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werde,
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. Truppen nicht erhoͤhen, ohne den Schweizer 2. zugleich die naͤmliche Verguͤnſtigung zu Theil werden
zu laſſen. Hiernach werde es alſo dem Mo⸗
narchen ausdrücklich verwehrt, ſeine eigenen Unterthanen
jemals eben ſo gut zu behandeln, als die fremden. „Wir deduͤrfen der Schwelzer nicht,“ ſagte der Redner am Schluſſ⸗ ſeines Vortrags, „wir leben nicht mehr in den Zeiten, wo der Ausgang einer Schlacht, oder das Loos eines ganzen Feldzuges von der Treue einiger Soͤldlinge abhing. Das conſtitutionnelle Frankreich beruft jährlich 60,006 Mann un— ter die Fahnen; bedarf es einer ſtaͤrkern Mannſchaft, ſo braucht es nicht, mit dem Geldbeutel in der Hand und auf Koſten des Nationalſtolzes, im Auslande darum zu werben. Ich wiederhole es: ich kann unſere Capitulation mit den Schweer⸗ Cantonen nicht anders denn als eine Verletzung unſerer National⸗ Freiheiten und als eine Schmach fuͤr Frankreichs Ehre betrach ten.“ Der Graf v. Monkbron verlangte, daß dieſe letzte un, ſchickliche Aeußerung nicht mit in das Protokoll aufgenom, men werde. Der Miniſter des Innern aͤußerte, es wundere ihn nicht, daß der Sold fuͤr die Schweizer ⸗/ Truppen in der Kammer ſo großen Widerſtand finde; er begreife viel⸗ mehr ſehr wohl, wie ſchmerzlich es fuͤr die Franzoöͤſiſchen
Milttairs ſeyn muͤſſe, die Ehre, Frankreich zu dienen und
fuͤr die Sicherheit des Königs zu wachen, mit Ausländern theilen zu muͤſſen; es liege in dieſem Gefuͤhle etwas ſehr Ehrenvolles, was Niemanden beleidigen koͤnne, und nur höͤ— heren Betrachtungen weichen muͤſſe. Der Miniſter erinnerte ierauf an das enge Buͤndniß, welches von jeher zwiſchen rankreich und der Schweiz beſtanden habe, und nach der uͤckkehr des Koͤnigs neu beſiegelt worden ſey; er wolle kei⸗ nesweges in Abrede ſtellen, daß die Capitulationen wegen der Schweizer⸗Regimenter laͤſtige Bedingungen enthielten; er bekenne vielmehr, daß, wenn diefelben gegenwärtig abge⸗ loſſen werden ſollten, dergleichen Bedingungen nie wieder engegangen werden wurden. Der Vertrag beſtehe nun aber mal; er wiſſe, daß derſelbe den Kammern nicht zur Ge— eie ea dei t worden ſey, und ſonach keine Geſetzes⸗ kraft habe; eben ſo wenig werde aber die Kammer in Ab⸗ ede fell. daß ſit durch die jährliche Bewilligung des Soldes für die Schweißer Raglmen ter eren Vörtke ſtillſchweigend anerkannt habe, obgleich man
Jahre geſagt, daß der Contract noch bis zum Jah 1811] di
laufe. „Wie,“ rief hier eine Stimme zur linken Seite, „alſo noch 11 Jahre!“ „Unter dieſen Umſtaͤnden,“ ſchloß der Miniſter, „kann der gedachte Vertrag auf eine ehrenvolle Weiſe fuͤr Frankreich, nur unter der Mitwirkung der beiden Staatsgewalten, unter deren Auſpicien er abgeſchloſſen wor— den, modiſieirt werden. Letzteres waͤre allerdings ſehr wuͤn⸗ ſchenswerth; auch zweifle ich nicht, daß die Sorge des Köoͤ—⸗ nigs auf dieſen wichtigen Gegenſtand gerichtet iſt. Unter dieſen Umſtäͤnden fuͤrchte ich aber auch nicht, daß die