1819 / 11 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 06 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

rötztentheils beschwichtigt war, entwickelte sich in der —— des Preußischen Staates selbst die unde⸗ fangne ruhige Ueberzeugung, daß dem Gewerbfleiße, dem Handei und den Staatskaßen mit niedrigern Steuersätzen, wenigeren Einfuhrverboten und minder ängstlichen Kontrollen wohl beßer gedient seyn möchte; es traten hierauf allmählig große Erleichterungen ein, nicht ohne Besorgniße und Beschwerden von Seiten vieler achtbaren Beamten und Gewerbleute, die och immer nur in dem , de Verfahren hinlängliche Sicherheit für das innere Gewerbe und für die Staats⸗ aßen fanden. . n unter großem Kampf der Meinungen ge⸗ wannen die midern Ansichten jedoch immer mehr Raum, und letztlich ging aus ihnen das Zoll- und Verbrauch Steuersystem hervor, welches in dem Gesetze vom 26. Mai v. J. aufgestellt, und seit Neujahr auch in den sieben e, e ene, des Preußischen Staats zur

ollziehung gekommen ist. J r h. 6 . der Einwohner dieser sieben Pro⸗ vinzen gehörten schon vor dem Jahre 1806 dem Preu⸗ ßischen Staate an, und können unmöglich verkennen, daß die neue Verfaßung der Zölle und Verbrauch— Steuern sehr viel milder ist, als die früher gewohnte. Auch die Rachbarschaft ist großen Theils die alte. Selbst die neuen Nachbarn in Sachsen und Thüringen wohnen nirgend über eine mäßige Tagereise von den Gränzen, die Preußen schon im Jahre 186 inne hatte. Vergebens bemüht man sich, alle diese That— fachen mit den Beschwerden über nie erhörten bei⸗ spiellosen Druck zu vereinigen, der Flugschriften und Zeitungen zufolge verderblich aus dem harten völkerrecht widrigen neuen Zousysteme Preußens ervorgehn soll. ! . 2 geschildert als eine von Preußischen Zöllnern belagerte Stadt. Ihre Schlagbäume stehn nur eine Stunde vor den Theren; alles Gewerbe stockt, selbst die Zufuhr der täglichen Lebensmittel ist gefährdet. ; . ö 36 großen Handelsstraßen von Leipzig gehn:

Zwar eine Stunde von Leipzig steht nitgend ein Preu⸗ ßischer Zöllner. Das nächste Preußische Dorf ist Klein⸗ Modelwitz auf der Straße nach Halle ander halb Mei⸗ len von Leipzig, auf den Straßen nach Deßau, Wit⸗ tenberg, Torgau, Merseburg und Zeiz ist die Gränge 13, 2, 2 bis 3 Meilen von Leipzig entfernt. Wäre sie aber auch viel näher: der Versorgung der Leipziger Märkte würde sie bei dem jetzigen Zollsysteme nie schaden. Theils in Folge der allgemeinen Grunbsaätze des Preußischen Tarifs, iheils vermöge besondrer ver⸗ tragmäßiger Begünstigungen für Sachsen gehn völlig abgabenfrei über diese Gränze aus und ein, Ge⸗ treide aller Art, Gartengewächse, Obst, Eier, Mich, Geflügel, Wildpret, Fische, Brenn- und Bauhotz, Torf Kohlen, Heu, Stroh, Kalksteine und Ziegel; übe rdieß werden völlig abgabenfrei aus dem Preußischen Ge⸗ biete aus geführt, Fleisch, Butter, Kase, Talg, Lichte, Oel, Seife, Mehl, Graupen und Grütze. Die Zufuhr aller gemeinen Lebensmittel, des Futters, der Brenn⸗ und Baumaterialien ist daher durch die Preußiscen Zölle gar nicht belastet. .

Der Londmann nimmt vom Wochenmarkte aus der Stadt zurück, was er in seiner Wirthschaft braucht. Auch dieser kleine Verkehr iwicd durch die Preußischen Zölle kaum gestört. Zunächst geht alles, wie hoch es auch belegt fey, in Quantitäten unter einem Pfunde völlig steuerfcei. Bei Gegenstanden, wovon die Ab⸗ gade nicht über vier Thaler becrägt, fängt die Besteu⸗ rung erst mit . Zentner anz drei Pfund Reiß, Syh⸗ rop, Rosinen, and Baumöl sind also noch steuerfrei. Die Faminie eines wohlhabenden Bauern in den Preu⸗ ischen Gränzdörfern, welche wöchentlich einaial den Leipziger Aarkt beschickt, kann mithin lebenslang offen und ohne Unterschieif ihren gönzen Bedarf an Gewar⸗ zen und Specereien völlig üeuerfrei aus Leipzig bezie— hen, wenn sie nar die Vorsicht braucht, an jedem Markttage blos den Bedarf der nächsten Woche einzu⸗— kausen. Aber auch der Gutsherr und große Pächter, der an Einkauf in größern Quantitäten geroönnt ist, wird durch die Preußischen Zölle nicht daran gehindert;

