ed armonia) fuͤr die gegenwartige Unterſuchung ſey] geruhen wir aus Gnaden zu bewilligen, daß der ——— — Bittſteller, Herr Dorow, die bei dem Reſtaurator Depolett und im Palas Impe- riale ſequeſtrirten und die andern von unſrer Commiſſton bereits viſitirten antiken Gegenſtände ausführen darf, unter folgenden Bedingungen: 1) Daß dieſe Ausführung nach geſetzlichen Vorſchriften geſchehe. 2 Daß im Voraus 315 Scudi ge—⸗ Vd werden, damit daruber von uns zur Belohnung des
ngebers und fuͤr die Geduͤhren und Koſten der gegen waͤrti⸗ gen Unterſuchung verfuͤgt werde. 3) Daß zu unſern Gun— ſten umſonſt fuͤr die Muſeen die von den ſequeſtrirten Stük— ken ausgeliefert werden, welche unſere Commiſſion für dieſen Zweck auswählen wird. (Wir entbinden auch von aller wei teren Verantwortlichkeit gegen den Fiskus die beiden Haupt⸗ Angeklagten (rei —— Marſagni und Zolla, indem ſie nur fuͤr etwanige Anforderüngen von Dritten verantwortlich bleiben. Euſebio Meſigli endlich wird gegen Burgſchaft aus dem Gefängniß entlaſſen mit den anderen Angeklagten und in die . ;
Rom, 4. Ju '
s Gez.) Card. Galef fi.“
Nach dicſer vollſtaͤndigen Mittheilung des von Herrn Dorow ungenuͤgend angewandten Aetenſtücks iſt es leicht, die drei Haupt⸗Irrthuͤmer richtig zu beurtheilen, die derſelbe in unſerem fruͤheren Artikel rügt. ;
1. Unſer Artikel ſagte: „Heimliche Ausgrabungen eines ſeitdem geflüchteten Verwalters des Prinzen von Canino 2 viele Vaſen ans Licht, und fielen dem Hofrath Dordw anheim.“ =
Herr Dorow erwiederte: er habe nie mit einem andern Manne in Canino Geſchäfte gemacht, als mit einem Be—= vollmächtigten Lucian Bonapartes, Namens Zolla, und dieſer Mann ſey nie flüchtig geweſen, ſondern vielmehr zur Begiltigung des Prinzen von Canind nach Rom gekommen und noch immer im Kirchenſtaat wohnhaft.
AUnſer Artikel hatte ſich aber gar nicht darauf eingelaſſen, ob 2 Derow ſeine Vaſen von dem ſeit ſeiner Flucht nicht
2 . Verwalter (ministro) des Prinzen,
en Marſagni, oder von wem ſonſt er ſie erhalten e. Der von ihm genannte Zolla war uͤbrigens — führer Ccompuhiete und dem Marſagnt begeordurt, mur
noch weniger als dieſer Vaſen n,, 2. . Beide vielmehr nebſt einem Britten, dem eigentlichen raver, als Haupt⸗Inquiſiten, ſo wie Herr Dorow als Fürbitter fur die anze Societät, und in der That waren Beide ſchuldig, obwohl l nicht wie Marſagni flüchtig geworden, ſondern unter Buͤrgſchaft nach Rom gekommen war, um fur die Schadlos—⸗ haltung des Prinzen zu ſorgen. Die Sache, deren ſpe⸗
cielle binn Herr Dorow uns abnöthigt, verhielt fich
nämlich folgendermaaßen: Die beiden erwähnten Diener des Prinzen von Canimnp hatten ſchon vor 6 Dorow s Da⸗ wiſchenkunft einige ausgezeichnete Stucke zum Vorſchein ge— racht, die ſie mit dem Vorgeben, dieſelben von Leuten des benachbarten Grundſtuͤcks der Herren Marianni und Can dellori gekauft zu haben, dem Siellvertreter des Prinzen Hrn. 2 zeigten, und deſſen Vermittelung zum Verkauf der Stuͤcke nachſuchten. * Boyer, der nichis Arges ahnete, war ihnen ſoſort durch den Vice - principe zu Rom, Herrn Palagi, behüͤlflich, und eine aus den verkauften Sticken von dem Kunſthändler Vescovali gelöſte Summe ward