welche die Erfahrung erheiſchen durfte. 10) Der Praͤſident hat Vollmacht, die Miniſterien und den Senat 2 der Art zu organiſiren, die er am zweckmäßigſten findet, um den Zeit⸗ punkt ſchneller herbeizufuͤhren, wo die Nation durch verfaf⸗ ſungsmaäßige und definitive Gefetz' regiert werden kann, 11) Die Regierung wird das Gutachten des Senats über die Reviſion der Verfaſſungen, über den Entwurf cines Srund- Geſetzes, und über Entwürfe zu Geſetzbachern einholen. 12) Die Regierung wird, geſtuͤtzt auf die dem gegenwärtigen Decrete beigefügten Grundlagen zu dieſen Arbeiten ſchreiten und, ſobald dieſelbe beendiget ſeyn werden, die gegenwartige National ⸗Verſammlung neuerdings einberufen. 13) Wenn, was Gott verhuͤten moge, das Ableben des Präſidenten vor Einberufung der National⸗Verſammlung erfolgen ſollte, ſoll dieſelbe unmittelbar mittelſt Erlaſſes einer Regierungs Commiſ⸗ ſien zuſammenberufen werden, welche der Präſident für die, ſen Fall ernennen, und ihr ſeine Vollmacht kraft einer ſchrift⸗ lichen, eigenhaͤndig unterzeichneten und mit feinem Privat, Siegel verſehenen Acte übertragen wird. Zwei ganz gleich⸗ lautende Abſchriften dieſer Acte, beide mit ſeinem Privat⸗ Petſchaft verſtegelt, ſollen, eines in die Hände des Staats, Seeretairs, das andere dem Senate Übergeben werden. 14) Die National⸗Verſammlung wünſcht, daß der Praͤſi⸗ dent der Regierungs- Commiſſion mittelſt Teſtaments, die detaillirte Erläuterung des Planes zur politiſchen Reſtaura⸗ tion des Vaterlandes, mit welchem ſich Se. Excellenz be⸗ ſchaftiget, hinter laſſen möge. Srundlagen, nach welchen die Regierung bei Reviſion der Verfaſſungs-Acten von Epidau,— zus, Aſtro und Troezen, wie auch bei Ent wer“ fung des Planes zu dem Staats- Grund ⸗Geſetze . hiejzu gehsrigen Geſetzen arbei— ten ſoll. 2
Art. 1. Die Regierung ſoll ſich bei Reviſion der Ver aungen an die von den National,Verſammlungen zu Epi— und Troezen befolgten Grundſatze halten. Gränzen und Modalitäten der lung des
. ar . 2 für eingeborne Griechen als für Fremde,
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werden 3. Dier e, Feel der Qerget zu dem ie, , .. ,, . 2
ſoͤrmig feſtgeſetzt werden.
1. Ein in zwei Raths Verſammlungen getheilter Se⸗ nat ſoll die geſeßgedende, zugleich mit der vollziehenden Ge⸗ walt ausüben; die Zahl der Senatoren, die Art, wie die Eparchien zur Wahl derſelben mützuwirken haben, die Orga niſation der beiden Naths⸗Verſammlungen, und der Antheil, welchen jede dieſer Verſammlungen, gemeinſchaftlich mit der vollziehenden Gewalt, an der Abfaſfung der Geſetze haben ſoll, werden beſonders ſeſtgeſetzt werden.
5. Die Juſttz⸗ Brauche ſoll, mit Berülckſichtigung der Erfahrung, welche das gegenwärtige proviſoriſche Syſtem an die Hand giebt, definitid organiſitt werden; ſpäter ſoll auch die öffentliche Juſtiz Pflege, deren Beamte amovidel ſind, organiſirt werden; die d r aber ſollen auf Lebens⸗ zeit ernannt werden. z
6. Die vollziehende Gewalt ſoll nach dem Geiſte, wel⸗ 6 die Verhandlungen in Trocjen leitete, mit denjenigen
odificationen conſtituirt werden, welche die Devollmächtig= ten des Volkes in Folge der Transactionen für nöthig fin, den dürften, die zur Vollziehung des Londoner Tracrats können. Argos, den 3. Auguſt 1829. Der 286 SG. e . . 2 2 G. 7
. Abrigen Umnter en. Secretaire:·
Jakovakl 2. W , ĩ ;
Ueber die Orlen taliſche rr. *. 64 giebt die Allgemeine Zei- tung Nachſtehendes: — * Rhein, 26. Sept. Die . Dinge im Oriente wirft ein erhellendes Licht auf die Geſchichte der
ͤ diplomatiſchen Verhandlungen. Deſonders enn, 8 Gang der Polltik desjenigen Cabiners,
e und ügli haltung der
des 0 ö an r au en 1 1 . 1 ſe⸗
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während auf dem Feſtian dene, d dt war n 8. 44 von den alten Idern e, , , , ,. gewichts und von der Unbekanntſchaft mit den eigenen 623
