259) bezeichnet die speciellen Gegenstände seiner Be— rathungen.
So wie ein jedes Ministerium die besondern Zweige der ihr anvertrauten Verwaltung entweder unmittel— har, oder mittelbar durch Oberaufsicht und Kontrelle der Provinzial-Verwaltungsbehörden, leitet, so soll das Staats-Ministerium diese besondern Zweige als ein Ganzes in allgemeiner Uebersicht zusammenfassen. Der Fürst Staatskanzler, in der Eigenschaft eines Staatskanzlers, ist nach Inhalt der organischen Ver— didnung vom 27. Okt. 1810 (Gesetzsammlung S. 3) End der Kabinetsordre vom 3. Juni 1814 das unmit—
telbare Organ des Königs und führt unter den Be⸗ fehlen Sr. Majestät die Kontrolle der Ministerien, vörgus sich von selbst ergiebt, daß von einer Vereini— gung des Büreaus des Fürsten Staatskanzlers (un— ter der hier fremden Benennung der Staatskanzlei) und des Kabinets, von welchem die unmittelbaren Befehle Sr. Majestät ausgehn, mit dem Staats— Ministerium die Rede nicht seyn könne. Daß durch die Verschmelzung so verschiedener Autoritäten nur Verwirrung, sonach zehnfache Vermehrung der Schrei— berei, entstehen würde, hat diesem Zeitungskorrespon— denten, dem unsre organischen Gesetze völlig fremde sind, entgehen müssen. Daß er von dem Vermögen der Generalst ab s-Kasse spricht, wollen wir ihm nicht anrechnen, obwol seiner unleserlichen Handschrift. Es soll Staats-Kasse heißen. Welcher Werth übrigens auf die andern Gerüchte zu legen sei, die er der Welt mittheilt, oder künftig mittheilen wird, läßt sich hier— nach ermessen. Es ist ganz ungegründet, daß die Herrn ꝛc. Rother und Eichhorn andre Bestimmungen er— halten werden. Daß Se. Majestät den Herrn ꝛc. von Jordan zum Gesandten am königl. sächsischen Hofe ernennt haben, ist bekannt.
Fremde und einheimische Zeitungen fahren fort, die Gemüther mit Ländertauschprojekten zu beunruhigen, welche fie Preußen unterlegen (noch unlängst Rhein— und Moselzeitung Nr. 175). Die einfache Wahrheit ist, daß die Regierung nur daran denkt, ihren Besitz—
stand ruhig zu behaupten.
Summarische Uebersicht
des Ertrages der Accise — ohne Zölle — von den wichtigsten vom Auslande eingegangenen Verbrauchs⸗ artikeln in den alten Provinzen des preußischen Staats mit Inbegriff von Danzig und Kothus nach dem einjährigen Durchschnitte aus den drei Jahren 1815, 1816 und 18317.
1. Fremde Weine, Branntw. u. Biere 755,210 Thl. 2. Zucker und Syrop. ; . 782,07 3. Kaffee ; ; ö ¶ ; 05,570 4. Fremder Taback . . ö. 115,R 107] 5. Thee, Reis, Rosinen, Mandeln, Citronen und Orangen, wie auch Speise⸗ Oele . ; ö ⸗ zz. Heeringe, Sardellen, Austern und Kaviar ö. . ; ; ö 7. Pfeffer, Piement, Zimmet und Kas⸗ sia, Nelken, Muskat-Nüsse und Blumen ; ; K g. Brennöl, Talg, Wachs und Thran g. Kochenille, Indigo, Farbehölzer und Malerfarben ö ; ; 10. Fremde baumwollene Zeuge )
76, a9
51 696
39, 757 55, 361 567 1359
9 2 1
Summe 2,595, 2gs Thl.
Z3u einhundert Thalern Accise, welche über— haupt in den gedachten Jahren von vorstehend be— nannten Waaren erhoben wurden, haben demnach bei⸗ getragen:
1. Die fremden Weine, Brannt⸗ ht. Gr. Pf. Thi. weine und Biere . 31. 5. I. od. 531, 3 35 2. Der Zucker und Syrop. 32. 16. 2. 32, 07 d 18. ng. 68. 16, a6 4. Der fremde Taback.. 4. 19. 65. 5. Thee, Reis, Rosinen, Man⸗ deln, Citronen, Orangen und , . 6. Heeringe, Sardellen, Au— I J. Pfeffer, Piement, Zimmet : c. Nelken, Muskat-⸗Nüsse und Rene, 8. Brennöl, Talg, Wachs und . 9. Kochenille, Indigo, Farbe— hölzer und Malerfarben 22 10. Fremde baumwollene Zeuge 3. 19
. 4/310
* 15. 10.