von Herrn Palagi den mehrerwähnten Dienern des Prinzen zu⸗ eſtellt. Indeß bekam die erſt unbedeutende Sache dur den mſtand, daß Herr Vescovali für ein einziges Stück 150 Seudi bezahlt hatte, ein w teres Anſehen, ſo daß Herr Boyer auf Anlaß einiger bald darauf erfolgten ähnlichen Funde und Verkauf ſeinen Dienern ſtrengere Pflege ihres lauer gewordenen Dienſteifers anempfahl, und jeden weiteren Handel dieſer Art nachdruͤcklich unterſagte. Der Erfolg ſeigte, daß die ungetreuen Diener nicht blos ihren Handel 366 fortſetzten, ſondern eine Ungebühr, an welche Herr
oyer kaum gedacht hatte — ſelbſt foͤrmliche Ausgrabungen auf dem Gebiete ihres Herrn unternahmen. Als Hr. Voyer, 23 Zeit nach jenem Verbot zu einer Reiſe nach Frank reich genöthigt, den Marſagni an ſeiner Stelle zurückließ, ſetzten Beide die eintraͤglich befundene Arbeit fort, der Er- ; niſſe nicht durch den, wie der frühere Artikel ganz richtig agte, ſpäter geflüchteten Verwalter, ſondern, wie Herr Do row ſelbſt, ergänzt, durch deſfen Gehälfen, den Rechnung, fuͤhrer Zolla, dem Herrn Dorow und zwar dieſem allein an, heimſielen; denn auch der Kunſthändler Vescobalt trat, da man die von Hrn. Derew in Canin ſelbſt au fzekauften Va 3 nun nicht erſt nach Rom zu ſchaffen braucht?, ſeitbem zuruck.
2. Unſer Artikel ſagte ferner, daß „der unbeſchränkte . (Dorowſchen) Sammlung nach angemeſſe⸗ ner Befriedigung der ven Lucian Bonaparte über Unregelmäßigkeit des Ankaufs geführten Be⸗— ſchwerden fortwährend dem Hrn. Dorow verbleibt.“
Hr. Dorow entgegnet, das (oben abgedruckte) Reſeript vom 4. Juli 1828 bekräftige ſeinen rechtlichen Kauf und erkläre, daß „eine Maſſe ſeiner Antiquitäten von erlaubten Ausgrabungen herruͤhren oder doch mit Erlaubniß der Re— gierung verhandelt worden 3 Wozu dieſe Bemerkung? Hatte unſer Artikel etwa die Rechtlichkeit der zum Theil al⸗ lerdings von unrechtmäßigen Beſitzern, ſeinerſelts aber ohne Zweifel auf Treu und Glauben gemachten Ankäufen des Herrn Dorow beſtritten, oder hatte er irgend erwähnt, daß das Hirn g Reſeript nur einen Theil ſeiner Antiquitä⸗ ten fuͤr legitim erworben erkläre? Gewiß, weder eines noch das andere; der Artikel hatte vielmehr den unbeſchränkten Beſitz des Herrn Dorom und wie Herr Dorow denſelben durch Befriedigung von Lucian Bonapartes Beſchwerden er⸗ hielt, ganz ausdrücklich erwaͤhnt. Daß ſolche Beſchwerden vorhanden waren, beweiſt der gefuͤhrte Prozeß und das obige Acetenſtuck, das ihn beendigte. Ihre verdrüßliche Erwähnung geſchah im fruͤheren Artikel ſehr beiläufig; gegenwärtig nöͤ⸗ thigt uns Herrn Dorow's hart anklagende Empfindlichkeit, auch auf den Schluß des von ihm angezogenen Reſeripts hin⸗ zuweiſen, daß ihm zu Folge „gnädiger“ Entſcheidung die Summe von 315 Scudi zur Belohnung des Angebers und Deckung der vorgefallenen Koſten, ſo wie die — — Einbuße, dreier von der paäpſtlichen Regierung auszuleſenden Vaſen auferlegt. Desgleichen rechtfertigt ſich der von Hrn. Dorow gerügte Ausdruck einer dem Prinzen von Canino von Hrn. Dorow und der Societät geſchehenen Beftiedi⸗ gung durch eine Zahlung von tauſend Seudi, in Folge deren der Prinz Hrn. Dorow's Beſitz fur vollgultig erklärte.
