General⸗Gouverneur Marquis Paulucei, eroͤffnete, nach vie⸗ len anderen Beweiſen vaͤterlicher Sorgfalt fur die Sicher⸗ heit und das Wohl der Stadt, durch eigene großmuͤthige Unterzeichnung, eine Sammlung zur Unterſtuͤtzung der Be—⸗ ſchaͤdigten, die ſehr reich ausfiel. ;
Es iſt bekannt, daß durch den ſchrecklichen Brand in Abo, am 4. und 5. Sept. 1827, . 10,000 Perſonen Haus und Gut, ſo wie 17 Menſchen ihr Leben einbußten; ferner: daß Se. Majeſtät der Kaiſer nicht nur augen⸗ blicklich eine Summe von 100,000 Rubel zur Unterſtuͤtzung der Bedraͤngteſten zu uͤberſenden, ſondern auch eine Verab— folgung von 2000 Tſchetwert Roggenmehl und 500 Tſchet, wert Graupen aus den Militair-Magazinen des Ortes an— zubefehlen geruhten; daß ſowohl die Landes-Regierung als auch der Herr General⸗Gouverneur, durch zweckmäßige Maaß— regeln, der Vertheilung der eingefloſſenen Uuterſtützungen eine weiſe Richtung gaben und daß nicht nur die Bewoh— ner Finnlands, ſondern auch die des weiten Rußlandes, Deutſche, Englaͤnder, Schweden und Portugieſen bedeutende Beitrage geliefert haben. Nur ſechszehn Monate (ſchreibt man aus Abo) ſind verfloſſen, und ſchon können wir mit ſroher Zuverſicht der Wiedererſtehung unſerer Stadt entge—
en ſehen. Wiewohl es noch viel zu fruͤh iſt, von jeder da—⸗ hi zielenden Verfügung Rechenſchaft zu geben, durften doch einige ſummariſche Angaben über dieſen Gegenſtand nicht unwillkommen ſeyn. f
Den Tag nach dem Brande wurde ein Comité nieder-
eſetzt, um fuͤr den Unterhalt der Armen und die Verthei⸗ lung der einfließenden Gaben Sorge zu tragen. 1232 Per— ſonen, die durch den Brand gelitten, haben Rechnungen über ihre Verluſte eingereicht, deren totaler Belauf, nach Abzug deſſen, was die Hauseigenthümer fur aſſecurirte Haͤu— ſer ſelbſt abgerechnet, , 09,113 Rub. 45 Kop. B. N. aus—⸗
machte. Davon hat das Comité gutgeheißen; Fuͤr 830 1 2,834,909 Rub. 98 Kop. W bewegliches Eigenthum. 4,022,652 — 15 —
oder zuſammen . 6,857,552 Rub. 13 Kop. wogegen die zu hoch angegebenen 1,142,551 Rub. 32 Kop. abgerechnet worden. Außer den obenerwähnten von Seiner Kaiſerlichen Majeſtät Allergnädigſt geſchenkten 100,000 Rub. ſind von den Allerhoöchſten Gliedern des Kaiſerlichen Hauſes und von Privatperſonen eingegangen: An baarem Gelde: W, 3802 R. 52 K. 4,669 Rihlr. Beo. 11 Sh. 8 Roſt. An verſchiedenen, ſpaͤterhin verkauften Sachen: 828 R. 7 K.˖ 6661 Rthlr. Bro. 16 Sh. 3 Rdſt. Zuſammen: 294, 430 R. 59 K. 483330 Rthlr. Beo. 27 Sh. 11 Rdſt. Aus dieſen Mitteln ſind zwei Vertheilungen geſchehen, die zuſammen 382,235 Rubel 74. Kop. ausmachten. Nach dem neuen Plane der Stadt werden die Bau— ſtellen und Marktplaͤtze weit groͤßer und die Straßen viel er werden. —— ——— 2 — 6 83 bis — . vorigen Jabres verkauften tze ſchon den größ⸗ ten Theil der alten Stadt ein. Fuͤr die neuen Bauplätze hat die Stadtkaſſe 832,60, Rub. erhalten, und zur Deckung des dedentenden Defectes, der noch 2 „haben Se. Kal— ſerliche