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entgegengeſetzte Meinung ausſprechen. Wehl habe auch die Verwaltung Sr. Majeſtaͤt die Vergangenheit zu einem Cri⸗ terium geg, um ihr Urtheil darauf zu begründen; der hohen Stellung, in welcher er (der Lord Kanzler) ſich durch die das Intereſſe der proteſtantiſchen

die Gnade des Königs befinde, wuͤrde er zu einer Maaßregel, CTonſtitution auch nur im Mindeſten gefährden könnte, ſeine Beiſtimmung gegeben hätte. Dieſelben Individuen aber, durch deren Thätigkeit einſt die Revolution vom Jahre Stande gebracht wurde, wurden unter den jetzigen Um . gewiß auch ihre Beiſtimmung zu den Maaßregelr der Regierung ertheilt haben. Sobald dieſe ſelbſt dem Hauſe vorliegen werden, wuͤrde er auch i edlen und gelehrten Lords zu bekämpfen wiſſen; vorläufig a verſichere er nur das, daß ſie nichts enthalten, was die Succeſſton der Krone Englands auch nur im Gerin gefährde. Gegen die Weiſe der Verhandlung, wie ſie hier eingefuͤhrt worden, und die nur dazu re mer ſey, eine allgemelne¶ Aufregung * erwecken, muͤſſe er inzwiſchen förmlich proteſtiren. iewohl bereits am erſten Tag der gegenwärtigen Seſſlſon „Ruhe und Mäßigung! em— pfohlen worden ſey, a doch ſeitdem jeder moͤgliche Ver⸗ uch gemacht, um die Gemüther aufzuregen. Der Redner uäͤhrte hierauf die Stelle in der Thron⸗Rede an, worin dem arlamente die Erwägung der Frage, mit der nöthigen Ruckſicht auf die Sicherheiten der kirchlichen ünd Staats-Inſtitutionen, empfohlen worden, und lee ob es, unter ſolchen Umſtaͤnden, nicht beſſer geweſen ware, wenn die edlen Lords ihre Discuſſionen bis dahin, daß die Maaßregel ihnen wirklich vorliege, aufgeſchoben hatten? Sollte dann befunden werden, daß man ſie mit Sicherheit für das Land in Ausfuͤhruttg bringen konne, ſo ſey es die Pflicht des Hauſes, ſie anzunehmen; eine ſolche Annahme wuͤrde dann ewiß auch dem ganzen Lande zur Zufriedenheit gereichen. er Herzog von Richmond erhob ſich und trug auf eine . forma Vertagung des Hauſes an, damit ihm Gelegenheit wurde, ein Paar Worte zu ſagen. „Der edle Lord auf dem Wollſack,“ meinte er, „iſt im Irthum, wenn er glaubt, mehr Recht zu haben, Ordnung im Hauſe zu erhalten, als jeder andere Pair. Im andern Haufe käme es dem Sprecher zu, Qrdnung zu gebieten und zu e en, nicht aber hier. Der edle Lord beklagt ſich uͤber Verletzung der rn und iſt es ſelbſt, der ſle vermehrt,. „Was die rung des edlen und gelehrten Lords betrifft, nach welcher 2 it gewaffnet ſeyn wuͤrde, den von den Miniſtern einge— chlagenen Weg zu vertheidigen, ſo werde ich mich keineswe— es dem Verſuch, die öffentliche Meinung zu erhitzen, an— chließen, und wüßte auch nicht, daß irgend ein ö den vom edlen Lord bei dieſem Anlaß e ,. adel ver⸗ dient haͤtte. Es ſey mir jedoch erlaubt, dem edlen Lord eine Frage vorzulegen, von der ich zwar glaube, daß ſie ihn, nicht aber die öffentliche Meinung erhitzen wird. Ich frage, von woher iſt dem Verſtande des edlen und gelehrten Lords auf zinmal, dies neue Licht . (Hört, hört!! Ha— 3 die Fortſchritte der Ruftlärung und Vermehrung der Kenntniß in den letzten Paar Tagen eine ſo plötzliche Er⸗ leuchtung hervorgebracht? (Hört! Gemiß hat der edle Lord ute Grunde, ſein Gewiſſen 2 beſchwichtigen, über den Wider, ruch ſeiner diesjaͤhrigen 2 im 23 * feiner ſheren; diejenigen indeſſen, die, bei ihrer gefaßten lleberzeu, ung verharrend, nicht mit dem edlen Lord überein ſtimmen ker den werden doch auch auf einige Nachſicht Anſpruch machen durfen. Hört!! Ich, fuͤr mein Theil, bin durchaus . Emancipation, ich wünſche keine Veraͤnderung, und

