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9 ſchichte von einer Amerikaniſchen Fregatte, welche . die . von der Migueliſtiſchen Flotte gemachten Priſen, Repreſſa= lien angewandt haben ſoll, ſo wie an der, von einer Landung der jungen Königin, ſcheint nichts Wahres zu ſeyn.

.

Der Oeſterreichiſche Beobachter meldet aus Ko n⸗ ſtantinopel vom 1. October: „Die Ratificationen des am 114. Sept. zu Adrianopel zwiſchen den Bevollmächtigten Ruß

ann n em , m m mm mmm mem mmm.

lands und der Pforte unterzeichneten Friedens, Tractates ſind

am Nſten gedachten Monats in Folge einer großen beim Seraskier gehaltenen Rathsverſammlung, welcher der Groß 3 herr ſelbſt, der Mufti, die vornehmſten Ulemas, und die Miniſter beiwehnten, von hier abgzefertiget worden. Am folgenden Tage, den 28. Sept, ſind die HH. Duhamel und Ewoff, Erſteter nach Erzerum, Letzterer nach dem Archipela⸗ us, von hier abgegangen, um die Nachricht von der Rati= cation des Friedens dahin zu bringen ).—

Die Ruaſſiſche Blokade der Dardanellen iſt ſeit mehreren Tagen aufgehoben, die Fahrzeuge laufen ungehindert, ohne viſſtirt zu werden, in den Hl dnn ein. Eine große An-, 3 Schiffe, vorzäglich Oeſterreichiſche, ſetzen ſich in Bereit. Haft, mit dem erſien Sadwinde ins Schwarz. Meer ein zu⸗

laufen; ihre Fermane haben ſie bereits erhalten. Sieben Oeſterceichiſche Fahrzeug? ſind von dem Freiherrn v. Häbſch gemieihet worden, um 10s Ruſſiſche Kriegszefangene, welche in Frelheit gefezt worden ſind, nach Siſipolis zu fahren.“

Sriechenland.

X degangen worden ſind; in Betracht, daß die meiſten

t dieſer Handlungen nicht der Schlechtigkeit derer, welche ſie

Genugthunng erhielten; in Betracht,

nicht eine vollſtandi daß 2

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die eine genaue uiß des der

Individuen, der und der Umſtände dieſe Hand⸗

8 n; 23 85 die . e bei der neth be

den 2 kann, und es hinreichend iſt, die zu treffenden Maaßtege

melſten zur Verſthaunng der im Dtreit liegenden Cee hel en beitragen

lung der Griechen 2 7 rakter ⁊i ers 1 Februar 1821 bis zum Januar 1823, als

dem Zeitränkt ber Sraäadung der jetzigen broviſoliſchen Re, 2 ——— r werden ehen icht ge en. ——— 4 ſoll einen Schiedsrichter wählen, den dritten wird unmittelbar darauf die Regierung ernennen, und es werden alſe zwei Stimmen entſcheiden. Art. 3. Wenn der ler der Ankläzer den von ihm zu waͤhlenden Schledarichter nicht ſtellt, ſ. ernennt ſogleich die Regierung cinen ſelchen far e. Art. J. Dicſes Gericht ſoll es zum Hauptzweck ame. Handelns machen, den Haß ju verſbhnen,

und ſeine er ſte ſell ie Däligkelt ſeyn. Art. 3. Die * des regel e, re. ſollen bei der Verhand⸗ g dieſer Streitig bereigt werden, mit Ausnahme der

Mehificattoneun, welche die Neglerung frr alle überhaupt, oder ſar ein elne laſſen kann. Art. 6. es Gericht ſell in letzter Mnſlanz üder die Fragen der erzchtigung oder Veleidigung entſcheiden, derſn Grund die verl- ie Parthei auffeigen kann. Was die Straſe be

I erg Nr 231 der - Staatę⸗ Zeitung.

