In allen Staaten ist den Beamten verboten, Nachrichten, die ihnen von Amts wegen anvertraut sind, ohne Vorwißen und Genehmigung ihrer Obern ,,
iebt kein Staat ünmittelbar an die Schriftsteller
achrichten aus den Registraturen. Das Gesetz be⸗ stimmt, welche Nachrichten den Reichsständen in Frank⸗ reich vorgelegt werden sollen, und aus deren Verhand⸗ lungen gehn dieselben auf verfaßungmäßigem Wege ins Publikum über. Wünscht ein Parlamentmitglied in England die Mittheilung einer Nachricht, die nicht im gewöhnlichen Laufe der Verwaltung bekannt wird: so trägt es amtlich darauf an, daß sie von den Mini⸗ stern der Versamlung vorgelegt werde. Auf diesem Wege, nicht durch Verletzung der amtlichen Verschwie⸗ genheit, entsteht die größre Oeffentlichkeit der statisti—⸗ schen Nachrichten in England. .
In Staaten, wo noch keine ständische Verfaßung statt findet, oder wo die Verhandlungen der Stände nicht öffentlich bekannt gemacht werden, hangt es von der Beurtheilung der Regierung ab, welche hee red ten sie öffentlich bekannt machen, oder welchen Schrift⸗ stellern sie ausn ahmweise einen Theil ihrer Re⸗
gistraturen öffnen will. In beiden Beziehungen hat
die Preußische Regierung seit langer Zeit für freimü⸗ thig gegelten. 1 Ein Verbot, eine vollständige Statistik von Preu⸗ Fen zu schreiben, ist nie erlaßen worden, wohl aber hat die Regierung statistische und geographische Unter⸗ nehmungen oft und mit bedeutendem Aufwande be⸗ fördert. Die ältern Provinzen haben auf diesem Wege sehr ausführliche Topographien, zum Theil auch gute Specialkarten erhalten. Süßmilch schon und Bü⸗ (* ig haben häufig amtliche Quellen benutzt; und ie Betrachtungen über den Nationalreich⸗ thum des Preußischen Staats, welche der ge— heime Regierungsrath Krug im Jahre 1805 heraus— gab, sind, der sehr lesenswerthen Vorrede nach, ganz aus solchen Quellen entstanden. 2. „Man sieht daß ein im Frieden unfreiwillig „rausgehobnes stehendes Heer von zweimalhundert⸗ ie,, Mann zu viel für diese Volksmenge seyn V. j rfte. 19 . . ; Es ist nicht bekannt, woher der Verfaßer diese Nachricht von der Stärke des Preußischen Heeres hat. Gie ist indeß unter keiner Voraussetzung richtig. Die angegebne Zahl ist viel zu groß, wenn sie sich nur auf die Mannschaft bezieht, welche bei den Fahnen versammelt in stetem Solde steht, und viel zu klein, wenn sie auf alle Mannschaft sich beziehn soll, die geübt und gerüstet jederzeit bereit ist, in die Reihen zu treten. 66 6 S. Daß eines Annaberger“ Regierungsbezirks erwähnt wird, ist ein Druckfehler, den Jedermann leicht selbst in einen „Arnsberger“ Regierungsbe⸗ zirk verbeßern wird. Dagegen kann ein andrer Druck⸗ oder Schreibfehler wohl zu Irrthum verleiten. Es wird nämlich gesagt, daß in den östlichen Prsvinzen auf 31 Lebende, im Westen aber auf 71 Lebende eine Geburt komme. Nicht in allen oͤstlichen Proö⸗ vinzen des Preußischen Staats, sondern nur im Re⸗ gierungsbezirke Gumbinnen, kommen nicht eine, son⸗
dern zwe i Geburten auf einunddreißig Lebende, und
nicht im ganzen Westen des Staats, sondern nur im Regierungsbezirke Münster kommen nicht eine, son—⸗ dern zwei Geburten auf einundsiebenzig Lebende. Dieß sind in dieser Rückficht im Preußischen Staate
die beiden Extreme.
