dere Redner zu Gunſten der Runkelruͤben⸗Kultur ausgeſprochen

ſon, dem Antrage der Commiſſion gemäß, dem Finanz⸗Miniſter überwieſen. Herr v. Maubreuil, welcher bekanntlich im fir. is) wegen einer dem Fuͤrſten von Talleyrand zuge— ügten offentlichen Beſchimpfung ju , . Haft ver⸗ urtheilt worden war, und jetzt im Gefaͤngniſſe zu Poiſſy ſitzt, trug darauf an, daß man ſeinen damaligen Prozeß re⸗ vidire, und daß man ihn ſeiner geſchwaͤchten Geſundheit we⸗ en entweder nach einem Krankenhauſe oder nach dem Ge— angenenhauſe zu Nantes bringe; er verlangte überdies die usantwortung mehrerer 2 die ihm am 12. October 1827, zwei Tage vor ſeiner Abführung ins Gefängniß, ab—⸗ genommen worden waren. Der Berichterſtatter bemerkte, daß, was die allerdings ungluͤckliche Lage des Herrn von Maubreuil angehe, die Kammer zur Milderung derſelben nicht beitragen koͤnne, da ſie durch ein richterliches Erkennt⸗ niß herbeigefuͤhrt worden ſey; dahingegen ſey der Wunſch des Bittſtellers, den Ort ſeiner Haft zu wechſeln, bereits er⸗ fuͤllt und er nach dem Krankenhauſe in der Vorſtadt Pois⸗ ſonnièere gebracht worden; die Ausantwortung ſeiner Papiere betreffend, ſo habe die Behoͤrde zur Zeit der gefaͤnglichen Einziehung des Maubreuil nur einige bei ihm vorgefundene fuͤr den Konig beleidigende Schmaͤhſchriften in Beſchlag ge— nommen; wie es ſcheine, ſey indeſſen uber dieſe Beſchlagnahme damals kein Protokoll aufgenommen worden, weshalb die Commiſſion darauf antrage, dieſen Theil der Petition dem Miniſter des Innern zu uͤberweiſen, im Uebrigen aber dar— uͤber zur Tages-Ordnung zu ſchreiten. Herr Salverte ver⸗ langte auch noch die Ueberweiſung an den Großſiegelbewah⸗ rer, da kei der mehrerwaähnten Beſchlagnahme die in der CLriminal⸗Prozeß⸗Ordnung vorgeſchriebenen Foͤrmlichkeiten ver⸗ letzt worden, und die Polizei Beamten offenbar willküͤhrlich 6 gegangen ſeyen. Der Miniſter des Innern erkte, die gedachten Papiere ſeyen dem Maubteuil erſt nach ſeiner Berurtheilung abgenommen worden, wie ſolches ; 2 t n denen ein Verurtheilter etwa n Gebrauch ma könnte; es ſey dies eine poli e Mo die von beobachtet ; ſeyz im gen, ſo ſey c 2 aufgenommen worden, und daſſelbe fel noch vorfinden. Herr Salverte ſich b dieſer Erklarung nicht; es ſey, meinte er, eine ge— ſetzlich nicht begruͤndete, ſondern durchaus willkuͤhrliche Maaßregel, den Verurtheilten die bei ihnen vorgefundenen Papiere abzunehmen; man müſſe wohl bedenken, daß nicht immer blos Miſſethäter, ſondern zuweilen auch mancher ehr= liche Mann die Strenge der Geſetze erfahre, Hr. XB. Ce n⸗ ſt ant ſtimmte dieſen Anſichten bei. Als es indeſſen über die Petition des Herrn v. Maubreuil zur Abſtimmung kam, wurde dieſelbe blos dem Miniſter des Innern, nicht dem Großſiegelbewahrer, ͤberwieſen. Die Eingabe eines Ba— rons von Mayer zu 3 welcher verlangte, daß der Civil= ſtands- Beamte hinführo den Leuten von der arbeitenden Klaſſe den von ihnen nachgeſuchten Heiraths-Conſens nur dann ertheile, wenn ſie ſich ber den Beſitz einer Rente von 606 bis So0 Fr. ausweiſen, wurde durch die Tages⸗-Ordnung

hatten, wurde die Bittſchrift . zu Pont à⸗Mouſ⸗

beſeitigt. Mehrere Einwohner von la Chätre (Depart. 394 53 aben ihre Meinung uͤber ein gutes Tommunal⸗

Geſch ab. Die Commiſſion ſtimmte far die Ucberweiſung an den Minſſter des Innern und die Niederlegung auf das Nachweis ⸗Buͤreau. Hr. Qu vergier de Hauranne forderte bei dieſer Gelegenheit den Vicomte v. Martignae auf, der Kam⸗ mer die beruhigende Verſicherung zu geben, daß das Commu⸗ nal, und Departemental⸗Geſetz wenigſtens im nächſten Jahre

bin weit entfernt, mich dem Anttage der Commiſſien zu wi n; Alles, * dazu beitragen kann, ein neues Licht uͤber chtigen Gegenſtand zu verbreiten, wird von der Re⸗ g dankbar augen dmmen werden. Ich habe bereits in mu eren Sitzung Anlaß genommen, den Gang, wel—

chen d K Entwerfung der Ihnen vorgelegten

Geſetze genommen hat, o wie die Reihefolge der, von dem Willen 2 elben ungigen Begebenheiten, wodurch ſie zur urücknahme jener Geſetze bewegen wurde, auseinanderzuſetzen. ch glaube nicht, daß in dieſer Zuruͤcknahme fuͤr Frankreich irgend ein Grund zur Betrüͤbniß liege. Geſetze von ſol *. Wichtigkeit kömmen nur dabei gewinnen, wenn ſie reiflich erwogen werden. Es iſt beſſer, daß man langs auf ſe warte, und ſie erhalte, als daß man ſie mit Uebereilung vor,

