ö in im Jahre 1822 abgeſchloſſene Elbſchiffahrts⸗

. ; ĩ

3 ö *

erfolgt, hat nicht ſtatt gefunden, und

tereten zu laſſen; z (c) die Gewerbeſteuer hat ſich ebenfalls, ; haltniß ungleich bedeutender, als die Claſſenſteuer er⸗ het, u

* 6 gen iſt in dem aufgeſtellten Etat auch der Ertrag der

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ö 83 ö 12 *

theils aus wirklichen Erſparniſſen an den

aufkommende Steuer. ing Grundſaͤtzen, nach denen die Erhebung dieſer Steuer

den beiden weſtlichen Provinzen des Staates raſch vor⸗ ſchreitende Cataſterwerk bezweckt nur eine richtigere Vertheilung der Steuer im Einzelnen, nicht aber eine Veränderung der feſtſtehenden Provin . b) der Reinertrag der Claſſenſteuer ere jetzt und uber⸗ eigt ſchon um ein geringes die Summe, ieder Entwerfung des Geſetzes und nach dem Etat uͤr 1521 gerechnet war, und dieſer gunſtigere Ertrag hat es um ſo eher geſtattet, einige dringend gewuͤnſchte Milderungen in der Veranlagung namentlich durch ng des ſteuerfreien Alterſtadii auf, die ge— te Bevölkerung unter 15 Jahren, durch die Steuerbefreiung der uber 60 Jahre alten Perſonen der unterſten Steuer ⸗Claſſe und der Landwehrmänner aller Steuer⸗-Claſſen, auf die Dauer der Uebungszeit, ein⸗

und nach Ver⸗

was um ſo erfreulicher iſt, als ſich darin ein rch ander weite Data genugſam beſtatigtes Zeichen vermehrter Gewerbsthaͤtigkeit ausſpricht; mit den Verjehrungsſteuern von inländiſchen und aus, ländiſchen Gegenſtaͤnden, den Durchfuhr-Abgaben und en Einnahmen von Communications-An 2 em⸗ pel⸗Steuer in eine Hauptſumme zuſammen geworfen, dleſe en Revenuen- Zweige unter einer ge⸗ n Verwaltung ſtehen, und ſich die darauf la= ſtenden Reglekoſten nicht fuͤglich trennen laſſen. Die ausgeworfene Geſammt, Summe zeigt gegen die ent⸗ ſprechenden Poſitlonen des Etats fuͤr 1521 ein Mehr von: 543,000 Rthlr. ö Dabei bleibt aber zu beruͤckſichtigen, daß; 1) beim Etat fuͤr 1821 die provinziellen Verwaltungs, bkoſten der indirecten Steuern zu einem Betrage von etwa 240, M00 Rthlr. mit unter den allgemeinen 2 die li . * ſie a egiekoſten von Ertrage der Sten Abzug gebracht ſind; daß ferner s

Convention, den diesſeitigen Staatskaſſen ein Ver⸗ luſt von mindeſtens 200, 0090 ir, an Zoll⸗Revenuͤen erwachſen iſt; ** 3 3) das Stempelgeſeß vom Jahre 1322 durch . Aufhebung des bis dahin beſtandenen Erbſchafes⸗ empels von Ascendenten und Descendenten in den alteren und wieder erworbenen, ſo wie der viel höͤ⸗ heren Einreglſtrirungs⸗Abgabe in der Rheinprovinz eine Minderung des im Etat fuͤr 1821 ausgewor⸗ fenen Ertrags der Stempelſteuer, um mehr als 230,000 Rthlr. herbeigeführt hat, und daß endlich H die Etats Evaluation des Jahres 1821 ſchon in Hoffnung auf einen kuͤnftig günſtigeren Ertrag ö ů angenommen war, als ſich ſolche aus den irgebniſſen der Vorjahre rechtfertigen ließ, während die jetzt ausgebrachte Summe lediglich auf die —— e Abſchluß-Reſultate der Vergan⸗ e) Die Einnahme an i eldern von den Kunſtſtraßen iſt nur um 133,000 Nthlre. höher, als im Etat für 1821 angenommen. Die Laͤngenſtrecke der fertig aus⸗ gebauten Kunſtſtraßen, auf denen Chauſſeegeld * lan⸗ desherrliche Rechnung erhoben wurde, belief ſich am Schluſſe des Jahres L820 auf 4580, dagegen am Schluſſe des Jahres Ses auf 319 Meilen; in einem wie in dem andern Jahre ausſchließlich der auf provinzlelle Koſten unterhaltenen Bezirksſtraßen in den weſtlichen Provinjen,

ingleichen der durch Aktien, Vereine von Prwaten Laſt

erbauten Chauſſeen. Mit jener Vermehrung der Mei⸗ lenzahl ſtehet allerdings die Erhöhung des Geldertra⸗ ges in keinem richtigen Verhältniß. Indeſſen ſind

