Ich habe zugleich das Gluͤck, die in Gefechten vom; 30. Nr , Der me, wl, r, 8 2 Fahnen zu Ew. Maäjeſtaͤt dig zu legen. (gez.) Der General⸗Adjutant Graf Diebit ſch.

Frankreich.

Deputirten- Kammer. Die Sitzung vom 18. Juni, worin die Berathungen uber das Budget des Mi— niſteriums des Innern eg fer wurden, erhielt noch dadurch ein beſonderes Intereſſe, daß der General Tiburtius Sebaſtiani die Frage wegen der unlängſt ſtattgefundenen Aus⸗ lieferung der beiden Meapolitaniſchen Fluͤchtlinge Ruſſi und Galotti zur Sprache brachte. Zuerſt wurde 1 Million Fr. zur Unterſtuͤtzing fuͤr die ausgewanderten Coloniſten von St. Domingo, St. Pierre, Miquelon und Canada bewil⸗ ligt. An Beiſteuer fuͤr die Königlichen Theater, mit Ein ſchluß der Seen und Deklamations⸗Schule, werden 1300, 009 Fr. verlangt. Der Baron Mächin war der Meinung, daß das Théatre⸗frangais nur wegen ſeines Einfluſſes auf die Sit—⸗ ten eine beſondere Theilnahme von Seiten der Regierung verdiene. Ehemals ſey das Franzoͤſiſche Luſtſpiel eine Art von hoher Schule geweſen, wo die jungen Leute ihre Erzie⸗ hung vollendet, ihre Sprache ausgebildet, und ſich das gute Betragen angeeignet hatten, deſſen man bei dem Eintritte in die Welt bedürfe; heutiges Tages dagegen befinde die Franzoͤſiſche Komödie ſich in einem Zuſtande der Entartung, wozu die Cenſur den Grundſtein gelegt habe. Nichts deſto= weniger verlange man fuͤr dieſelbe eine jährliche Beiſteuer von 157,000 Fr. Von zwei Dingen aber eins: entweder muͤſſe das Théatre- frangais noch immer wie fruͤher „die Schaubuͤhne des Tartuͤffe“ ſeyn, und dann verdiene es jene Beiſteuer, oder es bleibe dabel, ſich auf die niedrige Stufe der Theater des Boulevard 's zu ſtellen, und dann

möge es auf ſeine Koſten und Gefahr fortbeſtehen. Hr.

