Großbritanien und Irland. Parlaments- Verhandlungen.) Im Oberhauſe
kündigte am 12. Marz Lord Roßlyn einen Antrag an, daß in Zukunft alle dicſenigen Lords, die Bittſchriften ein zurei⸗ chen haben, ihre Namen ſollen
Sh aftes bury wurde die Bill zur Ausgabe von 17 Milllo—, nen Pfd. Schatzkammer ⸗ Scheinen zum zweitenmale verleſen, * der Beſtimmung, zmmen. Eben ſo erhielt auch die Bil, in Bezug au die Marine⸗Dis ciplin, ihte zweite Leſung. ! .
1 nterhauſe wurden ju Anfang der Sitzung ) nem, D. ; i e , , * kat ö Ansele F acht, von dem acht auen, conſtlrutiouellen Club in? ſhire, wider die K fbolitee, nene en, n, ,n, 3 9 Bemerkungen uber die verwerſii Mittel — 23 ren man ſich bediene, um ÜUnter u erhalten. V der proteſtantiſchen Geiſtlichkeit in foll wurde eine 8 ſchrift, * Snaſten der Katholiken, Rbergeben; ſie war von ,, . * ra Rechnungen, die Bezug auf die k 53
Bank von England haben
Davenport nach wonach
re . begehen, 2 —
f. rde Ein ſperrun beſtra⸗ durfen. Der Antragende bezog ſich dab 9 1 Beſtrafung, den auch 2 auf den Grundſatz
r Bills zur Verbeſſerung der Criminal, 7 in ſeinen.
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— 9 rwentlichem Wege iſt uns ein Londoner Blatt
ae. 29 21. n ,,. wir ind dadurch in den Stand 3
tt, ber die Sitzung vom aten d. Einiges mitzuthellen, müſ⸗
* ang jedoch vorbehalten, über die früheren Sitzungen, nach ngan der Blãtter auf gewohnlichem Wege⸗/ zu berichten.
ummariſche Gerichtsbarkeit der Art verleihen würde, nur — 2
f e. ir mte Mein ung abgeben, ehe er die an,
r. , . Ein anderes Mit⸗
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s beſtritt jedoch wicder ze: wen: man hier irgeüd einen Unterſchies im Geſetze wollte, und j. B. das ſerhszehnte Jahr als dasjchize . te, bis zu welchem Alter die
trafen geringer ſeyn ſollen, ſo. d efte leicht der Fall ,, . Na Alter von verſchmikten Vetrügern dazu abgerichtet werden, diejenigen Verbrechen zu begehen, deren durch minder ausgeſetzt ſeyn wurden. Er gebe indeſſen u, daß fur Kinder eine andere Gefängniß-Disciplin nörh; ſh⸗ als fuͤr Erwgchſene, wobei er bemerke, daß er ſich wahrend des letzten Sommers aufmerkſam mit den Vorbereitungen zu einer Bill beſchaäͤftigt habe, die eine beſſere Ausübung der Polizei in der Haupiſtadt bezwecke. Was inzwiſchen die fruher gewünſchte Einrichtung von beſondern Gefangniſſen fur Knaben betreffe, ſo muͤſſe er die Bemerkung machen, daß die Koſten einer ſolchen Einrichtung nicht ſowohl von der Re⸗ gierung, als von den Graſſchafts⸗Magiſträten zu tragen ſegen. Nachdem noch einige Bemerkungen von einem andern Nit. gliede hinzugefügt worden, erhielt Herr Davenport die Erlaubniß zur Einbringung ſeiner Bill. — Hr. Warburton trug darauf auf eine Bill an, wodurch die Ausübung der Anatomie geſetzlich geſtattet werde, und zwar in ſolchen Or— ten, wo ſich entweder Univerſitäten beſinden, oder Hospitä—⸗ ler, die groß genug ſind, um wenigſtens 50 Kranke auf ein Mal aufzunehmen. Ein Comité, das zur Unterſuchung dieſes Gegenſtandes im vorigen Jahre ernannt worden, habe ſeine Aufmerkſamkeit beſonders auf das Verfahren im Auslande gerichtet; deshalb ſey auch die jetzt vor— geſchlagene Maanßregel faſt ganz nach dem Muſter der in Paris beſtehenden Ginrichtungen, entworfen worden. Er ſchlage demnach vor, daß die Aufſeher von Armen. und Arbeits Häuſern, ſo wie die Vorſteher vpn Hospitälern er, machtigt werden ſollen, diejenigen Körper der in ſolchen Au, ſtalten verſtorbenan Perſonen, die in einer beſtimmten Friſt von Freunden oder Verwandten nicht reclamirt werden, an die Wundarzte und Lehrer der Anatomie zu überliefern. Wenn auf der einen Seite gegen dieſen Vorſchlag einge wandt werden möchte, daß die ganze Laſt der Maaßregel die ärmeren Volkeklaſſen treffen würde, ſo iſt andererſeits zu erwiedern, daß dieſelben Volksklaſſen dadurch, daß die Wund arzte mehr an Erfahrung gemännen, daß diel die großen Ausgaben fur Leichen Überhoben ſeyn vodurch alſe aüch die Einholung eines ärztlichen nicht mehr ſo theuer bezahlt zu werden bre ach . gewinnen wären. Er fähle ſich, ſagte Dr. W., beſonde zedrungen zu feinem Vorſchlage, damit den Aerzten CGöereche tigkeit widerfahre, und man nicht mehr den 8 Verdacht auf ſie walz, a ſie mit Mäördern, gemein ſcäſt. liche Sache machen. — Dieſer Vorſchlag wurde ven mehre- ren Mitgliedern, namentlich vom Lord Advocaten unter⸗ ſtükt, welcher die Mißbräuche, die das bisherige Verfahren ur Folge gehabt, mit lebendigen Farben ſchilderte. Man en. eingewandt, ſagte er, daß arme Leute durch eine Maaßregel, wie die vorgeſchlagene, abgeſchreckt werden möchten, hmen. Dies ſey jedoch zu Hospitälern ihre t zu nehmen 3. anz grundlos; denn die Leute gingen in das um. rirt' zu werden, nicht aber . me aber der Tod heran, ſo 4 er, daß ſich Wenge um das kammern
er en . ze, , ö ,, gf, deren Nothwen 13 wie die
it ſowohl aus bish.
als aus der , Viſſenſ⸗ . leicht , us dem Comité, 26 aber dieſen Gegenſtand ſey zu erſehen, daß alle Leichname, w uu dem Zwecke der Anatomie jetzt verkauft werden, den ärmeren EClaſſen angehören; dieſe würden daher durch die vorgeſchlagene Maghregel eher gewinnen, als benachtheiligt ſeyn, weil da— durch, daß man die Anatomie befördert, die aͤrztliche Kunſt * mehr verbreitet werde, und der Arme alsdann nicht nöthig haben würde, zu Quackſalbern, wie bisher, ſeine Zu⸗ flucht zu nehmen. Wenn man daher nur, bei Abfaſſüng der Vill, möglichen Mißbräuchen vorbeuge und darauf ſehe, daß das Gefühl im Allgemeinen dadurch nicht se werde, ſo wolle er (Hr. Perl) ihr ebenfalls ſeine herz Veiſtimmung geben. Die Erlaubniß zur Einbrinqung der Vill wärde hierauf ercheilt. — Hr. Dawſen machte Asdann den Antrag, daß die Geſetze, in
Ve ug auf Nlländiſchen Tabackeban, auf gleichen Fuß mit .
Veſtrafung ſie da-