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die Chauſſirung der Straße von Bruͤhl nach Liblar auf Koſten

des Bezirks- Straßen- Fonds der . zu Köln unter der

Bedingung, daß die betreffenden Gemeinden ſich verpflichten,

reine n m n in dem Falle fordern zu wollen, wenn mili⸗=

tairiſche chten im Kriege die Zerſtͤrnng der Straße noth⸗ wendig machen ſollten. ö 2 ; n iſt auf den anderweitigen Antrag: eine gleiche Beguͤnſtigung auch auf jede andere, zur Umgehung der Fe⸗ 283 Juͤlich benutzbhare Straße . nicht einzugehen, weil ſolches den bisherigen Grundſaͤtzen und Vorſchriften entge⸗ 2 ſeyn wuͤrde. Vielmehr muß in jedem ſpeciellen Falle die naͤ⸗

here Pruͤfung und Entſcheidung vorbehalten bleiben. 13) Was den Antrag Unſerer getreuen Stande wegen des

Baues mehrerer Chauſſeen betrifft, ſo wird denſelben eröffnet, daß

die Anlage von zwei neuen, fuͤr die Rhein⸗Provinjen wichtigen Kunſtſtraßen muß der bͤſtlichen Rheinſeige tbeils bereits begonnen hat, theils beabſichtigt iſt. Eben ſo iſt der Ausbau mehrerer er⸗ waͤhnten Straßen Luͤcken entweder bereit; in Betrieb geſetzt, oder

eingeleitet. Ueberhaupt wird aber fuͤr die Verbeſſerung, Ver⸗

; vollſtaͤndigung und unterhaltung der ſchon beſtehenden Chauſſeen

nach Möglichkeit geſorgt, und auf die Chauſſirung der noch un⸗ ſebauten Hauptſträßen der Rhein⸗Provinzen in dem Maaße Be⸗ cht genommen werden, als die zu dieſem Zwecke vorhandenen Mittel und die gleichmäßige Beruͤckſichtigung der Bedürfniſſe der Übrigen Theile der Monarchie es geſtatten, wobei jedoch eine ra⸗ ſchere 2 der Wegebauten, beſonders durch den Zutritt provinzieller Häͤlfsmittel, namentlich durch freiwillige Huͤlfslei⸗ ſtungen ingeſeſſenen und durch Unternehmungen vermögen⸗ der und betriebſamer Einwohner, erreicht werden würde 19 In Betreff der Aufhebung der Chauſſee⸗Bau-Dienſte, in den vormaligen Naſſauiſchen Landestheilen, ſind noch allgemeine Erörterungen erforderlich, deren möglichſte Beſchleunigung Wir angeordnet haben, und nach deren Beendigung Wir weitere Ent⸗ ſchließungen faſſen werden.

20) In Beruͤckſichtigung der Verwendung Unſerer getreuen Staͤnde für die Stabt Wetzlar haben Wir bereits angeordnet, daß die ung der Chauſſee⸗Barriere vom Silhofer Thore nach Steindorf erfolgen ſolle, ſobald der Empfänger in letzterem Orte untergebracht werden könne. Eine Verlegung der Hebeſtellen von den anderen Thoren iſt jwar wegen der weiten Entfernung der

liegenden Ortſchaften nicht ausfuͤhrbar gefunden, jedoch rch die erleichternden Beſtimmungen des neuen Chauſſee⸗Tarifs, 9 auf die Zufuhr der Bau- und Brennmaterlalien,

ie . Beſ ſo viel thunſich, gehoben worden 21) Die von etreuen Stand , m,, ,, , nn m gn r,

ö doch haben in * kleinen terie, n ,, t, wobei die . 2 richtet worden iſt, den Nachtheiſlen, welche fur die geringern aus dem Lotterie⸗ Spiele entſtehen konnen, entgegen