üvergier de Hauranne glaubte, daß, wenn die Theater einer rn. bedurften, entweder die Stadt oder die Civil⸗ iſte ſie ihnen verabreichen mußte. Was die auf⸗ zuführenden Stucke betreffe, ſo ſey ihm jede Gattung recht, nur nicht die langweilige, man möchte nun Klaſſiſches oder Ramantiſches geben, wenn es nur etwas Gutes ſey. Hr. Viennet ſtimmte fär die unverkärſte Dewilligung ber ver, langten Summe. Er entwarf zugleich ein , . Bild von dem jetzigen Zuſtande des Bühnenweſens. „Das Volk,“ aͤußerte er, „will wie der Einzelne ſeine Spiele, und das Theater iſt die edelſte Erholung der civiliſirten Natio— nen. Frankreich verdankt ihm einen Theil ſeines Ruh⸗ mes; um ſo ſchmerzlicher muß es ſich ergriffen fuͤhlen bei dem Anblicke des gegenwartigen Verfalles ſeiner Schau— buͤhne. Meine Abſicht iſt nicht, mich in eine Erörterung der verſchiedenen dramatiſchen Syſteme einzulaſſen; ich will mich nur mit den Theatern ſelbſt, namentlich in den . beſchaftigen. Das Publikum zieht ſich von denſelben zurück; die Schauſpielſäͤle ſind veroͤdet, und alle Bemuͤhungen der Direktoren endigen mit einem Bankerotte; die bedrängte Lage der Schauſpieler iſt aufs Höͤchſte geſtiegen, und kaum * Städte im ganzen Reiche haben ſich des Ge⸗ nuſſes zu erfreuen, auf ihren Theatern, die Meiſterwerke der Franzoͤſtſſchen Buͤhne aufgeführt zu ſehen. Unter ſolchen Um ſtänden würde es die dramatiſche Kunſt vollends zu Grunde richten heißen, wenn man die 3 oder 4 Königl. Theater der Haupt⸗ ſtadt durch die Entziehung des ihnen bisher gewährten Schutzes eingehen laſſen wollte. Dieſer Schutz fuͤhrt, ich weiß es, ſeine Mißbräuche mit ſich, worunter ich obenan die Freilo⸗ en 2 daß der König und die Königliche Familie eines olchen Privilegiums genießen, iſt nicht mehr als bi da die Civil-Liſte zu der Erhaltung jener Theater rei bei⸗ ſtenert; daß aber auch eine Maſſe von Eivil- und air⸗ Behoͤrden Freiplätze haben, läßt ſich in keiner Art recht erti= gen.“ Der Redner hielt dafuͤr, daß es nachtheilig für die Kunſt ſeyn wuͤrde, wenn man den verſchiedenen Pariſer Theatern geſtatten wollte, alle Gattungen von Stuͤcken auf— zuführen; die unausbleibliche Folge davon, meinte er, würde leyn, daß man es in keiner ere, mehr zu einem Grade der Vollendung bringen, ſondern daß vielmehr alle unter die Mittelmäßigkeit hinabſinken wurden. Nach einigen Bemerkungen der Herren Salverte, Mach in, v. Tracy und von Labeulaye wurde die obgedachte Summe der L300, 000 Fr. fur die Königl. Theater unverkürzt bewilligt.! In der neunten Section werden 11,614,691 Fr. für die Departemental, AQ gaben ver langt, worunter 652, G0 Fr. an Beſoldungen fur die Präſekte. Hier ergriff der Genekal Tib. Sebaßiani das Wert, um ich über bie Eingangs erwähnte Angelegenheig zu äußern. „Das Publikum,“ fo be— gann er, „iſt kurzlich von einem Ereigniſſe unterrichtet wor—

tiſchen Grunden verfolgt werde.

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den, daß ſich in dem von mir repraͤſentirten Departement etragen hat, und worauf ich die Aufmerkſam—⸗ it dieſer zu lenken mich verpflichtet fuͤhle. Ich entferne mich dabei von dem Gegenſtande unſerer Disecuſſton nicht, da der Präfekt von Corſica mit in die Sache ver⸗ wickelt iſt. Einige Neapolitaner und Romer hatten ſich aus politiſchen Grunden nach Corſica gefluͤchtet, wo ſie ſeit eini—⸗ gen Jahren wohnten und ein vorwurſefreies Leben fuͤhr— ten. Es ſcheint, daß die Neapolitaniſche Regierung die Auslieferung derſelben ſchon lange begehrte. Der 93 Por⸗ talis hat zuletzt dem Geſuche gewillfahrt, und dem Praͤfekten von Corſica den Befehl zugehen laſſen, zwei jener Flüchtlinge, wovon der Eine fruͤher Neapolitaniſcher Offieier war, zu verhaften und an den Befehlshaber eines in dem Hafen von Baſtia gelegenen Neapolitaniſchen Fahrzeuges auszuliefern. Der Präfekt mußte gehorchen, und die Auslieferung fand ſtatt. Meine Landsleute waren indeß uber dieſe Verletzung der Rechte der Gaſtfreiheit dergeſtalt entruͤſtet, daß die Ge— fangenen zur Nachtzeit an Bord des Neapolitaniſchen Schif⸗ ſes gebracht werden mußten. Man hat behanptet, daß die Auslieferung nur deshalb bewilligt worden ſey, weil die Fluͤchtlinge andere als politiſche Vergehen begengen haͤtten. Wenn das Miniſterium einen Augenblick dieſer Melnung gewe⸗ ſen iſt, ſo beweiſt die Zuruͤcknahme des en f nn, D el: hin⸗ länglich, daß daſſelbe nach reiflicherer Ueberlegung anderes Sinnes geworden iſt. Unſere Geſetzgebung beſchuͤtzt auf r Grund und Boden nicht nur unſere Mitbuͤr⸗ ger, ſondern auch den Auslaͤnder, der denſelben betritt. Die Wurde der Krone und Frankreichs iſt ſonach durch die ge—⸗ dachte Auslieferung verletzt; die Regierung muß fuͤhlen, daß eine Genugthuung unumgänglich noͤthig geworden 6 und daß die Erhaltung des Lebens und der Ehre zweier nner, die ſo leichtſinnig 3. eopfert worden ſind, die einzige iſt, welche die Nationa . zufrieden ſtellen kann.“ Kaum hatte Hr. Sebaſtiani feine Rede beendigt, als auch der Mi⸗ niſter des Innern die Tribune beſtieg, um uͤber die an⸗ 6. Angelegenheit folgende Aufſchluͤſſe zu geben. Zuerſt, ußerte er, müſſe er ſich daruͤber beſchweren, daß man die Regierung in dieſer Sache des Leichtſinns beſchuldige; die allgemeinen Grundſaͤtze uͤber die Auslieferung ſeyen bekannt; wo es ſich von ſolchen Verbrechern 6 welche die Geſetzgebung aller Lander beſtrafe, da beſtehe zwiſchen den verſchiedenen