Kammer durch die Annahme des ihr gemachten Vor— ſchlages den Monarchen in die Unmöglichkeit verſetzen jenen Vertrag zu halten. Man beruft ſich auf den Isſten Artikel deſſelben, welcher von unvorhergeſehenen Umſtaͤnden ſpricht; hierunter kann man aber unmöglich die Weigerung der Kammern zahlen, die uͤbereingekommenen Sub ſidien zu , man würde ſonſt Wirkung und Urſache confundiren. Um eine ſolche Weigerung zu rechtfertigen, müßte ſie durch fruͤhere Umſtaͤnde morivirt ſeyn. Dergleichen giebt es aber nicht, und die Kammer wird ſonach Europa nicht zum erſtenmale das traurige Beiſpiel der Verletzung ei⸗ nes von ihr gebilligten Tractates geben.“ Herr Salverte behauptete, daß ein früheres Votum der Kammer die— ſelbe für die Folge in keiner Art binde; auch erinnerte er daran, daß es nicht das erſtemal in Frankreichs Ge— ſchichte ſeyn wuͤrde, daß ein abgeſchloſſener Vertrag nicht ur Ausführung kame. Der Vicomte von Laboulaye j rach zu Gunſten der Schweizer-Regimenter; er führte am
chluſſe ſeiner Rede die Antwort an, welche die Abgeordne—
ten der Eidgenoſſenſchaft einſt Ludwig XIV. ertheilten, als
dieſer Monarch ihnen bemerklich machte, daß mit dem Gelde, welches die Schweijer Soldaten Frankreich koſteten, man einen Weg von Paris nach Baſel würde pflaſtern können: „Das iſt möglich“ erwiederte einer der Abgeordneten, „aber mit dem Blute welches meine Landsleute für Frankreich ver goſſen haben, würde man eben ſo gut einen Kanal von Da— ſel nach Paris ſchiffbar machen können.“ „Das iſt ine herrliche Schweizer⸗Gasconade !“ riefen hier mehrere Stim⸗ men. — Der Eingangs erwähnte Reductiong-Vorſchlag des Hrn. Jacqueminot wurde hierauf mit ſtarker Stimmen⸗Mehr⸗; beit verworfen. Nicht beſſer erging es zweien andern Anträgen des Herrn Moine und des Geüerals Lam argue auf Er, ſparniſſe von reſp. 1200, 000 und 600,000 Fr. Hr. La marque
ließ den Schweizer⸗Truppen volle Gerechtigkeit widerfahren? er kenne keine tapferere Soldaten im Kriege, keine discipli— nirtere im Frieden, als ſie; wohl aber eben ſo tapfere und eben ſo wohl disciplinirte, namlich die Franzoͤſiſchen. Nach
einigen politiſchen j zaͤhlte der Redner die gro⸗ 6
ßen Vertheile auf, die den Schweizer, Regimentern in der Lapitulation zugeſichert ſind; namentlich fuͤhrte er den 28ſten Artikel derſelben an, wonach die Schweizer⸗-Officiere nach Beendigung ihrer Dienſtzeit zu allen Militair, und Civil Aemtern zuläſſig ſeyn ſollen. „Will man“, fuͤgte Herr La marque hinzu, „hieraus etwa den Schluß ziehen, daß ſie Staats⸗-Raͤthe, Praͤfekte und Mitglieder beider Kam- mern werden konnen? Gewiß nicht; denn ware dem alſo, ſo wuͤrde das vorige Miniſterium, dem es vor Allem um gehorſame und wohldisciplinirte Deputirte zu thun war, nicht ermangelt haben, vielleicht nicht ein ganzes Bataillon von 300 Schweizern, wohl aber ſo ein kleines Muſter⸗Pelo⸗ ton, das ſich auf ein gegebenes Zeichen jedesmal fofort erho⸗ den oder niedergeſetzt harte, in dieſe Kammer einzuführen.