=

alſerhbͤchſten Regierung der Niederlande zu vereinbaren ge⸗

weſen iſt, von fammilichen allerhöchſten und höͤchſten Mit, intereſſenten vertrauensvoll erwarten zu dürfen; wobei je⸗ doch, nach Maaßgabe der Einleitung des erwähnten Ent— wurfs nochmals ausdruͤcklich bevorwortet wird, daß derſelbe den aus den Fundamental-Verträgen herzuleitenden Rechten ſaͤmmtlicher an der Rhein-Schifffahrt betheiligten Staa—

ten in keiner Art Eintrag thun ſoll.

Etwaige Partitular⸗-Erinnerungen wird man unter all⸗ gemeiner Theilnahme in gebührende Erwägung ziehen kon

nen; auch wird die Königlich Preußiſche Regierung nuͤtz⸗

lichen Abänderungen in der Faſſung einzelner Stellen der mehrerwähnten Anlage, ſofern ſie die allſeitige Zuſtim⸗ mung erhalten, nicht entgegen ſeyn.

Der Entwurf hat im Artikel 19, wo von den ſogenann⸗ ten Freihäfen die Rede iſt, wie ſie bisher ſchon in Koln und Mainz beſtanden, und den Artikel 5, 6 und 7 in den Niederlanden bewilligten vier tranſitzollfreien Niederlagen

mit vollkommener Reciproeitäͤt gegenüber geſtellt werden ſol— len, einige Lacken, deren Ausfüllung noch von dem Ermeſſen

der hohen betheiligten Regierungen zu erwarten iſt.

Außerdem muß ich in Beziehung auf den Artikel 15 zu

bemerken die Ehre haben, daß die daſelbſt aufgeführten Kö⸗

niglich Preußiſchen Zollſtellen zu Andernach, Linz, Ruhrort

und Weſel, mit Vorbehalt dieſſeitiger Rechte bereits aufge⸗

hoben und dabei die Beſtimmungen der Artikel 23, 26 und Z3 beachtet worden ſind.“

Nachdem ſodann noch verſchiedene Abſtimmungen und Erklärungen der uͤbrigen Commiſſarien überzdie Sache Statt

gefunden hatten, wurde von Seiten der Commiſſion der nach⸗

ſtehende Beſchluß gefaßt: J „Die Rheinſchifffahrts / Central⸗Commiſſion unter Bezug⸗

nahme auf die bereits in den erfolgten einzelnen Abſtimmungen fur

die beiden allerhöchſten Hoͤfe von Berlin und Bruͤſſel ausge

ver dien = . äckliche Reſultat beſch ließt wie folgt:

ner Punkte vorgebrachten Erinnerungen,

ſprochenen Empfindungen des Dankes fuͤr ihre ſo aäͤußerſt che Separat-Unterhandlung und das dadurch er⸗

Mit Vorbehalt der noch ermangelnden Abſtimmun der Krone Frankreich und des K— inſichtlich ennt die Central Commiſſion mit lebhafter Senugthuung, daß für die An⸗

nahme des gedachten Entwurfs nach ſeinem Haupt⸗Inhalte

II. Der Herr Berollmaͤchtigte ven Frankreich iſt an⸗ gelegentlichſt erſucht, die erforderlichen Schritte zu thun, da—⸗ mit derſelbe von Seiten ſeines Allerhöͤchſten Hofes uͤber den Entwurf abzuſtimmen ebenfalls aufs Baldigſte in den

bereits alle . Rheinufer ⸗Staaten ſich ausgeſprochen.

Stand geſetzt werde.

Ill. Die bis jetzt erfolgten, Erinnerungen hinſichtlich

einzelner Punkte des Entwurfs enthaltenden, Abſtimmungen

werden den Herren Bevollmächtigten von den Niederlanden

und Preußen mit dem Erſuchen überſtellt: ſich darüber ge— faͤlligſt E äußern und ihre erledigenden oder vermittelnden Vorſchlaͤge gemeinſam anher gelangen zu laſſen.“ *

Se. Kaiſerl. Hoh. der Ceſarewitſch Großfuͤrſt Kon⸗ ſtantin ſo wie auch Ihre Durchl. die Frau Fürſtin von

kLowicz ſind am 13. d. Abends nach 6 Uhr in Erfurt an⸗

gelangt und haben daſelbſt übernachtet. Am folgenden

Morgen gedachte Se. Kaiſerl. Hoh. die Reiſe nach Wei⸗ mar fortzuſetzen. =

Aus Halle ſchreibt man vom 14ten d. M: Heute

Nachmittag traf Se. Sxeellenz der Herr General-Lieutenant von Mifffling, in Begleitung eines Adjutanten, auf der Ruͤckkehr von Konſtantinopel im beſten Wohlſeyn hier ein, 3 um 6 Uhr wieder von hier ab, und gedachte in Graäͤ⸗

enhainichen zu uͤbernachten J. Nachrichten aus Bromberg vom 11ten d. M zufolge trat

in dortiger Gegend ſchon in der Mitte des verfloſſenen Monats

ein ſo anhaltender und heftiger Froſt ein, daß ſich eilf Nächte

hindurch wirklich Eis bildete.

Am 2dgſten fiel ſchon der erſte

Schnee, uad der Il ſte war einer der ſtüͤrmiſchſten Regentage.

und kalte Witterung hat vert ĩ 9 . 1 2. K auf m, ,

Im Iten d. M. hatte man daſelbſt ein Gewitter.

