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BVeſorgniſſe für die dort deſindlichen Schiffe.
wieſen iſt, daher auch oft in einem Theile des Landes Hun.
noth herrſcht, ke * 86 entſteht alles blos daher, weil die Landſtraßen in inem elenden Zuſtande ſich befinden — davon noch nicht zu ſprechen, daß es dem Continente faſt ganz und gar noch an Canälen und Eiſenbahnen fehlt.“ . k
Die Spaniſchen Cortez Bons ſind bedeutend geſtiegen ohne daß ſedoch ein anderer Grund angegeben wird, als daß die Sranllch- Regierung ſich durch fincngieile Debr ng iſſe
gensthigt ſehen werde, etwas fuͤr jene Anleihe zu thun. * 2 Veruchmen nach werd unter der perſonlichen H— * des Kaiſers von Braſilien ein kleines Anlehn zu . 2 kommen, deſſen 221 zum Veſten der loyalen Portug eſen verwandt werden ſoll. r ;
Zwei Artillerie Oſſiciere, von denen in * 22 — 4 lamenrs Seſſion oſt bie Rehe war, weil ſie in 9 ta * Felge ihrer Weigerung, den Schutzheiligen der Inſe * fein Did in Prözeſſion durch die Straßen, — 6 durch Kanonenſchuſſe zu begrüßen, den Abſchied erhalten
ten, ſollen ſeit em Theologie ſtudirt haben, nnd gegenwartig ;
1 ſey⸗ ĩ lten. ö 2 2 3 gefallene ſtarke Schnee hatte die
urſchen verzögert, namentlich der von — 1 2 Calais mit dem letzten Dampf⸗/ doot angekommenen Reiſenden brachten die Nachricht mit, daß ſich im ganzen nördlichen Frankreich ſtarker, von häͤufi⸗ gem Schnee begleiteter Froſt eingeſtellt habe. Die Berichte aus andern Theilen ume, . — 2 =. 3
nd ſtuͤrmiſche Wette r
gen über das rauhe und ſt ö 3. 9ſt fahrer weiß man, daß er, um Maunſchaft und La—= — — ſich a in geſehen hatte, auf den Strand zu laufen; ein, wie man glaubt, vom Vorgebirge der guten Hoffaung kommendes Kauffahrteiſchiff ging in der Nachbar⸗ ſchaft von Deal gänzlich unter.
Am Gerreidemarkte fängt es an, etwas beſſer aus zuſe⸗ hen; zum erſtenmale ſeit langer Zeit iſt in der letzten Woche der Burchſchnittspreis des Weijens etwas geſtiegen; der wöchentliche Durchſchnitts preis beträgt nämlich 57 Shill. 1Pence, während ſich der 6 wöchentliche (nach welchem der Zell regulirt wird) nur auf 56 Shill. 5 Pence beläuft.
— — London, N. Nov. Wir haben durchaus nichts Neues hier. Die Deſſerung im Fabrikweſen iſt dauerhafter, als man erwartet hatte, obzleich keine Erhöhung des Arbeits, lohnes daraus entſteht, und auch bei der großen Coneurrenz in allen Fächern nicht entſtehen kann. Ucher das Gute läßt ſich aber wenig ſagen; das Uedel dagegen macht Geraͤuſch. Der berüchtigte Eobbert, nicht zufrieden in feinem Regiſter, den Zaſtand des Landes als verzweifelt darzuſtellen, hat einen Curſus im hieſigen Mechaniks⸗ / Inſtitut in derſelben Abſicht angefangen, wobei er Hülfsmittel vorſchlägt, deren Annahme obne eint gäuzſiche Staats Umwälzung nicht denkbar ſind.
*. dem . ö der 3 . der Sen,, 2 ihrer om Ent Betreff des . * vorgelegten Geſetz Lntwurſes in richt, welcher unter der
und nur in einer und derſelben
Anſtalten wird von der Regter
der iſt erlaubt, in den — . geſtiſteten und unterhaltenen Schulen, und in Familien Unterricht, zu er= c cilen, wenn er ſolgende Bedingungen erfullt: Zunächſt hat r ſeine Abſicht der Cemmunal / Veh brde nit den noͤthigen
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während der andere im größten Ueberfluſſe mir
— . . 1 Zeugniſſen ſeiner geiſtigen und motaliſchen Befaͤhigung, und dem Verzeichniß der Lehrgegenſtände, in denen er Ünter⸗
richt ertheilen will, anzuzeigen. Wenn ein mit ſolchen Zeug⸗
niſſen verſehenes Individuum eine Privat⸗Anſtalt eroffnen
will, ſo kann die. Ortsbehsrde die Erlaubniß aus dem Grunde
verweigern, daß ſchon eine oder mehrere ſolcher Auſtalten ſich
am Orte befanden, und von dieſer ihrer Weigerung binnen
einem Monate den Provinzialſtaͤnden Kenntniß geben, welche
im Laufe eines Monats über die Sache entſcheiden. Hat
der Unternehmer einer Privatſchule innerhalb 2 Monaten weder von der Weigerung der Ortsbehörde, noch von der
Entſcheidung der Provinzialſtande Keuntniß erhalten, ſo kann
