Dritter Klaße:
Der Regierungs-Chef-Präsident v. Bassewiß zu Potsdam; der wirkliche Geheime Ober-Justizrath v. Diederichs; der Oberforstmeister von Kropff; der Oberforstmeister v. Bülow in Stettin; der Hauptmann und Landschaftrath Graf v. Hülsen auf Arensdorff bei Saalfeld in Ostpreußen; der Kom⸗ merzienrath Duttenhoffer zu Landshut in Schle⸗ sien; der Prediger Schnee zu Schartau im Manns⸗ feldschen; der Abt und Archidiakonus v. Szeinert zu Kamin in Westpreußen; der Graf v. Schöneich zu Gaffron in Schlesien; der Graf Ferdinand zu Stollberg-Wernigerode auf Neudorff bei Rei⸗ chenbach in Schlesien; der Landschafts-Director v. Mutius zu Bertelsdorff in Schlesien; der Standes— herr Oberst Graf Henkel v. Donners! nark zu Beuthen; der Regierungs-Präsident Graf v. Rei— chenbach zu Oppeln; der Consistorial- Rath und Su— perintendent Hermes zu Breslau; der preußische Konsul Rose zu Malaga; der Landrath v. Gers⸗ dorff zu Görlitz; der Prälat Stanitzka zu Him— melwitz in Oberschlesien; der preußische Konsul Giese * London; der wirkliche Geheime .
Köhler; der Regierungs-Präsident v. Bernut * zu Arnsberg; der wirkliche Geheime Oder-Finanz-NNath Maaßen; der Zoll-Director v. Treskow auf der Pareyer⸗ Schleuse; der v. Slumberg auf Kitnowo in Westpreußen; der Vice-Präsibent Heyer zu Mers der Ritterguths-Besitzer Nathusius zu Alt-Haldens— leben im Magdeburgschen; der Geheime Ju stiz⸗ Rath und Stadtgerichts-Director Gerresheim; der v. Heyden auf Kartlow in Pommern; der General⸗ Superintendent Doctor Ziemßen zu Greifswalde; der wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath Sü⸗ vern; der Medizinalrath Doctor und Professor H a⸗ gen zu Königsberg; der Ober-Konsistori al⸗Rath Na— torp zu Münster; der Präsident v. Reibnitz, jetzt zu Krakau; der Domprobst v. Wolicki zu Posen; der Domdechant und Haupt-Ritterschafts— Director v. d. Schulenburg hieselbst; der Geheime Ober⸗ Regierungsrath Duncker; der Geheime Staatsrath und Gesandte v. Oelßen zu Dresden; der Oberst v. Rummel im Kriegs-Ministerium; der wirkliche Ge— heime Kriegsrath Richter; der wirkliche Geheime
* * * burg;
Kriegsrath Mülter; der Präsident Jacobi zu Mainz; der General-Major v. Wollzogen; der General-Staabs-Chirurgus Büttner; der Divi⸗ sions-General-Chirurgus Ru st, und der Pfarrer v. Spacken zu Eupen.
Den St. Johanniter-Orden:
Der Kammerherr v. Sydow hieselbst; der Baron v. Blome im Hollsteinschen; der Hofmarschall v. Dallwig zu Kassel; der Kammerherr und Reise— Stallmeister v. Thüm mel zu Koburg, und der Land⸗ rath Hauptmann Keck v. Schwarz bach zu Sorau.
Das eiserne Kreuz zweiter Klaße am
weißen Bande;
Der Gesandte am Großherzoglichen Hofe zu Darm⸗ stadt, von Otterstädt; der Polizey— Präsident Struensee zu Köln; der Bürgermeister Mellin zu Thorn, und der Amtsrath Breymann im Bern⸗ burgschen.
Das allgemeine Ehrenzeichen er st er Klaße.
Der Salzfaktor Ockhardt bei der Saline Artern in Sachsen; der pensionirte Regierungs-Registrator Richter zu Königsberg; der Kirchen- und Hospital— Kassen-Rendant Dobberkow zu Gransee; der Ober— Amtmann Steinkopff zu Gottesgnaden im Mag⸗ deburgischen; der Kaufmann Kortmann zu Strzellno Brombergschen Regierungs— . der Kri⸗ Castringius zu Altena; der Land⸗ richter Bercken ebendaselbst; der K Chirur⸗ gus Prätorius (3osten Infanterie Regts. ); und der Polizei-Kommissarius Giff nig zu Münster. Das allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klaße.
