1819 / 11 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 06 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Pfeffer verbraucht worden seyn sollen: so kann man bei der Vergleichung dieser Verhältniße mit den Er— fahrungen, die jeder Hausvater Aus seinem eignen Verbrauch leicht sammeln kann, sich schwerlich der Ueber⸗ zeugung ent iehn, daß während die mäßig besteuer⸗ zen Artikel ziemlich richtig angegeben worden, eine sehr große Quantität des bisher mit drei Groschen ven Pfunde belegten Kaffees heimlich eingegangen sein muß. ,

Noch sehr viel auffallender stellt sich das Verhält⸗ niß bei den Zuckern. Angenommen, daß vier Pfund brauner Kochzucker drei Pfund raffinirten Zucker mit— lerer Beschaffenheit geben, und daß man aus sechs Pfunden weißen Farin⸗ und. Lumpenzucker im Durch⸗ schnitte etwa fünf Pfund festen raffinirten Zucker er— hält: so würden die Zuckersiederien zubereitet haben an raffinirten Zuckern: aus 5,58 1,860 Pfd. rohem braunen Zuck. A4, 185,595 Pfd. aus 2, Sa0, 995 Pfd. weißem Farin- und Luümpenzucker. J An fremdem raffinirten Zucker sind über⸗ dieß eingeführt worden

Der Verbrauch von raffinirtem Zuk— ker würde demnach betragen haben „aM 2, 397 Pfd.

Dageten sind an rohem braunen Zuk⸗ ker, weißem Farin- und ge stoßenem Lumpenzucker nur zum inländischen Ver⸗ brauche versteuert worden gI6, 711 Pfd.

Gegen fünfzehn Pfund raffinirten Zuckers wä⸗ ren alfo nur zwei Pfund Kochzucker verbraucht wor⸗ den. Wenn man auch annimmt, daß von dem Er— zeugniße der inländischen Zuckersiedereien mehr in das Nusland abgesetzt worden seyn möchte, als die Klagen der inländischen Siedereien über die Unmöglichkeit, mit den Fremden gleiche Preise zu halten, vermuthen laßen, so bleiht doch das Mißverhältniß gegen alle Erfahrung, welche sich in den Haushaltungen ergiebt, ungemein groß, und es muß nothwendig, auf welche Weise es auch sei, ein großer Schleichhandel mit Keoch⸗ zucker gettieben worden seyn. .

Die inländischen Zuckersiedereien sind ohne Zweifel ein fehr achtbares Gewerbe, das volle Ansprüche auf Begünstigung von Seiten der Regierung hat: wenn man indeßen erwägt, daß die landesherrlichen Kaßen nach dem neuen Tarif von den 6,555,689 Pfund raf— finirten Zucker, den die inländischen Siedereien noch obigem aus dem verstenerten. Material erzeugen ken— nen, nicht weniger als 477867 Thlr. 17 Gr. 9 Pf. Verbrauchsteuer erheben würde, wenn dieser Zuk— ker vom Auslande ein⸗ ginge, und tarifmäßig ei⸗ nen Groschen neun Pfennige Verbrauch teuer zahlte; und daß die in— ländischen Siedereien da⸗ gegen das Material von F, 58 1, 860 Pfund rohem

braunen Zucker, und 2, 80, 995 Pfund weißem Farin 24. zusammen nur mint. s nach dem neuen Tarif ver steuern: so kann man wohl nicht umhin, der Regie⸗ rung die Gerechtigkeit wie⸗ derfahren zu laßen, daß sie den inländischen Gewerb— fleiß kräftig unterstützt, in. dem sie demselben zou, 61 Thlr. 3 Gr. 9 Pf. Verbrauchsteuer vom Zucker, und überdieß noch die Verbrauchsteuer von dem Syrop, der in den in ländi⸗ schen Siedereien erzeugt wird, aufopfert. Das Beste— hen der inländischen Zuckersiedereien blos in den alten

2, 567, 94 Pfd.

853,508 Pfd.

2735, 426 Thlr. 9 Gr. * Pt.

* 2 1 * *

bei hohen Verbrauchstenern, nicht

Provinzen wird dem Staate hienach auch künftig fast eine viertel Million Thaler an Gefällen kosten.