ſchlage und annehme, und nur etwas Fehlerhaftes und Un⸗

vollſtändiges erziele. Ich kann in dieſer Beziehung durchaus keine foͤrmliche Verpflichtung gegen die Kammer übernehmen; ich bin dazu weder berechtigt, noch ermaͤchtigt. Meiner An⸗

ein Protocol zer Ui ee e ohne ö g

der werde vorgelegt werden. Der Miniſter erwiederte:

ſicht nach bedarf aber die Geſetzgebung uͤber den beregten Gegenſtand der Verbeſſerung. Ich nähre die Hoffnung, daß den Kammern in dieſer Beziehung ſolche Vorſchlaͤge werden gemacht werden, welche die Rechte des Thrones und die Be—⸗ duͤrfniſſe Aller mit einander verſchmelzen.“ (Lebhafter Bei⸗ fall.) Der obige Antrag der Commiſſion wurde hierauf an⸗ genommen. Ein Einwohner des Departements des Gers ſtellte Betrachtungen über die zu dem Tragen der Waffen erforderlichen Erlaubnißſcheine an. Herr v. Sainte⸗Ma⸗ rie bemerkte, die Geſetzgebung uͤber dieſen Gegenſtand ſey öchſt contradictoriſch; einerſeits geſtatte man den Gutsbe—⸗ tzern, auf ihrem Grund und Boden zu jagen und die ſchäd⸗ lichen Thiere zu vertilgen, und andrerſeits mußten ſie doch das Recht ſich des Feuergewehrs zu bedienen, bezahlen, als ob man einen Eber oder ein Feldhuhn mit Fauſtſchlägen er⸗ legen könnte. (Großes Gelächter. Mancher andere Eigen⸗ thuüͤmer dagegen, der nicht einen breit Grundei um habe, erhalte einen Erlaubnißſchein und mache ſich zum Wilddiebe; da die Taxe uͤberhaupt nur 300 000 Fr. eintrage, ſo fey es beſſer, man hebe ſie ganz auf. Die gedachte Ein— gabe wurde dem Finanz⸗Miniſter zugeſtellt. Eine Vor⸗ ſtellung der ö des Dep. des Tarn, worin dieſe darauf antragen, daß die Ausfuͤhrung ihres Gewerbes hinführo nur denjenigen geſtattet werde, die eine Beſtallung als Thieräͤrzte erhalten hätten, gab Hrn. Carl Dupin zu der Bemerkung Anlaß, daß der Gegenſtand in ſofer großer Wichtigkeit ſey, als die Thierärzte uber die Ge * von Thieren zu wachen hätten, die ein Capital von mehr als 3006 Millio— nen Franken darſtellten. Dieſer Behauptung wollte die Ver⸗ ammlung keinen rechten Glauben ſchenken. Der Baron von Puymaurin ſtimmte dem vorigen Redner in ſofern

bei, als es allerdings gut ſey, die Thierarznei⸗Schulen zu

verbeſſern; man muͤffe aber auch nicht in das entgegengeſetzte Extrem verfallen und die Thierärzte zu gelehrt machen; es 66 deren, die viel unterrichteter ſeyen als mancher Men—⸗

ſchenarzt, ſo daß der Landmann oftmals unwiſſenden Empi⸗

rikern in die 32 falle, welche ihn unter die Erde bräͤch⸗ ten, während ſein Vieh von beſſer unterrichteten Thierärzten

geheilt würde. Die gedacht ĩ . 9 8 wurde an den Mi⸗

es Gelächter erregte 3 2 rn

gebe, welche die Patente fuͤr die Geſ ; indli undheits⸗ Beamten , . M rthei lt Frankreich nicht r von Aerzten knn . bevölkert ſeyn wurde. „Mir iſt/!, fügte . 6 Factum zu Ohren gekommen, das ſich .

; Kir Geſundheits Beamter

b ape noch nicht aufgenommen iſt, ſo blieb das Re—

. . ag, eit der Revolution, meinte Herr von Puy⸗ . 1 abe jenes Heer beſtallter Ignoranten auf eine u Bliche Weiſe überhand genommen, und man ſollte daher . * in den Schulen zu Paris, Straßburg oder Mont—⸗

beſſere Welt ĩ Di

21 zu ſchicken. Die beregte Eingabe wurde dur

. Tages. Ordnun . 3

am noch die Bittſchrift eines Herrn Riboulleau in

zur Sprache, worin dieſer die 2 der im e

] e 1803 eingeführten Erhöhung der Thor⸗Acei * ch

verlangte, und

Der Moniteur enthält in 6 Spalten einen aus führ

lichen Bericht des Miniſters des Innern an den König äber

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