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Alle größern europäischen Staaten erheben Abga⸗ a g e fi Ausfuhr und Durchfuhr, und haben es dadurch in ihrer Gewalt, einige Handels⸗ zweige vorzüglich zu belasten und zu beschränken. Sie mögen Recht oder Unrecht dabei haben daß sie Hand an den Handel legen, und seinen natürlichen Lauf nach ihrer Ansicht zu lenken trachten immer erscheint den⸗ noch derjenige Staat schwach und wehrlos gegen seine Nachbarn, der diesem allgemeinen Systeme nicht bei⸗ tritt, und sich die Möglichkeit nicht erhält, Freiheit und Zwang zu erwidern. Mägen auch Repressalien sehr oft demjenigen mehr schaden, der sie ausübt, als dem, gegen den sie gerichtet sind; selbstständige Staa⸗ ten konnen gleichwohl dieser Waffe nicht entbehren. Abgaben von der Verzehrung und dem Verbrauche inländischer Erzeugnisfe ib'nen nicht bestehen ohne Mittel, die Zufuhr ähnlicher Waaren vom Auslande
er gleichmäßig zu besteuern. Wer das Salz, den
n, n, . Taback, die das Land engt be⸗ steuern will, muß wenigstens die gleiche Abgabe auch von dem Salze, nn, und Taback erheben, die
Auslande eingehn. .
m, ,. aber ist, abgesehen von jedem Bedürfnisse der innern Verwaltung, die Besteurung des Handels mit dem Auslande überall eine bedeutende Hülfsquelle ür die Finanzen. l u 6 ufer drei Beziehungen darf übersehen oder einseitig hervorgehoben werden, wenn es darauf ankommt, Steuersysteme für den äußern Handel rich— ti ürdigen.
a . aller dieser Systeme beruht darauf, daß der Handel auf möglichst wenigen Punkten in möglichst großen Massen vereinigt sei. Es giebt Län⸗ der, in welchen die Natur selbst allen Kleinhandel mit bem Auslande unmöglich gemacht hat. Die nordame— rikanischen Freistaaten gränzen auf der Landseite nur an weite Einäden, durch die noch keine Handelsstraße fährt; ihrẽ Küsten umgiebt das offne Weltmeer, nur befahrbar mit großen Schiffen, welche so tief im Was⸗ ser gehen, daß sie nur auf wenig Punkten, den be⸗ kannten Häfen und Ankerplätzen, sich gefahrlos dem Lande nähern können. In Folge dieser Lage kann Nordamerika Zölle von zwanzig, dreißig und mehr Pro centen mit großer Leichtigkeit und Sicherheit erheben. Es bezieht davon jährlich die ungeheure Sümme von sechsunddreißig Millionen Thalern pr. Cour, wo⸗ mit es, ohne andre Abgabe, seine sämmtlichen Verwaltungskosten bestreiten, seine Schulden verzin— sen und abbezahlen, seine Häfen befestigen, Kriegs⸗
iffe bauen, und große Nationalwerke ausführen kann.
Großbritanniens Lage ist nur in sofern minder gün— stig, als es auch mit kleinen Fahrzeugen von der nie⸗ derländischen und französischen Küste erreicht werden kann. Dieser Küsten-Verkehr, abhängig von jedem Wechsel der Witterung, würde sich sters auf Kleinig⸗ eiten beschränken, die der Gunst des Augenblicks an— vertraut werden können, wenn die ungeheuern eng⸗ lischen Einfuhrabgaben, die bei Weinen zum Beispiel . den ganzen Einkaufpreis der Waare überstei⸗ gen, nicht so gi die Gefahr und Kosten des Schleichhandels lohnten. . ö k lassen im Ganzen die Möglichkeit einer größern Zersplitterung des Verkehrs zu, doch auch in sehr verschiedenem Verhältnisse.
Sehr viele Handelsartikel vertragen Landfracht nur auf kurze Strecken, und müssen nothwendig den Flüs⸗
sen folgen, wenn fie aus beträchtlichen Entfernungen herbeigeführt werden sollen.
