in den hiesigen Zeitungen hin und wieder Passagen anzutreffen, so ihnen mißfallen könnten. Ich nahm mir zwar die Freiheit, darauf zu regexiren, daß der * sche Hof über dieses Süjet sehr pointilleux wäre; Se. Maj erwiederten aber, daß Gazetten, wenn sie intereßant seyn sollten, nicht genirt werden müßten, welches Sr. Königl. Maj. aller⸗
gnädigstem Befehl zufolge hiedurch gehorsamst melden
sollen. Den 5. Jan. 1740.
Das Dekret hierauf lautete: r „wegen des Artikels von Berlin ist dieses indistincte „zu observiren, wegen auswärtiger Fuissancen aber „Sum grano salis und mit guter Behutsamkeit.“ Mit solcher Behutsamkeit wurde denn auch der Befehl des Königs ausgeführt. In Berlin erschienen damals schon die Haude‘, jetzt Spenersche, und die Rü⸗ diger-, jetzt Voßische Zeitung. Man wußte, daß der König dem Haude wohlwolle, und da er in seinem Befehl nur von dem Berlinischen Zeitungsschreiber, in der einfachen Zahl gesprochen hatte, so befreite man nur die Haudesche Zeitung von der Cenfur, entzog ihr aber diese Freiheit ohne weitre Umstände schon im December, da sie über den schlesischen Krieg allerhand falsche Nachrichten ins Publikum gebracht. Der König selbst nahm von der Maßregel des Ministeriums gar keine Kentniß, und es scheinen nicht einmal Beschwer— den an ihn gelangt zu seyn, entweder, weil Haude den bestimmten Befehl nicht kannte, oder kein gutes Gewißen hatte.
Mit der Censur der übrigen Schriften blieb alles, wie es unter der vorigen Regierung gewesen war, und am 30. Sept 1742 ward allen hiestzen Buchdruckern bei harter Strafe untersagt, ein nicht zuvor censirtes Buch zu drucken. Daß der General-Fiskal und, die Censoren mit dem Geiste der Zeit, welchen der König schuf, sich nach und nach befreundeten, mithin Spi— noza, Hobdes, Servet, die Socinianer nicht mehr, wie unter der vorigen Regierung, verfolgt wurden, war zu erwarten; und obwohl noch im Jahr 1781 wider einen hiesigen Buchhändter, der den Eandide verkaufte, auf Antrag des Censors der theologischen Schriften ein sis⸗ kalischer Prozeß angeregt wurde, so darf dies doch nicht befremden, da sich diejenigen in völliger Unwißenheit über die innre Geschichte unsers Vaterlandes unter der Regierung Friedrichs des Großen befinden, welche diese Zeit, als das Zeitalter der Frivolität und des Unglaubens herabzuwürdigen, und den Namen des Kö— nigs in dem Gedächtniße seines Volts zu beflecken sich fruchtlos bemühen.
m 18. Nov. 1747 vollzog der König selbst eine Verordnung, durch welche der Akademie der Wißen⸗ chaften die Censar aller in der Monarchie erscheinen⸗ ö. Schriften übertragen wurde, Er ließ sich aber bald von der Unausführbarkeit solcher Maßregel über⸗ zeugen, und hob das Gesetz durch die Kabinets-rdre vom 10. März 1748 wieder auf. Nun unterließ man hier, andre Censoren zu bestellen, woraus einige Ver⸗ wirrung und größere Keckheit bei den Buchhändlern entstand, denen der König durch die Kabinets-Orbre vom 14. April 1748 bei Gelegenheit, daß einer von ihnen wegen Verkaufs standalöser Bücher zur Unter— suchung und zum Verhaft gezogen war, andeuten ließ, er werde in ähnlichen Fällen keine Begnadigung ein— treten laßen. Dieses und eine unbedeutende Wochen⸗ schrift, der Wahrsager, die bei dem Buchhändler Voß erschien, und die hiesigen Schullehrer verletzte, veran— laßte das Justiz-Ministerium, auf die Ernennung be⸗ sondrer Censoren anzutragen, welches der König durch die Kabinets-Ordre vom 16. März 1749 mit dem Beifůü⸗ gen genehmigte, daß zum Censor ein vernünftiger Mann ausgesucht werde, der eben nicht alle Klei⸗ nigkeiten relevire und aufmutze. So erschien das all—⸗ gemeine Censur⸗Edikt vom 11. Mai 1749, weiches bis an den Tod des Königs die Vorschrift in Angelegen— heiten der Preße geblieben ist, da die Ministerial⸗Ver⸗
ordnung vom 1. Jun. 1772 nur nähere Anweisungen für die Behörden enthält.
