1819 / 5 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 16 Jan 1819 18:00:01 GMT) scan diff

. . /

. inknkte 3. Außerordentliche Einkünf a. Ueberschuß der Einkünfte von 1813 bis 1816 ein stehende Reste ??) ( - b. Erstattung eines Vorschußes nach Dec. 1817 c. Kautionen (die stellern blos verzinst werden .

d. Verkäufe aa. Eingehende Gelder aus der französischen Regierung . . bb. Verkauf von Kriegs- und Marinegegen

1 1 * * 2 * *

= *

is Hewürze und Spece— cc. Verkauf aromatischer Oele ꝛc. (Gewürz

2 .

reien aus Ostindien??) =.

Jedes Hundert Thaler der Ausgabe enthält folg— lich im Durchschnitt Beitrag zur Unterhaltung 2 a. des königlichen Hauses ? Thl. 33

Transport 1 P ö

schließlich (aus⸗

2

dem Gesetze vom 2ͤsten

1

zu Staatsbedürfnißen verwandt und den Be—

83

Domänenverkäufen während

ständen

8

Thl. pr. Kourt.

Thl. pr. Kourt. dur Sg, 170, 865!

Thl. pr. Kourt.

2, 109, 36

A3 7, 500

145,333

28

2

24

3 1

3, 288, 0695

Summe

b. der Kriegsmacht⸗.. 34 C. der Verwaltung . d. des Staatskredits durch Herbeischaf⸗

fung der nöthigen Gelder und Verzin⸗

sung der Schulden

0 2 * 8 24

Summe Thl. 100 Drei Achttheile der Ausgaben müssen also aufge⸗ bracht werden, damit die Geldwirthschaft des ,. im Gange erhalten werde, und nar fünf Achttheile bleiben für die übrigen Vedürfnisse des Staats. Ein Drittheil der gesammten Staats ausgaben muß ö. die Erhaltung des Vertheidigungs zustandes verwende werden; ein Viertheil derselben fodert die Verwaltung. Zu jedem Hundert Thaler der Staatseinnahmen en bei ö. die Einkünfte aus den Domänen

b. die laufenden Abgaben e. die außerordentlichen Hülfsquellen

Summe Thl. 100 Die Abgaben (mit Einschluß der Nutzung der Re⸗ galien) insbesondere betragen fast sieben und ein Vier⸗ theil Thaler auf den Kopf.

aufgebracht

12, A58, go3z

Von jedem Hundert Thaler der Abgaben werden

a. durch direkte Steuern. . Thl. b. durch Zölle und Verbrauchsteuern c. durch Enregistrements, Stempel und

w d. durch Posten, Lotterien und Gold- un

Giltöntroll. Summe Thl. 100 Die Abgaben in dem größten Theile von Teutsch—

land betragen kaum halb soviel auf den Kopf, als in Niederlanden. nar etwa 33 Thaler auf den Kopf erhe⸗ ben zu dürfen: so könnten sie mit direkten tern und mäßigen Zöllen von fremden Waaren ausreichen. Wir werden Budjets andrer Staaten, die amtlich zur Kenntniß des Publikums kommen, gelegentlich auf gleiche Art übersichtlich darzustellen suchen, da die Ver⸗ gleichung derselben sehr belehrend werden kann.

Wären die Niederländer in dem

——

Berichtigung. Unter den in Nr. 4. dieser Zeitung genannten

Professoren ist, unter den Lehrern in der medicini⸗ schen Fakultät, Professor Bischof als außerordentli⸗

cher Professor, hauptsächlich für Staats- und ge— richtliche Arzneikunde, übergangen worden.

B e il g zum 5ten Stuck der Allgemeinen Preußischen Staats-⸗-Zeitung

vom 16ten Januar 1819.

Berichtigung. Zu welchen schiefen Urthei⸗ len, Uebereilungen und tadelhaften Aeuserungen die Unkunde der Sachverhältnisse verleiten können, belegt der Allgemeine Anzeiger der Deutschen, der in Gotha erscheint.