Der Kanzleidiener Heyer hieselbst; der Schiffer Koch zu Köln; der Arbeitsmann Kalbhenn zu Silkerode im Reg. Depart. Erfurth; der Kreis⸗Kas⸗ sen-Assistent Hoffmann Liegnitzer Regierungs-De—⸗ partements; der Accise-Einnehmer Seydel zu Ra⸗ nis im Kreise Ziegenrück; der Kreisschulze Scheerer zu n r der Kreisschulze Hinze zu Deetz; die Deichgrafen Tomier und Gerth im großen und kleinen Werder in Westpreußen; der Amtmann Reuß⸗ ner zu Pannewitz in Schlesien; der Vorsteher R eo— brecht zu Hembsen in Westphalen, und der Schnei⸗ dermeister Aust zu Hamburg.
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II. Zeitung s-Nach richten.
Paris, vom g. Januar. Der Moniteur enthält eine königl. Verordnung vom 6. d. M. über die Bil⸗ dung einer General⸗ Direktion für die Kommunal— und Departemental-Verwaltung im Ministerium des Innern. Der Staatsrath Guizot ist zum General⸗ Direktor ernannt.
Der Central-Ausschuß im Ministerium des In⸗ nern für die Schutzblattern macht über die wirksame
Kraft der Schutzblattern beruhigende Nachrichten be—
kannt. Pleß in Oberschlesien, vom 2. Januar. Am
letzten Tage des verfloßenen Jahres erfolgte hieselbst ö. der feierliche Einzug des Prinzen Heinrich von An— ö. welchem, nachdem Sein Herr Bruder, der Herzog Friedrich Ferdinand, die Regierung ö.
halt-Köthen, w
des Fürstenthums Anhalt-Köthen angetreten, die fürst⸗
liche Standesherrschaft Pleß nunmehr angefallen ist. Der Herzog von Anhalt-Köthen führte Selbst Sei⸗ nen Herrn Bruder als Seinen Nachfolger in die Standesherrschaft ein.
Breslau. Am 9. d. M. starb zu Wirschkowitz
Herr Heinrich Wilhelm Reichsgraf von Rei—⸗
Ueber das Steuersystem.
Caus der Ansicht der alten Provinzen betrachtet.)
Man würde gar sehr irren, wenn man die ältern Steuerverfaßungen für die Frucht tiefer Forschungen ber die Natur der Abgaben halten wollte: sie ent— wickelten sich aus ganz einfachen Wahrnehmungen durch den gemeinen Verstand. Als das Einkommen aus den Domainen nicht mehr hinreichte, die Staats—⸗ ausgaben zu bestreiten, wurden die Stände um Ver— willigung von Zuschüßen angesprochen, deren Aufbrin⸗ gung ihrer Wahl überlaßen blieb. Gemeindeabgaben waren vorhanden, ehe man landesherrliche Steuern kannte. Die Vereine von Landbewohnern steuerten dazu einige Pfennige, später Groschen, von der Hube, ohne künstliche Ertragberechnungen; wo der Boden auffallend schlecht war, rechnete man zwei Huben nur für eine in gutem Lande. Bei starken Hebungen zog man die Beisaßen, welche kein Land hatten, wohl noch mit einem Schutzgelde zu. Die Städte belegten dagegen das Gewerbe. Es bedurfte dazu keiner künst— lichen Kontrollen. Die enge Bauart der alten Städte machte gemeinschaftliche Anlagen zum Gewerbsbe— triebe, öffentliche Wagen und Packhäuser, gemeinschaft— liche Schlachthöfe, Brau- und Malz-Häuser noth— wendig. Hierzu kam der Zunftgeist, welcher das Ge— werbe in strengen Formen hielt, worin es leicht zu übersehen war. Die Versuche, durch h Reihebacken, Reiheschlachten, . leute und Schiffer, und vielfache ähnliche Anstalten, den Gewinn aus Gewerben gleichförmig unter die Zunftmitglieder zu vertheilen, unterwarfen die Ge— schäfte jedes Einzelnen der Aufsicht aller seiner Ge— werbgenoßen. So konnte von jedem Centner oder Stein Waare der über die Wage ging, von jedem Gebräude Bier, von jedem Stücke Schlachtvieh leicht und sicher ein Mäßiges erhoben werden.
