Wihſborg ju Landekrona zum Vice Conſul daſelbſt zu er,

tenant Achalin, als Courier von Weima St. Petersburg. ; . 8 . ; * ö. Zeitungs⸗Rachrichten. e . 6 1 0 a d. 2 . Darts zer, Ie den Warzen der , ,, inzelne lieder wahl der Commmiſſionen be, ist . Dieſet Letztern ſind ſchen be, annt. (Wir a e . 8 963 en ef mne g, 1 Lafſtte ſi 2 ö 6 . Ernannt . ö .

mern alsdann nur noch

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Preußiſche Staats-Zeitung.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. =

Seine Majeſtaͤt der König haben den Steuer-Einneh⸗

„zu Duͤrweiß im Juͤlicher Kreiſe, und Bren—

6 9 irre ö . das Alizemeine Ehren⸗

zeiche . ee den Kaufann Hn.

Angekommen: Der Kaiſerl. Oeſterreichiſche Cabinets,

Tourier Högele, von Wien. Abgereiſt: Der Pair von Frankreich, Königl. Fran⸗ 3 2 ral. Lieutenant und Botſchafter am Kaiſerl. Ruſ⸗ chen Hofe, Herzog von Mortemart, nach St. Pe⸗ reit. Der Kaiſerl. Nuſſiſche Feldjäger, Lieu⸗ r nach

3 ſch 6 tiniſter det nament * ,, . terſucht ob dieſer 23 in . . 366 * 5 Es die Meinung erg 2 a ng der 22 wurde dadurch begründet, 3 * 2 ?; gen r ; 3 , . ſey; daß in dieſer 1 lech wo das Parla⸗ 2 n Frankreich die Königl. ngen den Pairs und n gehen, von beiden Kam⸗

einzelne . der b 3d J

daß fonach die in einer Sitzung n nrg ſchäfte nicht 2 in der lane g ö * zugenommen e nerden bt uchtzn; daß die vorjährige Ent⸗ üer, , de Pompieres ſey in Erwägung zu zi n, = , . y lung eines 8. über die Verantworrlichkeit * i . chon eine hinlänglich moraliſche Wirkun heren n, er 3 daß die Unmoglichkeit, worin die 2 acht Mangel an Zwangs-Maaßregeln befinde,

ĩ Frankreich nicht Eng 8 inn werde; daz, Verordnung beim Schluſſe der rten vorſchreibe, aus einander

ch aus ; eine Unter ſu einzuleiten, die Inſtruirung eines Prozeſſes ilſuſoriſch 63

wärde; endlich daß man Gefahr laufe, eine koſtbare Zeit, die ſich zu den, der Kammer vorgelegten wichtigen Geſeſ⸗

Berlin, Donne rſtag den 2bſßen Februar

ſer Compaß ö hat Ihnen billige Geſetze zugeſagt; 3e

1829.

Entwuͤrfen beſſer verwenden laſſe, vollig unnütz zu ver⸗ ſchwenden. .

Die hieſigen oͤffentlichen Blaͤtter melden den Tod Leo's

II. Der Moniteur begleitet dieſe Nachricht mit folgenden Betrachtungen: „Der Verluſt eines ſo aufgeklärten, frommen und gemäßigten Papſtes iſt ein wahres Trübſal. Frankreich muß, mehr noch wie jeder andere katholiſche Staat, den fruͤ⸗ en Tod Leo's XII. beklagen, da dieſer fuͤr daſſelbe eine be⸗ ondere unten hatte, und in die Tugenden und die Re— ligion Carls X, das gerechteſte und unbedingteſte Vertrauen ſctzte; ſeine hohe Weisheit wußte über alle Angelegenheiten den Geiſt des Friedens und der Verſohnung zu verbreiten, Zeit und Umſtaͤnde richtig zu würdigen, und durch eine un⸗ ermüdliche Sorgfalt in der Handhabung des Regiments der Kirche ſo wie in der eifrigen und kräftigen Wahrnehmung ih rer Beduͤrfniſſe, die Einigkeit in beiden Welttheilen zu er=

halten. ! riefen aus daß der Geſundheits⸗ d des la k e, un iniſter r n ap eben werde, deſſen milderes Klima ihm

e noch zuträglicher ſcheine, als das in Nizza.

lgendes iſt die Antwort des Hrn. B. Conſtant auf

das von den farbigen Einwohnern von Guadeloupe an ihn

ete Schreiben (ſiehe das vorgeſtr. Bl. 8d. St. 335: 33 s, den 16. Februar. Meine Herren, ich ſchäͤtze mich r gluͤcklich, daß ich eine ſo gerechtẽ Sache, wie die Ihrige,

1 8. vertheidigen Meine u vx cher da e , n, bis Sie alle die *

nnen. . , ,, ; ? ö l. t, eine e iin 1. i , P. 2 * die unſere Richtſchnur

theidiger derſelben werden nie aufhören die Erfüllung —ͤ heiligen Verſprechungen zu begehren. Genehmigen Sie, mit der Verſicheruͤng meines Eifers den Ausdruck meiner Erkennt⸗ 6 ür die Beweiſe des Wohlwollens, die Sie mir ge— en. zx.“ ĩ Auch an den General von Lafayette und die Herren Salverte, Dupin den Aelteren und Laisné de Villevaque hat⸗ ten die Farbigen von Guadeloupe Dankſagungs⸗-Schre erlaſſen, und ſind darauf von dieſen Deputirten mit Ant= worten beehrt worden, 2 der Courrier frangais und das n, ,,, urge ur Bero tung n Toulouſe t zur Verbrei ; des wechſelſeitigen Unterrichts . ü irg 8 * 8 bisher 1 . , der an en e, Herrn Auger, iſt vor einigen Tagen 3 He ſchᷣ in der Seine a. worden. ö aris, 17. Febr. ie Pairs-Kammer hat das ihr vorgelegte Militair⸗Straf⸗Geſetzbuch und den Geſetz- Entwurf über den Zweikampf ihren Commiſſionen zur Prüfung uber⸗ wieſen. Bei den vielen Duellen, die in Frankreich vorfallen, und bei dem gänzlichen Stillſchweigen der bisherigen Geſetz= gebung uͤber dieſen Gegenſtand, war es allerdings wünſchens⸗ werth, daß endlich eine Beſtimmung eintrete, wodurch die Straffaͤlligkeit begründet wird. Bis jetzt konnten die Ge— richte von Zweikaͤmpfen durchaus keine Notiz nehmen, und ſelbſt wenn eine 3 ſtattgefunden hatte, blieb den Be⸗ hörden nichts übrig, als durch ein Protocöll die Art und Weiſe zu conſtatiren, wie das betreffende Individuum 1 Tode gekommen war. Erklaͤrten nun die Zeugen auf Pflicht und Gewiſſen, daß das Duell, der getroffenen Verabredung bend und mit allen uͤblichen Förmlichkeiten, ſtattgefunden atte, ſo konnte der Toͤdter nicht zur Verantwortung gezogen wer⸗ den. Bei den mannigfachen Anſichten, welche über den Zweikampf obwalten, verdient bemerkt zu werden, welche geringe Strafe