. . 3 4. 3. . 2 262 3 33 * . ; 9 353 . 4 2 5 . w 26 ö . 1 I Deutſche mit dem Polniſchen nachtt« , . enſtände und nach dem jedes, daß Wir bereits auf A 2 n nd j inzial-⸗Schul⸗CTolleglums, als Stande elne Revlſion 8 . 2 bn ulitungs, Commüſionen angeordnet haben, uch die

uch fernerhin wie bisher, zwar * aber der Unterricht vermittelſt der Deut orſchläge des Poſenſch , werden 2 gezogen werden; 99) .

Sprache in dem Umfange fortdauern, als ndthig De Polniſchen Schüler, welche ſich dem Stande der G 2 ß ten und dem Staatsdienſte widmen wollen, zum Beſuche daß Wir eine ö , Geſetzes . der inlaͤndiſchen Deutſchen Univerſitäten zu befähigen. 3 chehenen rſchlage durch die Prörin; n) Damit kuͤnftig, Unſerer landes väterlichen Abſicht ge,= zial⸗Behörden und das Staats. Min ſterlum angeordnet ha⸗ , ,,,, , , . f erden J. ſolch ehre eng. 3 a 6. ö. Kenntniß der . 3 23 , der Deut chen Sprache verbinden, und nament, daß Wir über die zu Verhütung der Parcellirung der Bauer 2 ; ſſch * in den beiden oberen Klaſſen der Gym hoͤfe erforderlichen Maaßregeln, namentlich . die * mnaäaſien abwechſelnd in deutſcher und in Polniſcher Sprache welche beſondere Grundſäte nach den dortigen provinzlellen rthellen können, wollen Wir ſolche junge Leute, gleichvlel Verhaͤltniſſen dieſes Gegenſtandes wegen aufzuſtellen ſeyen? ob Deutſcher ob Polniſcher Abkunft, welche beider Sprachen und ob nicht gleichzeitig die Feſtſtellung einer Taxe . mächtig ſind, und ſich dem gelehrten Schulfache in Unſerm nahme von Bauerhoͤfen bei erbſchaftlichen Theilungen erfor⸗ Großherzogthum zu widmen gedenken, wenn ſie ſich dazu derlich ſey? noch weitere Erörterungen anbefohlen haben; beſtimmt anheiſchig machen, im Falle ihres Bedürfniſſes . nicht nur auf den Gymnaſien unterſtuͤtzen, ſondern ihnen daß endlich das Geſuch um Unterſtuͤtzung der Gutsbeſitzer Be— auch, wenn ſie die Gymnaſſen mit dem Zeugniſſe der un, hufs der Ausfuhrung des Geſetzes v. 8. April 1323 nicht gewährt bedingten und bedingten Tuͤchtigkeit verlaſſen, wahrend werden kann, denſelben vielmehr üͤberlaſſen bleiben muß, ſich ibrer Univerſitäts- Jahre eine angemeſſene Beihuͤlfe ge— z den . anderer Provinzen die nöthigen Ca— ren. . pitallen zu beſchaffen, und ſich dazu der in gedachtem Ge— i) Um eine gründliche Erlernung der Deutſchen Sprache ſetze J. g.. ff bez Mi J en n in den Gymnaſien Unſers Großherzo . 23 zu 2 2 ſich , den n n, ,,. e , . Stans eder de irc wibmende Jüngling, welcher eins (inleitungen etroffen, und die betheili . der Symnaſien Unſers Großherjogthüms beſucht hat, in der ford . 8 e ,. e, d , n,, Regel auch die Abiturienten- Prüfung bei einem dieſer Gym 8 or * . 2 gen end —9—— naher anzugeben Nach naſien beſtehen, und von den in den Unive eendigung allſigen rterungen werden Wir wei lr wiſſenſchaftlichen dre e Tee fel h . ,, nun nen ,, 3 2 2 K *. October 1812 auf die ; * enntniß der Polniſchen Sprache dei den Eramin at *. Rückſicht zu nehmen haben, nur dann . 7. Auf die wegen Aenderungen in der Einrichtun malriculafione zugelaſſen werden, wenn er ſich mitteſſt eines dortigen Feuer⸗Socletaͤten geſchehenen Anträe können R . des von ihm beſuchten Gymnaſiums darüber aus- zur Zeit keine Entſchließung faſſen. Denn eines Theils wurde an kann, daß er mit vollſtändiger Kenntnſß der Polni, die Bewilligung der angetragenen Veränderung, in der fur ſchen Sprache die Lehr, Anſtalt verlaſſen hat. ̃ beide Soecietäͤten jetzt gemeinſchaftlichen Verwaltungs- Ve⸗ k] Das von den Ständen in Antrag gebrachte Ephorat hörde, den dabei wegen Erreichung einer Koſten⸗Erſparniß zie Sclammtheit der Schulen Unſere e ee ne, vorausgeſetzten Erwartungen nicht allein nicht entſprechen, Er Verfaſfung in den Thellen n erer Mo ſondern ſelbſt noch eine 6 theilweiſe Erhöhung der

