zuzugeben, daß ich mich dadurch von dem leitenden —— , dieſer Maaßregel entferne; vielmehr wird auch 2 der Grundſatz der Gleichſtellung ſtrenger durchge⸗ aber werden. Denn was man immer für Beſchraͤn⸗ ungen, in Bezug auf die Katholiken, als nothwendig erkennen wird, das wird man auch auf die übrigen Unter⸗ thanen dieſes Königreichs angewendet ſinden. Als Katholik at er daher kein Recht, ſich zu beklagen; wir haben ihm ewilliget, was er begehrte, wir haben die Unfähigkeiten, die auf ihm gelaſtet, hinweggeräͤumt, wir haben ihn zu gleichen Rechten mit allen ſeinen Mit Unterthanen gelaſſen; er kann wohl Einwendungen gegen das zu machen haben, was wir jetzt vorſchlagen, doch als Katholik hat er ſich nicht daruber zu beklagen. Ich habe wohl kaum noch nöͤthig, das zu nen— nen, was ich eben angekuͤndigt habe; denn zur ge muß auch meinen Zuhsrern der ungenügende Zuſtand der Wahl⸗ reiheit in Irland auf dem Herzen liegen und ſie wiſſen da⸗ er, daß es unmöglich ſey, eine Maaßregel von die ſer Aus. dehnung zu beſprechen, ohne zugleich jene wichtige Frage zu berühren. (Hört, hort) nter den gegenwärtigen Umſtänden halte ich es fur die Verbefferung des moraliſchen Zuſtandes der Irländer, ſo wie zur Begrundung der Verbeſſerung ihres ——— Zuſtandes, zugleich aber fuͤr die Sicher⸗ heit und Beruhigung roteſtantiſcher Gemuͤther, nothwendig, die große Frage der Wahl-Freiheit in Irland naher, und zwar mit von dem Geſichts punkte aus zu betrachten, daß dollſtandige Sicherheiten gegen ihre Mißbräucht aufgefun⸗ den werden. Seitdem dieſe Frage in ſubſtantieller Form legt vorgekommen iſt, und zwar als im J. 1825 eine Bill n dieſem Hauſe durchging (hier bemerkte ein Mitglied,

auſes gehabt. Dieſe Bill alſo machte die Befähigung zur Wa . t nach veränderten Sätzen geltend, wozu ſich das Haus durch viele n. Ereigniffe veranlaßt fand. Im Jahre 1825 fanden Irlands überzeugt? daß die Wahlfreiheit

It auf Grundſhitzen beruhe und von der Art ansgendt werde, baß ſie zu gerechten Einwärſen Veranlaſſung gebe. Einwürfen gehörte beſonders die ohne allen Unter⸗

d ſtatt findende ; ung der Katholiken zur Wahlfrei. welche, wie ſie in Arland deſteht, die ſchon vorhandene spoſition zu paltung des Landes nur noch ver= mehren muß. Es wurde urgirt, daß die Freiheit allein von den großen Landbeſitzern ausgeübt werde, denn die Freiſaſſen, die zu ihren Zwecken abgerichtet ſeyen, andeln bloß als ihre Werkzeuge. Seit jener Zeit hat ſich in, 22 der 1 der Landbeſſtzer vermindert; er iſt

vergebens, nich was bei den Clare . gend 1 1 Die, welcher ſich bei jenen ſo deutlich kund 3 . ö . , , n ee, nn. Geſichtspunkte aus zu betrachten, der mit durch aus nichts zu thun hat, und von den Katholiken als beſon⸗ dere Kirchengemeinde gan abſehen kann. als eine rein politiſche Frage beſprochen, und jwar auf der Baſis herer Veiſpiele und rincipien. Das aus möge alsdann entſcheiden, ob nicht eine 2 Be⸗ chraͤnkung jener Freiheit dazu 3 durfte, der Stimme des Landes einen mehr legitimen usdruck zu verſchaffen, und den Grund zu großer Verbeſſerung ſeines buͤrger⸗ lichen und volitiſchen Zuſtands in legen. Laſſen ie uns zuerſt die Derer, welche in Irland die Wahlfrei⸗ 2 mnät der Zahl Derjenigen, die in England daſ⸗ vergleichen. In einigen Grafſchaften ſich die rten Freiſaſſen auf 13,000, , Vergleichen . , ohl n t, wie ſie in Irland . 163 Wahl⸗ andes durch unabhangige und achtungs des ihren Ausdruck erhalte? Bei der 2 Manner res 1820 war die Anzahl der Stimmen in 234 Jah⸗ in Berks (mit 3 Candidaten) 271; wog, Devon 6298; Durham 38060; Glamorgan 131; Da