ten, welche einem eiviliſirten Zeitalter zu Gebote ſtehen, un⸗ terhalten wucde. — Der Aufſtand der Griechen war für England ein drohendes Ereigniß: im Archipel konnte ſich eine neue, achtbare Seemacht bilden, welche die natürliche Alliirte Rußlands ſeyn wurde; der Kaiſer aller Reußen konnte in dieſem Aufſtande eine einladende Gelegenheit finden, ſich in die Unruhen der Turkei zu miſchen, er konnte ſie nach ſeinem Intereſſe zu leiten, und ſo die alten Entwürfe Pe⸗ ters des Großen zu realiſiren hoffen. Die Brſtiſche Politik durfte ſonach die Wiedergeburt der Griechen nicht beguͤnſti⸗ gen; ſie konnte noch weniger den Ruſſen den Ruhm gön⸗ nen, dieſe Wiedergeburt zu Stande zu bringen. Dies muß anerkannt werden: man iſt nur dann gerecht in Beurthei, lung der Polttik einer Regierung, wenn man ſie in ihrem eigenen Sinn und Intereſſe auffaßt. Englands Wunſch war auf den Beſtand und die Unabhängigkeit der Pforte gerich⸗ tet, und dieſer Wunſch iſt nicht zu tadein. Wohl aber war zu erwägen, ob die Erhaltung des Turkiſchen Reichs me lich ſey. Hätte man dieſe Frage gründlich unterſucht, ſo hätte man großen Irrthuüͤmern ausweichen können. Selbſt aber die Hypotheſe der möglichen Erhaltung angenommen, zeigt ſich die Britiſche Politik als unvorſichtig und in conſequent. Es ware nicht ju verwundern geweſen, wenn England, gleich im Eutſtehen der Griechiſchen Empörung, zur ſchnellen Un— terdruͤckung derſelben ſeine Macht angewendet hätte. Ge⸗ wohnt aber an die Bequemlichkeit der halben Maaßregeln, fürchtete man, ſo ſcheint es, die eigene Entſchiedenheit. Un⸗ ter der Hand, gleichſam verſtohlen, unterſtuͤtzt man den Sultan; offen einen ehrlichen Krieg gegen die Hellenen zu führen, konnte man, aus Scheu vor dem Tadel der chriſtli⸗ chen Meinung, ſich nicht entſchließen. Man war nicht ge= neigt dieſer Meinung * folgen; aber man wollte ſie nicht gegen ſich aufreißen. Die Miniſter mochten auch die Kämpfe der Griechen anfangs weder fuͤr bedeutend, noch dauernd halten; ſie verließen ſich darauf, daß die blutige Rache det Sultans die Tollkühnen von Fortſetzung ihres Unternehmens zurück ſchrecken wurde. Der a, jedoch, daß die Miniſter ſich verrechnet hatten. ie Griechen zeigten Be⸗ harrlichkeit, und die Mordſucht Mahmuds machte alle edlen der, in Europa zu ihren Verbuͤndeten. Die H
Staaten abr in der Verlegenheit, den vom 6. Jali eines Theils inland hindern ſollte, 9 n , w der Vermittelung ju ͤhernehmen, andern Theils eine Art Verſoöhnung mit der öffentlichen Meinung beabſichtigte, in dem wenigſtens der Schein dafur — D daß die drei ver⸗ bundeten chte den Schutz der
ten.
2 6 daß das 6 * 22 5 * ver⸗ net hatte. nd in Konſtantino *
gen England 4 den Folgen 6 2 1 bieſer fährte zu der Schlacht von Nararin und jur. Deſen.
ug des Peloponneſes durch ein Franzöſiſches Armer Cerps. Ee Tilrkiſche 8 wurde vernichtet; das Aegyptiſche Heer, die kraftigſte Hälfe des Sultans, mußte ſich entfernen. Dies waren geſährliche Schläge für die Pforte, und nicht weniger empfindliche Unfälle far die Britiſche Pelitik. England, das den Veſtand der Pforte gegen Rußland ſichern wollte, war behlllflich geweſen, die T — zu ſchwöchen. In dieſe ſelt⸗ ſame Lage hatte der Vertrag vom 6. Juli, das Mei der ö Politik, ſeine Erfinder verſetzt; er hatte Nuß⸗ land nicht gelähmt, den offenen Krieg dieſer Macht k — . er hatte nur dem e .
et reiheit geraubt .
der 8 Zu ſoſ cher Neil — 23 ſich Eng;
Ottomanen zu
ſer, als zu erwarten war; denn es dem ellington noch im Frühlinge . res, dan 5 i vom 6 März ſich die — t e Übernommene Verbindlichkeit der n dab nee, e,
wieder in den Stand der Freiheit, in Abſſcht au politiſcher Maaßtegeln, zu ü Diers wat ein großer Dinn, wenn man ihn ju benußen verſtanden hät That, nahm die Pſortt die im Protokoll vom 22.
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