und das Miniſterium

abhaͤngige Heerde einem Lande, wo die

ſter, um die un Sitzungs ſaal

Ruhm rächen

ſammengeſette Commiſſion wird ernann gewiſſenhaften und reiflich erw aſt in allen ihren Beſchluſſen hern 6e urůͤck

nnelle Maſorität 2 als man erwarten

untreu werden konnte.“ Das „Das Benehmen des Herrn v. M

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hat er einen von der Auch halten man r die Folge eines vor eine beiden Geſetze nur die Angriffe der rechten Seite vertheid

Vorwand zu ihrer Zurücknahme ge glaubt ſogar, er habe die Verordnun der Sitzung in ſeinem Portefeuille ge n und Wiedereintreten ſey onnte eine halbe Stunde wohl hin Könige die Zurücknahme beider Geſetze ſeine Zuſtimmung zu dieſer Maaßregel u einem ſolchen Entſchlu

es Betr a 226 2 me, Twerfen

bt, und ſein nn Schein ge⸗ reichen, um dem orzuſchlagen, und r M erlangen? War i ſſe nicht eine Verathung im vollen iniſter⸗Rathe erforderlich? Und er ſollte von den Herren v. Martig nae und Portalis in Abweſenheit ihrer C ruhig auf der Miniſterbank ſitzen blieben, gefaßt Alle dieſe Unwahrſcheinlichkeiten geben 3 Vermuthungen Anlaß.

ollegen, welche worden ſeyn? zu den ſonderbarſte er vorletzten Sitzung erklärte!

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auf dem latze der alten Oper errichtet . , ,

Kotzebue's gehaltenen Lobrede, zu einſähriger Haft und einer Geldbuße von 500 Franken condemnirt, beſtätigt.

Der Direktor des Gymnaſiums zur heiligen Barbara, Herr Niecolle, iſt vorgeſtern hieſelbſt mit Tode abgegangen.

Großbritanien und Irland. s

Parlaments Verhandlungen. In der Sitzun des Oberhauſes vom 8. April wurde (wie geſtern gemel⸗ det) die Berathung über die katholiſche Conceſſlons-Bill im Ausſchuſſe fortgeſekt, Vorher wurden mehrere Bittſchriſten Überreicht; namentlich eine von Lord Farnham, die zu einer kleinen Discuſſion die Veranlaſſung gab. Die Bittſteller beſchwerten ſich nämlich daruͤber, daß die auf den Joniſchen Inſeln ſtationirten Britiſchen Truppen, proteſſantiſchen Glaubens, 2 dieſelbe Verguͤnſtigung genießen, welche an⸗ dererſelts den katholiſchen Soldaten, die in einem proteſtan⸗ tiſchen Orte garniſoniren, 2 zu Theil wird, daß ſie nicht nöͤthig haben, die ihrem Glauben nicht angehorigen Gotteshäuſer zu beſuchen. Namentlich in Korfu ſey das proteſtantiſche Militair an gewiſſen katholiſchen 3 en zu mehreren Ceremonien verbunden, die es als abergläubiſch und abgöttiſch anzuſehen gewohnt ſey. Die Soldaten und ihre Offieiere mußten dort den Proceſſionen beiwohnen, Fackeln tragen, Ehrenſalven abfeuern und, nach den Vor⸗ ſchriften der Prieſter, Bilder und andere Abzeichen in der Hand halten. „Wenn alle dieſe Angaben wahr ſind,“ ſagte der Lord, „wie e muß es . einen pro 9 Soldaten ſeyn, lich hergeben i Da mehrere Lords durch Murnieln ben

ubli e, v. enn. daß die 2 re Angaben mit T

eleger d . Well ob darauf und ſagte⸗ . ö. n, ſagen, daß, een n,

als dem unſerigen, oder einer 4 andern Religien, der chriſtlichen, zugethan waren, i

habe, daß es der Soldat nicht für eine t c allen religibſen Inſtituten Ehrerb und x Ceremonlell Achtung zu erweiſen.

gibſen er n,. uin r ,, die die irgend ein Volk über Gi rien kümmern. Uns kemmt 21 ͤ = derer Art zu erfüllen ĩ. z Glauben des. n, h e 4 X65 9 e . ,, ein es Landes 8 die bern Wu el zu nehmen; es müßte denn in Malta ſeyn, ? ; zufällig weiß, daß es eine alte, ſchon vor länge , , . Sitte iſt, daß, bei rer Zeit her lberkommen daß, bei einer gewiſſen rozeſſton, von unſerer Artillerie einige kleine Kanonen als ö alve abgefeuert werden. Ich weiß auch, daz einige Officiere einmal bei ſolcher Gelegenheit dem Commandanten nicht .. aus einem militairiſchen, ſondern aus religiöſem Grunde verweigerten ſie es, dem allen Gebrauche ſich n fügen, und feuerten darum nicht, als die Prozeſſion vorüber kam. Was aber war die Folge dieſer Weigerung? Sie. wurden vor ein Kriegsgericht geſtellt und caſſirt nicht etwa, well ſie keinen Theil an luer Ceremonie hmmm Vollten, die ihnen abgöttiſch erſchien, oder well ſe in die Sebraͤuche der Landes Einwohner ſich nicht fügen wollten, dern aus dem einfachen und klaren 2 weil ſie ihrem mandeur, der, einer alten Sitte gemäß, die lbliche beſtimmter Zeit an befohlen hatte, kejnen Se