Mirabeau's Erzählung wird hiedurch berichtigt. Das geistige Leben des Königs läßt uns übrigens kei⸗ nen Augenblick zweifelhaft, daß er für die Preßfrei⸗ heit entschieden, und den Mißbräuchen der Schrift⸗ steller, die in seiner Zeit allerdings weniger gefahrvoll für die Ruhe der Throne und der Völker hervortra— ten, durch Strafgesetze, nicht durch die Censnr zu be— gegnen geneigt war. Aber er hielt die Censur, so wie er sie fortdauern ließ, für keinen Preßzwang, nur für eine Polizei-Maßregel, welche die bürgerliche Ord— nung näöthig mache, um die Leidenschaften der Men⸗ schen zu zügeln. Die Zeitungen erschienen ihm als Mittel, die Neugier zu befriedigen, weder als Fackeln wodurch die Frankline den Erdkreis erleuchten, noch als Pechkränze, womit die Marats ihn anzün— den. In diesem Sinn erklärte er sich unmittelbar nach seiner Thronbesteigung, gab aber der Vorsicht er— fahrner Staatsmänner nach, ohne sich selbst weiter in die Sache zu mischen.
Wir haben dieses historisch vorangehen laßen, um im Verfolg fortschreitende Betrachtungen daran zu knüpfen.
Berichtigung. In den Annalen des Herrn re. v. Kamptz ist eine Uebersicht der in der preußischen
Monarchie im Jahr 1817 vorgefallenen Selbstmorde,
nach den einzelnen Regierungs-Departements geord— net, enthalten. Da jebes Departement mit dem Na⸗ men der Stadt, in welchem der Sitz der Regierung sich befindet, bezeichnet ist, so hat dies zunächst den Irrthum der Londonschen Morgen-Kronik veranlaßt, als ob die Selbstmorde nur in der einzelnen Stadt begangen worden. Sie glaubt nun, den Beweis in Händen zu haben, daß nicht, wie man gewöhnlich meine, in England die mehrsten Selbstmorde gesche— hen, fondern in Preußen, da sich z. B. in dem klei— nen Städchen Reichenbach, verhältnißmäßig, mehr Menschen ums Leben gebracht, als in London. Einer englischen Zeitung kann man diesen Mißgriff wohl zu gut halten. Aber in Leipzig ist man, besage Rr. 17. des Oppositionsblatts, auch in diesen seltsamen Ir⸗ thum verfallen, indem die Zahl von 12 Selbstmorden auf 36,000 Bewohner in Leipzig geringe gerechnet wird gegen die in Berlin, Magdeburg und Breslau verübten. Wenn wir aber auch Berlin für sich allein nehmen, so ist die Rechnung doch unrichtig, denn in Berlin ist
das Verhältniß wie 1 zu ziäo und in Leipzig wie
1 zu 3000.
Wissenschaftliche Rachrichten. Nach der
Königsberger Zeitung hat der Professor det Bered⸗ samkeit an der dortigen Universität bei der Feier des Jahresfestes der Krönung, in einer gehaltreichen Rede
darzuthun gesucht: wie ganz entbehrlich und nicht sel—
tend störend die schöne Jtatur in den Umgebungen eis
Rer Universitätsstadt für das ernste Studium seny. Nach der Zeitung hat die Stiftung der Universität
Bonn dieses Thema herbeigefuuͤhrt. Da jedoch die Kö
nigsberger Universitätsgebäude eices großen Baues bedürfen, so glauben wir weit eher, der Redner habe
genheit haben.
sehr zu fürchten, daß diese dennoch einige Störungen verursachen werden.
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Al gemeine
Prell
zische St
aats-Zeitung.
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tes C,, 18 2 8 uͤck.
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Berlin, den 2ten Februar 1819.
I. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Am 25sten v. M. über⸗ reichte der Badensche Gesandte am hiesigen Königlichen Hofe, Generallieutenant Freiherr von Stockhorn, Seiner Majestät dem Könige bas von dem jetzt regierenden Herrn Groößherzoge ihm ertheilte Kreditiv, indem derselhe zugleich die Insig—
Berlin, 1. am Febr.
Großherzoglich
nien des schwarzen und rothen Adlerordens des ver—
ewigten Großherzogs in die Hände Seiner Maje— stät zurückgab.
Seine Majestät der König haben dem Haupt— mann Farsten von Trubetzkoi von der Kaiserlich
Russischen Garde-Artillerie den Militair-Verdienst⸗ Orden zu verleihen geruhet.
Ferner haben Se. Majestät der König allergnä— digst geruhet, folgenden Personen der Kaiserlich Rus— sischen Garde-Artillerie, dem Junker Bulatoff, dem Feuerwerker FIwanow und dem Roßarzt Bo— stelm ann das allgemeine Ehrenzeichen erster Klasse; den Bombardieren Kraloff, Pokuscheff, Grigo— rief, Terraßof, Gulkof, Gicharef, Kallmu⸗ koff, den Kanonieren Magarin, Feoderof, und dem Schmidt Kus min das Militair-Ehrenzeichen zweiter Klasse; dem Bombardier Radnin das allge⸗ meine Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen.