das in

auf welche

8 ö. 3 * 4 ö . ——

zur mehreren Belebung des inneren und des Durch⸗ fuhr⸗Handels die Saͤtze, nach denen das Chauſſeegeld erhoben wird, durch den Tarif vom 28. April 182383 gegen den Zuſtand von 121 anſehnlich ermäßiget, und da dieſer neue Tarif erſt vom 1ſten October v. J. ab in Anwendung gekommen iſt, und es ſonach an genügender Erfahrung, nach welcher die kuͤnftige Ein= nahme zu bemeſſen, ermangelte; ſo iſt der Sicherheit halber die jetzige Etats-Summe ſo evaluirt worden, daß ſich der Wahrſcheinlichkeit nach eher ein Mehr als ein Minder gegen den Etat erwarten laͤt:. Vergleicht man letztere Summe gegen den Be⸗ trag der auf die Unterhaltung der Chauſſeen zu ver= wendenden Ausgaben, ſo ergiebt ſich allerdings ein nicht unbeträchtliches Uebergewicht der letztern

Unter den Ausgaben des Miniſteriit des Innern (Pos. 7.) ſind nämlich begriffen: f .

1) für die gewohnliche Ünterhaltung der Chauſſeen einſchli der Lohnungen und Kleidergelder der Chauſſeewärter 924,900 Rthlr.; .

2) f . *. h k die zur Aufſicht

n en angeſtellten Wege In ſpektoren so, 000 Rihlr. 3 ö. eat . d . 3) dann zur Verzinſung und zum Abtrag des von der Seehandlung zur Beſchleunigung des Neubaues von 190 Meilen Chauſſee hergeſchoſſenen Capitals jahrlich 400, 009 Rihlr; ſo, daß alſo hiernach ein Zuſchuß von nahe an 1 Million Thaler, ungerechnet noch die bedeuten den Summen, welche jährlich auf Chauſſee⸗ Neu⸗ bauten verwendet werden, fuͤr die Kunſtſtraßen er⸗ forderlich iſt. ; . 1 Zu erwägen bleibt jedoch hiebei, daß dle unter 1èausgeworfene Summe mit auf den gänzlichen Umbau mehrerer unbrauchbaren Chauſſeeſtrecken verwendet werden muß, und daß alſo, wenn die vorhandenen Chauſſeen erſt ſämmtlich in einen normalmäßigen Stand geſetzt ſind, wohl mit ei⸗ nem geringeren Quanto wird ausgereicht werden 2 2 ferner ae 2 3 383 in 12 Jahren zu erwartenden en tra des Capitals ee q! 3 r. r è von den Chauſſeen ſich durch mehrere Verbindung kunſtmäßig gebauter groͤßerer Handelsſtraßen gegen den Etats-Satz erhoͤhen wird, ſo daß ſich in der Folge, und wenn namentlich der Seehandlungs— Vorſchuß zuruͤckgezahlt iſt, ein Gleichgewicht zwi⸗ ſchen der Einnahme und Ausgabe wohl erwar⸗

ten laßt.

10) Der am Schluß der Einnahme aufgeführte xtra. ordinarien, Titel begreift hauptfächlich das Aufgeld fur das nicht in nalura zur Ausgabe kommende Gold, dann die Canzlei⸗Sporteln der Miniſterlen und der Regierungen, die Abſchoß⸗ Gefälle Cſowelt ſie noch vorkommen), Ein nah men aus Conſiskaten eẽſo ſie nicht, wie bei der Steuer⸗ verwaltung, fuͤr beſonder cke verwendet werden, her⸗ renloſe Erbſchaften u. ſ. w. Der b nder⸗ Betrag dieſer Poſition gegen ,, ,. des für 1821 erlautert ſich dadürch, daß bel letzterem Etat hler⸗ unter auch beträchliche Summen an Erſparniſſen aus den Vorjahren mit in Rechnung geſtellt waren, während der jetzige Etat nur die laufenden Einnahmen des 34 1829 umfaßt.

Bei der

ergiebt ſich

1) an den Verwendungen fuͤr das Staatsſchuldenwe⸗ ſen, bei Vergleichung mit den entſprechenden Poſitlonen und 10 des Etats für 13621, ein Minder⸗Betrag von

366,900 Rthlr.,

welcher hauptſachlich durch die, dein Staats ſchuldengeſetz vom 17ten Januar 1829 gemäß, 1ſten Januar 1825 neu regulirte 10jährige , dann durch Er⸗ ſparniſſe an den Verwaltungs Ausgaben herbeigeführt iſt.

2) Die Ausgabe an Penſionen, Competenjen und an⸗ dern Leibrenten hat ſich gegen die Ziffer des Etats ö.

Etats

Ausgabe

um den Betrag von 4653,60 Rthlr. erhöhet. Es war im Etat fur 152 nicht die ganze wirklich noch zablbare Summe an dergleichen Ausgaben aufgenommen, Jondern

in Hoffnung auf eine kanftige ſucceſſtoe Verminderung der ein anſehnlicher Thell der leßteren ſchon auf das. t. Ausgabe Extraordinarium vieſen. eue und nicht unbeträ men an Pen

und Eompetenzen ſind ſeitdem durch die dem früheren Pfruͤn⸗