päiſchen Staaten, entweder i. gend, die ſoiidariſch. Verb in dich eit der K

verhalte es ſich hingegen bei politiſchen Vergehen, wo Frank— reich aus leicht zu begreifenden Gruͤnden die Extradition ſtets verweigert habe. Was die beiden Fluͤchtlinge Ruſſi und Ga—⸗ lotti betreffe, ſo ſeyen ſie ſchon fruͤher von der Neapolitani— ſchen * der dieſſeitigen als Mitglieder einer Bande von Straßen⸗Räubern, welche von Salerno entflohen, bezeich- net worden; nichtsdeſtoweniger man die Auslieferung verweigert und vorerſt geſetzliche Beweiſe von der Richtigkeit jener Beſchuldigung verlangt; unterm 24. Febr. habe der Nea—⸗ politoniſche Botſchafter dergleichen Beweismittel beigebracht, weshalb die Franzoͤſiſche Regierung geglaubt, daß ſie ſich der Auslieferung nicht ferner widerſetzen dürfe, und dieſe ſonach unterm 2.5. März verfuͤgt habe. „Dem zufolge“, fuhr der Miniſter fort, „wurde Galotti am 26. April nach Baſtia gebracht; am 4. Mai reichte er aber eine Bittſchrift ein, worin er unter Verpfändung ſeines Wortes und allen ein gereichten amtlichen Actenſtuͤcken zuwider erklaͤrte, daß er ſich nur eines politifchen Vergehens ſchuldig gemacht habe. So—⸗ gleich erlich die Regierung den Befehl, die Auslieferung noch aus juſetzen. Allein es war zu ſpät. Dieſe hatte mittler⸗ weile am 30. Mai ſtatt gefunden. Der vorige Redner hat ganz Recht, wenn er behauptet, daß den Präfekten von Corſica kein Vorwurf treffen konne; dieſer hat in der That blos die beſtimmten Befehle . Vorgeſetzten vollzogen, und ich kann ihn deshalb nur loben; die Verantwortlichkeit trifft uns allein. Wie hatten wir eine e, . ver / weigern können, die uns ſo ganz gerechtfertigt ſchien? Wir haben jetzt die dieſſeitige Geſandtſchaft in Neapel auſgefor⸗ dert, ſofort bei der dortigen Regierung eine Reclamation einzulegen, und aus Veſorgniß, daß unſer Schreiben zu ſpät mochte, haben wir einen außerordentlichen Courier damit abgefertigt. Es iſt der Neapolitaniſchen Regierung erklärt worben, daß ſie in der Sache nicht weiter gehen könne, ohne das Völkerrecht zu verletzen, und daß ſie den Galotti zurückliefern müſſe, wenn er wirklich nur aus poll Herr B. Con ſtan t war mit dieſer Erklärung nicht zufrieden. Als die rechte Seite ihn hindern wollte, ſich uͤber den Gegenſtand noch ferner zu äußern, erklärte er, er würde in keinem Falle die Tribune eher verlaſſen, als bis er Alles geſagt, was er zu ſagen