1819 / 12 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

werde, nur mit dem Zusatz, daß sie nach Erloͤschung der ehelichen männlichen Nachkommenschaft des Her— zogs den Domainen wieder anheim falle.

In der Sitzung der Deputirten vom 25. überreichte der Siegelbewahrer einen Gesetz⸗ Entwurf über die Ver⸗ antwortlichkeit der Minister. Das Gesetz handelt im ersten Titel von der Anklage der Minister durch die Kammer der Deputirten, im andern von dem Gericht über sie durch die Kammer der Pairs, welche zu diesem Zwecke einen Gerichtshof bildet. Der Druck ist verordnet, und die Kammer wird sich in den einzelnen Abtheilungen mit der vorläufigen Prüfung beschäftigen.

Der Moniteur von heute enthält eine umständ—⸗ liche Nachweisung, die Herr Laffite im Namen der General⸗Direktion der Bank über die Resultate ih— rer Operationen im vorigen Jahre den versammelten Aktionairs vorgestern mitgetheilt hat. Die Dividende hat nach derselben 8 Procent betragen, (die Aktie zu Az00 Franks gerechnet) und dem Reservefond sind a,. oi, ooo Franks zugewachsen.

London, vom zosten Januar. Die Parlaments— Verhandlungen haben sich im Laufe der Woche größ— tentheils auf das System der Bank und die vielen Verfälschungen der Bank-Noten beschränkt. Aus Portsmouth. wird gemeldet, daß eine große Zahl der vom Jahr 1817 und ein Theil der vom Jahr 1818 datirten Noten nachgemacht sind. Doch ist dieses noch nicht völlig aufgeklärt.

Am Sten d. M. ist an das Zollhaus eine Verfü⸗ gung der Schatz⸗Kammer ergangen, daß Bohnen, gleich Weizen, in Zukunft frei von Zoll eingeführt werden können. Die schon erhobenen Zölle sollen zu— rückgegeben werden.

Der Präsident der Handelskammer hat im Parla— mente auf die wegen der Kornbill ihm vorgelegten Fra—⸗ gen bemerkt: daß man förmlich übereingekommen sey, das Gesetz bestehen zu laßen, und daß die Minister sich jeder vorzuschlagenden auf Beschränkung des aus

Ueber Gewerbfreiheit. Im ersten Stücke dieser Zeitung widersprachen

wir einer durch verschiedene fremde und inheimische

Blätter mit einer Art von Zuverläßigkeit verbreiteten Nachricht, daß die Gewerbsreiheit wieder aufgehoben werden solle. Daß dieser Widerspruch Manchem nicht recht gewesen sey, wie uns einige Blätter jetzt ver— sichern, haben wir erwartet, da so manches Intereße,

dort ein wahres, hier ein eingebilbetes, den Kampf

der Meinungen hierüber festhält und vielleicht noch eine Zeitlang fortsetzen wird. Wenn dagegen der Her⸗ ausgeber eines hiesigen, sonst ganz un schuldigen Wochenblattes, anscheinend zwar sehr harmlos, aber viel⸗ leicht nicht bescheiden und behutsam genug, sich über⸗ eedet, daß weil auch Er zu den Manchen gehöre,

n —ß—— . welche für die Herstellung des Zunftzwanges in die

wärtigen Kornhandels gerichteten Veränderung kräftigt widersetzen würden. Die Mehrheit des Hauses gab ihm Beifall.

Der Kanzler der Schatzkammer hat auf die ihm vorgelegte Frage geäußert: daß er keine Ursach zu ha— ben glaube, in diesem Jahre neue Anleihen zu machen.

Die Bill, welche dem Herzog von Yorck die Sor— ge für die Person des Königs überträgt, ist im Ober— hause angenommen worden. Die Krankheit des Lord Castlereagh hat verursacht, daß diese Sache, so wie die Erneuerung des Finanz- Ausschußes, im Unterhause noch nicht vorgekommen.