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micht zu ; ur Beſtreitung des Ad ations⸗ Aufwandes 1 gene mi 8 . e. 26 nicht 2 eitraͤge * Folge haben; 8 aber Endlich landes vaterliche, ſchon in Obi, noch nicht über die kün lerunter zu beobachtenden allge⸗ gem angedeutete bei der Anſtellung der Schul, meinen Vorſchriften Hrn nen daher Unſere räthe, der Direktoren und Lehrer der Gymnaſien und Schul. Provinzial⸗Staände zuvörderſt die beabſichtigte Verordnung lehrer⸗ n Unſers der erh ns. ſobald eine wegen Regulirung des Feuer⸗Soeletäͤts, Weſens überhaupt, hinreichende Anzahl hierzu tuͤchtiger andidaten, woran es lud e öh, Elaleliungen hagen Rr ſſon, Ver eſſerung an

n w Umgeſtaltung der gegenwaͤrtlgen Reglements, ſo wie welche ngende 2 der 8 Sprache, ſondernl un fe; übergaugs, Naaßtegeln zu der? nehen Verfaſſung werden au= ,,, 3 g der Dent, geordnet werden, haben. ö 33 9 9. f e Oroßberzogthums, 6. = af a e e zn be ee e T nifchen rf. ſeyn, 8. Demnaächſt koͤnnen Wir auch auf den Antrag, wegen ern ; ; e,, r , e, freien Zutritts er ** 5 enſchen landſchaftlichen Credit: Vereine in den en, wo 2353 Die Amel en, w lait, Invaligen im Civil, die zum Amortiſatlons-Fonds gehörigen Theilzahlungen ſo⸗ dienſte erfolgt auf inſere gin rödon dem Militalr, Geko, eich beim Zutritt nachträglich baar entrichtet werden, zwar nomie Departement Un ge Mn iſtet ume aus gefertigten gegenwärtig nicht eingehen, werden aber den Gegenſtand ju Ehri Vr fer gunge chene e d. Ledoch nur Denen ercheſit wer en Zelt durch die betreffenden Behörden in nähere Be den, die auf die Anvaliden⸗Benefielen Anſpeuch und gut rathung ziehen laſſen, und behalten Üns den welteren Se, gedient haben. Dergleichen Sill Ver ſorgunga denn 83 ſchluß nach Bewandniß der Üümſtände vor. 2 den auch den ehemals Polniſchen ¶Militair Per ſa den welch. k— f . 9. Wegen Reviſion der gewerbepolizeilichen ,. ;

ſich wegen ihrer Anſprüche legitimiren, auf nicht verſagt, und es ſollen dann been nel, * 1 haben Wir bereits Anordnungen in, deren Verfolg

* d. bei den Civilſtell'n, zu welchen dem Antrage Unſerer getrenen Stande Genüge geſchehen ; . En und lhrct moraliſchen Juhr ſie nach ihren Antrage un wir. beruckſichtigt werden. 9 geeignet ſind, wi

ö. . . . 4 die Bekleidung und die ande—

4 nſerer getreuen ö. ren Vedürfniſſe Unſerer Truppen erforderlichen Gegenſtände einer Praͤcluſiv⸗ , Feſtſetzung werden Ünſere Behörden ſmmer am liebſten in k liger Polniſcher Militair⸗Perſonen auf ver rn (ebhema, machen, in welcher die Truppentheile in Garuiſon ſtehen, durch Unſere Ordre vom 31. Februar 1523 Keen aben Wir wenn dieſe Gegenſtände dort in guter Qualitat und ſür an⸗ und da in deren Gemäßheit Unſer Staate . g- währt, gemeſſene Preiſe zu haben ſind. Und da die Materiallen zu term . Aprſl die er farberlich? Bekahnatkr h, m miſter lum un, den Bekleidungs, Beduͤrfniſſen der Truppen in dortiger Pwao⸗- ſo * gieren Sache erledigt. hung eriaffen har, vinz in dem Umfange gewonnen werden, daß ſie einen t . genſtand der . 8 en. 9 —ᷣ —⸗ . treibenden daher vor den anderen P e.

d. Auf die Anträge, welch. Unſere Jetrene Stände ziehung in fehr ganſtiger Lage ſind, fo wird. r nur

ö 2 in Beglehang auf die der guts errlichen Induſtrie di ice abhängen, ſich des dies And bäuerlichen Verhältniſſe vorgelegt haben, erzſſnen ir verſichern. Was das Euch anlangt, fo

denſel u verſich W. .

denſelben. . t lin Kriegs Miniſters zejther bereits vom

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