In schwach bebauten Ländern liegen die großen Heerstraßen, worauf allein das schwere Frachtfuhrwerk in allen Jahreszeiten sicher fortkommen kann, weit auseinander. Gebirge bieten nur sparsam an einzel— nen Stellen Pässe dar, durch welche Handelsstraßen gelegt werden können. Nachbarn, welche strenge Zoll—⸗ systeme haben, öffnen ihre Gränze dem Handel nur auf wenig Punkten.
Vornehmlich aber liegt es in der Natur des Han— dels selbst, daß er Überall sich auf großen Märkten zu vereinigen sucht, wo der Zusammenfluß der Käufer, der Umfang und die Mannichfaltigkeit der Waarenla— ger, und die Größe der in den Handel gebrachten Ka— pitale eine Sicherheit, Wohlfeilheit und Lebendigkeit des Handels, und eine Vollkommenheit aller Anstal—⸗ ten zu seiner Erleichterung erzeugt, von der man im Kleinhandel keinen Begriff hat.
Der Staat kann viel thun, um dem Handel die— sen Charakter zu erhalten. Zunächst und vor Allem durch eine hohe Sicherheit und Freiheit der Personen und des Eigenthums; nur da, wo diese, Sicherheit und Freiheit besteht, ist das Vaterland des Kapitali— sten. Sodann durch Erweckung eines großen und ed— len Geistes in den kaufmännischen Korporationen; die Geldmacht muß ihren natürlichen Rang nicht erschlei— chen und erbetteln, denn das macht schlau und trotzig, nicht klug und muthig. Endlich durch große National⸗ werke für die Kommunikation, aus einer umfassenden Ansicht entworfen, durchgefährt mit wahrhaft prakti⸗ schem Geiste, und gepflegt mit Gemeinsinn und Aus. bauer. Man soll hier rechnen, aber nicht wie der Nomade, der die Saat ausgräbt, um sie aufzuesser weil er die Erndte nicht erwarten kann. Oder wär nirgend für das Linsengericht der Strom- und Wege gelder, der Schleusen- Und Ehausseegefälle, die Erst geburt des aufblühenden Gewerbes verkauft worden?
Der Handel sucht sich der Besteurung durch Zer— splitterung zu entziehn, sobald er den Vortheil der Bereinigung zu theuer erkaufen muß. Aus den Nie— derlagen wird ein Winkelkram, aus den reichen Läden, Hauffrer, aus den Frachtfuhren Packenträger. Wer nur durch Aufsicht zu steuern weiß, ist genöthigt, sie in gleichem Maaße zu zersplittern, wodurch zuletzt Alles unübersehbar wird. ö
Wer zum Schleichhändler, Packenträger und Hau⸗ sirer aufgezogen ist, hat selten mehr Neigung und Kraft, ein besseres Gewerbe zu ergreifen. Diese Lot— terie mit ihren Gewinnen und Nieten, dieß unstäte umherschweifende Leben hat einen großen, Reitz fär Mei. schen, die nur dem Augenblicke angehören. Wo der Irrthum oder die Noth der verflossenen Jahre solches Gewerbe erzeugt hat, wird man der Aufsicht darüber sich nicht entziehen können. Daß aber diese Aufsicht nur erscheine als vorläufige Hülfe wider zeit— liches Uebel, daß in dem Geiste des Steuers)y tems und der Steuerverwaltung die Kraft und der Beruf liege, die Keime eines edlern Lebens zu pflegen und aufzuziehn, daß vornämlich das Steuerwesen nicht fremd sei den höheren Staatszwecken, nicht vorhert⸗ schen, sondern mitverwalten, nicht Zweck, sondern Mittel sein wolle: dieß ist es, woran eine verbesserte Verfassung erkannt werden möge. Davon gehe die öffentliche Meinung aus, wenn sie Menschenwerk
menschlich richtet.
Allgemeine
6 Staats-Zeitung.
reußise
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3** Stuck.
Berlin, den 9ten Januar 1919.