9 (* 2. 5. 6. . d. O, 9 4 3
2 9 11 R F 5, 8 1 9
Summe 100 — — od. 100,000
Die genannten Artikel betragen höchst wahrschein⸗ lich über 3 aller Accise von fremden Waaren; ganz genau läßt sich das nicht angeben, weil nach der his— herigen Verfassung das Fremde nicht überall vom In— ländischen zu trennen ist.
Beinahe ein Drittheil der berechneten Accise kommt von Zucker und Syrop, fast ein zweites Drittheil von fremden Getränken, ein Sechstheil vom Kaffee. Diese drei Klassen von Waaren allein tragen also beinahe fünf Sechstheile aller Accise von fremden Erzeugnis— sen, und der Ertrag derselben beruht daher fast ganz auf ihrer richtigen Behandlung.
Ohngefähr ein Fünftheil des letzten Sechstheils, oder ein Dreißigtheil des ganzen Ertrages besteht aus der Accise von fremden Baumwollen-Wagren. Gleich— wol ist dieß bei weitem der Hauptartikel von den ein⸗ gehenden fremden Fabrikaten. Werden auch künftig manche fremde Waaren eingehn, die jetzt verboten sind: so wird dagegen auch ein größer Theil von Fabrika— ten nicht mehr, wie bisher, als fremd versteuert wer— den, der im Herzogthume Sachsen, in Magdeburg, Westphalen und am Rheine verferrigt wird. Ostpreu⸗ ßen, welches seiner Lage nach das meiste Bedürfniß hat, überfeeische Fabrikate einzuführen, keunt so on seit zehn Jahren kein Verbot dagegen. Es ist daher nicht abzusehn, daß die Besteurung der FJabrikwaaren künftig einen höhern Ertrag gewähren könnte; sie kann auch um so weniger einbringen, je mehr sie ih— ren eigentlichen Zweck, das Eindringen fremder Fa— brikate zu hindern, erfüllt.
Die Hauptartikel des letzten Sechstheils sind au— ßerdem fremde Tabacksblätter für unsre Fabriken, frem— der zubereiteter Rauchtaback, Heeringe, Brennöl, Talg, Rosinen, Reis, Eitronen und Orangen, Pfeffer, Eng— lisch Gewürz (Piement), Thee und Indigo; alles An— dre ist verhältnißmäßig ganz unerheblich.
Die Accise von Zimmet und Kassia, Nelken, Mus— kat-Nüssen und Blumen betrug nur 10,1146 Thaler, und die Accise von Sardellen, Austern und Kaviar nur 10,293 Thaler im einjährigen Durchschnitte aus den Jahren 1515, 1816 und 1617; es trug also zu jedem Hundert Thaler der ganzen Acciseeinnahme bei, erstere 10 Gr. 2 Pf., letztere 10 Gr. 4 Pf.
Ob solche Waaren hoch oder niedrig besteuert sind, ist für das Kasseninteresse gleichgültig. Der Mehr— oder Minder-Ertrag, welcher hieraus entsteht, ver⸗ schwindet unter den viel größern Schwankungen einer Abgabe, deren Ertrag überhaupt auf der großen Zu— fälligkeit der Nachfrage und kaufmaäͤnnischen Speku⸗ lation beruht; und der fromme Glaube wird nicht durch die Erfahrung bewährt, daß die hohe Besteu— rung der Genüsse der höhern Stände zu einer wahr— haften Erleichterung des Volks führen könne. Wohl aber drückt eine hohe Besteurung einzelner Luxus⸗ waaren den ganzen Handel, weil die Kontrollen im Allgemeinen deshalb verschärft werden müssen. All es wird verdächtig, wo das eine verborgen seyn könnte, dessen Verheimlichung der Mühe lohnt.
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Al gemeine
reußische Staats-Zeitung.
4s Stuck.
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Berlin, den 12ten Januar 1819.
Amtliche Nachrichten.
