Beherrſcher zu vermehren. Man kann nicht le die Kreolen, beſ⸗ . ungeheneren R ümer, welche die Spanier 6 durch das Uchergewicht ihrer Kenntniſſe als durch ihre Sparſamfeit und Thätigkeit erworben hatten, eifer ſüchtig waren. Auch die offent. lichen Blätter führten Krieg gegen ſie und wandten alle Mittel an, um ſie beim Volke verhaßt zu machen. Der Bundes / Congreß befahl endlich, daß die Spanier von ihren Aemtern in der Armee, bei den Douanen und der Poſtverwaltung ſuspendirt wer, den ſollten, bis Spanien die Unabhängigkeit Mexlko's an⸗ erkannt haben würde. Dieſes am 11. Mal 1827 bekannt gemachte Decret wurde von dem niedern Volke mit 3. ausſchweifendſten Freudens bezeugungen , lle Handelswege wurden durch eine ſoiche Maagregel ge hmt, und die Spaniſchen Kaufleute geriethen in Beſtuͤrzun 9. Beſorgniß für die Sicherheit ihrer er ſonen . uͤter. Die geſezgebenden Körper in den rovinzen fo e, dem Beiſpiele des Congreſſes. Die Dinge k den . hindurch in dieſer Lage; zuletzt 2g. e, aber von . zu Sewaltthätigkeiten und offener Ver ſo lgung n die . tepöer äber. Der geſeßgebende Körper von Jalisco erließ ein Decret zur Vertrelbung aller in dieſer Provinz anſaͤſſi⸗ gen Spanier. DiFeſer Beſchluß wurde von dem Senate, aber nur mit einer ſehr ſchwachen Maſorität fur verfaſſungs⸗ widrig erklärt. Die Kammer der Repraäͤſentanten brachte die Frage in Anregung: alle Spaniſchen Prieſter zu verban⸗ nen und deren Gätct einzuſichen; — aber die Mehrzahl war anch die ſem Vorſchlage nicht ünſtig. In Acapulco und der Umgegend erhoben ſich laut. Deſchwerden gegen die Spa—⸗ nier, welche genzihigt waren, ſich au Dord ihrer auf der Rhede defladlichen Schiffe zu flüchten. Hier wie allenthalben uͤber ließ ch das niedere Volk allen Arten von Ausſchweifungen, verfolgte ſe Spanier mit dem Dolche in der Hand und ſchrie: Tod den Tachupnines! was beim Beginn der Revolution der Prie— ſter Hidalgo getban batte, um ſeine Haufen zu verſammeln. Endiſch am 16. Oeteber 1827 deſchloß der Gouverneur von
Mexiko die Austreibung des Spaniſchen Klerus und befahl,“
daß die Gäͤter deſſelben den Mexikaniſchen Prieſtern gege— den würden. Dieſes Decret wurde am 23ſten deſſelben Mo⸗ nats durch den vollziehenden Rath genehmigt. Die Erbitte⸗ rung gegen die Spanier war allgemein. In Ajaca, Valla— dolid, Mechoacan und in vielen andern Städten drang das Volk auf Vertreibung derſtlben. Einige geſetzgebende Behoͤr⸗
den wollten, daß dieſe Maaßregel auf alle ohne Ausnahme
ausgedehnt werde; andere beſchloſſen ſie nur auf die Unver— beiratheten und die erſt ſeit kurzer Zeit im Lande befindlichen anzuwenden. An vielen Orten erlaubte man ihnen, uͤber ihre Gäter zu verfügen, an anderen verweigerte man ihnen diefe Befugniß! Auch das Volk in Vera Cruz erhob ſich en dis proſcridirte Simwohner, Klaſſe, ünd die dortige ge, ebende Bebörde erließ ein Decret, ia welchem allen Spa— niern über 5) Jahren und die keine Krie sdienſte zu Gunſten der Uaadhängſzteit gethan hatten, befohlen wurde, das Land binnen 30 Tagen ju verlaſſen. 2 Fortfetzung folgt.)
Peru.
Die Times theilt folgenden Auszug aus einem Haun— — 1. rn. g. Aug. Das allgemeine Vertrauen lehrt täzlich mehr zur det, beſonders ſeitoom die vor wenigen Tagen erhajtene Nacticht, daß ein Waffenſtillſtand zwiſchen Dern und Columdbien abgeſchloſſen worden, zu der Heffnung berechtigt, daß man die Feindſcligkeiten nicht mehr erneuern werde. Ein Abſatant des General. Boliwar befindet ſich ge, genwärtig hier und iſt in ſortwäbrenden Untechandlungen Mit der Renierung, an deren 2 als prermſe iſaer Chef befindet, was er bis zur Zuꝙ⸗ menkanft des Caugteſſcs, die ſchon in einigen Tagen ſtatt aden där, dierenden ed, Zam den er ſten Gegenſtänden, Cengreß fich beſchäftigen will, werden die Be—
tingungen e. mit Cilmbten abzuſchließenden Friedens Ver, 26 1. denn —2— — Waffenſtillſtand . oer welaleſſn ö, ſo muß vor ſemnem Ab, 2 — Kriege ein Ende machen der Tractat ,,
ĩ lt in an, daß, wenn r , r en nut ir gend
e 5 2 ltend ade r 2 men werde. bier nil n f . 22 der Colum⸗
nen, des s die der letzten Klaſſe des Volks auf die
Lowicz Durchl. und Gefolge am 26. 8. M
Spitze ſich noch General La
der den Geiſtern und Ehrenſtellen im Staate, ſeitdem in vierzig
* * ö . *.
