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griffen und zerſtrent habe. Man nahm Feinde 6. ab; er hatte 10 Todte; unſerer

.

der von Halil⸗-Paſcha befehligten Reiterei wurden jederzeit, mit großem Verluſt der Feinde, zuruͤckgeſchlagen. Zwei Schwa⸗ dronen des Kurlaͤndiſchen Regimentes, die mit Gewalt in

die Stadt gedrungen waren, verbrannten bas Lager. Am 26. Juli (. Auguſt) traf der General⸗Maſor Scheremetieff

wvwieder in Karnabat ein, nachdem er 100 Koſaken zurückge⸗

laſſen hatte, um den Feind und die Stadt Jambol zu beob⸗ achten. Nach dieſen entſcheidenden Gefechten der Abtheilung des General, Majors Scheremetieff zog ſich der Feind, der ſelbige wahrſcheinlich fuͤr die Avantgarde der Armee gehalten hatte, waͤhrend der Nacht vom 19ten zum 20ſten (31. Juli zum 1. Uuguſt) in giößter Eile in der Richtung von drianopel und Eski? Saar zuruck, und die zur Beobach— tung der Stadt Jambol zucuͤckgelaſſenen Koſaken nah—

wen in Folge deſſen von derſelben Beſitz. Das Corps

X.

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Das von der Avant-Garde des 2ten Infanterie Corps

des Generals der Infanterie Roth lagerte vor Aidos, das des General -⸗Lieutenants Ruͤdiger in Karnabat, und das des General⸗Adjutanten Grafen in Karabunar. Das Haupt- Quartier der Armee befand ſich fortwährend in Aidos.“ „Vom 22. Juli (3. Auguſt). Der General- Adjutant Kiſſeleff berichtet, daß der General⸗Major Gordejeff, der am 15ten (27ſten) mit einem Regiment Koſaken, 6. Escadronen reitender Jager und 4 Stuͤck vom Denſchen Geſchüͤtz, ge⸗ gen den drei Werſt von der Feſtung Schurſcha fouragiren⸗ den Feind geſchickt worden war, hat ihn lebhaft angegriffen, geworfen ünd ihn gezwungen, ſich in die Feſtung zuruͤckzu⸗ ziehen. Der Feind verlor bei dieſer Gelegenheit 100 Todte, und unter ihnen den Bimbaſchi, der das Tuͤckiſche Detaſche⸗ ment ih hatte; eine bedeutende Anzahl von Türken hatten ihr Leben verloren, indem ſie ſich in größter Eile in den Fluß ſtürzten, der die Feſtung Schurſcha von der Inſel Namens trennt; wir nahmen dem Feinde 13 Ge— ine ab. Der General- Major Scheremetieſſ verließ mit Brigade der aten Uhlanen-Diviſion Karnabat, und irſchirte auf Jambol und Sliwno zu. Der General Adjutant Baron Geismar berichtet, daß ein von Beloslatin ausgeſandtes S orps am 11ten (3ſten) im Dorfe Ga—⸗ 100 Mann cher Reiterei vorgefunden, ſie ange⸗

ments verwundet, und von Faki aus auf der Straße nach Kirkliſſa ausgeſandte Streif Lorps ruͤckte am 20. Juli (4. Auguſt) bis zum Dorfe Kal⸗ beliar vor, wo es Turkiſche Einwohner vorfand, die ihre Waffen überlieferten, und um die Erlaubniß baten, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Bewohner der Dorfer Mal kotſch und Karabunat (zwiſchen Bujuk-Derbent und Kaw⸗ tſchate) waren gleichfalls nach Faki gekommen, um ſich die⸗ ſeſße Gunſt zu erbitten. Soldaten bemerkte man nicht, ei⸗ nige Flächtlinge ausgenommen, die ſich in den Wäldern ver⸗ bargen, und die zu den am 13ten (25ſten) in Aidos geſchla⸗ Truppen gehörten; es wurden 4 Mann von den irre— zulairen Truppen zu Gefangenen gemacht.“ 6 „Vom 23. Juli C1. Auguſt). Der General, Lientenant Rüdiger berichtet, daß man bis zum 22. Juli S8. Aug.) in Jambol, nach dem Ruückzuge des Feindes, 350, 000 Patronen, Ih O50 Pud (uͤber 13 Millionen Pfund) Zwieback, und ei⸗ nen großen Vorrath von Weizen, Mehl und Vieh vorgefun— den General Rogowsky kam am 20. Juli (1. Auguſt) mit der Zten Brigade der 19Ben Jufanterie Dipi= ſion und der leichten Compagnie Nr. 3 der 19ten Artille⸗ rie⸗Brigade in Karnabat an,

von wo er ſich den folgenden Tag wieder in Marſch ſetzte. Am 22. Juli S8. Aug.) rückte er in das Dorf Dobrol ein, welches von den bewaffneten Tuͤrken, die ſich dort befanden, beim Anblick unſerer Truppen. ſogleich verlaſſen wurde. Das zur Verfolgung des Feindes dem Dorfe Murader (5 Werſt von Dobrol) abgeſandte Bataillon des Isſten Infanterie Regimentes hat ihn erteicht und zerſtreut, und die Bulgariſchen Bewohner befreit, die, mit der Bitte um Ruſſiſchen Schutz, in ihre Wohnungen

zurückkehrten. „Unterz.: Der General-Quartiermeiſter der 2ten 23 Armee, General⸗Major Berg.“

