1819 / 16 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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Herr Wilberforce hat eine Bittschrift der Quäker um Revision der Gesetze, welche die Todesstrafe ver— hängen, eingereicht. (Vom 19. April 1818 bis zum 28. Januar 1819 sind wegen wißenlicher Ausgabe und Besitzes falscher Banknoten 64 Personen, darun— 59, die nur 1 und 2 Pfundnoten ausgaben oder be— saßen, zum Tode verurtheilt.)

Der Vorschlag, zum diesjährigen Bedarf 20 Mill. Pfund Schatzkammerscheine in Umlauf zu bringen, ist einer Komité übergeben worden. Der ganze bis jetzt cirkulirende Belauf dieser Scheine ist etwas über 453 Mill. Pfund. ;

Im Oberhause überreichte Graf Liverpool verschiedene Papiere in Bezug auf die Zusammenkunft der Monarchen in Aachen. Lord Holland wünschte besonders zu wißen, ob der Traktat über die heilige Allianz sich darunter befinde, auch ob und in wiefern England daran Theil habe. Beides ward verneint.

Die vom Unterhause genehmigte Bill, die Sorge für die Person des Königs betreffend, ist im Ober— hause ohne Aenderung angenommen.

Ma drid, vom 28. Januar. Ueber die Verschwö— rung, die der Gouverneur von Valencia, Elio, ein— berichtet hat, herrscht noch ein großes Dunkel. Ge— wiß ist nur, daß Elio 15 Personen hat verhaften und auf der Stelle hinrichten laßen. In einer deshalb von ihm erlassenen Proklamation vom 20sten d. M. heißt es: daß die Hingerichteten sich einer Verschwö— rung schuldig gemacht, welche die Absicht gehabt, die Monarchie umzustürzen, die Gesetze zu vernichten, und Raub und Mord zu verbreiten, daß sie aber nicht die einzig Schuldigen, daß in der Provinz und im gan— zen Königreich noch Mitverschworne. „An euch,“ ruft er aus, „rechtliche Einwohner von Valencia, treue Soldaten, an euch ist es, diese Verbrecher mir anzu— zeigen; an mir, sie zu vertilgen. So lange noch ein Einziger von ihnen lebt, dürft ihr keine Ruhe in euren Familien hoffen, so lange die falschen Grundsätze der Ungebundenheit nicht zerstört sind, darf kein Vater auf die Ergebenheit und Zuneigung seiner Söhne, keine Frau auf einen Ehemann rechnen, der nur seine Pflich— ten zu erfüllen eifersüchtig ist; es wird nicht Freunde, nicht ehrwürdige Gesetze geben, die geselligen Tugednen werden verschwinden, wir werden uns selbst morden.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat dem diplomatischen Korps eine Liste von aa Personen mitgetheilt, welche an der vom General Elio ange— zeigten Verschwörung Theil genommen. Außer dem Obersten Vidal sind nur Personen der mittlern und untern Volksklaße darunter.

Der Groß⸗Inquisitor hat eine Schrift in 3 Bän⸗ den: „die Ankunft des Messias in seiner Pracht und Herrlichkeit“ von Ben-Esra, konsis— cirt, und jedermann, der es kaufen oder lesen würde, in voraus exkommunicirt. Man hat dieses Buch

bisher gar nicht gekannt, doch hat es nach der Ver— sicherung des Groß⸗Inquisitors in den Köpfen der

Gelehrten und Ungelehrten viel Verwirrung angerich

tet und Bekümmerniße verursacht, obwohl er selbst erklärt, daß er es erst jetzt einer Prüfung unterworfen

habe, und es daher auch noch nicht gelesen zu haben

scheint.

über Klagenfurt, Venedig, Neapel angetreten.

Se. k. k. Maj. haben geruht, Allerhöchstihren ge—

heimen Rath und ehemaligen Internuntius an ber Ottomanischen Pforte, Ignaz Freiherrn v. Stür— mer, zum Staats- und Konferenz-Rathe und Vor—

steher der zweiten Abtheilung in der geheimen Hof.

und Staats-Kanzlei zu ernennen.

