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deren

Regierung . die .

ter von Frankrei

beiden Bedin waͤrtig durch andere (d

en, dieſer 1 chas und der Tuͤrkiſch⸗Aegypt ; Die verbündeten Höfe hatten fich demngch entſchloſſen, ei

ch Morena abzuſenden u. ſ. w.“ und bezeichnet ſo⸗

darauf he en r ruͤckzulaſſen. ahen die der andern, ohne einen Schuß ju thun, gerdumt, um „daß ſie zu dieſem Ende Befehle von ihrer Negierung er. ren haben mußten. Dieſe Verfahrungs-Art, in Verdindung der ung des Rei [. „daß die andere Bedingung namlich die illigung zu der Vermittelung) ebenfalls auf in= directe Act ſihſchwelgend erreicht ſey“, ſcheing ſo ſchr zu bewei s. die Pforte geneigt iſ, die dusch den Tractat vom 6. Juli ſeichung, wen s in Bezug auf Morcg und In, anzünchmen, daß die Neglerung Sr. Mancſtat ſi v. ü der des Beiriſchen DBotſchafters na

Konſantinopel zu rathen, w dieſe Ü von den ande⸗ ren , werden ſollte. Die Regie⸗ rung Sr. Beitiſchen Ma nt, es möchte zu wänſchen ſehn, e. * . ie 9. 32 , um

An ö . u en mit zwei der bern contrahirenden Theile in der Lage ſeyn naqhten, ihren

land;, ſo erwänſcht es auch 2

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Einfluß zu Konſtantinopel zu Gunſten der Wiederherſtellung des Friedens geltend zu machen. (Unterjeichnet) Aberdeen. Fürſt von Polignac. Lieven. ; 264 . (. Verbal⸗Note des Bevollmächtigten Rußlands.

Der Bevollmächtigte Nußlands erkennt mit der größten Bereit. willigkeit an, daß der zwe, den die drei unterzeichnen den Machte 4 Tractats = 2 3 Morena 3

atten, gegenw er „und da un 51 e n den Anſtrengungen zu verdanken iſt, 3 die

Feanzöſiſche Regierung mit eben ſoõ viel Großmuth als Uneigen

nützigkeit im Intereſſe der gemeinſchaftlichen Sache gemacht hat Da inzwiſchen die Verbündeten Sr. alleechriſtlichſten Maj nicht wohl von Ihr verlangen können, daß Sie allein noch ferner die Laſt der Opfer bis * dem Augenblicke trage, wo die Pforte den Bedingungen des Traectats von 6. Julius beitreten wird, und daß andecekſeitz Ihre Ehre erfordert, zu vermeiden, daß der Rügzug der Expeditions Armee ihnen nicht den Verluſt der Frucht dieſer unteenchmung herbeiführe, ſo nimmt der Bevollmaͤchtigie Ruß⸗ ſeyn möchte, über dieſen Ge—= genſtand 1 die Befehle ſeines Hofes einzuholen, doch keinen Anſtand, die Nothwendigkeit einzurumen, in der ſich die Conferen; befand, unverzüglich in dieſer Hinſicht einen Entſchluß zu faſſen. Der erſte von dem Cabinette der Tuilecien vorgeſchlagene ph ſchien dm in Erwaͤgung der Unwahrſcheinlichkeit, daß die Pforte den eundſatz eines Waffenſtillſandes zugeſtehen wärde, nicht ſehr ausführbar: und da uͤbeediez ſich der Bevollmächtigte Englands für den zweiten Plan entſchichen hat, ſo will der Bevolſmaͤch= tigte Rußlands bei dieſem letzten Entwürfe gleichfalls ſtehen bleiben; d. h. bei dem einer neuen Erklarung, durch welche die Machte der Ottomaniſchen Pforte ankuͤndigten, 23 das ge⸗ genwaͤrtig beſetzte Gebiet, ſo wie die unter dem Namen der Cyeladen bekannten Inſeln, unter die proviſoriſche Garantie der Allianz bis zu dem Augenblick geſtellt werden ſollen, wo eine deſinitive Organiſation daz Schictſal derſelben geordnet haben