ö , , re ,,,, Die jetzigen Verbrauchßeuersäke ind in

nur Versuche, wie viel man dem Schleichhan?

gewinnen, und theils den Steatskaßen, thei

inländischen Gewerbfleiße zuwenden könne. Solche

Versuche sind zu kostbar, um sie nicht mit großer Vorsicht, und feibst mit Schüchternheit zu machen und Niemand vermag dafür zu bürgen, daß auf dem ersten Wurf das Ziel getroffen werde. Es ist in wi⸗ schen der Geist eines Zollsystems, nicht die Einzelnheit ber Tarffsätze, worauf man zunächst achten muß. Ein guter Geist bessert an den Sätzen und Formen, wäh⸗ rend ein schlechter die scheinbar mildesten Angrdnun— gen zu schwerem Drucke benutzt. Die beträchtliche Herabsetzung der Steuern vom Kaffee und raffinirten Zucker kann ihres Zweckes nicht ganz verfehlen; vnd eim Theil des Ausfalles, der aus den niedrigern Ta— rifsätzen in den alten Provinzen entsteht, wird ohne Zweifel durch die Verminderung des Schleichhan dels ersetzt werden. Wie weit dieß aber gehen kann, und wie weir daher neue Ermäßigungen rathsam werden, kann nur die Erfahr lehren.

Ein Groschen vom Pf nde Ranee ist so wenig, daß Niemand sich ernstlich dadurch besthwerr Ob besonders der Kochzucker, der jent mit einem Groschen neun Pfennigen besteuert ist, noch eine Er⸗ mäßigung. erhalten könne, wird nach einiger Zeit beurtheilen laßen. Die Schwierigkeit, einen Un⸗ terschied zwischen rohem und affinictem Zucker bei den mannigfaltigen Abstufungen der Läuterung von braunem, gelben und weißen Farin-, Lumpenzucker und selbst zerstoßenem Hutzucker, zu machen, hat den Ver⸗ such veranlaßt, allen Zucker, der unmittelbar in den Verbrauch ühergeht, gleich hoch zu besteuern, wodurch der schlechteste Kochzucker allerdings stark betroffen wird. ß ei Erleic rung für den Armen darin, daß auf dem Pfunde rop nur vier Pfennige Verbrauch steuer haften.

Die Weine, fo weit sie in Fäßern eingehen, haben ebenfalls nur Einen Steuersatz, nämlich drei Gro⸗ schen drei Pfennige vom Berliner Quart, um den Misbräuchen zu entgehen, die von Untersuc ungen der Beschaffenheir des Weines unzertrennbar sind. Diese Abgave in der That sehr hoch, und kann von ge— melnen Weinen in wohlfeilen Jahren bis vierzig Pro⸗ cent des Einkaufpreises betragen. In den oöst lichen Provinzen, wo Weintrinken für ein Zeichen der Wohl— habenhei gilt, gab man in der That nur der offent⸗ lien Meinung nach, indem man hohe Weinsteuern beibehielt; erleichtert werden dieselben indeßen schon dadurch, daß die inländischen Weine aus den westli— chen Provinzen mit einer Verbraus steuer von einem Groschen auf das Quert eingeßn. So weit der fremde Wein seewärts eintemmt, ist e Aufsicht darauf,

sehr schwigrig.

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Vorläusig liegt indeß eine wefentl!li ge

aber wie sehr wäahrscheinlich seyn dürfte

die Erfahrung noch lehrten möchte, daß die zu eingehenden Weine überhaupt bedeutend niedrig steuert werden könnten, ohne wesentlich an Einkom⸗ men zu verlieren, darüber wird die Erfahrung noch ferner belehren müßen.

Wißenschaftliche Nachricht. Der Gegen⸗ stand des am 16. Januar zu Königsberg im atademi⸗ schen Hörsaale gesprochenen Vortrags war; Ansichten des

Alterthums über schöne Naturumgevung als Förderungs⸗

mittel wißenschaftlicher Thätigkeit nach Quinti!, X. z 2. und die Behauptung: daß eine von der Natur in dieser Hinsicht minder begünstigte Lehranstalt dar⸗ um nicht geringerer Leistungen fähig sey.

Hiedurch ist das Mißverständniß beseitigt, durch =. .

welches eine nicht geschickte Redaktion der Zeitung

ein schwer zu vermeldendes Mißvergnügen veranlaßt

hatte.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

1Iti6 Stück. Berlin, den 6ten Februar 1819.