München, vom zo. Januar. Der König hat für die Versammlung der Stände das ehemalige Redou— tenhaus einrichten laßen, und zwar im Erbgeschoß ei- nen Saal für die Abgeordneten der Kreise, im obern Stockwerk einen Saal für die Reichsräthe. Im et— sten Saal ist eine Gallerie für zoo Zuhörer bestimmt. Auch den Geschwindschreibern sind Plätze angewiesen.

Jede Kammer wird zwei Präsidenten wählen. Heute

haben sich die Abgeordneten mit Anfertigung der Kan⸗ . didatenliste für die Prästdentenstellen ihrer Kammer beschäftigt. Man hat 6 Mitglieder gewählt, aus de—

nen der König die Präsidenten nunmehr ernennen wirb.

In lan d.

Breslau, vom 6. Februar. Am 4. d. M. ver— starb hieselbst plötzlich der Königl. General-Lieutenant

und kommandirende General in Schlefien, Herr vonn ö Der Staat verliert an ihm einen treuen Diener und die Armee einen verdienstvollen und

Hünerb ein.

ausgezeichneten Officier.

Königsberg, vom agsten Januar. Ihro Maje—

stät die Kaiserin Elisabeth von Rußland trafen vorgestern in unsrer Stadt ein, verweilten gestern hie⸗ selbst und setzten heut Morgen Ihre Reise fort. Die

Stadt war an beiden Abenden, auch heute Morgen das Schloß erleuchtet.

Schranken getreten, deshalb nur Eine Stimme dafür sey, so fragen wir ihn: ob denn das Gesetz keine Stimme habe? Wie? gegen eine Regierung, die län⸗ ger als ein Jahrhundert den Ruhm einer musterhaften

niße der Zeit, nur den Visionen einer gefährlichen und unfruchtbaren Theorie dahingegeben, daß sie nicht mit dem tiefsten Ernste des Gemüths, mit der höch⸗ sten Erhebung der Gedanken, bei der Reform einer

solchen, in alle Zweige des bürgerlichen Verhältnißes dieses unter einer geregelten Gewerbe⸗Verfaßung, so ist

auch jeder Streit entbehrlich. Sind bei Ertheilung

verflochtenen Institution zu Werke gegangen sey?

