öffentliche Aufmerkſamkeit iſt indeſſen in dieſem Augenblick am Meiſten auf das dnehmen der Brann ſchen⸗ ken und des, aus dem einer werdenden ns zum Genuß fei ger Getränke unter dem gemeinen Volke entſte⸗ den Ulebels gerichtet. Man ſchreibt dieſes zum Theil den ohen Abgaben zu, welche auf Hopfen und Malz liegen, und den wenig Bemittelten verhindern, ſein eigenes Bier zu brauen, aber noch mehr den hohen Abgaben von dem zum Ver⸗ kaufe gebrauten Biere, und den Monopolien in den Händen weniger Brauer, welche das ſonſt viel geſüͤndere Getränk vertheuern und verderben. Es haben deswegen ſchon meh rere Verſammlungen ſtatt gefunden, und das Parlament wird wohl mit Bittſchriften um eine Ermäßigung der Ab— aben von Malz und Bier und Freigeben des Brauens be—⸗ rmt werden, und wenn der Einfluß der reichen Brauer es nicht verhindert, wird die Regierung wohl auch die Bitte zum Theil bewilligen.

Nieder hande.

Aus dem Haag, 18. December. In der vorgeſtrigen Sitzung der zweiten Kammer ſtimmten die Herren Fabri Longrée und Luyben gegen die Annahme des 10jährigen Budgets und fur Ergreifung tranſitoriſcher Maaßregeln, um den Gang der Regierung nicht zu hemmen. Dagegen ſpra⸗ chen die Herren Donker⸗Curtius und van Alphen mit Warme fuͤr die Annahme des Decennal Budgets. Beſonders

ing der erſtere dieſer beiden Redner in eine aus fuͤhrliche echtfertigung des neuen Finanzgeſeßz Entwurfes ein, machte darauf auſmerkſam, daß die Ausgaben darin bedeutend ver⸗ mindert ſeyen und ſuchte, von dem Grundſatze ausgehend, daß es die erſte Pflicht des Staatsbärgers ſey, den gegen⸗ wärtigen Zuſtand zu beſchüͤtzen und aufrecht zu erhalten, dar⸗ ſuthun, daß es unter einer wohlmeinenden und freiſinnigen egierung verfaſſungswidrig und revolutionair ſey, das Be— willigen der Subſidien von der Abſtellung vermeintlicher Be⸗ ſchwerden abhängig zu machen. Eben ſo ſtimmten die HH. Frets, Repelaer und van Alberda für das Budget. In der geſtrigen Sitzung hielten die HH. Angillis, van Aſch van Wyock, van Syotzama, Geelhand, Bod daert, . Roiſin, Fallon, , , . und von Seeuns Vorträge über das Finanzgeſetz. Die Kammer ſich heute wieder, um die darüber ortzuſetzen. —; Unſer Staatshaushalt unterſcheidet ſich von dem anderer conſtitutionneller Staaten vornämlich durch das zweifache Budget und durch die eigenthüͤmliche Stellung des Tilgungs⸗ Syndikats. Dem Artikel 123 des Grundgeſckes zufolge bil⸗ den nämlich „die feſten und beſtändigen Ausgaben, welche durch den gewöhnlichen Lauf der Dinge veranlaßt werden, und ſich insbeſondere näher auf den Friedenszuſtand beziehen“ das ſogenannte De cenal⸗Budget, das jedesmal für einen Zeitraum von zehn Jahren ſeſtgeſtellt wird. Innerhalb die⸗ ſes Zeitraums findet nur dann in der zweiten Kammer eine Erörterung über das 10j4hrige Budget ſtatt, wenn die Re— e dazu Veranlaſſung 663 weil ein Artikel in dem⸗ elben entweder ganz ausgefallen iſt oder ſich weſentlich verändert hat. In das * rliche Budget hingegen gehören nach dem Ar⸗ tikel ß des erwähnten Geſetzes alle außer ordentlichen, un vor⸗ hergeſehenen und unbeſtimmten Ausgaben, welche ingbeſondere in Kriegszeiten nach den Umſtänden regulirt werden müſſen.“ Dieſes jährliche Budget wird den Generalſtaaten in jeder Jahres Sitzung zur Verwilligung und Discuſſion vor⸗ t. Was das Tilgungs- Syndikat betrifft, ſo beſchränkt ch ſeine Wirkſamkeit keines blos auf die Verzin⸗ ung und Tilgung der Staats ſchuld; daſſelbe bildet viel= e zugleich eine Hälfskaſſe

die Finanz Verwaltu un 6 nach Ablauf jedes 4 1 einen bloßen Situationg Etat vor, der von einer

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des Staates, und darum als ſolche zu betrachten wären, die aus dem 8. Laufe der Dinge hervorgehen.

