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Appony, giebt heute, als am Namenstage ſeines

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Wahl Collegium in Laval ¶Mayenne) den min iſt ziellen

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ag 1 des 6 und zwei zu der liberalen Parthei ausgefallen.

rn reichiſche Botſchafter, Graf von

Der TRaiſerlich Oeſterreichiſ⸗ ſchaf 3

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Gunten

ein großes diplomatiſches Diner.

re des Herzogs von Clarence, welcher unlangſt mit Feiner Gemahlin zum Beſuch feines Schwagers in Dieppe eingetroffen iſt, wird der dortige Magiſtrat am Sten

d. M. einen großen Ball geben. l olgendes ſind im Auszuge die Betrachtungen, we che das Jonrnal des Debans als Antwort auf den (geſtern mitgetheilten) Artikel des w,, „Wenn ni, den' gelchrten Aufſaß des Moniteurs zuſammenfaßt, ſo i det man darin in vielen Worten folgende vier rene, ,. Daß die Mißbilligung der Wahl der Wing it. f 3 griff auf die Freiheit des Monarchen, den . U Volt sfreiheiten, ſey; 2) Daß es die Deputirten Kamme ; wenn man die Möglichkeit

zur Empörung aufreizen heißt, meg) Bag din ß der Ver oeizerkung des Dudgers anfſtelt; 85 . Fran zöſſch. Re erung kein: Reglern der Mor cät ey . Daß das Müntſteriümmn die perfonifcirte Pilligkst Key, da e⸗ in feinen Augen weder eine rechte noch eine linke Seite, we⸗ der ein linkes noch ein rechtes Centrum gebe. Wir wollen nun jede die ſer Behauptungen in nahere . ziehen. Allerdings iſt die Freiheit, oder beſſer geſagt, die verfaſſungs,; mäßige Gewalt des Königs ein unveraußerliches Recht; aber usübung dieſes R wird nothwendiger Weiſe durch Näckfchten der Gerechtigkeit und der Zeitrerhältniſſe be= ſtimmt. Selbſt in der alten Monarchie, wo Alles vom Kö— nige ausging, muthete man ihm nicht die Freiheit, 8 zu zu; man ſagte, er ſey Grundgeſetzen unter worfen, Gott Ahnlich, wie man ſich ausdrückte, der ſtets dem geherche, was er einmal gewollt habe. uͤnter der durch die Charte neu wiederhergeſtellten Monarchie drük— ken wir uns zwar weniger pomphaft aus, aber der Sinn bleibt derſelbe. Der König, völlig frei in der Ausübung ſeiner Vorrechte, gehorcht nämlich, um uns eines Aucdruckes des Moniteurs zu bedienen, der Vernunft der 3 . Obgleich er nach Gutdunken ſeine Miniſter ernennt, ſo hat er doch nicht die moraliſche Freiheit, ſie aus der Minoriiaäͤt zu wählen, es ſey denn, er hätte die Gewißheit, daß dieſe Minorität in einer neuen Kammer zur Maſjoritat wurde. Setzen wir j. B. den Fag, die Krone hätte während einer Sitzung der letzten ſiebenjährigen Kammer Herrn von Vil— lle entlaſſen und ihre nenen Rathgeber ans dem linken Centrum nehmen wollen, welches damals kaum dreißig Stimmen zählte, ſo dätte ſie dieß, wir wagen es zu bedaupten, nicht thun können, ohne zugleich die FKammer auffulſen; denn die Krone iſt bei alle Ihrer Macht nicht im Stande, zu machen, daß ein Widerſpruch kein Widerſpruch ſey. Unſere Geſchichte liefert ſeit 15 Jahren den Beweis hierzu. Im Jahr 1816 wollte der König Miniſter beibehal— ten, welche der Majorität der Kammer mißſielen; er löſte daher die Kammer auf. Im Jahr 1819 wollte der König einen undeliebten Miniſter behalten; da aber eine Auflöſung der Kammer gefährlich und unthunlich ſchien, ſo fiel derſelbe. Zu Anfang des Jahres 1822 hatte der König die Adreſſe, Dorin einige Anzriffe gegen das Richelieuſch: Miniſtertum vorkamen, förmlich qemißbilligt; dieſes Miniſterium wagte aber nicht, zur Auflsſung der Kammer zu rathen, in welche die Krone wahrſcheinlich auch nicht gewilligt hätte, und es mußte daher abtreten. Will man nun ſagen, daß in allen dieſen Fällen die Freiheit des Monarchen verletzt worden ſey? Nein, ſie unterwarf ſich dem Geſetze, das ſie ſelbſt gegeben Datte, dem Seſetze des Repräſentativ,Syſtems, welchem zu— 963 eiͤn Münjſterium und eine Kammer, die einander felüd= ſelig ſind, nicht neben einander beſtehen können, noch weni⸗ der. aber eim Miniſterium, das dem Lande und der Kammer ö ö 26 der Moniteur, die Kam⸗ ur werfu n; die es warde en . zur 6 m . hierauf iſt einfach. Nedeg Geſeh debarf uiner Deſtätigung, jeder Vertrag einet Dürgſchaft. Deſtĩtigung, Kie Bürg⸗ ſchaft der Charte aber beruhen in dem Rechte, das Budget zu verweigern. Was würde in der That die Befugniß, das Dudget ju bewilligen, heißen, wenn fie nicht zugleich die andere Defugniß in ſich ſchläſſe, das Dudget ja vermindern, zu ver, tagen, jn verweigern? Wenn es nicht im Belieben der Reglerung ſteht, ſo führt der Meniteur fort, die Verfaſſung umzuſtoßen, je kann es noch viel weniger der Preſſe und den Kammern frelſtehen, bie Regierung ju vernichten. Hier kommt es in⸗