a. Ole Bemerkung, daß in den öͤstlichen Provinzen
die Bevölkerung schneller wachse, als in den westli⸗ chen, veranlaßt das Oppositionsblatt zu det Aeüserung : „Man kann hieraus am hesten sehen, daß die
„Mächte, welche das fortschrestende Wachsthum Preua „ens hintertreiben wollten, Recht gehabt haben, ihm „stark bevölkerte Provinzen für seinen ehemaligen Pl⸗
26 Antheil zuzuweisen. Denn sonst hatte das
Ef
nahme einer Auffoderun
10 Mihinnin Menschen jählende Preußen in
„Machte auf gleicher Stufe geblieben.“
Solche leicht hingeworfne Bemerkungen einer ge— nauen Prüfung zu zeitig seyn. Aber erinnern darf man wohl, daß auch dei der schnellen Zunahme der Bevölketung in den
Polnischen Provinzen nicht fun fzehn, sondern we. nigstens funfz ig i, Friedenjahre zu einer
Verdoppelung der Koltzahl gehören; daß ungltckliche Jahre gerade sol wieder sehr zuruͤckfetzen, wie denn der Königsberger
und Gumbinner Regierungsbezit? zusammengenommen
jekt mit dem Militair nur gig, sso Einwohnet . während sie nach den Kammertabellen vom Jahre isoa — die in Krugs oben angeführtem Werke ausgezsgen sind — blos an Civil-Einweohnern schen göa, gza zählten; und daß also, alles sonstige Schiefe und Unbehörige in der ganzen Zusammen. stellung abgerechnet, die Bemerkung überhaupt auf beruht, worin, wie in der bekann⸗
einer Berechnung be ten Fabel vom Milchtopft, eine solche ununterbrochn⸗ Folge günstiger Erxeigniße vorausgesetzt ist, die zu den höchsten Unwahrschein lichkeiten gehoͤͤrt.
S5. In Stralsund soll die Menge unthätiger Matre⸗ 6 welche jetzt in Ermangelung schwedischer Tücken— ääße das Mittelländische Meer nicht mehr befahren
ẽ schnell wachsende Länder auch schnell
M15 Jahren ao Millionen Menschen haben können, J „während die mit übervölkerten Staaten versehenen
nterwerfen, möchte durchaus un
Preußische Staats-Zeitung.
können, veranlaßt haben, daß unter zehn Kindern ein
uneheliches ist.
Im Regierungsbezirke Sttalsund waten 100, im ö.
Regiexungsdezirke Danzig 99 und im Regierungsbe— zirke —— 7 gö5 uneheliche Kinder unter 1000 Ge⸗ dornen. Der Fall ist, wie auch das Oppositionsblatt Ubst bemerkt, fast gleich. Demungeachtet können Danzig und Königsberg nicht an demselben Uebel lei den, denn bekanntlich hatten die dortigen Rheder nie⸗ mals Türkenpäße, In der That sind von den Ma— trosen weit eher bei lebhafter Schiffahrt, als bei Un— thätigkeit derselben, Ausschweifungen zu besorgen. Triit er nach einer Schiffahrt von einigen Wochen ans Land: so wirkt der Keiz des lange unbefriedigt
gebliebnen Geschlechtstriebes um so rücksichtloser, als
er den Folgen durch die Aussicht auf baldige Wieder⸗
abfahrt entgeht, und als er im Hafen gemeinhin in
einem sonst ungewohnten Ueberfluße lebt. Ruht die
Schiffahrt: so geräth er schnell in Mangel, das lustigt
Leben hört auf, und die Noth drängt ihn, sich entwe— der auf fremden Schiffen, oder sonst, zu irgend einer schweren Arbeit als Tagelöhner zu verdingen. im Gewühle großer Seeplätze den gemeinen Mann liederlich macht, ist die Gelegenheit schnell zu erwer— ben. Diese fehlt aber gerade, wenn gewohnte Handels—
wege verschloßen werden; und so freigebig der Kauf—
mann im Glücke ist, so karg wird er bald bei Unfällen. In Berlin ist nicht, wie das Oppositionsblatt an—⸗ giebt, das achte, sondern schon das fünfte Kind ein
Was
uneheliches, welches Verhältniß auch in andern Städ⸗
ten von gleicher Größe ganz gewöhnlich ist.
In den Märkischen Provinzialblättern werden die
Behörden oder verständige Gutsbesitzer aufgefodert, das Publikum mit den Ürsachen der Auswanderung Maͤrkischer Einwohner nach Polen bekannt zu machen.
Diese Auswanderungen haben nicht allein gänzlich
aufgehört, sondern die mehrsten Ausgewanderten sind .
bereits zurückgekommen, nachdem sie freilich alles, was
sie besaßen, eingebüßt hatten. Die nächste Veranlaßung
zu den Auswanderungen hatte die unbehutsame Auf⸗ . in den Zeitungen gegeben, welche man als einen Wink der Regierung gedeutet hatte. Doch konnte sich diese Neigung, den heimat⸗ lichen Boden zu verlaßen, auch nur nach einem Kriege erzeugen, der, ganz abgesehen von den Unfällen, die
er in den Familien hervorbringt, die Menschen beweg⸗
licher und unruhiger macht. Indeß gleicht sich die⸗ ses bald aus. 9 * 2. 9 8
Al igemeine
14463 Stück. Berlin, den 16nen Februar 1819.
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 15. Febr. Des Königs Maje— stät haben den Regierungs-Aßeßor von Hern zu Potsdam zum Regierungsrath in Köslin und den zeit⸗ herigen Lehrer am Gymnasium zu Dortmund, Profeßor Johann Carl Fischer zum ordentlichen Profeßor der Mathematik an der Universität zu Greifswalde zu ernennen geruht.