Diese durch eigne Wahl entstandenen Besteurungs⸗ formen, wodurch man längst die Gemeindebedürfniße 1 hatte, wurden ganz natürlich auch ange—
wandt, um die Zuschüße für Landesbedürfniße zu er— heben; und Leute, zu deren Ohren niemals die Worte „direkte und indirekte Steuer“ gekommen waren, führten solchergestalt Grundsteuern und Schutz— gelder auf dem Lande, Verbrauchs- und Handelsabga⸗ ben in den Städten ein. Die Leichtigkeit, womit . und wohlhabende Städte große Summen
durch Verbrauchsabgaben aufbrachten, entgieng der Aufmerksamkeit er Landbewohner nicht; und es hat da— her schon seit zwei hundert Jahren gar nicht an Ver—
chen bach⸗-Neuschloß, Erb⸗Oberlandjägermeister durch Schlesien, Herr der freien Minderstandesherr⸗ schaft Neuschloß, Ritter des großen rothen Adler⸗ Ordens, im 86sten Lebensjahre an den Folgen ei⸗ nes Schlagflußes. Er war am Agten April 1735 geboren.
suchen gemangelt, besonders Getränke- und Schlacht⸗ Steuern auf dem Lande einzuführen; doch die natürliche Kontrolle fehlte, die das Zunftsystem und die Bau⸗ art der alten Städte so leicht darbot. Auch ist die Lage dessen, der gewerbsweise schlachtet und braut, gar sehr von den Verhältnißen des Wirths verschie⸗ den, der beides zunächst für seinen zahlreichen Haus⸗ stand verrichten läßt. Daher sind diese Versuche bald aufgegeben worden, oder doch sehr unvollkommen und uneinträglich geblieben. Häufig hat man den Namen beibehalten, die Steuer aber in ein Fixum verwan⸗ delt, welches nun in der That nur eine Grundabgabe oder ein Nahrungsgeld unter andrer Benennung ist.
Die Städte haben stets versucht, sich den Allein⸗ betrieb der Handwerke und des Handels anzueignen. Wo sie indeß hierin ihren eignen Kräften überlaßen blieben, war der Erfolg nur sehr unvollkommen. Die Ritterschaft, die begüterte Geistlichkeit, die landesherr⸗ lichen Beamten auf den Domainen wußten diejenigen Handwerker zu schützen, die sich in ihrem Gericht— sprengel niederließen; und selbst innerhalb der Bann⸗ meile, welche die mehrsten Städte errangen, fanden unter dem Schutze überlegnen Einflußes häufig er— hebliche Ausnahmen statt. Ohngeachtet des strengen Zunftsystems im südlichen und westlichen Teutsch⸗ land, in Sachsen und Schlesien, wohnten dert seit hundert und mehr Jahren sehr viel Handwerker und unzünftige Fabrikanten auf dem Lande, und viele Flecken und Dörfer trieben erheblichen Verkehr.
Ganz anders gestaltete sich die Sache in den äl— tern preußischen Staaten. Je mehr der Gewerbe⸗ zwang die Städte bevölkerte, um desto mehr wuchs der Ertrag der Verbrauchsteuern, selbst ohne Erhö— hung der Sätze. Die wachsende Bevölkerung und Ge⸗ werbsamkeit der Städte bot daher, unabhängig von neuen Verwilligungen der Stände, ein Mittel dar, die Staatseinkünfte, und mit ihnen die Macht und den Einfluß der Regierung im Lande und außer dem⸗ selben zu vermehren. Indem die Regierung daher die städtischen Ansprüche auf Alleinbetrieb der Handwerke und des Handels in besondern Schutz nahm und mit einer Kraft handhabte, die jedem andern Einfluße weit überlegen war, bahnte sie sich den Weg zu einer frü⸗ hen Unabhängigkeit in Finanzangelegenheiten, welche, mit weiser Sparsamkeit folgerecht und beharrlich be⸗— nutzt, die Grundlage ihrer Größe wurde.
Als vor siebenzig oder mehr Jahren der Gebrauch der indischen Spercereien, des Kaffees, Zuckers, Tabaks und der fremden Weine in den wohlhabenden Mittel⸗