Os manisches Reich. Zu den merkwürdigsten Ereignißen, welche im Laufe des verfloßenen Monats zu Konstantinopel Statt fanden, gehört die Absetzung des griechischen Patriarchen Cyrillus und deßen Verweisung nach Adrianopel. Der Bischof von Ai— noros, Gregorius, welcher die Stelle eines grie⸗ chischen Patriarchen zu Konstantinopel schon zwei⸗ mal bekleidet hat, ist sein Nachfolger. Die Absetung des ersten hat wenig Theilnahme zu seinen] Gunsten

erregt, weil; Intoleranz, Ränkesucht und Geldgier ;

diejenigen Eigenschaften sind, welche dieser Mann

während seines sechsjährigen Patriarchats vorzüglich hat und bis zum 15. Juny d. J. angemeldet werden

muß, abhängig.

entwickelte. Die Armenische Geistlichkeit machte fast zu gleicher Zeit ebenfalls Schritte beim Großherrn, welche die Entfernung ihres Oberhirten zum Zwecke hatten. Sobald dieß aber kund geworden, versammel⸗ ten sich 2 bis zoo der Aeltesten und Angesehensten dieser Gemeinde, um dem Großherrn die bündig ten Versicherungen zu geben, daß sie ihren bisherigen Aberhirten zu behalten wünschten. Mit Unmuth und Widerwillen, sagt ein Schreiben aus Konstantinopel, ist man Zeuge solcher Scenen und Umtriebe, die im Ganzen genommen, nicht geeignet seyn können, bei den Muselmännern günstige Begriffe von der christ— lichen Religion und ihren Bekennern zu erwecken.

München, vom 14. Februar. In der Sitzung der zweiten Kammer hatte sich eine lebhafte Devatte darüber erhoben, ob die Bestimmung der Verfaßungs⸗ urkunde, daß die öffentliche Sitzung der Kammer, die gesetzliche Regel, auf das Verlangen von 5 Depu— tirten in eine geheime verwandelt werden könne, dahin zu deuten sey, daß ein solches Verlangen zur Bildung einer geheimen Sitzung, als Ausnahme von der Regell, hinreiche, oder ob dasselbe nur die Ver— anlaßung geben könne, daß die Kammer darüber abstimme.

Eine anderweite lebhafte Diskußion ward eine von dem Hofrath Behr über den Schluß der Dank ⸗Addreße der ersten Kammer angeregt. Dieser lautet nach dem, was davon im Druck erschienen: „Wenn die Masse der thätigen Menschen im Staate nach den Gesetzen der ewigen Bewegung im Drange nach Veränderung und Verbeßerung unwiderstehlich zu neuen Strebungen fort⸗ gerißen wird, und dieselbe Regsamkeit, die man als die belebende Kraft der menschlichen Gesellschaft be⸗ trachten kann, sich als leitendes Princip in den aus dem Vertrauen des Volks dur ch freie Wahl hervorgegangenen Versamlun⸗ gen äußert: so muß es dagegen jederzeit das Ziel unsers Wirkens seyn, die sem mächtigen An w o— gen einen Damm, dem Wandelbaren Festigkeit, der Beweglichkeit Stetigkeit entgegen zu setzen, damit der Monarch auf der erhabensten Stufe bleibe, unerreich⸗ bar und unverletzlich.“ Behr, und wie es schlen die Mehrheit, hielt diese Stelle für eine Kränkung der Deputirten. Da es hiebei zur Sprache kam, daß die Uebereinstimmung des Abdrucks in der Landtagzeitung mit dem Original nicht zu verbürgen sey, so ward

Wien, vom 8. Febr. JJ. MM. der Kaifer und! die Kaiser in und Ihre kaiserl. Hoheit die Erzherzogin Karoline haben diesen Morgen die Reise von hier Florenz und Rom nach

sind. ; gen Tage noch keinen Verlust erlitten haben, und

unnd sie verlaßen ihren bisherigen Müller.

beschloßen, sich zunächst das Original der Addreße zu verschaffen. Der Justizminister hat den Entwurf zu einer Hypotheken-Ordnung vorgelegt.