u wirken. z 2 Was die von Unſern getreuen Standen angebrachte Be⸗ ſchwerde uͤber die Zinszahlung don den, auf Unſere Staats⸗Kaſſen übernommenen Wetzlar ſchen Schulden, und die derſelben ange⸗ ten Bitten anlangt, ſ ſind allerdings früherhin, wenn nicht C tionsgeld hat gezahlt werden können, die Zahlungen etats⸗ mäßig in der Regel nach demjenigen K— 6 wel⸗ ches Ünſere Verordnung vom 28. Febr. 1815 etzt. Indeſſen hat Unſere Haupt⸗Verwaltung der Staats- Schulden, wenn die 1 mit dem hiernach ſich ergebenden Betrage ſich nicht begnügt haben, bereits Nachzahlungen —— auch r ſchon verfügt, daß, bei ſich ergebenden Differenzen, eniweder in CTonventionsgelde oder nach dem wirklich ſiatt ſindenden Courſe ger. werden ſolle Wie nun hiernach die Sache bereits in en gehörigen Weg geleitet war, und jedem Glaͤubiger, wenn er über die Zahlungsart mit der Kaſſe ſich nicht vereinigen konnte, die Beſchwerde bei der obern Behörde frei ſtand, alſo werden Unſere getreuen Staͤnde ſelbſt ermeſſen, daß für den Landtag noch keine Urſache zur Beſchwerde, am wenigſten Ver= anlaſſung vorhanden war, 3 über die Behörden, wie ge⸗ ſchehen, zu aͤußern. ö ;

Indeſſen wird, um jedem künftigen Zweifel vorzubeugen, unſere K der Staats⸗Schulden im Allgemei⸗ nen ver ae, daß känftig, bei Zahlungen in Preußiſchem Cau⸗ rant, der Thaler nur nach der wirklichen Valuta berechnet, auch in allen Faͤllen, wo mit Vorbebalt guittirt worden, für die Ver⸗ e genheit die Cours⸗Differenz hiernach nachträglich vergütet werde Dise der jetzigen Schuldſcheine in ſolche, welche auf Briefs-⸗Inhaber lauten, konnen Wir, da ſie der in Hinſicht des Provinzial⸗Schulden⸗Weſens geſetzlich eingeführten Ord⸗ nung widerſpricht, nicht genehmigen; Unſere Haupt-Verwaltung

der Staats. Schulden wied aber, wenn die Gläubiger es verlan= den Verbriefungen das Anerkenntniß beifügen laſſen, daß * bn bezeichnende Schuldentheil vom Staate übernommen, un 2 vin al Staatsſchuld etatsmaäͤßig ſey und Den ** Geſuche der Stände, in Hinſicht der Beſoldung —ᷣ 62 a. Hälfs. Gendarmerie, haben Wir gewillfabrt alf ſigen ʒuſe l er um autoriſirt, die Gemeinden von den dies⸗

Koſten vom 1. Januar d. den Delammg ; nehmen. an, auf die Staats- Kaffe ju über

24) Auf die verſchiedenen, ; J . Burg angebrachten Geſuche, nal. r des Marttſlec en⸗

du entbinden und den Geſammtbetrag der 9 ſichtlich der einzelnen Beſtimmungen der verſuchten Ueberein kunft,

Waare bei 1 Preiſen entſcheidet.

2 wegen Erleichterung des Hauſir⸗Gewerbes der Decken⸗ Fabrikanten zu Burg; 3 ;

k wegen Ankauf; der für das Milttair nöthigen Degen aus den Fabriken zu Burg, und

e. wegen Errichtung einer hoͤhern Schule in dem dort be⸗ findlichen landesherrlichen Schloſſe, geben Wir Unſern getreuen Standen Folgendes zu erkennen

Zu a. Sind die Gruͤnde, weshalb den Decken-Fabrikanten zu Dan der Hauſir Handel mit ihrem Fabrikate nicht geſtattet werden kann, von den Miniſterien des Innern und der Finanzen in einem, unterm 17. November 18233 an uns erſtatteten Be⸗ richte, von welchem unter D. Abſchrift beiliegt, ausführlich ent⸗ wickelt worden Im Einverſtaͤndniſſe mit jenem Gutachten der Miniſterien haben Wir hierauf unterm 5. Dezember 1825 die * des Deckenmacher⸗Gewerks zu Burg acſchlaͤgig be⸗

eden ö 1

Dabei muß es auch ſein Bewenden bebalten, da weder in der Petition, noch in deren Anlagen etwas angeführt worden iß, was die in dem oben gedachten Berichte der Mininerien ent⸗ wickelten Grunde beſeitigen oder entkraͤften kann.

. 5 b. Haben die Burger Fabrikanten, wenn ſie an den Militair⸗-Decken-Lieferungen Theil nehmen wollen, ſich wegen der Unter⸗Satteldecken und 8 die Cavallerie an die reſpektiven Truppentheile, welche ſich die Decken ſelbſt 4 fen, binſichtlich des übrigen Bedarfs an Decken aber an die Militair⸗Intendanturen zu wenden.