IJ. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 6. Februar. Se. Königl. Ma⸗ jestät haben bei der Regierung zu Frankfurt an der Oder an die Stelle des verstorbenen Vice⸗-Regierungs— Präsidenten Troschel, den zweiten Direktor dieses Kollegli, Freiherrn von Seckendorff, zum ersten Direktor unter Beilegung des Prädikats als Vice— Regierungs-Präsident zu ernennen; den zweiten Di⸗ rektor-Posten aber dem bisherigen Regierungs-Direk⸗ tor Keßler zu Münster zu verleihen, und dagegen in deßen Stelle, als zweiten Direktor bei der Mün⸗ sterschen Regierung, den Geheimen Regierungsrath Sack zu Aachen zu befördern geruhet.

Der vormalige Friedensrichter und bisherige Land⸗ und Stadtgerichts-Aktuarius Neukirchen zu Quern— heim, ist zum Justiz-Kommißarius bei den Untergerich⸗ ten des Ober-Landes-Gerichts zu Paderborn, mit An— weisung seines Wohnsitzes in Warburg, bestellt worden.

Se. Majestät der König haben dem Unteroffizier Nelson von der Posenschen Gensdarmerie das allge— meine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.

Kundmachung.

Da bis zur definitiven Einrichtung der Gesetzge— bung in den Rheinprovinzen die bisherige Gericht— verfaßung dort im Wesentlichen beibehalten werden muß, und dennoch bis dahin der mangelhafte Zustand der dortigen Gerichte nicht fortdauern kann: so haben Se. Maje tät durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 19. Nov. v. J. feste Bestimmungen zu treffen ge— ruhet, wovon die zunächst zur Ausführung kommen— den in folgendem Auszuge mitgetheilt werden:

1) Die Immediat⸗-Justiz-⸗Commission für die Rhein⸗ provinzen soll aufgelöset werden.

2) Die gesammte Leitung der Justiz⸗-Angelegenhei⸗ ten dieser Provinzen, sowohl die, welche dem Staats⸗ und Justiz-Minister v. Kirch eisen anvertraut war, als die, welche der gedachten Kommission obgelegen, soll bis nach Beendigung der definitiven Justiz⸗Ein⸗ richtung der Rheinprovinzen an den Staatsminister v. Beyme übergehen.

3) Die Revisions- und Kassationshöfe zu Koblenz und Düßeldorf sollen aufgelöset, und es soll an deren Stelle ein Revisionshof zu Berlin niedergesetzt werden.

) Dieser Revisionshof soll aus einem Präsidenten, zehn Richtern und dem nöthigen Unterbeamten-Per— sonale bestehen.

5) Das öffentliche Ministerium bei demselben soll durch einen General-Prokurator und einen General⸗ Advokaten versehen werden.

6) Die Apellationshöfe zu Trier, Köln und Düßel— dorf sollen in einen einzigen Appellations⸗Gerichts⸗ Hof zusammengezogen werden.

Y Er soll aus einem ersten Präsidenten, sechs und zwanzig Richtern, sechs Beisitzern und dem nöthigen Suvaltern-Pecsonale bestehen, damit drei Eivilsenate, die beiden ersten aus neun, der dritte aus acht, und eine Anklagekammer aus sieben Mitgliedern, gleichwohl aber die Assisen-Präsidenten abgeordnet werden kön— nen, ohne daß der Dienst je wieder unterbrochen werde.

g) Es sollen keine beständigen Senats-Präsidenten ernannt, sondern es soll vorbehalten werden, mit dem Vorsitz in den einzelnen Senaten alljährlich unter den sämmtlichen Richtern zu wechseln. Dafür soll in dem Etat eine angemeßene Summe zu Belohnung des je— desmaligen Vorsitzenden ausgeworfen werden.

9) Eines besondern Senats für die Appellationen in Zuchtpolizeysachen bedarf es nicht, weil diese von den Gerichten erster Instanz entschieden werden sollen.

10) Das öffentliche Ministerium bei demselben soll durch einen General-Prokurator, dem ein Schreiber zu bewilligen ist, drei General-A Abvokaten und drei Stellvertreter verwaltet werden.

11) Besonderer Kriminal-Prokuratoren bedarf es ebenfalls nicht, weil das Amt derselben von den Dber⸗ Prokuratoren bei den ersten Instanzgerichten mit ver⸗ sehen werden soll.

12) Die bisherigen dreizehn Bezirktribunale sollen in sechs Gerichte erster Instanz zusammengezogen wer— den, wovon jedes am Haupterte des Regierungsbe— zirks seinen Sitz erhält, und deßen. Gerichtsbarteit sich, mit Ausnahme des auf dem rechten Rheinufer belegenen Theils der Regierungsbezirke von Düßel⸗