zum 11ten Stück de

Beilage

Fortsetzung von Preußens neuem Zollsy⸗ stem u. s. w.

Haben Landleute aus unzeitiger Besorgniß, aus Mangel an Kentniß der neuen Verhältniße Anstand

genommen, den Markt zu besuchen, oder den gewohn—⸗ ten Einkauf zu machen: so war es gewiß dem eignen Intereße der Stadt Leipzig ganz entgegen, das Miß⸗ xerständniß durch blinden Lärm, durch falsche Vor⸗ spiegelungen unerhörten Drucks, durch Aufregung

grundloser Besorgniße zu vermehren und zu ver⸗

längern. Seit einer Woche sind in den Buchhandel gekom⸗

men: freimüthige Worte eines Deutschen in Anhalt über die durch ein Königl. Preuß. Ministerialresecript verfügte Ausdehnung der Verbrauchsteuer auf die in die Anhalt⸗ schen Staaten transitirenden Waaren. Folgende Thatsache hat zu dieser Schrift Veran⸗ laßung gegeben. In den oͤstlichen Provinzen des

Preußischen Staats völlig eingeschlossen liegen:

1. die Dörfer Netzeband und Roßow, Meklenburg⸗ Schwerin gehörig;

2. das Braunschweigsche Amt Kalvörde;

3. sämmtliche Anhaltsche Länder mit Ausnahme der Aemter Hoym, Ballenstädt, Harzgerode, Gün⸗ thersberge und Gernrode, die auf einer kleinen Strecke an Braunschweigsches Gebiet gränzen;

K. die Weimarschen Aemter Allstädt und Oldisleben;

5. die Untere Grafschaft Schwarzburg, zwischen beiden Linien des fürstlichen Hauses Schwarzburg ge⸗

ö theilt;

6. das Gothaische Amt Volkeroda.

preußzen, welches nach dem Gesetze vom a6sten Mai des vorigen Jahres überhaupt allen Verkehr innerhalb

r Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung

vom 6ten Februar 1319.

ö

diese einbringen kann, ist so unerheblich für die Fi⸗ nanzen eines großen Staates, daß er deshalb sich nie⸗ mals auch nur Mißverständnißen aussetzen würde. Die Einnahme aus der Verbrauchsteuer von fremden Waaren, so wie sie durch das Gefetz vom 26. Mai d. v. J. angeordnet wird, beträgt überhaupt nur ohnge⸗ fähr ein Dreizehntheil der sämmtlichen preußi⸗ schen Staatseinküafte. Was an Verbrauchstener aus den eingeschloßnen fremden Landestheilen aufkommen kann, ist schwerlich auf ein Achtzigtheil der gan⸗ En Verbrauchsteuer, mithin noch nicht auf ein

ausen?theil der ganzen Preußischen Staatsein⸗ künfte zu schätzen. Denn die eingeschloßnen Landes« theile enthalten höchstens zweimalhunderttausend Be— wohner, also noch nicht ein Funfzigtheil der Bewoh⸗ ner des Preußischen Staats. Es ist ferner bekannt, daß hauptsächlich nur der Luxus der größern Städte die Verbrauchsteuer von fremden Waaren einträglich macht. Der Verbrauch von Berlin, Breslau, Koͤnigs⸗ berg, Köln, Danzig, Magdeburg, Aachen, Srettin, Posen und andern ansehnlichen Städten ist es vorzüg⸗ lich, welcher die Kaßen füllt. Die eingeschleßnen Lan⸗ destheile haben keine Stadt, welche der kleinsten der vorgenannten Städte auch nur nahe käme; selbst Deßau hat noch nicht halb soviel Inwohner als Po⸗ sen, so sehr es sich auch sonst durch Kultur, Gewerbe und Annehmlichkeit auszeichnet. aber mußte be⸗ stimmt verhütet werden, daß nicht Lager von unver⸗ steuerten Waaren mitten im Preußischen Gebiete sich befänden, und die Gegend weit und breit mit einem Schleichhandel überschwemmten, der alles rechtliche Gewerbe der benachbarten Preußischen Städte zerstörte. Wie wenig alle Aufsicht, auch die strengste, wider sol⸗ chen Schleichhandel vermag, weiß Jedermann, Hätte

denn er entrichtet an der Gränze keine höhere Abgabe, als der Kaufmann in den benachrarten Preußischen Städten. Nur in Rücksicht der Ellen wagcen und an— derer Fabrikate findet eine wirkliche Erschwerung statt.