6 n 1 n , * — Berlin, 29. Nov. Se. Kaiſerl. Hoheit der Ceſa witſch Großfürſt Conſtantin iſt nebſt der Frau Fürſtin von * Vormittags gegen 11 Uhr in Breslau eingetroffen. Höchſtderſelbe ge⸗ ruhete die Aufwartung der oberſten Militair- und Civil ⸗Be⸗ hörden anzunehmen und ſetzte nach 12 Uhr die Reiſe nach Warſchau fort. = 2 ö
— Nach Inhalt eines im geſtrigen Militair- Wochen“ blatt enthaltenen Verzeichniſſes von freiwilligen Beiträgen, welche den Commandeunren der Landwehr,Bataillone im Be— reich des Zten Armee Corps, zur Verſchönerung der parade— mäßigen Bekleidung ihrer Bataillone, von den Landräthen der Kreiſe und einigen dahin gehörenden Gebern baar über⸗ wieſen worden ſind, haben ſolche überhaupt 10,801 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. betragen. x
1
Die preußiſche Staatszeitung meldete am Aſten Novem—⸗ ber den Tod des Wurklichen Geheimen Ober⸗Regierungsraths Kunth mit der Bemerkung: ſie duͤrfe dieſen Namen nur nen⸗ nen, um auf den großen Verluſt hinzuweiſen, den der Staat durch dieſen Todesfall erleide. So treffend wahr auch dieſer ungeſchmückte Nachruf iſt: ſo dürfte dennoch eine freundliche Erinnerung an die wichtigſten Lebensverhältniße des Verſtorb⸗ nen Vielen nicht unnütz erſcheinen. Der Kreis, welchem Kun th angehörte, iſt viel zu ausgedehnt, al daß ſein Geiſt und ſeine Würkſamkeit berall darin ſo vollſtändig bekannt ſein könnten, wie Gerechtigkeit und Dankbarkeit es erfordern.
Gottlob Johann Chriſtian Kunth ward am 12ten Ju— nius 1757 zu Baruth, dem Hauptorte einer graͤflich ſolmſi⸗ ſchen Herrſchaft, damals unter kurſachſiſcher . ge⸗ boͤren. Sein Vater, Pfarrer daſelbſt, war ſchon ſieben und funfzig Jahre alt, als ſeine vierte Frau ihm dieſen Sohn ge⸗ bar. Es ſcheint, daß die Sorge fuͤr eine zahlreiche Familie koſtbare Vegwendungen auf die Bildung dieſes Sohnes nicht zuließ: er verdankte daher bildenden Lebensverhältnißen, die ſein kraͤftiger Geiſt trefflich benutzte, mehr als der Schule. Vis ins ſechzehnte Jahr im väterlichen Hauſe erzogen, genoß er kaum anderthalb Jahre des Gymnaſial⸗Unterrichts im Pèa⸗ dagogium zu Halle, und nur zwei Jahre des akademiſchen auf der Univerſitaͤt zu Leipzig, die er wegen Mangel an Un⸗ terſtuͤtzung noch vor vollendetem neunzehnten Lebensjahre ver⸗ laßen mußte. Allein das Leben in der Vaterſtadt, veredelt
dürch einen auf Reiſen gebildeten Grundherrn, hatte gluͤcklich vorbereitet; der gründli
gelehrte Vater hatte den Sohn 3 die höhere Geiſtesbildung gewonnen: rosmiſche, franzoöͤſiſche und deutſche Litteratur,
eſchichte und — — hatten ihn ſeitdem faſt ausſchließlich beſchäftigt. Das juriſtiſche Stu⸗ dium war kaum im Beginnen: aber Bildung fuͤr das ge— ſellige Leben, fuͤr den Umgang in gewahlteren Kreiſen war bereits in ſolchem Maaße erworben, daß er, ohngeachtet ſei⸗ ner Jugend, ſehr geeignet ſchien, als Erzieher in ein ange⸗ ſehnes Haus zu treten. . * Selten durfte der Erfolg wohlbegruͤndete Erwartungen vollſtaͤndiger beſtätigt haben. Der Kammerherr, Major von Humboldt, übertrug im Jahre 1777 dem damals zwanzig⸗ jaͤhrigen Kunth die Erziehung zweier Soͤhne, Wilhelm und Alexander, von zehn und acht Jahren. Es war eine höhere Sorgfalt, als die des treuen Lehrers, der nur eigne Kenntniße auf den Geiſt reichbegabter Schüler überträgt; es war ein eben ſo thätiges, als wohlgeordnetes Beſtreben, Alles, was Berlin an ächten Bildungsmitteln beſaß, für die Entwickelung großer Anlagen fruchtbar 4 machen, was den Erzieher, 1 dem fruͤhen Tode des Vaters, der ſchon im Januar 1779 erfolgte, von dem edelmuͤthigen Vertrauen und der hohen Geſinnung der Mutter unterſtüt, unauflöslich mit ſeinen n er verband. Nach eilf Jahren war die Een, vollbracht; aber was auch Wirkſamkeit im Reiche enſchaften und im oͤffentlichen Leben, Rang unter
Jahren umwandeln mußten, die alte Sorgfalt, di die 282 n, . bli — n. 2 e e Stellung, worin Kunth ſich als Erzi
wirkte mächtig bildend auf ihn a rn , e, mit geiſtreichen angeſehnen, gewandten Perſonen aus allen Ständen, die Sorge fuͤr haͤusliche Verhältniße, welche das unbeſchrankte Vertrauen der Familie ihm übertrug, die Ge, ſchaͤfte, die für ihn aus dieſer Verwaltung erwuchſen, f
ten ihn ſelbſt thaätig in das Kußre Leben ein, und n ihn zur Anſtellung im Dienſte des Staats. Indem er noch