A. Staats⸗ Einkommen. I. Direkte Staats⸗Auflagen. 1. Grundsteuer — 2. Häusersteuer ? e 3. Dominikalsteuer s ö 4a. Gewerbsteuer ö 2 65. Zugviehsteuer - 1 6. Familiensteuer * 2 Indirekte Staats⸗Auflagen. ö Y Maut und Zoll mit Einschluß der Tabackregie 2. Stempel . 9 ö . .. — 3. Aufschlaggefälle . 9 3 . x. 4. Taxen und Sporteln. = — 2 2
Gefälle aus dem vollen Eigenthume. 1. Forst⸗ und Jagd⸗Gefälle . a2. Rus Oekonomien, Brauereien und Fabriken
Lehen Grund⸗, Zehent⸗ und gerichtsherrliche Gefälle . Staatsregalien und Anstalten. 1. Salinen und Bergwerke 2. Post. . — . — 3* Münze 8 2 * 2 4. Lotto . ͤ . ; 5. Redaktion des Gesetz und allgemeinen Intelligenz⸗Blattes
2 8 2 23 283 21 2 24 ö
Uebrige Einnahme. . 2. Beiträge von andern Staaten und vormaligen Reichsständen zur Su⸗ stentation der Kur⸗Mainzer Pensionisten, dann Aktiv⸗-Kapitalszinsen
2. Entschädigung von Oesterreich (dafür, daß der Er satz für die von Baiern an Desterreich zurückgegebnen Länder noch nicht vollständig hat ge⸗ leistet werden können).. . . . ; . . 3. An Gefälle Außenständen bis 1818 und 1819 (Einnahme ⸗Rückstände)
Thl. Pr. Kurt.
z, a6 5, 134
264, 8355 9
263, 0835 Soß, 9163 229, 833
nus, 3554
Thi. Pr. Kurt. 1
5, 135,154
1, zas, 666?
322, 000
2,5 12, 1577
g93, gõo
5, 176, 1851
1, 192,533
550, 17985 73
183 2
1, os, naß 3
200, 65663
waé6bs S85, 35357
22, 50
3, 456, 02]
10, 3152
2916663
1
454, 5315
J . Gesamtsumme (des Staats-Einkommens) Bei sämmtlichen hier vorgeträgnen Einnahmen — mit Ausschluß der direkten Auflagen — ist blos der Netto⸗-Ertrag nach Abzug der Erhebungs- und Betriebs-Kosten angesetzt. Die direk⸗ ten Staats-Auflagen stehen mit ihrem Brutto-Ertrage in Ansatz, und die Perceptions⸗-Kosten
B. Staats⸗Aufwand. J I. Auf die Verzinsung der Staatsschullldd! = . . ö II. Paßiv⸗Reichniße (sind dies aus vorigen Jahren rückständig gebliebne laufende Ausgaben?) ; ö ; ; ; ; ⸗ ; ö III. Nachläße und ruhende Gefälle (etwa ein sogenannter Remißions⸗ Fond 2) IV. Eigentlicher Staats⸗-Aufwand. Hof ⸗Etat. ! a. Etat des Königl. Hauses und des n , Civil ⸗ Etat... ; b. Etat des Staatsrathes V G. Etat des Staatsministers des Hauses und des Aeuseren d. Etat des Staats:Ministeriums der Justiz. ö
J . . ö. . . 5 3 5 . . 3 ö . 7
J
e. Etat des Staats-Ministeriums des Innern x f. Etgt des Staats⸗-Ministeriums der Finanzen Militair Etat. Etat des Staats-Ministeriums der Armes. f. Etat der Gensdarmerid V J. Etat des topographischen Büreaus 1 Allgemeine Staatsanstalten. 1. Erziehung und Bildung I ö ; 11 ; ö . 3. Kultus mit den Erz- und Bisthümern und protest. Konsistorien 3. Gesundheit ; . 43. Wohlthätigkeit J 1 5. Sicherheit . J . 5. Industrie und Kultur J 7. Für das Steuer⸗Kataster gz. Für den Waßer-, Brücken- und Straße e 9. Für die Landbauten ö! ö Pensionen J — . ? . ? Haupt ⸗Reserve⸗ Fon 1 1 J 1 1
; . è— 0 0 0 * 9 au
86
é 8 3 * 2 * *. 0. 8
w . E d 8 2 5 8 9 6 J
* K 2 — —
Gesamtsumme (des Staats- Aufwandes)
Die ganze Einnahme betrug J . .