2 Zuerſt und vor den ginem

der Wahl zur

10,9000; Suſſer 38509; Weſtmoreland go Q car mir

ſehr leid, daß ich nicht auch ein Verzeichniß von der Anzahl der in den Grafſchaften Irlands fer. Stimmen mit⸗ gebracht habe; doch glaube ich vollkommen correct zu ſeyn. wenn ich ſage, daß in vielen Grafſchaften jenes Landes 19 bis 18,00 Stimmen votirt haben. Ich will nun die Auf— merkſamkeit des Hauſes auf dasjenige lenken, was in Eng⸗ land mit Bezug auf die Wahlfreiheit, als ſie ſo eingerichtet wurde, wie wir ſie jetzt beſitzgen, geſchehen iſt; und ſollte man eines frühern Veiſpiels bedürfen, als unterſtuͤtzendes Prin⸗ cip zu der Maaßregel, die ich jetzt vorſchlage, ſo dürfte fol gende Acte und das was die Veranlaſſung derſelben war, zanz dazu paſſen. Die Ste Aete Heinrichs VI. iſt diejenige, weiche die Befähigung zur Wahl Freiheit auf den 6 eines 10 Shillings Freigntes feſtſetzt; die Einleitung zu die⸗ ſer Acte ſetzt, zur Rechtfertigung der Maaßregel, den dama⸗ ligen Zuſtand Englands aus einander, und zwar von der Art, daß, wenn ich eines Beweiſes dafur bedurfte, wie die Legislatur den Uebelſtänden, die aus einer zu zahlreich geuͤb⸗ ten Wahl (Freiheit entſtehen, vorbauen ich gar keinen beſſeren finden könnte. In ſener Einleitung heißt es: „Die, weil die in vielen Grafſchaften des Königreiches att findenden Wahlen. von. Rittern, die ins Parlament kommen ſollen, ſeit vielen Jahren von einer gar ju großen und gewaltigen Anzahl Perſenen wor den, von welchen der größte Theil aus Leuten, ven geringer Bedentung und keinem Werthe beſteht (man lacht) und ſonach jeder von ihnen auf eine Stimme bei den Wab⸗ len gleiche Anſpruͤche mit den wuͤrdigſten Rittern und

der Draffchafi zu haben vermeint wodurch aber auch viele Todtſchlaͤge, Aufruhre, Räubereien und Spaltungen unter den Vornehmen dieſes Landes veranlaßt worden alſo ſolÜ ein wohl angemeſſenes und durchgreifendes Mittel zur Ab—= hůlfe angewandt werden.“ Die Aete beſtimmt 22 daß jeder Wahler mindeſtens ein Freigut von 10 Shillingen O. beſizen muß. Ich habe aber außerdem den ich dem Hauſe ſetzt vortrage, ſo paſſe nicht umhin kann, einen Theil davon 6 faſſer iſt 38 Nathanael Bacon, Selden, ein ent

nnd Folgendes iſt ſeine Darſtellung von dem Zwecke jenes

bhandlung aufgefunden, die zu dem Gegenſtande

hier vorjuleſen. Der Ver Secretair des rten ntſchiedener Freund der Volks ⸗Gerechtſame;

Statuts und von deſſen Wirkungen auſ die Verfaſſung die⸗

ſes Reichs: „So iſt die Art der Wahl angeord

ler aber ſind von —— Bedeutung; denn w. 6 jeder Mann von gliſcher Abkunft, ohne Unterſchied 8 Recht, zu wählen oder gewählt zu werden, er mochte ſich in der

Wäh⸗ da

weiten Welt aufhalten, wo er wollte. Die freien Leute uüͤberließen nunmehr ihr Wahlrecht den Freiſaſſen, vielleicht ohne zu wiſſen, J

was ſie thaten ; die ſe Veranderung war eben ſo gut als groß, denn I) jene Zeiten waren nicht geeignet für eine große Maaßegel an Eivſlifarlen; die Vortede des Statuts zent, sah de

ringſte ſich für eben ſo gut hielt, als der Gro ſchaſt, und dies fuͤhrte

in der Graf⸗

artheinngen, Tumulte und Blutver⸗

gießen herbei. ) We die Menge vorwaltet, da hat die

geringere Sorte die Oberhand, und dieſe im Allgemeinen

unwiſſend) kann nicht von Perſonen und Zeiten u ſondern, da ſie meiſtentheil⸗ r durch oder als durch richtige geleitet wird, ſo 6 aus und

1

Veränderung iſt a

. kann vernün * olks⸗ Verſammlung abjugeben

BVeſitzungen mit den geben haben, derem laſtet 2 Was —— Steuern und Tapen de⸗ iſt, dieſe ſtellung der s. Art der ahl, war den

len, und edel,. I) D.

die Geringeren in Abhangigkeit

e Ge, d dd, dee , ſaſſen äber die freren Leute kent, rds e de, en , .

Freiſaſſen *

auf dieſe Weiſe EJ 98 ——— und 8 2 Geiſtlichkeit und der Kloſterleute von 1 2 hem ſie viel far Priwaijwecke, und nech mehr far

thun konnten.“ Tortſetzung folgt)