Majeſtät der Stadt als zinsfreies Darſehn, mit jährlicher Zuruͤckiahlung von 2, 600,009 Rub. verliehen, von welcher Summe 200,900 Rub. eingegangen ſind. So bald der Ruͤckſtand eingefloſſen und Käufer zu den noch un⸗ verkauften Bauplätzen ſich eingefunden, kann die Stadtkaſſe — jedem Hauseigenthümer feine ruckſtaͤndige Forderung ezahlen. , , Nachrichten aus Dorpat zufolge hat Profeſſor Parrot bereits mit ſeinen Gefährten die , g. Reiſe zum Ararat angetreten. Ein Kaiſerlicher Feldjäger begleitet ſie. Am 1Ihten d. Abends begann der Eisgang aüs dem La— dogaſee, und die Iſaaks- Brücke wurde abgenommen. Die Vootfahrt zwiſchen beiden Newa⸗Ufern ging nur mit Muͤhe vor ſich bis Dienſtag gegen Abend, wo der Strom faſt ganz vom Eiſe befreit war.
Der Handelszeitung zufolge belief ſich im Jahre 1812 die Anzahl der im Nuſſiſchen Reiche befindlichen Fa— briken auf 2322, mit 119 093 Arbeitern; im Jahr 1826 Atte ſich die Zahl der Fabriken bis auf 5128 mit 206, 108 irbeitern vermehrt; im Jahre 1827 zählte man 5122 Fa— briken mit 209, 557 Arbeitern. Im Moscowiſchen Souver— nement befinden ſich 734 Fabriken mit Ii, zi3 Arbeitern; von dieſen Fabriken waren im Jahre 1827 — Tuchfabriken ß, Seidenfabriken 195 und Baumwollenfabriken 200. Nach dem Moscowiſchen Gouvernement nimmt in Hinſicht von Fabrik- Induſtrie das Wladimirſche den erſten Rang ein; man zählte dort im Jahre 1827 350 Fabriken mit 36,56! Arbeitern. 323 Tuchfabriken lieferten im J. 1825, 1,519, 261
(cher Verantwortlichkeit für
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Arſchien feines, und 5,573,342 Arſchien mittel und ordi⸗ naires Tuch; im Jahre 1826, 1,929,861 Arſchien 26 und 6,562,875 Arſchien mittel und ordinaires; und im J. 1827, 1,563,417 Arſchien feines und 6,564,878 Arſchien mittel und ordinaires Tuch. ; K Vor einiger Zeit hatten zwei Schiffe an der Tſchirkaſ⸗ ſiſchen Kuͤſte, im Suͤden der Wohnſitze des Stammes der Natuchaitſen bei den Abzechs, Schiffbruch gelitten und wa⸗ ren auf den Strand geworfen. Die Abzechs bemaͤchtigten ſich derſelben, nahmen ſie auseinander und vertheilten unte ſich das Holz und Eiſenwerk davon. Die Beſatzung ward, nach der Gewohnheit der Kaukaſiſchen Völker, zu Sklav gemacht. Jetzt hat man erfahren, daß es dem H. Tauſch, einem Manne, der ſeit vielen Jahren unter den Tſchirkaſ⸗ ſiern lebt, und ſich bei ihnen ſo beliebt zu machen gewußt hat, daß er von ihnen als Landsmann angeſehen wird, ge lungen, die Befreiung dieſer Beſatzungen ohne Loͤſegeld zu bewirken, und daß dieſelben bereits in Anapa angekom:; men ſind — Frankreich. ᷣ 7 Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 13. Mai wurden zuvoörderſt 3 beſondere Commiſſionen ernannt, weiche ſich mit der Pruͤfung dreier, der Kammer am gten d. M vorgelegten Geſetz-Entwuͤrfe beſchäftigen ſollen. Hierauf wurde die Berathung über den Geſetz⸗ Entwurf wegen Ver haftung der Schuldner wieder aufgenommen, und der Zee Artikel deſſelben nebſt zweien, von dem Grafen Simeon ᷣ dem Herzoge von Vroglie in Vorſchlag gebrachten Amende⸗ ments, nach einer Discuſſion, woran außer dem Großſiegel⸗ bewahrer 10 Redner Theil nahmen, nochmals an die Com; miſſion verwieſen. 