“ (Großes Gelächter. Die obigen beiden Reduetions, Vor⸗ ſchlaͤge wurden hierauf, nach einigen Bemerkungen des Kriegs⸗ Miniſters, gleichfalls verworfen. Herr Pas de Beau⸗— lieu ſtellte Betrachtungen uber den Sold der Franzoͤſiſchen Truppen an und benachrichtigte die Kammer, daß mehrere Officiere Entwürfe zur Errichtung eines Penſions Fonds ein⸗ gereicht hatten. Der Krieg s⸗Miniſter entgegnete, daß der ober ſte Kriegs Rath ſich bereits mit dieſer Angelegenheit beſchäf⸗ tige. Der Oberſt Laidet ſchlug auf das Kapitel des Soldes der Truppen, das im Ganzen 71,755,000 Fr. beträgt, eine Reduc— tion von 528,525 Fr. vor, indem er die Hin , nl, len abgeſchafft wiſſen wollte; die Gehaͤlter der Feldprediger fand er im Vergleich zu denen der Huͤlfspfarrer in den Dorf⸗ Gemeinden viel zu hoch; letztere hätten oft kaum die Haͤlfte von dem Einkommen eines Feldpredigers bei der Garde. Hr. von Berbis betrachtete die Feldprediger als nützlich und nothwendig; bei den Truppen aller chriſtlichen Volker ſeyen deren zu finden. Wahrend dieſes Vortrages hatten ſich in den Gängen der rechten Seite und auf den Stufen, welche beibe Centra trennen zahlreiche Gruppen gebildet; mehrere Deputirte der 4ußerſten Rechten unterhielten ſich mit ihren egen aus dem rechten Centrum. Nachdem der Praͤſident uſgeferdert hatt, ihre Platze wieder einzuneh—
m des Antrages des e die von dem Kriegs-Miniſter
men, ** 2 Oberſten
wortlich ſeyen; es vertrage ſich nicht mit der verfaſſungsmaͤ⸗ ßigen Ordnung, daß ein einziger dem Throne nahe ſtehender äber jeden einzel⸗ In früheren Zeiten, und namentlich unter Ludwig XIV., ſey der Einfluß dei Feldprediger oft ſo ſchadlich geweſen, daß zuweilen ganze Torps hätten verfetzt werden müſſen. Auch heur zu Tage beſäßen die Feldprediger noch großen Einfluß auf die Soda, ten, indem es in ihrem Belieben ſtehe, denſelben guts oder ſchlechte Sittenzeugniſſe zu geben; das maͤchtigſte Mittel der⸗ ſelben ſey aber ohne allen Zweifel die Beichte und die Unterte⸗ dungen mit den Soldaten. Zu einer noch nicht fehr fernen Zeit hätten die Feldprediger die ganze Armee zu einem gewiſſen Zwecke bearbeitet. Außerdem ſeyen die Behalter derſelben ungeheuer, nämlich von 3, 4, ja ſogar von 5900 Fr., ſo daß ſie hinſichtlich des Einkommens Uün— mittelbar nach dem Major kämen. Nachdem Herr von Tonny gegen das Amendement geſprochen hatte, erhob ſi
der Krieg s-Miniſter zur Vertheidigung der Feld-⸗Pred
ger; er raͤumte ein, daß es ein wichtiger . der Eroͤrte⸗ rung ſey, ob dieſelben von dem Groß, Ablmoſenier oder von den Viſch fen abhangig ſeyn ſollten; dieſer Gegenſtand ver= diene die ernſtlichſte Prüfung; daraus darfe aber nicht ge⸗ ſoldgert werden, daß die Feld- Prediger ganz abzuſchaffen wöä—⸗ ren; der Groß -Almoſenier ſey eben mit ihrer iechen⸗Dis i⸗ plin, und mit der Vertheilung der geiſtlichen Functionen un— ter ſie beſchäftigt. Der Miniſter ſchloß mit der Verſiche⸗/ rung daß die Feld⸗ Prediger ſich keine Eingriffe in die Militair⸗Disciplin erlauben dürften, und ſprach die Hoffnung aus, daß die Kammer einen ſo wichtigen Gegen⸗
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