Der Justiz-Kommißarius Dr. Fischer zu Nord⸗ hausen, ist auch zum Notarius publicus in dem Depar⸗ tement des Ober-Landesgerichts zu Halberstadt, und der Justiz: Kommißarius Neukirchen zu Warburg, zum Notarius publicus in dem Departement des Ober⸗
Landesgerichts zu Paderborn bestellt worden.
IÜ.
London, vom 5. Febr. In der Rede, durch welche der Kanzler der Schatzkammer, Herr Van— sittart, die Rede des Herrn Tierney über die Angelegenheiten der Bank beantwortete, bemerkte er: daß das Land während der drei letzten Jahre von 50 Millionen Pf. Taxen befreit worden sey, eine Sum⸗ me, die seine ausgedehntesten Wünsche und Erwar⸗ tungen übertroffen habe. Von der öffentlichen Schuld sey ein Kapital zwischen 20 und 30 Mill. Pfd. in derselben Zeit abgetragen worden. Was die Fortdauer der Beschränkung baarer Zahlungen aus der Bank
betreffe, so sey er anfangs der Meinung gewesen, daß
solche noch nicht abgeändert werden könne, besonders in Hinsicht auf die unerwartete Verlängerung der Zahlungs-Termine der zur Berichtigung der Franzö⸗ sischen Kontribution gemachten Anleihe, daß also eine Untersuchung des Zustandes der Bank bis zur künf⸗ tigen Sitzung des Parlaments verschoben werden könne. Da es indeß den Wünschen der Bank-Direktoren ge⸗ mäß sey, daß die Untersuchung jetzt vorgenommen werde, so habe er nichts dagegen und hoffe, daß die Bankzahlungen im Jahr 1820 angefangen würden. Die Untersuchung selbst müße man auf den jebigen Zustand der Bank mit Beziehung auf die Möglich⸗
Gestern ist das zweite Stuͤck der diesjährigen Gesetz⸗
samlung ausgegeben, welches enthält: unter
No. 508. die mit Braunschweig unterm 23sten Dezember 1817 abgeschloßene Durchmarsch- und Etapen⸗ Kon⸗ vention;
No. 509. die unterm 11iten Juni 1818 mit Holland ab⸗ geschloßene Kartel⸗Konvention;
Ne. 510. und 51. die Erklaͤrungen wegen der mit der Herzoglich-Sachsen-Meiningenschen und resp. Fuͤrstl. Schwarzburg⸗Sondershausenschen Regierung verabre⸗ deten Freizuͤgigkeit, in Betreff der zum teutschen Bunde nicht gehörigen Preußischen Provinzen; vom 22sten Januar d. J., und unter
No. 512. Verordnung, die Aufhebung der Erb⸗un⸗
ter th àanigkeit im Kothußer Kreise, den beiden Lausitzen und den uͤbrigen vormals Koͤnigl, Saͤchsischen
Landestheilen betreffend; vom 18ten desselben Monats.
Berlin, den 16. Februar. Koͤnigl. Preuß. Debits⸗Komtoir fuͤr die Allgemeine Gesetzsammlung.
Zeitungs-Nachrichten.
keit der Baarzahlung nach Ablauf der jetzt noch be⸗ stehenden Beschränkung, und auf die Erwägung sol⸗ cher Gegenstände richten, welche damit verbunden wären.
Lord Castlereagh bemerkte: Die Bankdirektoren hätten nie behauptet, daß eine Zahlung in Gold oder Silber nicht erfolgen würde, er möge beinahe sagen, daß sie dazu bereit wären, wenn man ihnen die Zeit vergönne, sich selbst darüber zu erklären. Er betrachte baares Geld allerdings als einzig rechtmäßigen Münz⸗ fuß, aber kein Staat solle solchen einführen, wenn das Geld außer Landes gezogen werde. In diesem Augenblicke sey zwischen dem Markt- und Münzpreise des Goldes ein Unterschied von 7 Proc. Sollten nun die Baarzahlungen der Bank wieder eintreten, so wür⸗ den die nach dem Kontinent handelnden Kaufleute lieber diese 7 Proc. durch die Goldausfuhr zu gewinnen suchen, als daß sie aus Manchester ꝛc. Waaren zur Versen⸗ dung kauften. (22) (Dann müßte ja, ganz abgesehen von andern Gründen, die Baarzahlung der Bank nie⸗ mals wieder anfangen, weil der Fall schon öfter ein⸗ getreten ist und öfter eintreten wird, daß die Kurse für England ungünstig sind. Das nur kann zugegeben werden, daß ein Staat, der die edeln Metalle nicht
selbst besitzt, sondern kaufen muß, so viel Papier in