4 Paris, 15. Mai. Vorgeſtern nahm die Herzogin Berty in dem Königl. Muſenm das Gemälde des Hrn. G rard in Augenſchein. * Die mit der Prufung des Geſetz Entwurfes über d Getränk⸗Steuer beauftragte Commiſſion ſoll gröͤßtentheilt der Meinung ſeyn, dieſes Geſetz zu verwerfen. — Im Schooße der Budgets⸗Commiſſion ſoll es zu ſo lebhaften Erdr⸗ terungen zwiſchen den verſchiedenen Mitgliedern derſelben und dem Finanz⸗Mir gekommen ſeyn, daß einer der bei— den Berichterſtatter hat, das ihm übertragene Gg ſchaft abzulehnen, wenn anders nicht der Miniſter in eini 5 Punkten nachgiebt. * Herr Benj. Conſtant hat im Courrier franga die Frage: ob die Miniſter für die von beiden Kammern genommenen Geſetze verantwortlich bleiben, zur Sprache racht, und dieſelbe bejahend geloͤſt, wobei er von dem E ichtspunkte ausgeht, daß die Miniſter die Kammern eben ſo gut täuſchen könnten, als den König, und daß, da ſie allein die Thatſachen genau kennten, es auch in ih Macht ſtände, dieſelben zu verheimlichen, und mithin den 3 und Deputirten die zu ihrer Belehrung erforderlichen ocumente vorzuenthalten. Der Meſſager des Cham⸗ bres theilt dieſe Anſicht nicht. „Wenn“, Kußert derſelbe, „Herr B. Conſtant lch damit rg nagt hätte, als Grundſgt anzunehmen, daß ein Miniſteriun e Art von morahk keit fär das ganze von ihm beobachtete rwaltungs Syſtem abernimmt, ſo daß z. B. hinſichtlich des Geſetzes wegen der ſiebenjährigen Zuſammenſtellung der Kammer Lob oder Tadel zum Theil auch den damaligen Mi⸗ niſtern gebührt — ſo ware der ehren werthe Deputirte in den Gräͤnzen des Rechten und Wahren geblieben; denn al⸗ lerdings laſtet die Verantwortlichkeit eines ſolchen Syſter gleichmäßig auf allen Theilen des geſellſchaftlichen Körpers die daran Theil genommen haben; jedoch kann hier imm nur von einer moraliſchen Verantwortlichkeit die R ſeyn; es handelt ſich lediglich um ein lobendes oder tadeln Urtheil des Landes uͤber den ganzen Gang der Reglern Hiermit iſt aber Hr. B. Conſtant nicht — er . angt ſtatt der moraliſchen eine geſetzliche Verantwort lichkeit, d. h. eine ſolche, um deren willen ein Miniſter von
der D ten⸗Kammer angeſchuldigt und von der Pairs. Kam chtet werden kann. Dieſe kann aber, unſerer Mein ch, nur bei ſolchen Maaßregeln Handlun. nſpruch genommen werden, die den . .
Wenn ein Miniſter einen wan,
gen in 1 ſetzen zuwiderlaufen. . kahrlich feſtnehmen läßt, ſo wird er dafur geſetzlich ver wortlich, denn er hat das Geſetz uͤbertreten und die von der C geleiſtete Buͤrgſchaft verkannt; er hat den Verhafts widerrechtlich unterzeichnet. Mithin iſt eine Indemnit gegen ihn zuläſſig. Aber ein Miniſter macht den 8 im Namen des Rönigs einen elt e Fegg , . , tern, verwerfen oder billigen ihn nach Gefallen; h