3. Endlich beſchwert ſich Hr. Dorow noch uͤber ſolgende Stelle unſers Artikels: „Ueber wichtige Sammlungen zu Corneto kam durch die Herren Keſtner und v. Stackelberg
leichzeitig Kunde an Roömiſche Kunſtliebhaber, unter denen ch damals Hr. Dorow befand.“ Hr. Dorow verſichert, die otizen, durch welche er ſich zu ſeinen Ankäufen veranlaßt fand, von anderer Hand erhalten zu haben; ein Umſtand, 2 für ee, , eben ſo wenig von 81 iſt, = er
; en nen v z . nannten 2 n,, — * 3 . Liebhabern, und unter ihnen auch Hrn. Dor ow oder da von dire · tem Verkehr Lener Männer mit Herrn Dorow in obigem Artikel gar nicht die Rede war] den von ihm genannten Gewährsmän⸗ nern mittelbare oder unmittelbare Kunde von ihren Entdeckun⸗ gen, und den ſonſt in Corneto gefundenen Schätzen gaben; naturlich ohne zu verwehren, daß davon weiter —— wurde.
Herrn Dorow 's Schluß ⸗Verheißung, auch über den Werth der von ihm gemachten Entdeckungen die Auſichten des Be—= richterſtacters ju berichtigen, iſt dem Inhalt des früheren Artikels nicht entſprechender. Der Verfaſſer deſſelben hat Herrn Doro w 's gewandter Benutzung der während ſeines Rö⸗ miſchen Aufenthalts zum Vorſchein gekommenen Antiken, ſo wie den 26 der von ihm angekauften — —— — und dem Einfluß ihres Ankaufs auf e, ſamkeit benachbarter Ausgrabungen feine nung widerfahren laſſen, ohne zu wiſſen, inwiefern Herr Dorow nächſt Funden, Ankäufen und Geſchäften auch von Entdeckungen! und For⸗/ ſchungen zu reden, und Literatur, Kunſt und ritik, ſammt Etrurien und dem Orient dafür aufzubieten habe. j
Nach dieſer ſo unvermeidlichen als verdrießlichen Ab⸗ ſchweifung uͤber einige 3 und Streitfragen von mehr per ſönlichem als allgememmem Intereſſe, kehren wir zu dem weſentlichen Gegen ſtand des früheren, gegenwärtig, wie wir glauben, gerechtfertigten Artikels, zu einer De fe der merkwurdigſten Entdeckungen zurück, welche man bis zur be—= ginnenden heißen 3 in den Etruskiſchen Küͤſtenge⸗ — von Torneto, Canino und Montalto geführt dat. 9
erknüpfung des Folgenden mit den vorhergegangenen merkungen mag es nochmals betont werden, daß die heimli⸗ chen Nachgrabungen auf Lucian Bonapartes Gebiet, und die Ankäufe, zu denen ? derr Derom ſich durch jene mehr als durch irgend eine früher beſtehende Sammlung gefordert fand, die Aufmerkſamkelt des Prinzen von Canino auf eine aus gezeichnete Weiſe nach ſich Weit entfernt, mit der Klage und Begütigung . Ungebuüͤhr oder mit der Ausbeute neuer willtührlicht Raub⸗Grabungen ſich zu degnä⸗ gen, hat der Prinz ſeitdem eine ſo — e, großartige und erfolgreiche Durchſuchung des ihm angehörigen und an antiken Gegenſtänden mehr oder weniger ergiebigen Dodens