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e Menge achter Perlen in verſchiedenen Großen, und zu 2 — r Armbändern benutzt; eine Guit⸗ nde von Perlen, Lilien vorſtellend, mit kuͤnſtlichen gruͤnen lättern; ein maſſiv goldener Fächer mit Brillanten; in Silber geſaſte Brillanten, ungefuͤhr 1500 an der Zahl, auf Silderdraht gezogen, zum Theil auf Bänder genäht, und je— der mit einer Zahl verſehen; ein Zweig von achten erlen 2 8 * Farbe und in Brillanten gefaßt; ein alter .. (einige Bildniſſe der Großfuͤrſten Alexander, Konſtantin, Ni⸗ colaus und Michael, in deren Jugend gemalt. Der Landmansvriend, ein neues in Gent * Flamſländiſches Blatt faͤr die Bewohner des platten . . macht bekannt, daß ſeine Tendenz dahln gehen y e Heuchelei und ſchlechte Geſinnung der Oppoſſtionsbläͤtter zu bekämpfen. ö
Sch weden 1 63. tockholm, 9. October. Vgrigen Sonntag begaben ſich 8 M, der König und die Aönigin 23 Drotining⸗ bolns, nd nahmen bei JJ). KCK. * . nr hn und der Kronprinzeſſin das Mittagemahl . 4 : H Nãackreiſe zut Hauptſtabt empfanden Se Mal. eitñzige Fieber / Anfalle, welch? während der Racht zuhahmen, und von Erbrechen be— leitet waren. Am Montage trat zwar ein ruhigerer Zu— Hand ein, ber ſeitdem ſind Se. Maß, von einem Wech el, leber befallen und geſwüngen, das Bett zu huͤten. Zur Beruhigung des Pub iu? ſind geſtern und heute in der A2ntlichen 3 wei Bulletins über das Befinden des Köͤ— wnwigs erſchtenen. Dem heutizen, um 7 Uhr Abends, bekannt gemachten ju ige. war der Zuſtand des Durchl. Kranken, ur Freude aller Bewohner der Reſidenz, weit beruhigender, 6 Se. Maj. hatten kein Fieber gehabt. — Die Reichs⸗ ſtände haben ſich mittelſt einer gemeinſchaftlichen Deputation nach dem Befinden des Königs erkundigen laſſen. — IJ. ö KK. HH. der Kronprinz und die Kronprinzeſſin haben Drotrt, ninghelm verlaſſen, und ſich in die hieſige Winter⸗Neſidenz degeben. ;
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Deut ſchlan d.
** 2 — 12. Oet. Die Geſetzſammlung enthalt
em Lſten v. M. datierte Königliche Verordnung über * ö einer möglichſt ſorgfältigen Bildung der gudirenben Inländer, und über die zur Erreichung dieſes weckes einzuführenden Maturitäts, Prüfungen. Im Ein— bieſe? Verordnung heißt ec: „Da es zu Unſerer
Cr gekommen iſt, daß die auf die Univerſität abgehen⸗ den jangen Leute nicht immer dieſen igen wiſſenſchaftlichen BVorkenninſſſe beſttzen, welche durchaus erforderlich ſind, am die akabemiſchen Vorträge recht verſtehen und zweckmä— Fig benutzen ju kännen; da ferner die Fälle immer häufiger
e den, daß Jänglinge aus ſolchen Ständen, denen es n einer fir den Beruf eines Gelehrten usthigen Aus— dung der Sitten und Kenntniſſe ihrer Kinder an Ge—
; k und Mirteln fehlt, durch falſche Auſichten ge— dem gelehrten Stande gewidmet, und dadurch an— deren, in 16. Art nicht weniger achtungswerthen und ebenfalls Anlagen und Geſchicklichkeit erfordernden Ge⸗
werbsarten zur 3 eigenen wahren Lebens
glückes entzogen werden, ſo finden wir es nothwendig, den diclfachen Nachtheilen, weiche hieraus, ſo wie aus dem üb
hand nehmenden Zudrängen = Stuapiren entſtehen, 3
H ju wirken . . ., Nach diefer Vererbnung müſſen
* Ile Schüler, welche ſic den gelehrten Studien widmen
wollen, nach erſolgter Confirmation einer zahigkeits Prufung
unterſberfen. Dieſe Prüfung wird ven einer, aus fämmtlit
Lehöern dez Semnaſii, und aus einem dazu angeorgne,
ten Geſſtlitzen beſtthenden Commiſſten vorgensmmen. Fer⸗
erſcheinendes
er ⸗