Doch wir verlangen gar nicht, daß der Herausgeber

bes Berlinischen Woch enblattes uns auf einen Sinai begleite, wir wollten ihm nur sagen, daß es gut sey, beim Leisten zu bleiben, daß es ihn nicht kleide, wenn errüber die Gesetze des Landes vornehm und wegwerfend zu urtheilen sich beigehen laße, und daß es ihm, wenn er zu den Bürgern zu sprechen sich berufen glaubt, vor allen Dingen gezieme, sie nicht im Gehorsam gegen die Obrigkeit wankend zu machen. Das geschieht aber, wenn man ihnen sagt, es sei nut Eine Stimme darüber, daß das Gesetz nichts tꝛuge, worüber jedoch kein Urtheil zu haben der Herausgeber des Wochenbiatts für seine Person sich gewiß von selbst bescheiden wird. . . Was den achtbaren Verfasser des dem Wochenblatt beigefügten Aufsatzes betrift, so bitten wir ihn zu bemer⸗ ken, daß nicht blos die Regierung des alten Rom, son— dern auch die Preußische, besage Edikts vom 14ten September 1311, die kollegiale Form der Handwerker g e⸗ stattet. Von einer solchen kollegialen Form ist ader nicht die Rede, sondern von der Herstellung des Zunft⸗ zwanges und aller damit verbundenen Handwerks- Miß⸗ bräuche, sonach von der Vernichtung des allen Inwohnern des Staats naturgemäß wiedergegebenen Rechts: die von dem Urheber der Welt ihnen verliehenen Kräfte, Ga— ben und Talente in Werken ihres Fleißes und ihrer Geschicklichkeit zu verwenden, und dadurch nicht blos ihren eignen Erwerb zu sichern, sondern auch ihren Mitbürgern durch den Wetteifer der Kunst, tüchtigere und wohlfeilere Arbeit zu liefern, als sie von den Monopolisten erwarten können. Um diese wohlthätige Einrichtung zu zerstören, sollen wir die alten Zunft⸗ herren mit ihren Vorurtheilen, welche Kaiser und Reich Jahrhunderte lang zu bezähmen fruchtlos ver— suchten, mit ihren monströsen Meisterstücken und hem⸗ menden Einrichtungen wieder zusammentreten laßen? Es wäre, fährt ein neuerer Schriftsteller sort, als wenn man das vermoderte Reichs-Kammergericht mit seinen unnützen Papierhaufen, seiner barbarischen Sprache, seinen Kautelen und Weitläuftigkeiten ängst⸗ lich zusammenlesen wollte, um so das alte gute Recht zu retten. Ihr wollt das Mittelalter zurückführen, der Eine, damit wir wieder von Einem Hirten in Rom genoeidet werden, der Andere, damit die Hand— werksmomopole wieder lustig grünen und blühen. Eit— les und stthörichtes Unterfangen! Der treue ein— fache Sinn, den ihr an dem Mittelalter ehrt, das nebenbei auch manchen Wechselbalg im Schooße trug; die Liebe zum Vaterlande, die Anhänglichkeit an den Fürsten, die ungeheuchelte Gottesfurcht, die bürger⸗ lichen und häuslichen Tugenden sind auch jetzt nicht erloschen: und wären sie es, so gehörten andre Dinge dazu, sie wieder anzuzünden, als geweihte Kerzen in den Händen blaßer Künstler, und ein Feuerzeug, das ein zünftiger Schloßer gearbeitet hat. War es nicht auch noch die gute alte Zeit, als der Kaiser Max gegen die von einigen Helden des Mittelalters ge— plünderten Nürnberger sich also vernehmen ließ 0. gehts zu! wenn einem Krämer ein Pfeffersack genom— men wird, soll man das ganze Reich aufmahnen, und

. wenn Händel vorhanden, daran Kaiserlicher Majestät uwund dem Reich viel gelegen, daß es Königreich, Für⸗ . stent hum und Andres betrift, so ist kein Mensch zu ö Zunft -Zwanges ist die Verbindun der Handwer⸗ Gesetzgebung behauptet, darf der Verdacht erweckt ö = werden, daß sie gedankenlos, leichtsinnig, taub für

die Einwürfe der Erfahrung, blind gegen die Erfoder—

Haufe.“ Ganz unabhängig von der Herstellung des

ker in Korporationen, welche durch unsre Gesetze gar nicht aufgehoben sind. Daß eine solche Verbindung zweckmäßig gestaltet, daß die Würde des Handwerks behauptet, daß jedes Gewerk von dem Gefühl dieser Würde, dieses Adels der Bürgerschaft durchdrungen werde, soll die angelegentliche Sorge der Lokalbehßr⸗

den seyn, die in der Regierung den kräftigsten Bei⸗

stand finden werden. Nur von Zwang, von Monopol,

von Vorrechten in Bezug auf ben Gerberbebertieb muß

keine Rede sein. Versteht der Verfaßer des Aufsatzes

der Gewerbscheine Mißbräuche vo

fallen, so liegen sie nicht im Geiste des Gesetzes. ;

eine so wesent⸗

liche Reform eine Krisis herbei get rn habe, daß diese von man en vorübergehenden Uebeln begleitet sey, mag immerhin Gubegz hen werden; manches Uebel aber, das wir der Gewerbfrteiheit beimeßen, ist aus den Unfällen der verfloßenen Jahre hervorgegangen, und würde, wenn der Zunft-Zwang fortgedauert hätte, sich in weit schlimmerer Gestalt offenbart haben.