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. —
IJ. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Der Königl. Hof legt den Jten Januar die Trauer
für Ihro Königl. Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sachsen auf 14 Tage an. Berlin den 6ten Januar 181g.
(gez. von Buch, Schloßhauptmann.
Seine Majestät der König haben den bisherigen
Regierungsrath Herrmann zum Geheimen Finanz⸗
rath, den bisherigen Kriegsrath Klewiz, so wie den
bisherigen Hofrath Blell, zu Geheimen Hofräthen,
den Rendanten des Joachimsthalschen Gymna—
Geheimen Secretait Schultze, zum Hofrath
zu ernennen geruhet.
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Berlin, vom 9g. Januar. Seine Majestät der König haben nachstehende Kabinetsordre an den Her Fürsten Staatskanzler zu erlassen geruhet:
Ich genehmige, daß Sie das Plenum des Staats⸗
raths wieder zusammenberufen und den ö5ten Januar dazu bestimmen. Auch will Ich den Staatsminister Freiherrn von Altenstein fernerhin zu Ihrem Stell—
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39 980 0 1rvwrom 8 2ꝛz1ᷣ ) 155 ** 6 ? 6 8 vertreter ernennen, und zu Mitgliedern des Staatsraths
1) den wirklichen Geheimen Legations-Rath von Raumer,
2) an die Stelle des verstorbenen Geheimen Ober⸗ Regierungs-Naths von Dewitz auch in die Ab— theilung des Innern, den Geheimen Ober-Re⸗ gierungs-Rath Behrnauer,
3) den Geheimen Ober-Justiz-Rath Hagemei⸗ ster, welcher der Abtheilung für die Justiz noch hinzugefügt werden soll.
Berlin, den 31. December 1818.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
In Folge dieses Allerhöchsten Befehls wurden die
Plenarsitzungen des Staatsraths am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Herrn Staatsministers Freiherrn von Alten stein Excellenz, als Stellvertreters Sr. Durchl. des Herrn Fürsten Staatskanzlers, eröfnet.
Se. Excellenz der Königl. Staats- und Kabinets⸗ Minister Hr. Graf von Bern storf nahmen in dem⸗ selben Ihren Platz, und die von Sr. Majestät zu Mitgliedern ernannten Herren, der wirkliche Geheime Legationsrath von Raumer, der Geheime Ober⸗Re⸗ gierungsrath Behrnauer und der Geheime Ober— Justizrath Hagemeister wurden eingeführt.
e de e, ma, erde .
I. Zeitung s-Nachrichten.
Paris vom 30. December. Die erwartete Ver— änderung in unserm Ministerium ist nunmehr erfolgt. — Durch drei Verordnungen vom 28. d. M. entläßt der König den Herzog von Richelieu, die Herren Lains, Grafen Mols und Roy, ernennt sie zu Staatsmi— nistern und Mitgliedern des Geheimenraths und bil— det die aktiven Ministerien in nachstehender Art: 1) der Marquis Dessolles, Pair von Frankreich und Staatsminister, wird zum Minister der auswärti— gen Angelegenheiten und Präsidenten des Ministeriums ernannt; 2) der Herr von Serre zum Siegelbe⸗ wahrer und Justizminister; 53) der Graf Decazes zum Minister des Innern; 4) der Baron Portal, Mitglied der Deputirtenkammer, zum Minister des
Seewesens; 5) der Baron Louis, Mitglied der De—
putirtenkammer, zum Finanzminister; 6) das Polizei- Ministerium ist aufgelöst.
In der Sitzung der Deputirtenkammer von gestern ist der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Fortdauer der directen (Grund-, Personen⸗-, Mobilien, Thüren-⸗,Fenster⸗ und Patent ⸗) und indirecten Steuern, der erstere nach den Steuer⸗ listen von 1818 bis zur Vollendung der Steuerlisten für 1319, und der andere bis zur Bekanntmachung des neuen Finanzgesetzes mit großer Stimmenmehr⸗ heit angenommen worden.
London vom zo. December. Nach Briesen aus Madrid vom 17. d. M. herrscht daselbst die größte Ruhe. In Gadix wird, nach Briefen vom 10. die