Umlauf setze, als sein eigener innerer Verkehr ertra⸗ gen kann.)
Paris, vom 9. Februar. Der Gesetz-Entwurf Über die Verantwortlichkeit der Minister beschäftigt noch die einzelnen Abtheilungen der Deputirten-Kammer.
Die Verschiedenheit der politischen Meinungen giebt hier zu manchem Zweikampf Anlaß. Das meiste Auf— sehn erregt das zwischen dem Herrn v. Saint Mar⸗ eellin, einem jungen Manne und Neffen des Herrn v. Fontanes, und dem Kriegs-Kommißair Fayan, worin der erste eine tödtliche Schußwunde erhielt. Er hatte sich im Kriege gegen Rußland ausgezeichnet und später den Wißenschaften gewidmet. Der Konserva— teur zählte ihn zu seinen Mitarbeitern. Sein Tod wird sehr bedauert. — Dem Herrn Beaupoil de Saint Aulaire, der wegen seiner Leichenrede auf den Herzog von Feltre durch dessen Schwiegersohn bereits eine nicht sehr gefährliche Kugel erhalten, ist schon ein zweiter Kampf angesagt.
Frankfurt am Main, vom 9g. Februar. Die bisherigen Sitzungen der Bundestagsversammlung sind hauptsächlich der Militair-Angelegenheit gewidmet ge⸗ wesen, einem Geschäft, das bei dem großen Intereße für das gesamte Teutschland mit Recht alle Thätig— keit der Gesandten in Anspruch nimmt.
Bekanntlich hatte der für die Militair-A1Angelegen— heiten niedergesetzte Ausschuß des Bundestages im vo— rigen Jahr einen Militairverfaßungs-Plan ausgear— beitet, der durch öffentliche Blätter bereits hinreichend vekannt geworden ist, und gemäß Bundesschluß vom A2. Okt. v. J. weiter berathen werden sollte. Jetzt kommt es nun darauf an, theils die Grundzüge dieses Plans mittelst allgemeinen Beschlußes zu genehmigen, theils sich darüber zu berathen und zu beschließen, was für die weitre Entwickelung und Ausführung des Plans geschehen müße.
Oesterreich ist den Anträgen der Ausschüße im Allgemeinen beigetreten, und hat dabei erklärt: es gehe von dem Grundsatz aus, daß bei allen Fragen, wo es auf die Festsetzung von Modalitäten organischer Bun— des-Einrichtungen ankomme, die Stimme der Mehr— heit für entscheidend zu achten sey.
Der Gesandte hat gleichzeitig einen Aufsatz über— reicht, der die Vorschläge des Oesterreichischen Hofes über die weitere Bearbeitung der Militair-Angelegen— heiten am Bundestage enthält. Hiernach ist Oester— reich der Meinung, daß die fernern Vorarbeiten dem Bundestags⸗Ausschuß überlaßen bleiben, daß ihm aber als technischer Beistand und als eine der Bundesver— samlung untergeordnete Behörde eine Militair-Kom— mißion beigeordnet werde, die aus sechs Mitgliedern, 1 Desterreichischen, L Preußischen, 1 Bairischen und Bevollmächtigten von jedem der drei gemischten Bun⸗ des-Korps bestehe. Ihr Wirkungskreis ist:
1) die ihr übertragenen technischen Militairarbeiten
zu liefern,
a) die Vorsorge, daß der Stand aller Kontingente des Bundesheeres ersichtlich gehalten werde,
3) die rein- militairische Aufsicht über die Bundes— festungen und den Militairdienst darin,
4) die Leitung der von dem Bundestage angeordneten
Befestigungsarbeiten, wozu auch
5) die persönliche Inspektion dieser Arbeiten gehört.
Für die zweckmäßige Ausführung der Befestigungs—⸗ Arbeiten und die Verwendung der dazu angewiesenen Gelder ist die Militair⸗-Kommißion dem Bundestage verantwortlich.
