kannt, daß ſelb

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tereſſe gewinnen konne, wenn die gegenwärtigen Beſchraän— kungen aufgehoben werden. Als Hr. Huskiſſon die (geſtern er e) Bittſchriſt der Liverpooler Kaufleute, we⸗ i Freigebung des Oſtindiſch⸗Chineſiſchen Handels, uͤberreichte, uüͤhrte er unter Anderem an, daß der Thee in England, we— gen des hier darauf laſtenden Zolles von 190 pCt., noch ein⸗ mal ſo theuer ſey als irgendwo auf dem Europ n Con⸗ tinente. Als Hr. Aſtell, Director der Oſtindiſchen Com pagnie, dies beſtritt, meinte Hr. Huskiſſon, das ehren, werthe Mitglied duͤrfe nur ſeinen Conſtituenten eine Licenz von der Oſtindiſchen Compagnie erwirken, und werde alsdann das Wunder erleben, daß dieſe aus allen Theilen Europa's, mit allen möglichen damit verknüpften Koſten, den Thee nach England bringen und doch noch mit dem Monepol der Oſtindiſchen Compagnie concurriren können. 9 Aus dem (geſtern erwähnten) Antrage des rin l a⸗ ney auf Ernennung eines Ausſchu zur Unterſuchung der Mas- und Bier⸗Abgaben heben wi einige Details aus. Nach der Angabe dieſes Mitgliedes hat ſich der Ver⸗ brauch des Malzes ſeit a0 Jahren, ohne mit der Bevoͤl⸗ kernng fo wie mit anderen Tonſumtions-Artikeln gleichen Schritt zu halten, ſehr vermindert. Es wurden namlich im Jahre 187 in England und Wales 3, 400,000 Quarters Nals verbraucht, während im Jahre 1828 nur 3, 100,000 verbraucht wurden; und doch habe ſich die Bevölkerung in der genannten Zeit faſt um das Doppelte vermehrt, wozu man noch in Erwägung ziehen müſſe, daß faſt 3 Millionen Morgen Landes ſeit dem Jahre 1801 für den Ackerbau ge— wonnen wurden. Dreierlei Urſachen wurde nun dieſer unver⸗ hältnißmäßigen Verbrauchs- Abnahme beigemeſſen: erſtlich dem Ümſtande, daß der Maljer nicht ſo, wie jeder andere Fabri⸗

kant, ſeine Methode nach Belieben verbeſſern darf, ſondern

nach gewiſſen, einmal beſtehenden Vorſchriften arbeiten muß; zweitens den übermäßigen, darauf ruhenden Taxen, und drit;

tens endlich dem durch mancherlei Beſchränkungen erſchwer⸗

ten Verkauf des guten Biers an die arbeitenden Klaſſen des Landes. Des verminderten Verbrauches ungeachtet bringe jedoch die Abgabe nicht weniger als 3,800,000 Pfd. jährlich ein, und in J3 Jahren (von 1791 bis 1828) ſeyen nicht we⸗ niger als 133, 500, 000 Pfr. Sterl. von den Bier⸗enſu—, menten erhoben worden. Auf der andern Seite ſeyen die Behörden mit Ertheilung der Licenz, Bier verkaufen zu durfen, ungemein zurückhaltend, während man dech bei gei⸗ ſtigen Getränken, dieſem langſamen Gifte, eine ſolche Vorſicht nicht für noͤthig halte. Wie ſehr jedoch die Con ſumtion geiſtiger Getränke ſich vermehrt habe, gehe daraus hervor, daß im J. 13820 nur 12 Mill. Gallous, im J. 1828 aber nicht weniger als 21, 500, 000 Gallons verbraucht wurden. Es moge 28 ein Ausſchuß unterſuchen, in wiefern dieſer verminderte Verbrauch von Bier auf den moraliſchen Zuſtand des Volkes Einfluß gehabt habe. Der Kanzler der Schatzkammer widerſeßzte ſich dem Antrage, weil jetzt nicht die Zeit ſey, Abgaben zu ver mindern; ginge es an, ſo würde er der Erſte ſeyn, der es in Vorſchlag brächte. Wenn der Verbrauch des Malzes abge— nommen, ſo ſey dies nicht der darauf haftenden Abgabe, ſon⸗ dern dem wechſelnden Geſchmacke des Volkes beßzumeſſen. So habe z. B. der Verbrauch des Thees ſich ſeit 26 Jahren um beinahe 25 Millionen Pfund vermehrt, und es Jey be= die dienende Klaſſe jetzt lieber Thee als Vier trinke. Eben ſo habe ſich der Verhrauch von Kaffee und Wein 2 und müſſe natürlich dem des Maljes ſchaden. Die anf dem Biere ſelbſt laſtende Abgabe ſey jedoch ſo gering, daß dem Eonſumenten, wenn man ſie nachließe, beim einzelnen Verbrauche nichts daron zu gut kommen wiſrde, während der Staat um ein Einkemmen von 600, Pfd. ſährlich käme. (Wie bereits geſtern gemeldet, wurde 86 der Antrag von Hrn. Slanen zurückgenommen)