die erſte und weſentlichſte der den Bürgern ob

wo die Preßfreiheit ein weſentli

* . 863 ö 29. 1 2 trifft, ſo iſt dieſe von der Regierang zu beſtimmen. Ar 14. Auguſt 1829.“ (Folgen die Unterſchriften.) 8 „Die vierte National · Ver ſammlung der Griechen. In Betracht, daß es unter den Umſtänden, in 2 8 Vaterland gegenwärtig befindet, nicht möglich geweſen iſt, den 1 ten, die darin beſteht, die auf feſten Grundlagen . Grundgeſetze in Wirkſamkeit zu ſetzen, und nach geſ⸗ Prufung des Art. J. des erſten, am 21. Juli d. J. ratift, eirten Decrets, und des Att. 13. des zweiten Deerets, einer Folge des erſteren, beſchließt die vierte National⸗Verſamm⸗ lung: Art. 1. Die Mitglieder der gegenwärtigen Verſamm⸗ lung ſollen auch die folgende, fuͤnfte National⸗Verſamm⸗ lung bilden, welche als eine Fortſetzung der vorigen betrach⸗ tet werden wird. Art. 2. Die Regierung wird die Mitglie⸗ der der gegenwärtigen Verſammlung zuſammenberufen, ſobald ſie die Arbeiten für die Vorbereitung eines Entwurfs 8 Grundgeſetze beendigt haben wird, oder wenn die im 3. Art. des erſten Decrets bezeichneten Umſtäͤnde es erheiſchen. Ar⸗ gos, 14. Auguſt 1829.“ (Folgen die Unterſchriften.)

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-⸗York, 18. Sept. In Folge eines Beſchluſſes der . von Cincinnati, der ſehr druͤckende Bedin⸗ gungen auf den Aufenthalt farbiger Perſonen in dieſer Stadt legt, haben letztere ſich dahin vereinigt, eine Colonie in Canada zu ſtiften. Ihre nach Canada abgefertigten Agen⸗ ten unterhandeln bereits über einen 50 Meilen vom Erie— See auf dem 42ſten Grad nördlicher Breite liegenden Land—⸗ ai, auf welchem ſich gegenwartig ſchon * bluͤhende Co⸗ onieen beſinden, wovon die eine aus Holländern, und die andere aus Quaͤkern beſteht.

Ein hieſiges Abend⸗Blatt giebt folgenden Artikel aus dem Macon Telegraph: „Die Anhänger der vorigen Ver— waltung erheben gegen General Jackſon einen ſchrecklichen Lärmen, weil 12 oder 15 Herausgeber von Zeitungen aus einer Menge von eben ſo vielen Hunderten, kleine Gehalte von der nn n beziehen. Das iſt, rufen ſie aus, Beloh⸗ nung fuͤr geleiſtete frühere Dienſte und Veſtechung der Preſſe. Wir unſerer Seits können hierin nichts ſo ſehr Beunrühi⸗ gendes ſehen. Wir begreifen nicht, warum ein Zeitungs . der ein geſchickter Mann iſt, nicht eben ſolchen

atheil an dem Schutz der Regierung haben ſoll, als ein

RNechnungs / VB. a wir glau ; eben ſo wenig im Stande ſeyn würde, ein Zeitungs, herauszugeben. Was abrigeng far Gefahr daraus entſprin,

ö aun, ein Advokat oder 8 2, n wenn er , ,

e. ſoll, daß einige verdlenſtvolle Zeitungs ⸗Redactoren von der

eglerung Gehalte empfangen, leuchtet uns nicht ein; ung cheint es im Gegentheil, daß eine ſolche Maaßregel nur der 323 freiheit zum Beſten gereichen könne, indem ſie ſie einer ſeits durch erregte Nacheiferung anderer Herausgeber in die Schranken einer würdigen Mäßigung zurückführen, und andererſeits ine Klaſſe von Staalsbärgern, die bisher nicht befonbers geachtet war, durch das öffentliche Anerkenntniß der Ver⸗ dienſte ſeiner ausgezeichneten Glieder in gleichem Range mit verdienten Männern anderer Klaſſen ſtellen würde.“ Die Oopoſitions, Blätter treten dieſen Anſichten nicht bei, und bleiben feſt bei der ihrigen, daß Jahrgehalte an Zeitungs⸗ Herausgeber von Seiten der Regierung, in einem Freiſtagte, eil der ganzen Ver⸗ ö 6. . ei,. Intereſſe nur zur

eiluahme an Part wecken auffordern, und mithin nur als . an zuſehen ſeyen. .

In lan d.

BVerlin, 23. Oet. Nachdem nunmehr auf d der näheren Unterſuchung der durch die k im unt . im Breslauer Regierungs. Bezltk verurſa⸗ Deſchädigungen die ſpeeiellen Berichte eingegangen, ; ch daraus nachſtehende allgemeine lleberſicht. An G en ſind 166 Wohnnngen, 65 Muͤhlenwerke, 161 Scheunen und Stallungen völlig weggeriſſen, und Jö] Wohnungen, 129 Mühlenwerke, desgleichen 669. Scheunen und e, theilweiſe deſchädigt worden. De Durchbruͤche von men und Uſern betragen der Ausdehnung wach rer und 2)i Ruthen. Zur Herſteſſung der ruinirten . aller Art ſind an Gelde 163, il Ain erforderlich. * *