Karlsruhe, vom 109. Februar. Zum Vollzug der in dem Art. 24. der Verfaßungs- Urkunde gegebe⸗ nen Zusicherung haben Se. Königl. Hoheit nun die Rechtsverhältniße der weltlichen Civil-Staatsdiener bestimmt. Alle Eivil-Staatsdienste bis zu den Kanzel⸗

listen-⸗Diensten bei Mittelstellen abwärts und mit Einschluß derselben, sind in der Regel nach fünfjäh⸗ rigen Dienstleistungen des Dieners unwiderruflich. Die Zuruhesetzung kann nur unter ewilligung des in die⸗ sem Gesetz bestimmten Ruhegehalts, eine Entlaßung im administrativen Wege nur wegen eigener Schuld des Dieners, und unter den in dieser Verordnung festgesetzten Bedingungen und Formen, eine Dienst⸗ entsetzung nur durch richterlichen Spruch statt finden.

23 n, . .

Es sind uns sachkundige Bemerkungen in Bezug auf das Edikt vom 15. Septb. v. J. wegen Entschä⸗ digung der Bannmüller zugefertigt worden, welche, wenn sie auch hier keinen Platz finden, doch nicht un— benutzt bleiben werden. Vorläufig halten wir uns verpflichtet, einige Gegenbemerkungen deshalb öffent— lich mitzutheilen, weil sie vielleicht dazu dienen, auch von andern Seiten auf diesen Gegenstand aufmerk— sam zu machen. 23 .

1. In Ansehung der Entschädigung der Müller scheint uns die Gesetzgebung keinesweges schon abge— schloßen. Es ist nur bestimmt worden, daß der Staat die Entschädigung da, wo ein Verlust nachzu— weisen ist, übernehme. Mit welchen Mitteln

und in welcher Art diese Entschädigung herbeizu⸗

schaffen, ist noch nicht angeordnet, und von dem Re— sultat der Ausmittelungen des wirklichen Schadens,

der im Verhältniß zwischen den Jahren 1796 bis 1805

und den Jahren 1811. 1816 bis 1818 stattgefunden

Dieses scheint ö 2. um so weniger bezweifelt werden zu können,

da sonst, wie der uns eingesendete Aufsatz richtig be—

merkt, eine sehr wesentliche Lücke des Gesetzes sichtbar werden würde. Nur diejenigen Müller können der Natur der Sache nach an den peremtorischen Termin vom 15. Juny d. J. gebunden seyn, die einen wirk— lichen Schaden schon jetzt nachzuweisen im Stande Manche Mühlen aber werden bis zum heuti⸗

doch jeden Tag ihn zu erleiden in Gefahr stehn. Ihre

bisherigen Zwangpflichtigen sind als freiwillige Mahl⸗ gaäste bei ihnen geblieben, weil sie noch zu einer an⸗ dern ihnen bequemer gelegenen Mühle nicht fahren konnten, oder das Vermögen nicht besaßen, sich selbst eine Mühle zu bauen.

Jetzt geschieht dieses aber, oder ein Dritter baut eine ihnen bequemere Mühle,

keinem Zweifel zu unterliegen, daß der peremtorische Termin vom 15. Juny d. J. einen solchen Müller nicht gefährden könne, wir müßen daher annehmen,

daß das bevorstehende Gesetz, welches die Mittel, mit denen der Staat die Entschädigung zu leisten über— nimmt, näher anordnen wird, auch hierüber sich voll⸗ ständig aussprechen werde, und daß der Gesezgeber nur die Resultate der vorgeschriebenen Ausmittelun⸗ gen erwarte. Daß die legislatorische Weisheit früherer Jahr⸗ hunderte den Mühlenzwang eingeführt und ein theo— retischer obschon wohlwollender Irrthum ihn abge⸗ schafft habe, gehört zu den Meinungen, von denen sich eben so sehr unser Verstand, als unser Gefühl abwen⸗ det. Wir verehren die Weisheit unsrer Väter, aber welches untergegangene Geschlecht besaß denn die

höchste Weisheit, der wir alle Erfahrungen der spätern

Geschlechte, die Institutionen aller kommenden Zeiten

unterordnen müsten? welches Zeitalter trug die voll⸗ endeten Gesezgeber?

