Seſellſ Cardinal Diakonus von S. M unſers Herrn Pabſt Pius VIII. Staats, Secretair.

r Seſellſãaften oder Selten,

oder

die man in den Stra e der Stadt gefunden, feſtgenommen 2 86 2 D —— ſich = was kaum

glaublich erſcheint 130 Frauen und nur 10 Maͤnner! Nieder wvande.

Aus dem Haag, vom 6. Nov. Se. K. H. der Prinz Albrecht von Preußen iſt von Amſterdam hierher züräͤck gekehrt. Des Prinzen Karl von Preußen Königl. Hoheit wird von eben dorther erwartet. Waͤhrend ihres kurzen Aufenthalts in Amſterdam fuhren die beiden Prinzen auf der großen Königlichen Jacht durch den Kanal von Nord / Holland nach dem Helder, wo ſie die Linienſchiffe „Zeeland. , g Ke⸗ nau“, „Haſſelaar““ und „Pollux“, fo wie dis dortigen Werf— n beſuchten Se. K. H. der Prinz Karl wir in der Nacht des gten die Rückreife nach Berlin antreten. Se, K. H. der Prinz Albrecht wird ſich gegen das Ende dieſes Monats eben dahin begeben, jedoch dald wieder hierher zurückkehren.

Morgen wird die zweite Kammer der Generalſtaaten eine Sitzung halten, in welcher wahrſcheinlich eig neuer Be— richt über die Wahl des Herrn Brugmans erſtattet wer— den wird.

Mehrere Deputirte aus den ſudlichen Provinzen ſollen ſich geweigert haben, an den Digcuſſionen über das Budget Theil zu nehmen, bevor ihr Verlangen in Betreff der Frei⸗ heit des Unterrichts berückſichtigt worden ſey. Zwei Depu—⸗ tirte der Provinz Holland, die Hen. Van Hees und Fontein⸗ Verſchuer ſollen wögen fortdaueruder Kranklichkeit aus der Kammer ausgeſchieden ſeyn. z

Herr Fontan, der wegen eines Preßvergehens in Paris 1 jährigem Gefängniß verurtheilt worden iſt, und in den

ieder landen eine Zuflucht ſuchte, aber nach einem kurzen Au fent⸗ halte in Brüſſel von den Gensdarmen uͤber die Graänze ge—⸗ bracht wurde, wat aus dem Hanndverſchen, wo er ſich jetzt

befinder, 2 gegen den Juſtiz⸗Miniſter an die

Generalſtaaten gerich

Das Amſterdamer Handelsblatt enthalt ein Rundſchrei⸗

ben des Columbiſchen Finanz ⸗Miniſters aus Bogota vom 30. Juli, worin derſelbe . daß der am 8. Mal feſtgeſtellte neue Columbiſche Zolltarif fur Europa erſt mit dem 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Brüſſel, g. Nor. Der zum Staatsrath im außeror⸗ dentlichen Dienſte ernannte Herr Leelereqg iſt von ſeinen bis,

Functienen als General- Procurator entbunden worden.

ache n nd, ranzöſi⸗

ſchen Sprache beim Plaidiben erlaubt worden. *.

Italien.

Die Allgemeine Zeitung enthält nachſtehendes, un⸗ term 15. Juni ergangene Päbſtliche Edict gegen die geheimen aften. „Joſeph Albani, der heiligen Römiſchen Kirche,

aria in Via Lata, Sr. Heil. Die oberſten Biſchöſe, als oberſte Hirten der Kirche Jeſu Chriſti, Viderſetzten ſich durch umſichtige Verordnungen von den fruͤ— Zeiten, und ſo wie ſie ſich kund gaben, den geheimen t die zur Zerſtoͤrung der Throne und legitimen Regierungen führen, und ſich dazu durch die zdſchenlichen Mittel, narer Vernich tung des Glaubens und Rr, Meral den Weg bahnen ſie betämpften Tie ſtet⸗ aufs Kraͤſtigſe, indem ſie dieſelben mit den ſtrengſten kirchlichen en belegten, die in jeder Weiſe daran geknuͤpft ſind, nüpft ſeyn werden.