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If. Zeitung s-Nachrichten.
Paris, vom 25. Januar. In der Sitzung der Depurirten- Kammer vom 20. d. M. fiel nichts Er— hebliches vor. Man lachte über eine Petition, welche Vorschläge zu einer neuen Territorial- Eintheilung Frankreichs, Abschaffung der Präfekten, Maires, Kon— trolleurs, Steuer-Einnehmern, kurz einen Plan ent— hielt, die gegenwärtigen Verwaltungs-Normen umzu⸗ kehren. — Ueber den von einem Mitgliede gemachten Vorschlag, einige Artikel des Reglements für die Kam— mer in Bezug auf die Petitionen zu ändern, stattete Herr von Courvoisier im Namen der niedergesetz⸗ ten Kommission Bericht ab.
Am 21sten d. M. ward das jährliche Trauerfest zum Gedächtnlß des Todes Ludwigs XVI in allen Kirchen der Hauptstadt unter den Feierlichkeiten der vorher⸗ gehenden Jahre gehalten. Im Schloße war Gottes⸗ dienst in den Zimmern des Königs, so wie in der Schloßkapelle. Die Hauptfeier war zu St. Denys in Gegenwart der Prinzen und Prinzeßinnen des Königl. Hauses. e
Eine Königl. Verordnung vom 80. d. M. ernennt
ie Staatsräthe und Requetenmeister bei den verschie— olg sgel' ber isschscheft dafl gewinnen wollen, . die Staatsräthe und juetenmeister bei den verschie daß die alma Albertina auf die kurische Nehrung, etwa nach Nidden, verpflanzt werde. Ein wenig links in die Sandberge hinein würden die Söhne der Mu⸗ sen auch nicht einmal durch den Anblick des Wassers den trocknen Ernst des Studiums zu erfrischen Gele⸗ Nur mit den großen Harmonien die⸗ ser Einöde, „Orkan und Meereszorn und Donner⸗ schlägen“ bleibt es eine bedenkliche Sache, und es ist
denen Verwaltungzweigen.
Die Notare Hence und Bessieres Veynat und der Polizei-Kommissar Eonstans, welche als Theilnehmer an dem Morde des Fualdes angeklagt wären, und haupfsächlich das Zeugniß der Madame Manson und des Bax wider sich hatten, sind von dem Geschwornengericht am 141en d. M für unschul⸗ dig erklärt und unter großem Beifall des versammel⸗ ten Publikums in Freiheit gesetzt worden.
Rom, den g. Januar. Am 2. d. M. starb hie—
. selbst Ihro Majestat Louise Marie Theresie, Kö⸗ nigin von Spanien, Tochter des Spanischen Infanten . Philipp, nachmals Herzogs von Parma. Die Ver⸗
ewigte war geboren am g. Dechbr. 1751, und ward mit Sr. Majestät dem Könige Karl IV. von Spa⸗ nien am 4. September 1765 vermählt. Ihre sterb⸗ liche Hülle wird morgen in die Hauptkirche des Va— tikans beigesetzt werden.
Schwerin, den 18. Januar. Unser vor kurzem beendigler Landtag hat von Neuem bewährt, wie eine freie ständische Verhandlung ganz geeignet ist, die wich⸗ tigsten und schwierigsten Gegenstände mit Rahe und Mäßigung zu erörtern und zu berathen, indem ver⸗ faßungsmäßige Einrichtungen und Rechte geachtet und wirksam erhalten werden. Ein zegenseitiges Vertrauen entfernt oder löset dann auch die Schwie⸗ rigkeiten, welche oft in der Sache selbst liegen, oder durch veränderte Verhältniße herbeigeführt sind, so— bald man der Discußion und den verschiedenen Mei⸗ nungen darüber die rechtlichen Mittel darbietet, sich förmlich und kräftig zu äußern, so wie eine le— bendige Theilnahme zu zeigen. Zu den landesherrli⸗ chen Propositionen gehörte auch die Aufhebung der Leib⸗ eigenschaft (oder vielmehr der Gutshörigkeit). Diese war auf dem vorjährigen Landtage schon entschieden beschlos⸗— sen. Nur mußte noch die Art und Weise näher ange⸗ geben und bestimmt werden, um mit Berücksichtigung und Schonung aller, besonders auch der landwirth⸗ schaftlichen Verhältniße, aufs baldigste zu diesem Ziel zu gelangen und den fernern Zustand der bisherigen Gurshörigen zu sichern, ihnen dabei auch die Mittel und den Uebergang zur Erlangung von Besitz und Eigenthum zu verschaffen. Von einer hiezu auf dem Landtage bestellten Komité ist eine sehr umsichtige und geprüfte Arbeit gefertigt, die bei der weitern Ver⸗— handlung mit der Regierung für die ernannte Depu⸗ tation nun zur Instruction und Anleitung dienen soll, als woran es bis dahin nur noch fehlte, um mit ge⸗