1. Im aten Stück enthält er eine Bekanntma— chung des Vorsitzers des kaufmännischen Ausschußes zu Gotha, der die Korrespen enten! der Gothaschen Kaufmannschaft in den Hansestäoten, in Lüneburg, Braunschweig und Hanover ersucht, dei Verladang der nach Gotha bestimmten Handeln güter den Fuhrleucen Anleitung zur Umgehung des preußischen Gebiets zu geden und ausdrücklich in den Fraͤchtbriefen zu bestim— men „daß der Empfänger keinen preußischen Zoll zu ersetzen habe.“ Auch die Liste der Hamburgischen Bör— senhalle und die Bremer Zeitung en halten diese Auf— foderung. Man kann gar nichts dazegen haben, daß die Kaufleute in Gotha den preußischen Zollgefällen von ihren Wagren zu entgehen suchen, wie unbedeutend diese Gefälle auch seyn mögen. Das wird auch überall keinen Anstand finden, wo die Fuhrleute Gotha auf kürzeren oder beßeren Wegen erreichen kennen, die sie alsdann ohne Auffoderung von selbst wählen werden. Ist das hingegen nicht, so werden sich die Fuhrteure eine verhältnißmäßig höhere Fracht bedingen, die preu— ßischen Straßen doch fahren und die Zöne, aus ihrer höhern Fracht, selbst berichtigen.

Hievon aber ganz abgesehen, wollen wir die Kauf⸗ mannschaft zu Gotha nur auf das diesseitize Gesetz vom 26. Mai 1818 und den Tarif aufmerksam ma— chen, um sie aller Besorgniße u überhében.

Aus §. 14. geht hervor, daß der Durchgang kei— ner Ware, die von Hambarg u s. w. nach Gotha durch die preußischen Staaten geführt wird, höher als mit 12 Gr. für den Centner belegt ist. Der ange⸗ hängte Tarif ergiebt, daß viele Waaren noch niedriger

nur mit 58 oder gar a Gr. vom Gentner besteuert

Ferner FJ. 15 enthält folgende Bestimmung:

„wo außerdem noch in Folge besondrer Oertlichkeit

1e Ermäßigung bei der Waaren Durchfuhr begrün—

it, wird solche besonders a igeocdnet und bekannt gemacht werden.“

Es kommt mithin nur darauf an, auf geeigne⸗ ten Wegen die preußische Regierung zu überzeugen, daß für die Durchfuhr aus den Hansestädten u. s. w. nach Gotha eine fernere Ermäßigung des Zolls durch besondre Verhältniße wohl begründet sey. Da auch in Berlin hinreichend bekannt ist, daß man ohne son— derliche Beschwerde von den genann en Orten über Kaßel und Eisenach nach Gotha gelängen kann, ohne die preußischen Staaten zu berühren, so würde eine unbillige Belastung des Handels zwischen den Han⸗ sestäbten und Gotha auch dann nicht haben beabach— tiget werden können, wenn minder billige Ansichten, als das Gesetz vom 2s. Mai v. J. durchgängig dar— legt, bei dessen Abfaffung vorgese webt hätten'

2. Im 6ten Stück enthält eben derse be Anzeiger fol— gende Stelle: „Das leinene rohe Garn wird in England, „wie in Preußen, zu den teurschen Naturprodukten, wie „das Werk der Seidenwürmer zu den italienischen ge⸗

„zählt, die frei eingehen kénnen. Merkt auf, Ihr gaten

„Weber am Thüringer Walde! in Pꝛreußen zollt der Cent⸗ „ner leinenes rohes Garn landwärts ausgehend „zwei Thaler, und seewärts merkt auf Ihr gu⸗ „ten Weber seewärts nur vier Groschen. „Was haben wohl die teutsen Weber, die für „Teutschlands Befreinng mitkämpften, verbrochen,

„daß sie zwölfmal mehr von dem Garne, welches sie

„im Hreußischen kaufen, beiahlen müssn, als der

. „Engländer, der mit Hülfe desselben preußischen Gar⸗

»anes die schlesischen und lausitzer Leinwandfabriken

»untergräbt.“ Beilage.