Aus Warſchau vom 24. Auguſt wird gemeldet: „Laut Nachrichten von der Haupt Armer vom 6ten d. M. neuen Stils ſtand dieſelbe noch an jenem Tage bei Aidos. Ein Corps befand ſich bei Karnabat, ein anderes bei Kara— bunar. Man war im Begriff, weiter vorzugehen.“

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wie ſonſt das Freitags ſt Freitags

Aus dem Haupt Quartier zu Aidos iſt folgende Pr o— clamation erlaſſen worden: * „Der Ober⸗Befehlshaber der Ruſſiſchen Armer, welche

Sieg bis in die Ebene Rumeliens geführt hat, kann es nur beklagen, daß die Ottomaniſche Regierung mit blinder Hartnäckigkeit die ihr im Namen Sr. Majeſtät des Kaiſers aller Reußen gemachten Vorſchläge, deren Annahme die Uebel des Krieges beſeitigen, und den friedlichen Bewohnern die⸗ ſer Gegenden Ruhe und Zufriedenheit wiedergeben wurde, zuruͤckweiſt, und ſieht ſich dadurch in die dringende Noth— wendigkeit verſetzt, ſeine Siege zu verfolgen, das Land zu be⸗ ſetzen, Und ſo weit vorzurücken, ale es die Vorſehung will,

um auf dieſe Weiſe den Sultan zu zwingen, der Stimme

der Vernunft und der Menſchlichkeit Gehör zu geben.

n Erfuͤllung dieſer peinlichen icht hegt jedoch der ober beef ne. den . . i.

Einwohnern, Mahomedanern ſowohl als Chriſten, die La—

ſten einer militairiſchen Beſatzung zu erſparen, oder vielmehr ihrem Untergange . der unvermeidlich ſeyn wurde, wenn ſie, durch die Annaͤherung der Armee erſchreckt, den unglücklichen Entſchluß faſſen ſollten, ihre Wohnungen, ihre Dörfer und ihre Staͤdte zu verlaſſen.⸗

„Demzufolge hat der Ober- Befehlshaber für gut befun= den, folgende Bekauntmachung zu erlaſſen:“

„i) Alle Muſelmänniſchen Bewohner der Städte, Flek⸗ ken uͤns Dörfer werden aufgefordert, mit ihren Weibern und Kindern ruhig in ihren Wohnungen und in ihrem Eigenthum zu bleiben, ohne zu befürchten, von irgend Jemandem beunru— higt zu werden. Sie ſind nur verpflichtet, alle ihre Waffen äbzuliefern, die an einem ſicheren Ort aufbewahrt werden ſollen. Es wird darüber ein ausführliches Verzeichniß gege⸗ ben, und werden dieſelben beim Frieden genau wieder abge⸗ liefert werden.“ 3 *

„2) Die Einwohner werden in Ausuͤbung der mahome⸗ daniſchen Religion einer völligen Freiheit genießen. Sie werden ihre Moſcheen und ihre Imams behalten, die funf Gebete in den dazu feſtgeſetzten z . . 4

t, den f ' 5 . . die mu ner, die von den Truppen . biete nicht verlaſſen, deswegen nicht gehalten ſind, Ruſſiſche Unterthanen zu werden, ſondern, ſo wie fruͤher, Unterthanen des Sultans bleiben.“ J

„I) Alle Lokal⸗Behörden von Städten, wie Adrianopel und Andere, die Ayan's, die Cadi's, die Notabeln u. ſ. w. werden ebenfalls aufgefordert, ihre Wohnſitze nicht zu ver— laſſen und ſich ferner mit der Adminiſtration zu beſchaͤftigen, damit die Ruhe und das Wohlſeyn der muſelmänniſchen Bewohner geſchüͤtzt und aufrecht erhalten werden. Keine Ruſſiſche Behörde wird in die Angelegenheiten, welche die Muſelmänner unter ſich haben, ſich einmiſchen. Dieſe wer⸗ den vielmehr von den competenten muſelmänniſchen Behör⸗ den des Orts unterſucht und geordnet werden.“

„i) Die Einwohner werden die Aerndte ihrer Felder betreiben und das Getreide magaziniren, damit ihnen dieſes zur eigenen Verproviantirung diene und der Ueberſchuß ih⸗ rer Produkte, der zum eigenen Bedarf nicht mehr ndthig iſt, wird durch ſie an die Ruſſiſche Armee verkauft werden kön— nen, die Alles, nach den feſtzußetzenden Preiſen, baar bezah⸗ len wird.“ . ;

„S) In allen Städten werden die muſelmänniſchen Be— hörden denen der Ruſſiſchen Armee alle Gegenſtande, welche ber Turkiſchen Regierung gehören, als: Kanonen, Waffen, Munition und Proviant, genau über liefern. Iſt dieſe Vorſchrift einmal erfullt, ſo wird es Niemanden, wer es auch immer ſey, erlaubt etwas anzugreifen, was Pri⸗ vat Eigenthum iſt, und . lles, was er beſitzt, behalten und daruber frei disponiren konnen.“ ;

„6) In den Staͤdten, Marktflecken und Dörfern wer⸗ den die Soldaten keines der von den K 2 wohnten Haͤuſer beſetzen, und wird man die ſtrengſt aß⸗ regeln nehmen, um es zu verhindern, daß die muſelmänni= ſchen Bewohner ihre Frauen und Kinder, irgend einer Be⸗ leidigung oder Bedruckung von Seiten der fert nn . oben ſpecificirten Punkte ſollen ſtreng beob⸗

, pecific achtet werden, und haben die muſelm inniſ

dafür zu w. 2 ; ir i tragen, daß dem Ober, Bef

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Demoh⸗ .

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