Doch konnen die Lieferungen nur in der Kblichen allgemei⸗ nen Concurrenz geſchehen, wohei allein die Vorzuͤglichkeit der Zu c So

3 in naͤbere Erwägung ge⸗

25) Durch den erneuerten Antrag wegen des Allo diſication 8. Zinſes können-Wir, da der Gegenſtand ſchon ſo vielſeitig erbr⸗ tert und mit ſo großer Sorgfalt wiederholten e . terworfen, auch in der Petition ſelbſ durchaus nichts angeführt iſt, was nicht ſchon bei den ſtatt gefundenen Erörterungen um— ſtaͤndlichſt mit in Erwaͤgung gezogen worden, Uns nicht bewo⸗ gen finden, dieſe Sache 6 einmal aufſunehmen, vielmehr muß es bei der Deciſion in der Ordre vom 20. April 1825 abaͤnderlich ſein Bewenden behalten.

265) Auf das wiederholte Geſuch Unſerer getreuen Stande, den Theil der Gemeindeſchulden, welcher auf die zur Zeit der , . ſchulden frei verkauften Domainen 1 rechnen e Innen 582

Ab⸗ eidung der

der diesfaͤllige Antrag

on möchte, 94 Staats⸗Kaſſen zu . 3 eſelben vielmehr nur auf die im

nicht eingeben, d li 1827 enthaltene abſch

ſchiede vom 13.

urückweiſen. Wenn auch die darin

; o würd , , , , dern nur gegen . zuſteben, welches die Domainen 212 frei verkauft, un Ein ſolcher An

; die n . bezogen hat.

ſpruch iſt denn auch wirklich im Jahre 1815 bei der Liguidatlon gegen Frankreich von den Gemeinden erhohen, und damals von Üünſerm Liquidations⸗Commiſſarjus unterſtützt, . aber nicht anerkannt, und durch ſchiedsrichterliches . zurückgewieſen worden. Hlermit muß denn dieſe Angelege

als beendigt angeſehen werden ö

27) Was die, wegen der Handels- Verbindungen mit dem Auslande, beſonderz mit den Amerikaniſchen Staaten, gedußer⸗ ten Wunſche betrifft, ſo iſt die er Hen, Sorgfalt Unſerer 3 darauf gerichtet, dergleichen Verbindungen moöglichſt u befördern. 12 8 ;

g Die neuerlich mit Braſilien und mit den Vereinigten Stga⸗ ten von Nord-Amerika abgeſchloſſenen Handels-Verteäge ſind bereits bekannt gemacht worden.

Was die Handels Verbältniſſe mit andern Ländern in Amerſta, peſonders mit Mexiko, anlangt, ſo ſehen Wir dem Er⸗ fe der auf eine feſtere Anknüpfung derfelben gerichteten Ein⸗ eitungen entgegen.

5 Dem Heſuche, daß den Inbabern der Kur Küölniſchen Landes-⸗Obligationen, ſtatt derſelben, Verbriefungen, guf den In⸗ daber lautend, ausgeſtelit werden möchten, können wir nicht Jatt

eden, da daszenige was den Kur- Kbln ichen Gldubigern zugeſlan⸗ en ware, allen übrigen provinziellen Gläubigern, die ſich in gleichem Falle befinden, nicht verſagt werden könnte, wodurch aber, wic bereits oben unter II. W. bemerkt iſt, eine nicht un= weſentliche Veränderung in der von Uns vorgeſchriebenen und

durchaus gründfähllch geordneten Behandlung des provinjziellen J

Staats Schulden weſens eintreten müßte.

üUnſcre Haupt- Verwaltung der Stagtsſchulden wird aber Er= mittelungen anſiellen, ob es nicht zuldſſig ſey, die Zins Erhebun zu ericichtern. Vom Erfolge werden Unſere getreuen Stande b lbrer fanftigen Derſammüiung benachrichtigt werden.

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er Erwägung und Berüchſichtigung der Handels- und Fabriia⸗

66 J en der weſtlichen i,. die r ban l anne, mit der Qniglichen Niederlaͤndiſchen Regierung fortgeſetzt worden, jedoch noch nicht beendigt. ; .

Unſere getreuen Stande, welchen das Weſen dieſer Verhand⸗ lungen, ſowohl in deren ganzem Zuſammenhange, als auch bin⸗ nur 2 bekannt . werden mit Vertrauen den weiteren Erfolg 3bzuwarten haben. .

Sollten . Bechandiungen, was ſich, nach ihrer Lage, dald

n Betreff der Rhein-Schifffahrt ſind, unter ſorgfaͤlti⸗

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