wird. Dieſe Garantie wurde gleichwohl nichts in Bezug auf

die am Ende für Griechenland gufzuſtellende Begranznüg vraͤ⸗ judiziren, und in der Abſicht, dieſem einen höheren Grad von Stäcke in den Augen der Türken zu ertheilen, glaubt der Be⸗ vollmaͤchtige Rußlands, ſo wie der Bevollmächtigte Frankreichs, es dürfte nuͤtzlich ſeyn, daß nach dem Rüctzuge des Armec⸗Corps des Generals Maiſon einige Bataillone in Moreg zurückbleiben. Der Bevollmaͤchtigte Rußlands iſt gleichfalls volltommen damit einig, die neue, der Pforte zu machende Exklaͤrung dahin ju be⸗ nutzen, ſie bereeffendecmaaßen einzuladen, in Unterhandlung mit den verbündeten Machten zu treten. Was die Conceſſionen be⸗ teifft, die daz Cabinet der Tuilerien bei Entwickelung des erſten,

von ihm au Planes als ſolche aufführt, die der Otto⸗= Unterhandlung gemacht werden J

o muß der Bevollmäch= tigte Rußlands der Conferenz erklaren, en er ſich nicht fur an- toriſirt hält, dieſen Theil der Vorſchlaͤge der Regierung St. Al lerchriſtlichſten Majeſtät zu erörtern, da derſelde ſich ihm von dem Geiſte und dem Buchſtaben des Londoner Traetats im Gan⸗ zen und insbeſondece von dem Wort-Inhalte des dritten Artikels dieſer Aete zu entfernen ſcheint. . J j

(unterz) Aberdeen. Fuͤrſt v. Polig nac, Lieven.

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Der Närnberger Friedens- und Kriegs, Kurier enthält folgende Correſpondenz / Mittheilungen von der Gränze der Wallachei vom 22ſten und 25ſten v. M: „Am 18ten d. traf zu Buchareſt der Kaiſerlich Ruſſiſche Staatsrath Bosniakow ein, um die Vier, Präſidentenſtelle in den Fuͤr—= ſtenthüͤmern zu übernehmen; Präſtdent Seltuchin dagegen verfügte ſich in Begleitung des Oberſten Ruche vom General, Quartier meiſter Stab nach Kallaraſch. Es ging vor einiger Zeit ſtark das Gerücht, Graf Seltuchin werde zum Kaiſerl. Ruſſiſchen Bevollmächtigten am Perſiſchen Hofe an die Stelle des unlängſt daſelbſt ermordeten Geſandten ernannt werden, indeſſen ſcheinen nunmehr die Umſtände ſeine Gegenwart bei der Armee zu dringend zu fordern, als daß dieſes Gericht gegenwärtig noch Wahrſcheinlichkeit haben dürfte. Unter den vielen zweckmäßigen Anordnungen, welche die Walachei der Anweſenheit 2. verdankt, verdient beſonders die Ueber= ſebzung und der Druck des Wallachiſchen Geſetzbuches ins Ruſſiſche angemerkt zu werden, wodurch viele unter der frü⸗— heren Verwaltung ſtartgefundene Mijverſtänduiſſe und Miß⸗ deutungen beſeitiget wurden.

Aus der kleinen Wallachei haben wir keine weiteren Nachrichten der dagegen wird verſichert, daß in Krajowa der Vulezaer Ispravnick Baſchesku wegen der vielen in ſeinem Diſtrikte aasgeäbten Bedrückangen durch eine niedergeſetzte Militair⸗Commiſſion zum Tode ver⸗ uttheilt worden ſey; auch zu 2 ſollen zwei wegen ähnli⸗ cher Vergehen in ſtrenger Haft ſich beſundene Bojaren mit Tode , . ö ;

In n. Ruſtſchuck haben die Tuͤrken beden, tende Verſtärkung erlangt, ſo daß ihre gegenwärtig daſelbſt verſammelte Macht auf 50,000) Mann angegeben 60