man würklich die vielfach zerstückelten und zerstreuten Landestheile mit Zoll-Linien umgeben wollen: so würde dieß ben großen Verkehr mit Landeserzeugnißen aller Art, welcher nothwendig der Aufsicht und Durch⸗

1) nach den Hansestädten, über Halle, ö 2 dem nördlichen Rußland, über Frankfurt an der Oder,

des ganzen Ümfanges seiner äußern Gränzen völlig frei geben, und durchaus keine Binnenzölle mehr statt⸗ finden laßen will, hat auch diese Ländertheile, obwohl

nach Warschau; über Glogau,

3 6 dem sseer Rußland, über Bres lau, 5) nach Wien und der Türkei, über Dresden und Prag, 6) nach Südteutschland und Italien, über Altenburg, 7 nach Frankfurt am Main und Frankreich, über

Naumburg. en e , . Die erste dieser Straße führt seit anderthalb Jahr— hunderten, die zweite seit vier Jahrhunderten die britte und vierte seit beinahe achtzig Jahren durch Preußisches Gebiet; ob der von Leipzig heimkehrende Käufer auf diesen Straßen eine oder zwanzig Meilen von Leipzig die Prenßische Gränze erreicht, und den Durchfuhrzoll erlegt, ist für den Großhandel ganz gleichgültig. Sind die Durchfuhrzölle jetzt betrachtlich geringer, und die Förmlichkeiten sehr viel leichter ge⸗ worden: so wird der Kaufmann sich immer erleichtert finden, gleichviel ob er den Zoll an der Mulde oder am Bober bezahlt. Die fünfte und sechste dieser Straßen berührt noch heut kein Preußisches Gebiet. Auf der siebenten allein durchschneidet man erst seit drei Jahren Preußische Gränzen, die aber hier mit einem so geringen Umwege zu umfahren sind, daß Preußen es niemals wagen darf, hier deträch tliche Zölle zu erheben, oder lästige Kontrollen einzuführen. So wäre dann der Großhandel auf den Leipziger Meßen

durch das neue Zollsystem nur erleichtert. Auf den Kleinhandel, auf die Versorg ang der Stadt mit Lebensmitteln könnte die jetzige Nähe der Preu⸗ ßischen Gränzen allerdings nachtheilig wirken, wenn Preußen Sperren oder. hohe Ausgangzölle anlegte.

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Kleinigkeiten, die nicht ein Pfund wiegen, wie ein zelne Tücher, Strümpfe, Bänder, Taschenmeßer und hun⸗ dert kleine Werkzeuge und Geräthsäaften gehen in⸗ deß auch hier steuerftei ein. Erheblichere Gegenstände erlegen dagegen die Ve trauchssteuer und den Zoll. Daß aber die Preußische Regierung hierin zunärhst die Beförderung des innern Gewerbes berücksich tigte, mag der Undefangne wohl nicht tadeln, wenn man auch gern die Klage des Kaufmanns und Fabrikanten jen⸗ seits der Granze ehrt, deßen Gewerbe diese Verfassung beschränkt. Uebrigens ist der Eingang keiner Fabrik— waare, außer den Spielkarten, ganz verboten, und die Einfuhr, wenn auch hoch, doch keinesweges so belegt, daß sie der Liebhaberei im Kleinen wesentlichen Ein— trag thun könnte. Man sieht täglich, daß auch ge⸗

meine Leute statt eines Zeuges, das sie für acht Groschen kaufen könnten, eins wähien das neun Groschen kostet, weil die Farbe oder das Muster ihnen ät, oder weil sie nicht einen besondern Gang . veßer gefäut, oder weil sie nich 69 Beispiel Kaffee von Hamburg auf der Elbe bei Lenzen

als einen solchen Unterschied im Preise, macht auch aa: so untersacht man nicht, ob er für Berlin, Mag—

in einen andern Laden machen wollen. Mehr aber,

die preußische Verbrauchsteuer nicht.

ihrer Kenntniß kam. (Fortsetzung in der Beilage,)

fremder Landeshoheit unterworfen, dennoch Theil an ö dieser allgemeinen Freiheit nehmen laßen. mit keinen Zollbarrieren umschränkt.