, ü Viſchsſe in dieſer hechwichtigen Ange— 2 —— in 2 Eigenſchaft als . Sen, dafur e, indem ſie mit unermüdlicher ,, 2 leine daß die obbeſagten geheimen Geſellſchaff-⸗ 8 Ende chtsort in dem Kirchenſtaate erhielten. Zu 16 1 10 en 3 des Gren , , , .

i . odes ſtraſe u onſiscation der P 2 n . zu nehmen.

Sierre om 15. Auguſt eil Cee Tur free. G. 2 men De eln chaften Schranken, die in der Verwirranz aller Verhaltniſſe,

Ilge er vorhergegangenen fame än ſälle, ſich un— Ran vielen Orten des Kirchen tan batten bilden kön, 2 Und nac dem die ſpätern, in andern Theilen vorgefalle⸗ —=— bolitiſchen Uünruben den Sektengeiſt aufs Neue entzundet, 9 die e Ver ſammlungen wi ins Leben gerufen . 3 dis auch die ruchloſeſten Menſchen aus der nie,

Volt s. Claſſe aufgenommen wurden, ſo ward durch

; 28 VIII. wendete

Ermordung irgend einer Perſen verabredet, oder durch Rath

Ortes, hergiebt; der Platz ſelbſt wird, wenn er dem gehort, der ichn lager kumt hat, eenftazitt. J. 4. leere wird verurtheilt 1) wer, ohne daß es ihm gelingt, Jemand

* * 2 28 *

die Edikte des beſagten Staats⸗Secretariats vom 10. April 1821 und 6. Juli 1826, ſo wie durch andere ſtrenge und energiſche Maaßregeln, die Frechheit der Sektirer gebrechen, ihren Vergehen ein Zuͤgel angelegt, und die öſung der verbotenen Geſellſchaften bewirkt. Se. Heil. unſer Herr . ſo wie ſeine glorreiche Erhebung zum ontifikate erſolgt war, ſeine unermüdlichen . auch auf dieſen Gegenſtand, der beſonders in Beziehung auf 1 Religion, Moral und öffentliche NRuhe von ſo großer Wich, tigkeit iſt, und geruhet zu befehlen, daß in dem Kirchenſtaate der vergiftende Keim von geheimen Geſellſchaften von Grund aus ausgerottet und dafuͤr geſorgt werde, daß er nie wieder aufgehe, indem er durch das Orakel ſeines Mundes gebot, daß in Rom und in dem ganzen Staate ſeines Sitzes, ſo