er ſeine Anſtalt eroͤffnen. 4) In jeder Provinz wird eine aus dem Gouverneur derſelben, und aus zwei von den Provinzialſtänden jaͤhrlich zu ernennenden Abgeordneten beſtehende Prüfungs⸗ Commiſſion errichtet, welche die Zeugniſſe der Befähigung zum Ertheilen des Elementar- und mittleren Unterrichts zur Eroͤffnung einer Privatſchule ertheilt. 5) Jeder Privatleh⸗ rer und Schul-Unternehmer muß die Treue gegen den Köͤ— nig und . uͤber den offentlichen Ünterricht beſchwören, und eidlich ver⸗ ſichern, daß er nichts lehren oder lehren laſſen wolle, was dem Grundgeſetze, den Geſetzen des Staats, ſo wie der öf— fentlichen Ordnung und Ruhe, oder den guten Sitten zu— wider ſey. G6) Auslaͤnder durfen ohne beſondere Königl. Er⸗ laubniß weder Schul-Anſtalten errichten, noch in Familien Unterricht ertheilen. 7) Diejenigen, welche ohne Erfüllung der obigen Bedingungen Unterricht geben, ſollen einer Geld⸗ ſtrafe von 50 — 360 Fl. unterliegen. Dieſelbe Strafe trifft dieſenigen, welche das von ihnen bei der Behörde eingereichte Programm der Lehrgegenſtaͤnde überſchreiten; unter er ſchwe⸗ renden Umſtänden wird ihnen das Unterrichtgeben auf eine Zeit von ſechs Wochen bis zu einem halben Jahre un— terſagt. Wer in ſeiner Anſtalt dem von ihm geleiſteten Schwure zuwiderlaufende Principien lehren läßt, verfällt in eine Geldbuße von 50 bis 300 Fl., auch kann, je nach der Wichtigkeit des Falls, die Schule auf drei Monate und ſo⸗ gar auf zwei Jahre geſchloſſen werden. Dieſe Strafen ſind unabhängig von denen, welche durch das Straf⸗-Geſetzbuch
feſtgeſtellt ſind. Dentſchlan d.
Munchen, 30. November. Eine Königliche Verord—⸗ nung vom 23. November enthält die nähern Beſtimmungen über die Umgebung des Rheinkreiſes mit einer Zolllinie. Mit der Bekanntmachung dieſer Anordnung iſt im Rhein kreiſe die beſondere Verkündigung des Zollgeſ und Zoll⸗ tarifs vom 15. Auguſt, ſo wie der Vereins, rdnung und
des Vereins-Zolltarifs zu verbinden. Indeſſen ſoll nach dem
Wunſche des dortigen Landraths vom Getreide, Mehl, Flachs,
Vieh, Schaafwolle und Steinkohlen kein Ausgangszoll und vom Schaafvieh kein Eingangszoll erhoben werden. Der Zeitpunkt fuͤr die Vollziehung und Wirkſamkeit der Zollord⸗ nung und des Tarifs z. wird beſtimmt werden, wenn die nöthigen Voranſtalten gehörig getroffen ſind. 3 Geſtern Morgens um 2 Uhr verſchied hier im 7oſten Jahre ſeines Lebens der Königliche Leibarzt und Geheime Rath, Herr Dr. Bernhard Joſepd von Hartz, Comman deur des Verdienſt⸗ Ordens der Vaieriſchen Kron, ꝛc. c., nachdem er bereits ſeit mehreren Monaten an der Bruſtwaſſerſucht darnieder lag. ; ᷣ ; Gotha, 2. Dee. Seit Kurzem erfreuen wir uns hier zweier neuen Hülfsvereine, deren wohlthätige Wiürſamkeit
von Tage zu Tage fuͤhldarer wird. Auf Anregung der Po—
lijei Behörde haben nämlich ſaͤmmtliche Zůnſte und Hand⸗ werke der Stadt eine gemeinſchaftliche Hälfskaſſe zur Ver⸗ pflegung kranker Geſellen, und eben ſo hat ein großer Theil der hieſigen Dienſtherrſchaften cine gleiche Kaſſe zur Pflege erkrankender Dienſtboten errichtet. Beide Vereine durfen für ihre Kranken das bereits im Jahre 1803 von der Freiin Luiſe Friederike von Frankenberg hier geſtiftete Krankenhaus benutzen, welches fuͤr dieſen Zweck noch eine Erweiterung er⸗ halten hat, und die wohlthätigen Abſichten der unvergeßlichen edlen Stifterin nun um ſo mehr er füllt. Es iſt in dieſem Hauſe für die Verpflegung und Behandlung der Kranken und für ſede Beguemlichteit derſelben ſo gut geſorgt, daß kein Handwerksgeſelle und kein Dienſtbot? im Haufe des Meiſters oder der Herrſchaft beſſer aufgehoben ſeyn kann als hier. Die Verwaltung beider hi ere wird nutet . 1 . . Eberhardt, von einem
einnüͤtzig denkender Männer unentgeldlich beſorgt, und alljährlich wird öffentliche Rechnung. nn,, . n Keburg beſteht ſeit zehn Jahren eine Abendg ell chaft zunächſt für den Zweck griſtiger und gemüthlicher Un⸗
am gegen das Grundgeſetz und die Geſetze
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