Se. Majeſtät der König haben die Todesſtraſe, zu wel⸗ cher die Aſſiſen von Gent vier der Falſchmünzerei äberführte Individuen verurtheilt hatten, in reſp. zwanzigjährige und ſebenslängliche Zwangsarbeit gemildert.

Am 15. d. M. gaben Se. K. H. der Prinz von Ora— nien einen glänzenden Ball, zu welchem eine bedeutende An⸗ zahl von Perſonen eingeladen war.

Oberſt. Balfour de Darleigh, Militair⸗ Gouverneur der Niederlaͤndiſchen 3 in Weſt⸗Indien, iſt am 23. Nov. am Orte ſeiner immung angelangt.

Brüſſel, 18. Dec. Der dieſſeitige Lr ſcafter bei der hohen Pforte, Baron van Zuylen de Nyevelt, iſt vorgeſtern aus 6 hier eingetroffen. ;

er Königl. Franzoͤſiſche Geſandte in Hambürg, Herr 2 de Rochelle, iſt auf ſeiner Reiſe nach Paris hier durch ekommen. ; Der Amerikaniſche Dreimaſter „United⸗States“ von

d. M. bei ſtartem Nebel in der Naͤhe des Antwerpner Ha⸗ fens geſcheitert.

Deurſchlamd.

München, 17. Dec. Durch Verwendung von Seiten des gegenwärtigen Rektors der Univerſität iſt nunmehr die Herſtellung eines abgeſonderten Locals im allgemeinen Kran kenhauſe zur Aufnahme der erkrankten Studirenden zu Stande gekommen, was als eine große Wohlthat fuͤr dieſel⸗ ben zu betrachten iſt, da ſie bisher blos in den Commun⸗Salen Verpflegung fanden. Der Magiſtrat unſerer Stadt iſt mit dem der Vorſtabt Au wegen einer projectirten Vereini⸗ gung dieſer Vorſtadt mit der Reſidenzſtadt in Unterhandlung getreten, und die betreffenden Vorſchläge ſind bereits der

Kreis- Regierung übergeben. 7 3 Geſtern ſchloß der in unſerer

kreiſes ſeine Sitzungen, nachdem derſelbe in ſeinen, mit ba⸗ triotiſchem Eifer Vor- und Nachmittags ee, Vera⸗ thungen die ihm von der Staats Regierung zur achtung , , , ,, d es in ung 1

l 3 beſonderen Anträge ir nr ſhon gleich bel ſei⸗

nem erſten Zuſammentreten den erfreulichen Beleg gelieſert

faßt habe.

Frankfurt, 18. Dec. Das heutige Amtsblatt enk! hält folgende Vererdnung: Wir Bürgermeiſter und Nath unſerer j

ſchaſtsverhältniſſen angemeſſene Abänderungen zu

geſetzgebenden Verſammlung vom 5. Dec. J. J. unterm * olgendes: JI. a ö 9 und Klage nicht gezahlten Geldes. 5. 1. Die im

Rechte gegründete 223 des nicht gezahlten Geldes kde kuünſtig auf, nach Publication dieſes Geſetzes, a

Schuldurkunden und Quittungen, ſo wie eine

lung, mit der Wirkung, daß der eweis der wing dennoch zu Führen babe, nicht ſtatt. 5. 2. änftig ausgeſtellte Schuldſchein Quittung liefert von nun an gegen den Ausſteller 2 die 2 4 was r ſo lange der Ausſteller nicht das Gegen I nes in der Urkunde enthaltenen Seſtandniſſes

kunde zu führende iſt zwar in der

jedech dem, der ſile ———

Batavia kommend und nach Antwerpen beſtimmt, iſt am 14.

Stadt zum erſtenmal verſammelte Landrath des Ober⸗Main.

hat, daß er den Geiſt der neuen Inſtitution richtig auſge

] und verordnen daher auf verfaſſangsmäßigen Deſchluß 3 . ; Abſchaffung der privilegirten *

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reien Stadt haben Uns bewogen gefunden, in den

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