Preuß en erklärte sich für die Annahme des vom Ausschuß vorgelegten Plans im Allgemeinen und trat dem Vorschlage zur Organisation einer Militair-Kem—⸗ mißion bei. —
Baiern trat dem entworfnen Plane bei, mit dem Hinzufügen, daß etwanige Erinnerungen über die ein— zelnen Punkte, auch hinsichtlich der Bundesfestungen, unächst zur Prüfung und Berathung an den Aus⸗ chuß werden gelangen müßen, der auch die Organisa⸗
s
tion der vorgeschlagenen Militair⸗Kommißr on vorzu⸗ ⸗
bereiten haben werde.
Das wesentliche Resultat der übrigen einzelnen Abstimmungen war, und annehme, sich aber den Antrag auf difikationen vorbehalte,
herzogthum Heßen eine wesentliche Abänderung
der Korps-Eintheilung schon in ausbraͤcklichen Antra; daß durch zu tief
brachte. Hannover wünschte, eingreifende Abänderungen das bisher Ge—
schehene nicht wieder vereitelt werde. Ueber die Bildung der Militair-Kommißion vereinigte man
sich zu folgendem Beschluß:
konstituirt ansehn,
sobald 4 Mitglieder hieselbst wesend sind.
l Ihre Arbeiten waren auf diese In— struktion beschränkt.
. daß man im Allgemeinen den vom Ausschuß vorgeschlagnen Kriegs verfaßungs-Plan billige einzelne Moe. wobei besonders das Groß.
b) Vorbehaltlich aller einzelnen Rechte soll ein Oester⸗ .
reichischer, ein Preußischer, ein Bairischer, ein Hanöverscher, dann ein von Würtemberg und Ba— den gemeinschaftlich zu ernennender Staabsoffizier hieher eingeladen werden, weshalb die Gesandten sofort an ihre Höfe zu berichten haben. Da die Eintheilung des Bundesheers wahrschein⸗
lich eine vorzügliche Diskußion verursachen wird, so
fügen wir solche, nach dem Plane des Ausschußes, bei:
Das Bundesheer besteht in Einem Procent der Bevölkerung, die Reserve in einem halben. aus 10 Korps gebildet, die nach Nummern bezeichnet sind, J ungemischte, 3 zusammengesetzte.
Korps J. IL u. III. Oesterreich ... 1 , VIII. Königreich Sachsen
Württemberg.. ö Hohenzollern-Hechingen . Siegmaringen Tie en tt;
m en- Großherzogthum Heßen Luxemburg... 1 Sachsen⸗ Weimar Gotha.. Koburg.. Meiningen Hildburghause
1 Bernburg .. Köthen... Schwarzb. Sondershausen = Rudolstadt w . Heßen⸗ Homburg... CGranltfüurtt.
ga, 829 M. 79, 254 ⸗ * * 35,600 2* 12,000 15,955 10,000 145 356 55
5, 400 6, 195 2,141 3,028 2,010 1,857 . 800 = 544 n 297 529 370 325 451 5359 745 200 479
Hanover. . a3, 064 Holstein .. . 3, 500 Braunschweigg .. 2, og6 Meklenburg⸗Schwerin 3, 550 4 Strelitz Oldenburg.. Waldeck. Schaumburg⸗Lipp Lippe⸗ Detmold. 1 Bremen. Hamburg.
*
Gesamtbetrag zoo, gas M.
Es wird
vom Glücke
ö. . . 6 ö
Die Reiterei bildet des Heers; 2 Stück Geschütz gehn auf 1000 Mann. .
Das Bundesheer ist Ein Heer, und wird von Ei⸗— nem Feldherrn befehligt. Er wird vom Bunde in engerer Versammlung erwählt. Die Bundesversam— lung ist seine einzige Behörde. Sie wählt gleichzeitig einen Generallieutenant des Bundes. In Friedens⸗ zeiten muß bei dem Fußvolk der sechste Theil der Mann⸗ schaft, bei der Reiterei z im Dienst behalten werden. Zu Festungen sind außer Mainz, Luxemburg und Lan⸗ dau vorgeschlagen: 1) Ulm, 2) Germersheim, oder in der Nähe ein doppelter Brückenkopf, 3) Rastadt oder Donaueschingen, a) Homburg (auf dem linken Rheinufer). Dieserhalb sind die Militair-Lokal⸗
a) Die Militair-Kommißion zur Instruktion der Kommißionen in Wirksamkeit.