on den letzten vier Wahlen ſind?

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deſſen vorerſt auf die Definition der Ausdrücke an. Wenn Ihr unter dem Worte , , . den Konig, die Dyna⸗ ſtie, die beiden Kammern verſteht, o können dieſe allerdings eben ſo wenig als die Verfaſſung ſelbſt umgeſtoßen werden. 33 35 aber unter Regierung das . wie dürſt Ihr ſolches mit der Verfaſſung in gleiche Linie ſtel⸗ len? Es iſt erlaubt und wird erlaubt ſeyn, zwanzig Mini—⸗ ſterien zu ſtuͤrzen, wogegen es Hochverrath ware, die Charte anzutaſten. Wenn man das Recht der Verweigerung des Budgets leugnet, ſo kann man auch das Princip der Majo— rität nicht gelten laſſen, und dies iſt der dritte Punkt, wor⸗

uͤber der Moniteur ſich ausläßt; er erwiedert hierauf, wir

durften keine Regierung der Majorität haben, Frankreich ſey eine freie Monarchie, wo das Volk ſich gewiſſermaaßen in der Perſon des Königs concentrirt habe. Was ſoll aber alles dieſes metaphyſiſche Geſchwätz heißen? Darf der Kö⸗ nig von Frankreich, legitim durch ſeine Geburt und die Charte, wie Napoleon ſagen: „„Es darf in Frankreich keine Oppoſition geben; denn ich bin das Volk, und mir wi— derſprechen, heißt ſich an dem Volke vergreifen.“ Nein; das Königthum hat, indem es die Kammern ſchuſ, das Princip der Maßjorität ſelbſt anerkannt. Was wärde Überhaupt eine Dis- cuſſion fruchten, wenn die Majorität nicht die Oberhand be⸗ hielte? Aber, entgegnet man, in Frankreich iſt die Krone an ſich mächtiger als in England, ſie handelt mehr, und fin det weniger ariſtokratiſchen Widerſtand. Hieraus läßt ſich aber nichts anderes ſchließen, als daß, wenn in Frankreich, trotz dleſes Uebergewichtes der Krone, eine den Miniſtern feindliche Majorität beſteht, dieſe nur um ſo impoſanter iſt, und um ſo mehr gehört zu werden verdient. Es klingt ſchön, wenn der Monitenr ſich in aller Breite über die Nachtheile des Partheigeiſtes ergeht. Iſt die jetzige Verwaltung nicht das augenſcheinlichſte Erzeugniß einer Parthei, einer Fae⸗ tion? Es kommt uns wie Spott vor, wenn man von der ÜUn⸗ partheilichkeit des Miniſteriums ſpricht, und uns daſſelbe als die perſonifieirte Billigkeit anpreiſen will. Das Miniſterium kann nicht gerecht ſeyn, denn es geht nur mit gewaltthätigen Männern um; es kann ſich daher auch nur durch diejenigen Mittel erhalten, durch welche es ans Ruder gekommen iſt. Haͤtte es blos der Mäßigung bedurft, warum opferte man denn Herrn v. Martignac gegen Herrn v. Labourdonnaye auf? Alle die verſoͤhnenden Raiſonnements des Moniteurs vermögen nichts gegen dieſe einzige Wahrheit.“

