für jeden Brand, fur das Streichen, Austrocknen, Brennen und e, es iſt endlich ſo leicht, die Zahl der zum

u in, daß in einem dichtbewohnten Lande kein hen deen; der Aufmerkſamkeit der Steuerbeamten 96 und auch die Zahl der gebrannten Steine nicht füglich ihrer Kenntniß entzogen werden kann. Es mag in Landern, wo

man noch große Veranlaſſung hat, den Maſſivbau zu be⸗

Unſtigen, ſehr zweckmäßig ſein, das Ziegelbrennen unbeſteuert * 2 Wenn aber der die⸗ er Rackſicht nicht mehr bedarf: ſo iſt die Abgabe auf das Ziegelbrennen daſelbſt allerdings eine ſehr zweckmäßige; weil die Handlung, worauf ſie ruht, gat nicht verheimlicht wer=⸗ den kann. Es wäre dagegen ein ſehr unglücklicher Gedanke, Handlungen beſteuern zu wollen, die täglich in jeder Haus— haltung im Kleinen verrichtet werden können; weil die He⸗ bung einer ſolchen Steuer eine Aufſicht auf jedes einzelne Haus weſen warde, die bei aller Läſtigkeit doch

weitem unzureichend bliebe. 2 De, ſind in ſo fern leichter zu erheben, als indirckte, weiſ in dem Veſte henden etwas Bleibendes, in dem 64 etwas VBorübergehendes iſt. Die Steuerbebltde kann ſich von der Enten eines Grundſtüͤcke, cmaes Menſchen, der cinen feſten Wehnſitz hat, eines Ge, werbes, das offen zu Jedermanns rauch an einem Orte berieben wird ben ſewohl dene, als aber acht 3. ver

es dedarf keiner unausgeſetzten Aufmerkſamkeit ee, d. date g, ſondern nur einer Un—

2 Vier⸗ Handlungen erfordern dagegen eine un⸗ , 22 r; ihre Spur ſelbſt geht gemeinhin

ſchon in Stunden verloren. Die * verſchwindet in der Regel ſchon für = Iatereſſe, ſobald der Defraudant, vielleicht in ma den bewachten Gtänzbezitk unbemerkt

rag der . Struer übernimmt es die Regierun

zu beſtimmen, wie nel und wenn jeder gien n g. ahlen ſoll. Wie ſehr ſie auch beſtrebt ſei, den Bettag und die Fälligkeit der Zahlungen möglichſt erleichternd anzuordnen: ſo iſt es dech unmzglich, allen Ruckſchten auf die Verhaͤlt⸗ niſſe der Einzelnen darch allgemeine Anordnungen zu gn, 8 und direkte Steuern können hierdurch ganz wider die

bſicht des GeſetzUgchers nicht ſelten ſehr drückend werden,

wie die , , . Eteuerprqgravationen . ¶berall

bezeugen. Dei den Steuern t r

welche Handlungen 2 ſind, und nach

. r r, g . ichtigen, ob, wenn, und in w aa

r . wollen. Dabei

dem

= e mehr die indirekten Steuern ſich auf Handlungen beſchränken, die

iſt, oder wenn er auf Gewinn hofft; um deſto höher ſtehn

n. ſind eine flüchtige Probe, wie viel die Theilung der Steuern in direkte und in indirekte fur eine frachtdare Deurtheilung der verſchiednen Steuerarten leiſtet, wenn ſie nach der vor ſtetze ad entwickeſten Anſicht aufge * Dagegen iſt es nicht nur praktiſch ganz 2

dadern auch ſelbſt für die Ausdbung ſehr gefährlich, die Steuern dergeſtalt einzutbeilen, daß man, wie auch wohl ge—⸗ ſchieht, Straern vom Deſitze direkte, vom in indirelte nennt. ;

Dieſe Tdeilung iſt unfruchtbar, weil ſie durchaus nicht

zu rungen leitet. Der Verbkauch des Brand weine Deiſpaelsweiſe eben ſo wohl beſtenert werden, in, dem ein er jährlicher Kanon auf den Deſſtz einer Be— jus nis. eis ju rennen oder Brandwein auchuſchäun— ,,, ,, , , , ,. en in ne VU

abgabe beſteuert. Im alle 8 cd eine Steuer vom

n,, eine . vom Verdrauche, und die

ingen werden. ;

1 1ſt * . geſlhrlih, in ern e

. rer,. innerhalb welcher Steuern leicht er,

nad getragen werden. Deiſpielawenſe iſt beſon,

ran⸗

m sr

Brennen ten Ziegeln aufgeſetzten 3 ,,

das Arbeitslohn,

ders in einem armen Lande ein ſehr großer Unt zwiſchen einer Steuer von dem Att r, , . von Getreide zu Schrot, Mehl, Grätze und Graupe, und 1 * Verdrauche des Gerreides zur enſchlichen Nahrung. Im erſten Falle warde man ſich zunaͤchſt begnügen können, die öffentlichen Mählen überhaupt und diejenigen Ce eln ie; zum eig nen Gebrauche weich. durch Elementar Kräfte oder durch Zugvieh betrieben : unter zlufſicht zu nehmen. Od aufferdem auch der GetraH von Handmuͤhlen, welcher doch nicht kontrollirt werden kann ganz zu unterſagen, oder zur Erleichterung der ärmern Volks? klaſſen ſteuerfrei zu geſtatten ſein duůrſte, würde nach dem Kulturſtande der Nation und dem Bedürfniſſe der Staats kaſſen zu beſtimmen ſein. Je mäßiger die Abgabe, je hoher und je mehr die Nation an gutes Brod und gute . ewöhnt iſt, um deſto geringer würde man den Ausfall anſchlagen konnen, welcher durch den nach= gelaßnen Gebrauch von Handmählen entſtünde. Will man aber nicht das Vermahlen des Getteides auf den vorbenann— ten Mühlen, alſo eine klar beſtimmte dlung, ſondern den Verbrauch desſelben zur menſchlichen Nahrung ? beſteuern: ſo muß man folgerecht nicht nur alle Handm len, ſondern überhaupt jede wirthſchaftliche Dereitung des Getreides durch Zerſtampfen im Mörſel, Aufquellen u. ſ. w. verbieten, und reicht alsbann weit über die Gränzen aller moglichen Steueraufſicht hinaus.

Es hat den Anſchein von Gerechtigkeit für ſich, daß der gleiche Veſitz und der gleiche Verbrauch Überall gleich beſteuert werde. Allein die Verhältniſſe, unter welchen, an ſ cheinend dasſelbe, beſeſſen und verbraucht wird, ſind ſo unendlich verſchieden, daß die Regierung ſich der Gefahr ausſett, mit den beſten Abſichten, und der gewiſſenhafteſten 2 un⸗ gerecht und druckend zu werden, indem ſie eben nur v5 men gerecht ſein, und die unvermeidlichen Laſten durch gleiche Vertheilung erleichtern will. Ein fache Steuern, die nur er⸗ faſſen, was leicht unter Aufſicht zu ſtellen iſt, wer⸗ den durch die Lohn und WaarenPreiſe, 53 ſich bei freiem Gewerbe und Verkehr in der Nation von ſelh bilden, nach einiger Dauer ſehr viel gerechter auf bie Einzelnen veriheiſg, und bei aller ſcheinbaren U t ſehr viel richtiger aus e rn, als es das redlichſte Beſtreben der Stenergeſeh— ge H.

ung vermag.

dem Namen Gol ben Kuli⸗Kutub⸗ ſchid Kutub⸗ 3

welcher die Stadt

folgte ſein Bruder

den der Mogul

d gemacht, und ſtarb t

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