Aus Bromberg wird ferner gemeldet: Die anhaltend naſſe

e⸗ chen der Eier dieſes Inſekts

Ig cba dit antüge Burt, wos bam de j e. un Excellenz gemeldet iſt. ; die bieſige An

die ſich kaum durch

—— 2 lauten erfteulich, indem dergleichen nicht mehr aufgefunden worden ſind. ,

Aus Angerburg (Litthauen) ſchreibt man: Der am 3. März 1827 von mehreren achtungswerthen Perſonen geſtiftete Verein zur Erziehung verwahrloſeter, dem ſittli⸗ chen Verderben Preis gegebener Kinder hat ſich ſchon in den zwei erſten Jahren ſeines Beſtehens einer ſegensrei⸗ chen Wirkſamteit zu erfreuen gehabt. Bei ſeinen nur ſehr beſchraͤnkten. Mitteln hat es derſelbe gleichwohl möglich ge macht, daß jetzt ſchon ſieben, größtentheils älternloſe Kinder, welche fruher ſich durch Betteln und andere unerlaubte Mit- tel zu erhalten ſuchten, und der Aufmerkfamkeit der Pollzei= Behörde entgingen, bei geſchickten, ſittlich guten Und chriſt⸗ lich geſinnten Land⸗Schullehrern auf Koſten' des Vereins er—⸗ zogen, und zu brauchbaren Mitgliedern der bürgerlichen Ge— ſellſchaft gebildet werden. Um auch in dieſen ungluͤcklichen Kindern frühzeitig die Gefühle der treueſten Unterthanliebe für den angeſtammten Herrſcher zu erwecken und zu befeſtigen, hat der Verein die Feier ſeines Stiſtungsfeſtes, welche mit der Prüfung der Zöglinge in hieſiger auf den Tag der hohen Geburtsfeier Sr. Majeſtat des Kö⸗ nigs verlegt. .

Königsberg, 12. Nov. Unſere heutige Zeitun enthalt folgende Bekanntmachung: ; 1 s Gränzſperre wegen der Rinderpeſt.“

„Nach der von den Kaiſerl. Ruſſiſchen Behörden ſelbſt erhaltenen Nachricht herrſcht in den Kaiſerſich Ruſſiſchen Gouvernements Grodno und Minsk die Rinderpeſt oder Lö⸗ ſerdüͤrre, iſt auch in Kurland und Polen noch nicht zu un⸗ terdöruücken geweſen. Es iſt deshalb nöͤthig geworden, die

Gränzen des Bezirks der . als auch der Königl. Re⸗

gierung zu Gumbinnen ſowohl gegen Rußland als Polen zu ſperren, und wird hiernach das Einbringen aller Viehgat⸗ tungen, nur Pſerde ausgenommen, und aller im Viehſterbe—= Patent vom 2. April 1503 unter §. 23. als Träger anſtecken⸗ der Krankheitsſtoffe genannten Gegenſtände über die Gränze in die dieſſeitige Provinz hierdurch unterſagt. Dies wird dem . zur Nachricht und Warnung bekannt ge—

= Königeberg, den 5. November 1829,.

Königl. reußiſche Regierung. 4. des Innern.“, ! Magdeburg, 16. Nov. Unter den nen welche ſich gebildet haben, um Sammlungen ſchwemmten Einwohner Schleſiens und Oſtpreußens zu ver⸗ anſtalten, verdient beſonders der Damen⸗Verein 6 er⸗ wähnt zu werden. Durch den Verkauf und die Ausſtellung der von demſelben angefertigten weiblichen Arbeiten iſt die be— deutende Summe von 33865 Rihlr. 9 Pf. inel. 202 Rthlr. 15 Sgr. Gold gewonnen, welche den Verunglückten uber⸗ macht worden iſt. Aber nicht blos am hieſigen Orte ſelbſt, ſondern in der Provinz Madgebur dieſem traurigen Anlaſſe der rege Wohlthätigkeits Sinn auf das Erfreulichſte bewährt. So haben unter Anderm die Bewohner der Grafſchaft Wernigerode allein ihren verun⸗ glückten Beldern in Oſt / und Weſtpreußen und in Schle⸗ ſen die Summe von 911 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf. zufließen

laſſen.

Ver miſchte Nachrich ten.

Der Friede von Adrianopel und die Zeitungen. Unter dieſer Ucberſchrift enthält die Allgem. Zeit 1 im neueſten Vlatte Folgendes: „Ven der Iſar, 5. Nav. Der Friede von Ädrianopel hat zwei entgegengeſetzte Erwar⸗ tungen getäuſcht: von der te hoffte man von den Siegen der Ruſſen die Vertreibung der Aſiatiſchen Barbaren aus dem Vaterlande der alten Europdiſchen Civiliſation; von der anderen Seite glaubte man in den Schwierigkeiten, die ſich den Ruſſen im Feldzuge von 1828 ent eine

Bürgſchaft zu finden, daß die Türkei, wenn eib ſt den

rei, in der Waagſchale Europas 1 ein ferner werde gelten re. er ſtere liche, die andere eine

eiuſeitig ——— 23 * 2 ſie * tungen ö te 1 e la ett edelſte Leidenſchaft eine ſtill Seufzer über die Halbheit des ters verrieth. Die Täuſchung dieſer Erwartung war ein

durch die Rechnung des Egoismus, und reinte brüchen des Unwillens gegen diejenige Macht,

. = 1 z er, , rene weltbuͤr „wenig

irche verbunden iſt,

überhaupt hat ſich be