Lokal⸗-Kommißarien, welche sich behufs der Be. gutachtung anzulegender Befestigungen bereits an
Ort und Stelle befinden, soll fich als vorläufig an⸗
München, den 8. Februar. Am 5. d. M. hatte eine öffentliche Sitzung der Kammer der Abgeordneten statt. Ein Gesuch um Beschleunigung der Justi z⸗ pflege in einem bei den Gerichten anhangigen Rechts—⸗ streit, welches nach der Meinung der beiden Präsiden⸗ ten an das Justizministerium zu verweisen gewesen wäre, veranlaßte Debatten, weil die Herrn v. Horn⸗ thal, Behr u. A. behaupteten: daß eine Verzöge⸗ rung der Instizpflege zu den Verletzungen verfaßung— mäßiger Rechte gehöre, welche an die Stände gewiesen sey. Es wurde beschloßen, die Vorstellung bis zur Bildung der Ausschüße zu reponiren. (Ob die Ju⸗ stiz vom Untergericht verzögert worden, oder ob vom Justizminister nicht Remedur der Verzögerung habe erlangt werden können, enthalten die mitgetheilten Verhandlungen nicht. Zum Entwurf der Dank— Addreße an den König wurde ein Ausschuß ernannt. Auf den Antrag eines Abgeordneten ward die amtliche Bekanntmachung der Verhandlungen der Kammer be— schloßen.
In der Sitzung des folgenden Tages, welcher die Staatsminister beiwohnten, stellte der Minister des Innern den Zustand des Königreichs dar. Hiernächst wurden die angefangenen Arbeiten zu Bildung der Aus schůße fortgesetzt.
Die angefangne Landtagzeitung scheint allgemeine Mißbilligung zu finden.
Mit dem verfloßenen Jahre 1818 ist, vielleicht von Vielen unbeachtet, das zweite Jahrhundert der folgen— reichen Vereinigung Preußens mit der Mark Bran⸗ denburg vollendet worden. Am 24. August 1618 starb der letzte Herzog von Preußen, Albrecht Frie⸗ drich Markgraf von Brandenburg, deßen tin ig Toch⸗ ter Anna mit Johann Siegismund Kurfürsten von Brandenburg vermählt war. Wiewol der Kur⸗ fürst das Herzogthum Preußen nicht von wegen seiner Gemahlin, sondern auf den Grund der im Jahr 1611 von Polen, dem damaligen Lehnsherrn, erhaltenen Belehnung in Besitz nahm, so ward ihm doch schon die Belehnung durch diese Vermählung sehr erleichtert. Die Erbtochter des Landes brachte ihm auch die Zu⸗ neigung des Volkes zur Mitgift. Anna war aber zugleich rechtmäßige Erbin der Herzogthümer Kleve, Jülich und Berg; ihre Mutter Maria Eleonore war die älteste Tochter des im Jahr 1609 ohne männliche Nachkommen verstorbenen Herzogs dieser schönen, jetzt ganz mit dem Preußischen Staate vereinten Länder, und die Kurfürstin Anna war somit die Stamm⸗-Mut⸗ ter des Osten und Westen eines Reichs, das seitdem sichtbar begünstigt ) für diese beiden bedeutvollen äußersten Enden eine hinreichende körperliche Breite und eine geistige Tiefe gegründet hat, die Jeden, der nicht in einseitigen Ansichten be⸗
) Unsre Maͤrkischen Kroniken erzählen, daß am 8. Nov. 1572, dem Geburtstage des Kurfuͤrsten Johann Sie⸗ gismund, in dem Sternbilde der Kaßiopea zuerst ein neuer hell glaͤnzender Stern sichtbar geworden sey, den man den Brandenburgischen Gluͤckstern genannt habe.