Am 13. Mal trug Hr. Veſt ern auf ein Bill zur Erläuterung des Geſetzes an, wonach diejenigen Pferde, die in der Acker, und Haus, Wirthſchaft gebraucht werden, kei⸗ ner Taxe unterworſen ſeyn ſollen. Denn täglich komme der Fall vor, daß Landleute, die ihre Produkte: Kartoffeln oder Kohl, zu Markte ſenden, wegen der Abgabe von den Pferden, die ſie dazu gebrauchen, in Auſpruch genommen werden. Der Richter entſcheide dann auch gewöhnlich zu 2337 der Krone, weil das Geſeß, nach welchem er dabei 2 rt, ſehr Herr. geſtellt iſt. = Auf die Bemerkung des Kanilers der Scha kam—⸗ mer, daß er ſelbſt in der nächſten Seſſlon eine Bill zur beſſern Regulirung ſolche: Taxen einzubringen gedenke, nahm Hr. Weſtern ſelnen Antrag zurück

In der Sitzung des Oberhauſeg vem 1. Mai wurde, auf den Antrag des Grafen von Malmes burn ein Nachweis aller Quantitäten Weizen und i , Gerſte und Hafer, die feit dem 1ſten April d. J. bis zur

Zeit des Nachweiſes in das Land eingefuͤhrt worden, verord⸗ net. Viscount Goderich uͤberreichte eine Bittſchrift vieler Einwohner von Canada, mit dem Bemerken, daß, wiewohl der Gegenſtand derſelben mit der innern Oekonomie des Landes nichts zu thun habe, dieſer doch die Beachtung der Lords, ſo wie die der Regierung verdiene. Die Bitt⸗ ſteller, ſagte der Lord, fuhren verſchiedene Beſchwerden; kei⸗ nesweges aber ſey er geſonnen, als ein Verfechter dieſer Be⸗ ſchwerden, oder in irgend einem feindſeligen Geiſte gegen die dabei betheiligten Perſonen aufzutreten, wiewohl er es fur ſeine Pflicht halte, den Gegenſtand hier vorzutragen. Die Bittſteller beklagen ſich zuerſt uͤber die von der Regierung& verfügte Abſetzung eines der Oberrichter von Ober⸗-Canada und verlangen demnächſt, daß der Krone die Macht genom⸗ men werden ſoll, ohne Zuziehnng der beiden legislativen äuſer einen Richter Ferner beſchweren ſie ſich ber das ſogenannte geſetzgebende Conſeil, welches in der Colonie ſoviel als hier das Oberhaus zu bedeuten hat; die Zahl der Mitglieder dieſes Conſeils iſt jedoch ſo klein, daß ſie, da ſie auüßerdem faſt Alle auch noch im Dienſte der Krone ſind, durchaus nicht ſo unabhängig verfahren, als ſie es in ihrer Stellung ſollten. Daher wurden auch mehrere dem Volks Intereſſe gůnſtige Geſetze von dem legislativen Conſeil verworfen, und war auch Lord Goderich der Meinung, daß es gut ſeyn wärde, dieſes Conſeil aus mehr unabhängigen Mitgliedern zuſammen zu ſetzen. Eine dritte Beſchwerde der Bittſteller geht dahin, daß das executive Conſeil, eine Art von Gehei⸗ mer Rath, der dem Gouverneur mit ſeinen Rathſchlaͤgen beiſteht, Niemandem verantwortlich iſt. Zum größten Theile beſtehe dieſer Rath aus Mitgliedern des legislativen Con- ſeils und eg n