offe daß, da ich den Vortheil einer neuen Aufklärung, wie e dem edlen Lord geworden, nicht genoſſen habe, man mir mein Recht, mich jeder Magßregel widerſetzen, nicht als ein Streben, die Leidenſchaft des Volkes zu erregen, auslegen wird.“ Marquis v. Lansdowne widerſprach dem Herzog, indem er ſagte, wenn es auch dem edlen und gelehrten Lord auf dem Wollſack nicht ex officio zuſtehe, die Ordnung des Hau⸗ ſes, ohne Aufforderung dazu, zu handhaben, ſo kame es ihm doch mehr als jedem anderen Lord zu, das zu verlangen, was auch jeder andere dürfe, nämlich, daß von der Regelmäßig keit der Wr dienen nicht abgewichen werden dürfe. Graf v. Eld on gab dieſen Satz zwar zu, doch laͤngnete er die Anwendbarkeit deſſelben in dem gegenwärtigen Falle. Demnaͤchſt ſagte er, daß, 3 g er auch der Bill zur Unterdrückung der katholiſchen A deigtion ſeine Beiſtimmung gebe, koͤnne er ſie doch, wenn man ſie als den Preis für die ihr folgende Maaßregel anſehe, nicht als eine genügende Schadloshaltung erkennen, fuͤr welche man die k. des Staates auf das Spiel ſetzen duͤrfe. Auch ſeyen dieje= nigen in Irrthum, welche glauben, die Bill, die heute zum

weiten Male verleſen werden ſolle, duͤrfte der katholiſchen k mur 1d, als l v. J. 18. en. Lord nen., nahm ſich ungefähr mit denſelben 86* in, es der v. Lansdowne ebenfalls Kanzlers an, und nachdem auch der der, g, Suſſex eine a,, , . gemacht, wurde der Antrag v. Richmond, zur Vertagung, in Frage geſtellt und verneint. Der Herzog von Wellington trug nun auf die zweite ſung der „Bill zur Unterdraͤckung der gefährlichen Aſſocia⸗ tionen in Irland“ an und ſagte, er wolle dabei ſo wenig als möglich auf die Frage zuruͤckkommen, übt letzten zwei Stunden ſo ganz gegen di— utirt i , auch wolle er weder Aſſo

Ordnung dis⸗ die Mas enn

Rede Sr. Maſ., davon der Herzog die Bezug habend

Stellen vorlas, genau bejeichnet ware. „Ich . . er, „daß in der urſpranglichen Form und Bildung der 83 ſeliſchaft nichts Ungeſetzmaßiges enthalten war; aus den Handlungen und der Sprache ihrer Mitglieder ging jedoch ihre Ungeſetzmäßigkeit hervor. Ihre Handlungen beſtehen in der Erhebung einer Abgabe, die, wie ich fürchte, oft durch Gewalt erpreßt worden iſt, in Grganiſation des Volkes, die keinen guten Endzweck hat, in der Wahl von ſolchen Organifatienen vorſtehen, die ſich die Regierung des Lan⸗ des anmaaßen, oder was noch ſchlimmer iſt, ſich Fellen, als wollten ſie ſich ener Regierung bemächtigen. Sie haben dieſe Abgaben zudem 9 eine geſetz- und verfaſſungswidrige Weiſe verwandt; einen Theil deck zum Zweck von Wahlen benutzt, ſogar einen Einfluß im Parla—

und dur J ren ment ö. . Der Herzog zeigte . welch nachtheilige Birkung die Aſſociation auch auf die Rechts

pflege durch V ungen ausgenbt hätte und fuhr dann fort: „Ich will das Haus nicht länger bei der Auseinan⸗ berfetzung der Folgen aufhalten, die aus der Exiſtenz und aus den Handlungen der Aſſociation fuͤr . 8.

zen . ſowohl fuͤr's Parlament, ch ſchien,

geta

als eine Maaßregel vor, die scuſſion der Anſpruche . muß, jedes andert 3 wurde mit der Wurde der Krone, mit der Ehre und dem Charak= ter des Parlaments unverträglich ſeyn, und dann bitte ich das Haus, nicht unbeachtet zu laſſen, wie die Augen von ganz Europa auf uns gerichtet ſind, und wie wir Alles vermelden

müͤſſen, was Grund zu dein Glauben geben könnte, daß un.

ſere Aufopferungen aus irgend einer andern, als einer politi, ſchen oder uns zweckmäßig ſcheinenden Urſache hervor gehen.“ Hört, hört!) Hierauf entwickelte der Herzog den Urſprung der Aſſociation, welche im Jahre 1757 zuͤerſt Geſtalt erhielt,

ruͤnden, wie des Lord⸗

erſonen, die

des Herjogs

H die man in den

. n l , 2 in der Thron⸗=

* 1

und gegen die, weil ſie bis dahin als unſchädlich erachtet,

erſt im Jahre 1825 Maaßregeln durch eine Bill genommen wurden. Dieſe Bill geſtand der Aſſociation allſährlich 11 Verſammlungen und die ſtete Erlaubniß zu, über 11 Gegen⸗ ſtande, naͤmlich über Gottesdienſt, Erziehung, Wiſſenſchaften, Handels, und Manufactur⸗Gegenſtaͤnde, ſo wie uͤber Acker⸗ bau zu berathen. Unter dieſen Umſtaͤnden das Geſetz im Falle wirklicher Uebertretung aufrecht zu erhalten, hätte chwierig geſchienen, und er tadle weder die damalige Verwaltung noch die Irländiſche Regierung fuͤr die mangel⸗ hafte Handhabung der Maaßregel; er wiſſe, daß es bei dem damaligen getheilten Zuſtand des Cabinets, der ſich bei jed⸗ weder Irland betreffenden Berathung kund gab, nicht an⸗ ders hätte ſeyn konnen. Der Herjog ging hierauf die ein⸗

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