Seit Menschengedenken und seibst seit vielen Genera—

Das wahre Verhältniß der Sache ist folgendes.

tionen wird in Gallizien grobes flächsenes und heebe— nes Garn gesponnen, und theils zu Sackleinwand und andern groben Waaren verwebt, theils roh auf dem Bug und der Weichsel hinab nach Danzig und El— bing gebracht. Ferner spinnen in dem pre ußis hen Ermelande seit eben so langer Zeit die ländlichen Fa⸗ milien den ganzen langen Winter hindurch ein starkes Linnengarn, welches theils zu gutem Hausleinen von ihnen selbst verwebt, theils roh in die Hande lsstädie, hauptsächlich nach Braunsberg, zum Verkauf gebracht wird. Diese Spinnerei breitet sich auch in den be— nachbarten Gegenden Ostpreußens immer weiter aus, und ist ein sehr nützliches Nebengewerbe für den in den dortigen langen Wintern nicht hinlänglich be⸗ schäftigte Landmann.

Das leinene Garn, welches auf diesen Wegen in die Ostseehäfen kommt, kann nicht einmal nach Schle⸗ sien, noch viel weniger nach Thüringen ge— bracht werden, weil es die Fracht dahin nicht tragen kann; es würde gar nicht gesponnen werden können, wenn es nicht vermöge der viel wohlfeileren Seefracht nach England abgesetzt werden könnte, wohin es auch seit Menschengedenken und mehrern Generationen stets gegangen ist. Auch dieser Handel kenn nur bei sehr geringen Ausfuhrabgaben bestehen. In dem Accise⸗ tarif für Ostpreußen vom Jahre 1806 ist derseibe Han⸗ del mit S3 Thalern, oder noch nicht ganz vier Pfen— nigen Berliner Geldes vom Schocke Garn belegt. Bei höherer Besteurung des Ausg inges zur See wärde der dortige Landmann wohl seien Erwerb verlieren, der thüringer Weber aber, der niemals sein Abnehmer werden kann, gar nichts gewinnen.

Brandenburg und Pommern haben bis jetzt noch so wenig Spinnerei, daß sie überhaupt kein leinenes Garn zur Ausfuhr liefern können.

In Schlesten bestand seit den ältesten Zeiten ein sehr strenges Verbot gegen die Ausfuhr des rohen Garnes. Indessen war die dortige starke Weberei nicht

eine solche Nachfrage nach

zu allen Zeiten im Stande, Garn zu unterhalten, daß der überwiegend stärkeren geblie⸗

Spinnerei stets ein lohnender Absatz gesich ert Es wurde daher aller Aufsicht ungeachtet

ben wäre. (

in manchen Jahren viel Garn heimlich über die Gränze gegen Sachsen, folglich zu Lande, ausgeführt. Dieß gab Veranlaßung endlich eine beschrankte Aus⸗ fuhr auf dieser Seite zu gestat ren; die Bedingungen derselben sind allmälig in dem Maaße gemildert wor⸗ den, in welchem die Erfahrung bewährt hat, vaß diese Ausfuhr dem inländischen Ge verhe unnachtheilig sey. Eine neue Milderung der bisherigen Bestimmungen ist, daß die Ausfuhr alles rohen leinenen Garnes zu Lande nunmehr gegen einen Ausgangzoll von zwei Thalern für den Centner statt finden kann. Alle Garn⸗ ausfuhr aus Schlesien ist bisher steis zu Lane, so wie alle Garnausfuhr aus Preußen sters zur See ge⸗ schehen; und die Satze des neuen Zolltarifs beziehn sich daher in Rücksicht des leinenen Garnes auf zwei ganz verschiedne Handelszweige, die mit einander gar nicht in Berührung kommen. Garn aus den preußi⸗ schen Seeplätzen hat niemals nach Thüringen kommen können. Als aller Handel nach England in Folge des Kontinental-Systems stockte, das Garn in Ostpreußen daher ganz ohne Absatz lag, und zu Spottpreisen ausgeboten wurde, suchte ein Handelshaus im schle⸗ sischen Gebirge fuͤr seine Linnenbendfabriken Garn von dort durch den Bromberger Kanel zu beziehn; es klagte aber, daß der Versuch mis lungen sei, weil das Garn bei dem äußerst langwierigen Trans porte auf den innern Stromverbindungen leide, Landfracht aber wegen ihrer Kostbarkeit auf so weite Strecken gar nicht angewandt werden könne. An eine Verbin— dung mit dem noch viel entlegnern Thüringen war also auch unter solchen Umständen gar nicht zu den⸗ ken; und die dortigen Weber sind folglich durchaus nicht