Die Handels- Kammer macht jetzt durch den Moniteur bekannt, daß ſie im Namen des Pariſer Handelsſtandes der , ,, öas Boörſen Lokal für öie nächſte Seſſion der De—

von dem Miniſter des Innern benachrichtigt worden ſey, daß die Regierung ſich zum Aufbau eines 22 proviſori⸗ ſchen Saales, der mit den Neben, Gemächern des jetzigen zu⸗ ſammenhinge, entſchloſſen habe. „Der Miniſter des Innern“, fuͤgt die Handels-Kammer hinzu, „hat uns zu erkennen ge geben, daß, wenn dieſer Plan das Anerbieten des Pariſer Handelsſtandes überflüͤſſig mache, er dieſem letztern doch nicht minder dankbar dafuͤr verbunden ſey. Die Bereitwilligteit der Kaufmannſchaft, auf ihre eigene Bequemlichkeit zu ver= zichten, um die Einberufung der Deputirten⸗Kammer zu er⸗ leichtern, wird ſets als ein ehrenvoller Beweis . Anhaäng⸗ lichkeit an die Verfaſſung dienen, die allein die Wohlfahrt des . und das Glück unſers Vaterlandes dauernd u ſichern vermag.“ ! Die 8 de Frahce hatte geſtern aus Gray (im Departement der Obern! Sahne) gemeldet, man habe, 7 Vorausfeßzung, daß der Herzog von Choiſeul auf ſeiner . teiſe nach Paris jene Stadt berühren wärde, daſelbſt u Ehren bereits ein großes Mitta mahl veranſtaltet ge⸗ his als man plötzlich erfahren, daß der Herzog einen an⸗ enommen habe. Die Gazette hatte hinzugefügt, hoiſeul ſey wahrſcheinlich deshalb dem Diner ein Gyps Fabrikant der Unternehmer des geweſen ſey, ein Advocat den Herzog habe bewill= lommen ſollen, Und ein dicker Mehlhändler feine Woh nung zu dem Mahle hergegeben gehabt habe. Der erzog von Chetſeul erklärt dagegen heute in den zffentlichen lättern jene Mittheilung der Gazette far chen ſo beleidi⸗ gend fur die Stadt 2 als verläüumderiſch für ihn ſelbſt, und macht e. das Schreiben bekannt, das er von ſei⸗ ner Beſitzung Ray (bei Gray) aus, durch ſeinen Schwager, Herrn v. Marmier, an die Ünternechmer des Feſtes hat langen laſſen, und worin er den Bewohnern von Gray den ihm zugedachten Beweis der Achtung und des wollens ſeinen tiefgefuͤhlten Dank darbringt, zugleich aber be dauert, daß Mangel an Zeit ihm nicht geſtatte, n n Wüuͤnſche zu fagen. Das far das Diner deſtimmte &

8 Weg err von auegewichen, weil

ammer angeboten gehabt habe, jedoch bald darauf