men will, für we — oder 24 wid⸗ ſcher Cu , iſt, vor feinem 2 2 Uiniverſität einer Maturitäts Prüfung unterwerfen. Del al. len künf Geſuchen um Anſtellung in den Staate len ! e. ü,
zur juriſtiſchen, ärztlichen und höheren chirurgiſchen u. ſ. w. muß, neben dem Testimonio trienni acacfemis auch ein Maturitäts Zeugniß beigebracht werden. Ohne ein Iüolches wird das Geſuch un fehlbar zurückgewieſen. Gedachte Verordnung ſoll vom 1. Jan. 1839 an in Kraft treten. Würzburg, 16. Oct. Se. Königl. Hoheit der Prin; 2 Lespold von Sachſen, Coburg iſt geſtern unter dem Namen . eines Grafen von Henneberg nebſt Gefolge hier angekom—
men, im Gaſthofe zum Schwan abgeſtiegen, und ſetzte heute
ſenß . Reiſe über Oehringen und Langenburg nach Eng—
and fort. . 2 ;
Frankfurt a. M., 14. October. Das geſtrige Am t s⸗
blatt enthalt die Dienſt⸗Pragmatik für unſere Civil -Staats⸗
diener. Dieſelben theilen ſich demnach in zwei Klaſſen. Zu Staatsdienern der erſten Klaſſe werden alle diejenigen ge— zaͤhlt, die ſich durch akademiſche Studien, oder doch ſonſt durch beſondere wiſſenſchaftliche Bildung zum Staatsdienſt vorbereitet und geeignet haben. Zu den Staatsdienern zwei ter Klaſſe gehoͤren dagegen Alle, deren Dienſt-Verrichtungen eigentlich nur mechaniſch ſind, nur Routine, aber keine ſtreng wiſſenſchaftliche Bildung erfordern, überhaupt, die ſolche Stellen bekleiden, wozu ſich Perſonen eignen, die ſich ur⸗ ſprünglich zu einem anderen buͤrgerlichen Beruf mt ̃ hatten. Die Staatsdiener erſter Klaſſe werden auf Lebens⸗ 2 zeit angeſtellt; ſie koͤnnen nur wegen Dienſt Untreue und gr ⸗ beren Amts- und Dienſtpflicht⸗Verletzungen, oder wegen Dis⸗ eiplinar⸗Vergehen nur dann, wenn alle Grade der e, nar⸗Strafen, um ſie zur Pflicht Erfüllung zu vermögen, ſchon vergeblich verhängt worden waren, — und jwar nur durch richterliches Erkenntniß, ihrer Stelle mit Verſuſt allen Ge⸗ halts, und ohne alle Entſchädigung entſetzt werden. Alle Staatsdiener zweiter Klaſſe werden nur auf Widerruf vom r 2 — * — — * 3 vierzig Dienſtjahren, auch wenn ſie noch dien eyn ſo ten, ihr Amt mit Beibehaltung ihres Ranges, . ganzen Gehaltes niederlegen. . . . O e ſt erreich. . Wien, 12. Oet. Im Oeſterreichiſchen Beobachte * lieſt man unter der Rubrik: , . Notiy * ö. ; des: „Der 9. bis 14. October des Jahres 1529 waren für 6 Wien Tage harter Vedrängniß, aber auch eben ſo viele Tage der Verherrlichung Oeſterreichiſcher Heeres, Tapferkeit und Bür⸗ . die nicht allein in unſern vaterlandiſchen Annalen, ondern in der Weltgeſchichte für ewige Jeiten glänzen wer—
den. — Soliman der Große war mit ſeinen bis beſiegten Heeren am 2. Septbr. 1529 vor Wiens 1
rijährigen Jubelfeier dieſer erung hat dur r , 9 Hammer mit einer Beſchi Der- ſelben, zum Theil aus bisher noch unbekannten . und Turkiſchen Quellen 3. — bei K. A. * in Peſtz ö Se. X. K. Hoheit der Erzherzog Kron ⸗ prinz haben huldreich die Widmung dieſes Werkes anzuneh= 4 men! und das auf Veranſtaltung des Verlegers eigends — diefem Zweck auf Pergament. gedruckte Dedications Exemplar aus dei Händen des Verfaſſers zu empfangen geruhet. .
Italien. ö
Meapel, 27. Seyt. Die am 7 2 drid unterzeichneten . r,, ; ſtt dem Könige von Spanien und der Prinzeſſin Marie Lhriſtine von beiden Sicilien wurden bier am 1. Seytem ⸗ der in einen foͤrmlichen Ehe Contract verwandele, wobl die findeſſin Braut die gewöhnliche Erklärung e ;
önig von Neapel hat dem Ritter Labrador den ueſ an
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