Berichtigungen. Der Herr Freiherr von

. , . hat durch die westphälische Zeit⸗ . gewöhnlich, in mehr andre Blätter übergehn wird, be— kannt machen laßen, er habe zu Aachen und aus si⸗ hhrer Quelle erfahren, man habe Sr. Durchl. dem

ermann“, aus der es wahrscheinlich, wie

Es scheint

kannt gemacht:

Herrn Fürsten Staatskanzler berichtet, daß seine über die unrichtige Steuervertheilung im Ober-Bergi— schen eingereichte Anzeige ganz falsch sey. Er sucht zugleich durch das Zeugniß eines Gerichtschreibers von einem Doktor der Philosophie beglaubigt, die Wahrheit seiner Angabe zu beweisen. Die Wahrheit ist aber, daß der Herr Fürst Staatskanzler erst am zo. December v. J. durch eine Eingabe des Herrn Frh. von Hallbzerg von dieser ganzen Angelegenheit Kentniß erhalten hat. Die hierauf angestellte Er— kundigung hat ergeben, daß das Finanzministerium, an welches die Anzeige des Herrn Frh. von Hallberg gerichtet gewesen, durch das Ober-Präsidium die Be— schwerde hat untersuchen laßen, daß sie nicht unbe⸗ gründet, sondern begründet gefunden worden, daß das Ober⸗-Präsidium sowohl die Mängel in den Grund⸗ lagen der Steuervertheilung als die Mittel zur Ab— hilfe vollständig einberichtet, und daß dieser Bericht die Ausarbeitung einer umfaßenden Instruktion behufs der Fortsetzung des Katasters veranlaßt hat, mit deren Ausführung jedoch, wegen einiger dagegen erhobenen Erinnerungen, noch nicht vorgeschritten werden kann. Möge der Herr Frh. von Hallb erg an diesem Beispiel ersehen, wie unrein die Quellen sind, aus denen er seine Nachrichten schöpft. Wenn der Herr Fürst Staats— kanzler jetzt in die Beschleunigung der zu nehmenden Maaßregeln einwirkte, fo hat es dazu nur der Eingabe des Herrn Frh. v. Hallberg, nicht einer öffentlichen Auffoderung bedurft. Gegen die Beglaubigung der wört⸗ lich richtigen Abschrift des Gerichtschreiber-Zeugnißes müßen wir noch bemerken, daß sie mit der Abschrift, die der Herr Frh. v. Hallberg dem Herrn Fürsten Staats⸗ kanzler eingereicht hat, keinesweges wörtlich überein— stimmt, sondern einige bedeutende Verstärkungen des Ausdrucks enthält. Wer sich mit seiner Sache an die Oeffentlichkeit wendet, muß auch mit teutschem Ernste die Worte nach ihrem vollen Gewichte nehmen, und der Wahrheit kein Tüttelchen abnehmen, noch

zuthun.

In derselben Zeitschrift hat ein Herr von Ha ll— berg wahrscheinlich auch der Freiherr von Ha ll⸗

berg⸗ Broich den Betrag der Pensionen, welche der Düßeldorfer Regierungsbezirk bezahle, dahin be⸗

Berg. Kurant.

Pensionen an Eivilpersonen 23, 662 Rrhl. 6 Gr. 9 Pf. 2 Geistliche . 836, z 15 16... = Militairperson. 3,836 .

Wartegelder . . 1g, 188 16 1

C 135,002 Rthl. 13 Gr. I pf. Er multiplicirt diese mit den 6 Regierungsbezir⸗

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ken der Rheinprovinzen, und bringt dann eine unge⸗

fähre Summe von 3,192, zus Franks heraus, welche nach seiner Versicherung den Betrag der vor der Fran⸗ zösischen Revolution in allen diesen Ländern bezahlten Grundsteuer übersteigt. Wir wißen nicht, wie rein die Quellen sind, welche der Hr. v. Hallbe rg diesesmal benutzt hat. Es würde zu loben seyn, wenn er sie an⸗ gäbe, um nicht die Beamten in den Verdacht verletzter Amtsverschwiegenheit und sich selbst in den Verdacht wenigstens des Mißbrauchs freundschaftlicher Mitthei⸗ lungen zu bringen. Es darf gar kein Geheimniß auf solcher Sache ruhen, und Herr B. v. Hallberg kann seine Nachrichten auf ganz rechtmüäßigem Wege er⸗