Es fehlen also zur Deckung der etatsmäßigen Ausgaben
(Fortsetzung in der Beilage.)
derselben sind von den übrigen Einnahmen der Rentämter in Abzug gebracht. . Thl. Pr. Furt. Thl. Pr. Kurt.
17, 550, 579
⸗ 3 2 6
. 8
9 18 2
1, 60, 250
45, 733 403, 783533 1,075,666 d28, 566 3 581, 175
Myßßß, 6663 319, 166 29, 1663
uo3z, 66563 bo J /odðõ / 106, 1663 175,525 130,49 17 63, 1163 139, 1837 7158, 353 595,009 2, 58], 958 Aali5, 533
1, gàa7, 55 p
141,400 51, 1663
Die Posten tragen ein in den Niederlanden dd .
*
16, vos, S5
18, ou, 577. 17,650,579)
. 598, 1772
Beilage.
lich vergleichen. n ,,, , , n 1 ( den Niederlanden beträgt die Civil Liste zum unterhalte des König Hauses und Soses ,
Beilage zum 17ten Stück der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung
vom a7sten Februar 1819.
Fortsetzung des Baierschen Gudje ts.
Nach dem Nieberländisthen Budiet für das Jahr 1819, so wie es in dieser Zeitung mitgetheilt wor⸗ den, betrug die Ausgabe „a, gs, 6177 Thl., die Einnahme A2, a5 8, gos] Thl., und es fehlt also 21 — der a, oc, Jia 41 9 . 29 8 nr, *
Eine genaue Verg eichung dieses Bubjets mit dem Baierschen laufenden Wirthschafts⸗ Etat ist ni möglich, theils weil in dem Baierschen Etat alle Hebekosten gänzlich fehlen, welche * kiederländi 8 * jet dagegen enthält, ohne sie jedoch abgesondert aufzuführen; theils weil in beiden Staaten höchstwahrschein⸗ lich sehr verschiedne Grundsätze darüber statt finden, was als Staatslast und was als Gemeindelast zu betrach⸗ ten ist. Diese Frage ist vorzüglich wichtig in Rücsicht des Militair-Etats, da die ge, . verschieden ausfällt, se nachdem Quartiere, Futter, Fuhren und Festungsbaudienste bagr nach dem vollen Marktpreise aus den Staatskaßen vergütet, oder von den Gemeinden und 2 . beschafft werden. Indeßen werden folgende Betrachtungen immerhin dienen können, eine wenigstens ann hernde Uchersicht der verschiednen Finanzverhält⸗
niße beider Staaten zu geben. Thal. Tr. Curt. Chi. Pr. Curt. 1,5 26, 5663
In den Niederlanden beträgt die Einnahme aus den Dom nen nur In Baiern ist dagegen dahin zu rechnen das Einkommen 3. aus dem sogenannten vollen Eigenthum dr 1, Sa, Sod 1 b. aus grundherrlichen Gefällen, als Lehnen, Grundzins, Zehnten und guts⸗ herrlicher Gerichtsbarkeit H ö ö . ö SS, us6, oa 4 69 . =. —— wh od /S 1 1x Baiern hat also über dreimal mehr Domänen⸗ Einkünfte, als die Niederlande. . In den Niederlanden betragen die direkten Benn 16, 533, 3553 In Baiern dagegen nur J 2 ö ö ö n 5, JS,. 1547 Also nicht ganz ein Drittheil der Niederländischen. 3 In den Niederlanden betragen die Zölle und Verbrauchsteuern mit Einschluß der sogenannten Gold- und Silber ⸗ Kontrolle =. . . . In Baiern ist dahin Folgendes zu rechnen: a. Maut, Zoll und Tabackregie= e, or n nig 2 m n mn, mn D. Aufschlaggefälle . , , , c. Salinen und Bergwerke, da das hierunter berechnete Einkommen wohl hauptsächlich aus dem Salzregal, einer wahren Verbrauchsteuer, entsteht.