wie in den Legationen, und in den Herzogthümern Benevento

und Pontecorvo ein neues Edikt bekannt gemacht werde gegen die beſagten geheimen Geſellſchaften, und 27 die, die es ungluͤcklicherweiſe wagen ſollten, in Zukunft Theil daran zu nehmen. Daher wir in ſeinem ober ſten Namen gebieten und befehlen, wie folgt? 5. 1. Alle geheimen Geſellſchaften ſind verboten und als Vereine von Aufruͤhrern, von Feinden des Sonuverains und des Staates erklärt., 5. 2. Als des Ver⸗ brechens der beleidigten Maſeſtaͤt ſchuldig wird mit dem Tode und der Confiscation des Vermögens beſtraft: 1) wer eine geheime Geſellſchaft, welchen Namen ſie haben möge, grün8 det oder wieder einſetzt, oder auf directe oder indirecte Weiſe zur Fortdauer irgend einer ſolchen beiträgt, die noch immer in irgend einem Theile des Kirchenſtaats beſtehen konnte; 2) wer einen Theilnehmer in eine geheime Geſellſchaft wirbt und ihn darin aufnehmen läßt, wenn auch die Aufnahme ohne irgend eine Förmlichkeit oder Ceremonie erfolgt; 3) wer wiſſentlich in einer Verſammlung gegenwärtig iſt, auch wenn ſie ohne Feierlichkeit und Ceremonie ſtatt findet; ) wer zu einer geheimen Geſellſchaft gehört hat, ehe die Päaͤbſtliche Re⸗ lerung wieder eingeſetßzt wurde und fortſahrt, Theil an der⸗ fee oder an irgend einer anderen zu nehmen, auch wenn er aus dieſem Grunde bereits geſtraft oder vor Gericht gela⸗ den worden ware, oder ſie zu irgend einer Zeit freiwillig ab⸗ geſchworen hätte; 5) wer irgend Jemand veranlaßt, überre⸗ det oder verpflichtet, ſich einer geheimen Beſellſchaft beizuge⸗ ſellen; 6) wer in Geſellſchaft von Einem oder Mehreren, die zu einer geheimen Geſellſchaft gehören, darauf bezuͤgliche An⸗ elegenheiten verhandelt, wenn auch dabei keinerlei Foörmlich⸗ keit oder Ceremonie beobachtet wird; 7) wer Angelegenheiten der geheimen Geſellſchaften betreibt, ſey es inner“, ſey es au ßerhalb des Staats, ſey es perſonlich und mändlich, ſey es durch Briefe, Botſchaften, Symbole, Zeichen oder auf irgend eine andere Weiſe; 8) wer einer geheimen Geſellſchaft, oder deren Agenten oder Repraäͤſentanten Waffen, Geid oder an8 dere Dinge liefert; g) wer wiſſentlich, wäre es auch nur ein einzigesmal, zu den Beiſteuern oder Collekten einer eheimen Geſellſchaft, oder eines ihrer Agenten oder Repräſentanten beiträgt; 10) wer auf doloſe Weiſe einer geheimen Geſellſchaft . Nath und Huͤlfe leiſtet; 11) wer im Geiſte der geheimen ; Geſellſchaft Jemand einen Auftrag giebt, auch wenn es ohne Verſprechen einer Belohnung geſchieht, oder mit Jemand die

und That dazu beiträgt, entweder, indem er Geld oder andere Dinge giebt oder verſpricht, oder Waffen, Gift oder andere Mittel liefert, auch wenn dieſelben nicht angewendet werden, und das Verbrechen aus andern, als den beabſichtigten Grän, den erfolgt; 12) wer im Geiſte der Geſellſchaft, wenn auch unentgeldlich, den Auftrag annimmt, oder ſich freiwillig dazu anbietet, Jemand auf irgend eine Weiſe zu töd ten, auch wenn das Verbrechen aus andern, als den von ihm dbeabſichtigten Grunden verſucht oder vollendet wird. §. 3. Mit dem Tode wird beſtraft, wer wiſſentlich, wenn auch nur einmal, ſey es mit oder ohne Vertrag, zu den Con⸗ enen Ver ſammlungen oder irgend einer Thätigkeit der ge⸗ eimen Geſellſchaft den Plat, ſey es inner- oder außerhalb eines

S. . Auf Lebenszeit zur Ga⸗

u verführen oder zu verpflichten ſucht, ſich einer eimen G ellſchaft anzuſchließen; 2) wer bei ſich oder 2 2 dern Perſon das emal. oder die Embleme, ober das Siegel, oder das Patent, oder die Akten, oder die Kleider, oder die Dekorationen, oder die Statuten, oder den Katechismus, oder irgend ein anderes Zeichen, Figur, Werkzeug, Buch, In⸗ ſtruktion oder ſonſt auf eine geheime Gefellſchaft De 84 .

bei. ſich auftewahrn; J) wer im Geiſte der geheimen zuf irgend eine Weiſe einen Paß verfäiſcht, oder loſe einen Paß verſchafft, wenn er auch im un⸗ terſucht noch in Verdacht ſeyn ſollte; ferner wer gffentliche