er es eben, nach deſſen Beſtimmungen auch die Königl. Genehmigung einer Bill ertheilt oder verſagt wird. Die Bittſteller verweiſen darauf, wie unpaſſend ſey, daß dieſelben Perſonen zu gleicher Zeit zweierlei G waiten ausüben, und ſprechen zunächſt den Wunſch aus, de die geſetzgebende Verſammlung eine Controlle uͤber die vo Souverneur der Provinz ausgehenden Acten erhalte, womit ihr zugleich das Recht verliehen werde, die Mitglieder d Gouvernements in Anklage⸗Stand verſetzen zu können. Der Lord ſprach demnachſt ſeine Meinung darüber aus, da es gut ſeyn würde, der ——— überall, wo es eine ſolche giebt, die Verwaltung alles deſſen, was die Co⸗ ſonie betrifft, allein zu überlaſſen; nicht aber, wie es bish; geſchehen, das Parlament, dem ſo viele lokale Kennt fehlen, dabei zuzuzſehen. Möge man nun den Angaben der Bittſchrift beipflichten, oder nicht; moge nun die Reg rung geneigt ſeyn, auf die Beſchwerden an gen. oder ſie zurückjuweiſen das ſey gewiß, daß die Colonieen den Mutterlande 4 wichtig ſeyen, nicht aber bloß, weil Handel und Fabriken auf mannigfache Weiſe beſchaäft gen, ſondern auch, weil aus ihrer geographiſchen Lag? dem Mutterlande viele Vortheile für ſeine politiſchen Verhältniſſe entſpringen. Namentlich aber ſey es Ca nada, deffen Wohlergehen jeden Britiſchen Unterthan intereſſiren müſſe; denn ſeine Bewohner hätten einen vel, trefflichen Charakter und meinten es mit dem Mutterlande ut. wiewehl ſie bei ihren Verhandlungen zuweilen . machten. Ea en , 3 Lord auch noch eines der Vittſchriſt Cewähnten ümſtandes, wonach die Bittſtelllh eine —— fräher geſchehene Acaßerung ſeines ſchr ehrenwerthen Freundes, der damals Colonial-Secretair war (Hrn. Huſkiſſon), durchaus mißverſtanden haben. Die Er wähnung eines ſolchen Umſtandes fey jedoch in einer an das Oberhaus gerichteten Bittſchrift nicht der hier beſtehende 2 el. wenn man daher die Bittſchrift, dieſer Un regelmäßigkeit halber, verwerfen wolle, ſo werde er ſie ließ. zurücknehmen. Der Herjog v. . erhob ſich darauf ünd ſagte: „Von dem, was der edle Lord ſo eben ſagt hat, iſt ei beſönders die Betrachtung von der Wichtin keit unſeret Colonieen und der Nothwendigkeit, ihre tereſſen ſo viel als möglich im Auge zu halten, womit erjlich uͤbereinſtimme. Da ich jedoch die Bittſchriſt ſelt. ereits geleſen habe denn eine Cepie derſelben die aus bei St. t eingereicht wurde, befindet * bereits fen 28 agen in meinen Händen ſo muß ich been. . , ern er arlament in ug geb ö 3 e Herzog erklärte nun die * wegungsgründe, der ng des in der Bittſchrift erwähnten Ober an. fuchte alsdann das Verfahren des g den Conſeil⸗.⸗ . und das Verlangen, die des , nial / Gouvernements der gefehzgebenden Ver ſammlung.