Die Berechnung der progreßiven Ehen, die dem Aufsatz einverleibt worden, ist unvollständig und falsch, kann daher gar kein Resultat gewähren, am wenigsten ein schauderhaftes. Es kommt aber auf eine Nach⸗ weisung der Ehen überhaupt nicht an, sondern auf die Sterblichkeit der Kinder. Gehen, nach eingeführter Gewerbfreiheit, mehr Kinder zu Grunde, als zu⸗ vor, so ließe sich darüber sprechen. Doch diese Erör⸗ r, gehören nicht für die Wirksfamkelt einer

eitung.

Perm;

Königsberg in Pr. Unser Ober bürgermeister hat den Vortrag, den er über unsre städtische Verwaltung in den Jahren 1817 und 1818 in der Versammlung der Stadtverordneten gehalten, durch den Druck der Publici⸗ tät übergeben. Die Finanz-Angelegenheiten der Stadt nehmen in dieser Nachweisung die erste Stelle ein. Erfreulich ist besonders die Befestigung der formellen Ordnung des Finanzwesens, da mit Recht behauptet wird, daß eine schulgerechte pedantische Ordnung un⸗ erlaßlich zum Gedeihen des Finanzzustandes gehöre.

Die Kriegschuld der Stadt aus den Jahren 1806 und 1807 beträgt an Kapital und rückständigen Zin sen bis ul,, 2, gi6, 682 Rthlr. (doch ist dieses Schuldverhältniß nicht anerkannt) ö Die Kriegsschuld aus den Jahren 18183 und 1813 beträgt noch! (diese sollen im Laufe bes Jahres durch die Miethsteuer berichtigt und solche 6 letztenmal erhoben werden.).

ie Kämmereischulden, wenn eine Liqui⸗ dation mit der Staatskaße anerkannt ( 6 wird, belaufen noch auf.. . . as, 78 Rthlr—

——

Gesammtbetrag S o ,d Rthlr.

Daß es die Kräfte der Stadt übersteige, sich aus dieser Schuld jemals herauszuarbeiten, wird um so anschaulicher, wenn man erwägt, daß für die Be⸗ dürfniße des städtischen Haushalts jährlich 365, 241 Thaler von der Kommune aufgebracht werden müßen. (Der Etatsentwurf für das Jahr 1819 weiset sogar eine Vermehrung dieser Ausgabe nach. Die Kom⸗ mune, welche vor Einführung der Städteordnung nur 150,854 Thaler für den Bedarf ihres eignen Haus⸗ halts aufbringen mußte, hat sich der Hofnung über⸗ laßen, daß ihr wenigstens der größte Theil der Poli⸗ zeiverwaltungs- und der Belauf der städtischen Ju⸗ Riz⸗Kosten werde abgenommen, besonders aber auch eine Reform der Servisangelegenheiten, welche der Stadt nur den gerechten Antheil zum Ganzen auflege, wetde vollzogen werden. Die direkte Kommunalsteuer für 1819 schließt ab mit 8a, ao Thalern.

„Für die Armenpflege sind im Jahre is 18 —= a4, 659 Thaler gezahlt worden. Im Jahr 1809 betrug diese Ausgabe nur 13,949 Thaler. Besonders haben die Verpflegegelder für die Kinder zugenommen, wo— von die Menge der unehelichen Kinder, welche die

Truppenmärsche in den Kriegsjahren uns zugewen⸗

det, wohl einen hauptsächlichen Antheil haben mag. Großentheils ist die fortschreitende Steigerung die⸗ ser Kosten eine Foige des herrschenden Armen⸗ versorgsystems, gegen welches mit großem Een, anzukämpfen sich schwerlich hoffen ließ, da es zu fest in die Verhältniße verwebt ist. (Es muß aber doch dazu geschtitten werden, weil das Uebei sonst immer ärger wird.) Das Medium der Werk

und Industrie⸗Haͤuser leistet, auf einen kleinen umfang

8

As, oso Rthlr.

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