. . —è— 2 2 2
9 . 13 M416, 66 63
2, 3a, C66 s, 51a, 1573
1, os 6, aus 3
— 1 H 17 Rechnet man auf solche indirekte Abgaben ohngefähr 3 der Rein-Einnahme an Hebungs⸗ zz zosten: so wird Baiern etwa 5, So, ooo Thaler durch Verbrauch⸗ und Handels ⸗Steuern erheben müßen, um die nebenstehend angegebne reine Einnahme zu haben. Es werden sich daher die Bai⸗ erschen Steuern dieser Art zu den Niederländischen ohngefaͤhr verhalten, wie 56 zu 134, das ist nicht ganz wie zwei zu fünf. In den Niederlanden bringen die Enregistrements, Stempel und Hypotheken 6,533, 3337 In Baiern ist dahin zu rechnen das Einkommen gi 13. a. aus den Stempeln. ö ö. . . = . = . . , ooo . ↄ95, gõo 41
b. aus Taxen und Sporteln . ö ' ö . . . ? e. aus der Gesetzsamlung und dem Intelligenzblatte, welches die Wirkung
eines Stempels auf diese Blätter hat. ö w
Stempel und Sporteln bringen also in Baiern ohngefhr ein Fünftheil von dem, was ste in den Niederlanden tragen.
a2, 50
. aoo, 666 K Joo, os S683, 3337
3 6 2 in Baiern 8 1 * . * 2 2 * 2 . * Diese Einnahmen verhalten sich also fast wie zwei zu fün f. Die Lotterien bringen in den Niederlanden . ö in Baiern. ö ö . . . Diese Einnahmen verhalten sich also fast wie fünf zu sech s. 23 Im Allgemeinen kann man nun folgende Uebersicht der Einnahme nach Hauptrubriken aufstellen. . 1 Meder, .
. *
.
J i, S6 dd: 3. Tinkommen aus laufenden Abgaben und Regalien ' 37, 65a, 2663 ; z 3, 288, o6 95 4d5u, 5 15
3. Außerordentliche Einklinfttteꝛ·ꝛ— ö Summe An, M58, goss 17,650, 79
wo jedoch unter Nr. 2. bei den Niederlanden Roh⸗Einnahme, bei Baiern aber Rein: Einnahme neben eingnd . . Nimmt man nach cinem gewiß sehr mäßigen Anschlag die Bgiersche Einnahme in laufenden
ki; und Regalien mit den Hebekosten zu a5 illionen und die Baiersche Volks zahl zu 34. Millio
an: so ruhen in Baiern auf jedem Kopfe 2 Thaler Preuß. Kur. Abgaben, wihrend in den Niederlanden fast
16 Thaler auf den Kopf kommen. Ueber das Verhältniß der Baiers i, . zu den Abgaben in ande
teutschen Ländern wird sich hoffentlich künftig eine uebersicht geben laßen; vor ufig darf wohl gesagt werde
daß die Einwohner des Preußischen Staats im Durchschnitte wenig. ens nich t stär ker 6 n . Die Staats-Ausgaben Baierns und der N derlande laßen sich nur in einigen * ea
7, 976, S 11 . 12,17, 52
12
2.
ö
In Baiern dagegen e, , n, , , , , , .. 1660. ide sind also nicht sehr verschieden; und es läßt sich um so weniger eine nähere Vergleichung dar id
enstellen, als theils dasjenige, was auf den Hofetat gebracht wird, aus sehr verschiedenen Ansichten be mn