Kron jestät d Adoptiv-Sohne des Bronikows ki zu Osniszezewo, Wilhelm Schaede, zu gestatten geruhet, den Namen, den Stand und das Wappen des Oppeln von Bronikawski— schen Geschlechtes annehmen und führen zu dürfen.
ik des Tages. e
2 r König haben dem Stief- und
Landes-Directors Sppeln von
Se. Majestät der König haben den in Allerhäöchst— dero Civil-Eabinet angestellten Geheimen Registrator Frese zum Hofrath, — so wie die bei dem Ministerio des Schatzes und für das Staats-Kreditwesen ange— stellten Getzeimenexpedirenden Secretarien und Cal— culatoren Wollny und Rolke zu Rechnungsrä— then, — und den Geheimenexpedirenden Secretair und Registrator Schäffer zum Hofrath zu ernennen geruhet.
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Berlin, den 11. Jan. Die gewöhnlichen Karne— 7
1s-Lustbarkeiten fangen in diesem Jahre mitdem 24.
Januar an und sind folgendermaßen bestimmt worden.
Au s land. Unsre Hofzeitung
London, den aten Januar. zeigt an, daß der Herzog von Wellington die Stelle eines Ober-Feldzeugmeisters erhalten hat.
Die Nachrichten aus Amerika über den Krieg zwi— schen Spanien und seinen Kolonien sind wenig erheb— lich. Nach einem in unsern Blättern befindlichen
ülletin der Armee von Venezuela vom 15. Octob. hat die Insurrektion in Folge kleiner Vortheile dieser Armee sich weiter verbreitet.
Madrid, vom 16. Decbr. Die Regierung hat be⸗ kannt gemacht, daß die Zinsen der consolidirten Va— les für das Jahr 1818 vom 2. Januar 1819 an mit 3 Procent an die Inhaber bezahlt werden sollen.
Die Vales sind seit 11 Jahren nicht verzinst. Sie sind eine Staatsschuld, deren jährliche Zinsen vor der Consolidation sich auf 95 Millionen Realen, (et—
II. Zeitung s-Nachrichten.
Sonntag, Cour oder Ball bei Hof; Montag, Oper; Dienstag, Redoute; Mittwoch, Assemblée in der Stadt; Donnerstag, Ball bei einem Prinzen des königl. Hau⸗ ses; Freitag, Oper; Sonnabend, unmaskirter Ball im Opernhause.
In eben dieser Art werden sie bis zum 2ssten Fe⸗ bruar fortgesetzt und während dieser Zeit folgende Opern gegeben werden. Am 25sten Januar Alceste von Gluck, am 2g9sten Rittertreue von Romberg, am 1sten Februar die Vestalin von Spontini, am 5ten Orpheus von Gluck, am 8ten die Bajaderen von Ca⸗ tel, am 12ten Cortez von Spontini, am 15ten Oedip von Sachini, am 19gten Iphigenia von Gluck, am 22sten Herrmann und Thusnelda von Weber.
v. Buch, Schloßhauptmann.
Das Krönungs- und Ordensfest wird am 18. die⸗ ses Monats auf dem königl. Schloße, und die gottes⸗ dienstliche Feier, dem Befehl Sr. Majestät des Köͤ— nigs zufolge, am 24. d. M. Sonntags in der Dom⸗ Kirche statt finden.
wa 5 Mill. Thlr. preuß. Cour.) beliefen. Die Con⸗ solidation besteht in einer Herabsetzung des Nominal⸗ verths auf den dritten Theil, welche die Regierung doch mit der Maasgabe verfügt hat, daß es jedem Inhaber freistehe, die Vales im ursprünglichen Be⸗ trage zu behalten. Er muß sich alsdann nur gefallen laßen, daß sie ihm nicht eher verzinst werden, als bis die Staatsfonds es gestatten. (Mon.)
Paris, den 31. Decbr. In den Verordnungen des Königs wegen Entlassung der Minister ist des Baron Pas quier, bisherigen Justizministers, nicht erwähnt, weil er bereits Mitglied des Geheimenraths ist. Man sagt, der König habe ihm bei Ertheilung der nachge⸗ suchten Entlassung in sehr schmeichelhaften Ausdrük⸗ ken die Zufriedenheit mit seinem Dienste bezeigt.
Der General Alix hat Erlaubniß erhalten, nach Frankreich zurückzukehren.