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Aus der Wallach ei. Der neue Hospodar,
Alexander Suz zo, ist am 24. Januar in dem Kloster Wakarest, unweit der Residenz Bukare st, nebst sei⸗ ner Gemalin und 8 Kindern eingetroffen. Sämtliche Bojaren des ersten Ranges mit ihren Frauen em⸗ pfingen ihn daselbst, der Landessitte gemäß, und beglei⸗
teten ihn zur Kirche, woselbst der Metropdlit nach kur⸗
zer Bewillkomnungsrede die fürstliche Familie einseg⸗
nete. Zu Bkarest traf der Fürst abends in der Stille ein, und wird seinen feierlichen Einzug erst in einigen Tagen halten. Er ist ein Mann bei 60 Jahren, von Achtung gebietendem Aeuseren und hellem Verstande, ein Muster eines guten Familienvaters. Seine Ge⸗ malin, eine Schwester des Fürsten der Moldau, Kal⸗ limachi, wird wegen ihrer Frömmigkeit gerühmt. . Oestr. B.)
Stockholm, vom 2ten Februar. Ein officieller Artikel der heutigen Inrikes-Zeitung zeigt an, daß eine neue Zolltaxe für ausgehende Waaren ausgefer⸗ tigt und sogleich in Wirksamkeit gesetzt worden, in welcher der Grundsatz hauptsächlich befolgt sey, daß keine andern Waaren zur Ausfuhr verboten sind, als einige wenige, deren Verschiffung Mangel einer im Lande erfoderlichen Rudimaterie oder sonstigen Scha⸗ den und Verlust für das Allgemeine verursachen könnte, und daß alle Waaren, die in Schwedischen Schiffen auszuführen erlaubt sind, folglich auch Holzwaaren, ebenfalls in fremden Fahrzeugen ausgehen dürfen, und zwar ohne irgend einige Beschränkung auf gewiße Quantitäten oder andern Unterschied in den Zoll⸗ Abgaben, als daß jene mit 5 und diese mit 10 Pro⸗ cent vom Werth belegt find, dagegen die nur mit 123 Schillingen von 100 Rthlr. Werth angesetzten Waa⸗ ren ohne Verhöhung in fremde Schiffe verladen wer⸗ den können.
Hamburg, vom 12ten Februar. Die für die Krone Dänemark durch Vermittelung der Handlungs⸗ Häuser Blacks Wittwe und Comp. und M. D. A. Mayer und Trier zu Kopenhagen negozirte Anleihe von 6 Mill. Mark Banko ist jetzt förmlich abgeschlos⸗ sen worden.
fangen oder in todten, durch das immer bewegliche, anders sich gestaltende Leben tausendmai schon zu Schanden gemachten Berechnungen untergegangen ist, als völliger Ersatz für den etwa fehlenden Raum ein⸗ leuchten, und die sicherste Bürgschaft für die Dauer des Reichs und seiner großen Bestimmung geben muß. Denn wie auch der Anbeginn jener Zeit trübe war, und zu bedeutenden Erwartungen für den neuen, sich in schmalen unzusammenhangenden Stücken ausbeh⸗ nenden Staat kaum berechtigen konnte — er siel in die Verwüstungen des dreißigjährigen Krieges — bald erschien der seitdem nie erloschene heilbringende Stern, wie er vielleicht keinem Reich in der ununterbrochnen Folge, und noch weniger in dem, jedem Zeitpunkt zu⸗ träglichen, eigenthümlichen Lichte geleuchtet hat. Re⸗ genten, bei denen bald die schaffende und mehrende, bald die erhaltende Kraft vorherrschend war, wechsel⸗ ten mit einander, und fast könnte man sagen, immer so wie das jedesmalige nächste Bedürfniß der innern Verwaltung des Staats selbst und der davon nie ganz unabhangigen Beziehung auf andre Staaten und Völker es foderte. Auf der ersten, tiefen, festen grund⸗ legenden Kraft folgte die milde, allem Kunstschönen freigebig hingewendete Gesinnung; dann ordnete und stärkte wieder die ernste, strenge Haushaltung, und nun konnte, wenn sich der Mann dazu fand, die so wohl gegründete und so lebenreich befruchtete Macht des Staats der ganzen Welt offenbar werden. Der Mann fand sich in dem unsterblichen Friedrich, und wenn nun auch die zur Nothwendigkeit gewor⸗ dene Erwerbung der Achtung von Außen die inneren Hülfquellen des Landes über das gewöhnliche Maaß hinaus angestrengt hatte: sie wurden sich nun erst in