Es hat sie it Alle Erzeug⸗ niße ihres Bodens und ihres Kunstfleißes

gehn völlig abgabenfrei und ohne alle Un⸗

tersuchung und Förmlichkeit in die umlie⸗

iegenden preußischen Länder ein; und sie

beziehn eben so frei alle Bedürfniße aus den

Preußischen Staaten. Nur in Rücksicht des Salzes und Branntweins findet eine Beobachtung statt, bis Mittel gefunden werden, auch diese entbehrlich zu machen. / ist es nun, daß an den äußern Gränzen des Preußi⸗ schen Staats kein Unterschied zwischen Waaren ge— macht werden kann, welche für die Preußischen Länder

Eine nothwendige Folge dieser Gleichstellung

selbst, oder welche für diese eingeschloßnen Länder unter der Hoheit andrer Fürsten bestimmt sind; und daß folglich beide einerlei Abgaben beim ersten Eintritte in die Preußischen Staaten entrichten. Kommt zum

deburg oder Deßau bestimmt sei; sobald er nicht gänz—

Hat die Unerfahrenheit und Aengstlichkeit neu lich durch die Preußischen Staaten durchgeht, sondern angestellter Zollbedienten in ber ersten Tagen 4 neuen Einrichtung Schwierigkeiten erregt, die nicht . im Geistt des Gefetzss Ligen! so war die Regierung dort verbraucht zu werden, zahlt er stets die gleiche

gern bereit, den Irtthum' zu berichtigen, sobald er zä—

innerhalb des Umfanges derselben, sei es in Preußischem, sei es in eingeschloßnem fremden Gebiete bleibt, um

Abgabe. Dieses Verfahren liegt im Geiste des Gesetzes.

Es hat nicht vermieden werden können, ohne die Frei—⸗ * des innern Verkehrs in einer großen Strecke der

reußischen Staaten, fast in der ganzen Provinz Sach⸗ sen, und in dem westlichen Theile der Provinz Bran⸗ benburg völlig aufzuheben. Nicht eine Besteurung des Verbrauchs der eingeschloßnen Gebiete ist es, wo⸗

nach der preußischen Regierung gelüsten konnte. Was

suchung nach versteckten steuerbaren Waaren hätte unterworfen werden müßen, zum Nachtheile der bei⸗ derseitigen Unterthanen nur belästigt, nicht aber ge⸗ hindert haben, daß der Schleichhändler trotzend auf seine Unantastbarkeit in fremdem Gebiete, jede regnichte Nacht, und jede Schwäche eines Zollbedienten erlauert haben würde, um seine unversteuerten Waaren einzu⸗ schwärzen.

Der freimüthige Teutsche in Anhalt findet gleich⸗ wohl in dem preußischen Verfahren eine Verletzung des Völkerrechts; und er hält es für unmöglich, daß solche Gewaltthätigkeit anders entstanden sein könne, als durch die Vorschläge obskurer Plusmacher, welche das Ministerium überrascht und verleitet hätten, ohne Vorwißen und Genehmigung Seiner Majestät des Kö⸗ nigs diese Anordnung zu machen.

Des Teutschen Ruhm war sonst Besonnenheit, Mäßigung, Ruhe im Prüfen, Reife im Urtheil - Frei⸗ muth war sonst die Gabe, das rechte Wort zur rech⸗ ten Zeit zu sagen Wohlan, wer teutsch, wer frei⸗ müthig ist, lese und prüfe.

Jeder selbstständige Staat hat das Recht, ohne vorgängige Anfrage bei feinen Nachbarn die Bedin⸗ gungen zu bestimmen, unter welchen fremde Waaren in sein Gebiet gebracht, oder durch dasselbe geführt werden können. Dieß Recht ist seit undenklichen Zei- zen ausgeübt worden, und wird noch täglich ausge⸗ übt, nicht nur von allen großen Staaten, sondern selbst von den kleinsten; und Preußen insbesondere bestrei⸗ tet es keinem der Fürsten, deren Länder von seinem Gebiete umschloßen sind, kann sich es aber auch nicht streitig machen laßen.

In keinem Staate von einiger Ausdehnung sind die Duchfußrabgaben auf allen Straßen gleich; sie