrbleibenden Be⸗

uziehung der ernannten Bey De ſtände ſoll unter Zuzieh u er nn , e

der Departements, getreuen St

gen ahren werden. ̃ J. 565 23 genehmigen demnächſt, daß die von Uns dur

die Si or vom 2. Ge er 1823, und in deren Folge

nur vorläufig ernannten Departemental-Actoren ihres Auf rages * entbunden werden, und beſtätigen hiermit 2 ven Unſern getreuen Ständen gewählten Bevolmächtig. namentlich: . S*Xan der Ritterſchaft des Kreiſes Brom—

welcher als Kriegesſchaden B Vollmacht gemäß, verpflichtet

gung oder Einziehung der außenſtehenden Reſte,

meinen die eigene

berg, von Lo a, für das Br Ie ne, * 2. ̃ rodows r das 1

Dieſelben ſollen, e

omberger Departement, und den

*

artements mit voller

Organe ihrer De l . nexigibilität, und folglich

Erigibilität ober

r

penſation gegen Forderungen der Debenten, über die zu Einzahlung der. 3 bewilligen den Friſten, über Nieder. ſchlagung oder Verfolgung der Anſprüche gegen die Maga— zin-Rendanten, über die mit den ſelben abzuſchließenden Ver⸗

s in Auſpruch genommenen

gleiche, ferner, als Vertreter de uͤber die noch gegen daſſelbe geltend zu ma⸗

Departements chenden Forderungen zu erklaren ſich deshalb zu vergleichen, oder Entſcheidung nach Unſerer Ordre vom 28. October 1820 ihre Einwendungen dagegen geltend zu machen. Auch ſollen die⸗ ſelben ſonſt bei der Verwaltung des Fonds und allen des. halb vorkommenden , als Bevollmächtigte ih⸗ res Departements aner annt, und mit ihren Erklärungen gehort werden.

Insbeſondere genehmigen Wir auch, daß dieſelben mit

ve , , , e., J

letztere anzuerkennen, oder Behufs der Inſtruetion und

einem oder zweien aus jeder der Regierungen zu Poſen und ;

Bromberg von Unſerm Ober Praͤſidenten zu erwählenden Regierungs- Rathen eine Commiſſion fur jedes Departement bilden ſollen, welche beſtimmt. iſt, über die gegenſeitigen Au— ſpruͤche der Departements und des Reſten Fonds zu Brom berg mit der Liquidations, Behörde zu verhandeln, und wo möoͤglich einen 3 deshalb 3 inf en, wobei ihnen das Gutachten Unſerer getreuen Stande als, Inſtruetion die⸗ nen mag. 8 ; ur ihre Bemühungen können die Bevollmächtigten, wenn ſie außerhalb ihres Wohnorts beſchaͤftigt ſind, fuͤnf Thaler tägli⸗ Diaͤten und 1 Thaler 20 Sgr. fe d, Sir nge, in- und Rue aus dem Departemental-Fonds erhalten. amit endlich die Sache nach den endlichen Refultaten Unſern getreuen Stan / den, bel ihrer nächſten Zuſammenkunft, in voller Ueberſicht⸗ lichkeit vorgelegt werden könne, welſen. Win Unſere Regle⸗ rungen in Poſen und Bromberg an, geſtalt zu beſchleunigen, daß bis zum Herbſte des n alle nach obigen Entſchlleßungen noch einer weiteren roͤrterung bedürfenden gebracht werden mögen.

Auf dle, von Unſern getreuen Standen in der Einrichtung eines Correctionshaufes abgegebene Erklaͤ⸗ rung, 42 Wir ihnen Folgendes; Der Zweck einer ſolchen der Laſt und den Gefahren zu

2

befreien, welche das Herum⸗

ſchweifen von Bettlern und Vagabonden, nicht minder von

Verbrechern, welche zwar ihre Strafe überſtanden, jedoch eine Gelegenhelt zu redlichem Erwerb noch nicht gefunden haben, fuͤr ſie her leifſhen Zugleich wird hierdurch den Ge n die e Erfuͤllung der Verbindlichkeit abgenommen, fuͤr ſoweit ſie Gemeine, Angehörige ſorgen, ſie aus den Orts, Arinen, Kaſſen zu verpflegen, und wo dies nöͤthig iſt, 2 in Gewahrſam zu halten. Wie da⸗ alten von den Gemeinen Belaͤſtigung und Gefahr abgewehrt wird, alſo müſſen ſolche auch allent⸗ halben auf Koſten der Provinzen unterhalten werden, von

ovin ſen keine Indeſſen haben Wir *

ihnen geſetzlich obliegenden Individuen dieſer Art, in=

ü dortigen Fran⸗ ziskaner⸗ Auſhebung, unentgeitlich überlaſſen. dieſes Zweckes wegen ge⸗ machte Schenkung der Zollgebaude zu Fordon deswegen nicht , , ſeyn.

1 Poſen, rung der Einrichtung dieſer ihr in mehrfacher

. Befoͤroe⸗ von Zweitauſend

ſtanden

ĩ a verbleibenden Beſtänden

. aulaugt, ſo konnen zuvörderſt e, d . 3 44 7 werden, worüber

die . ſten

Geſchaͤfte zum völligen Abſchluſſe

nſtalt iſt, die Gemeinen von

ſind, auf eigene Koſten zu