nister der auswärtigen Angelegenheiten an, weiches auch beschloßen wurde. . ; ;
Man versichert, daß Herr Lafitte in der Kam⸗
mer der Deputirten den Antrag zu einer Addreße an
den König in Bezug auf die unbedingte Erhaltung
des Wahlgesetzes in seiner gegenwärtigen Form bereits
niedergelegt habe. Das Journal du commerce ist wegen einer gemiß⸗
billigten Aeußerung über die Diskußion der Pairskam⸗ mer wegen des Wahlgesetzes zwei Tage lang unter⸗
drůckt gewesen.
London, vom as. Februar. Im Unterhause ist die Bittschrift einer Dubliner Korporation gegen die Emancipation der Katholiken vorgelegt worden.
Im Oberhause ist eine Kommißion zur Prüfung der Berichte über die Gefängniß- und Strafhäufer, und eine zweite zum Bericht über den Zustand der in den Baumwollen- Fabriken beschäftigten Kinder er— nannt worden. .
Im vorigen Jahr find in England für a, sc mnas0 Pfund ganze und für S 15, 143 Pfd. halbe Sosveraigns, und an Silbergeld Saß, 180 Pfund ausgeprägt worden.
In Dublin ist der von Westgrönland gebürtige Eskimo, John Sackhouse, in einem Alter von 22 Jahren verstorben. Er hatte auf der letzten Entdeck⸗ farth nach dem Nordpol wesentliche Dienste geleistet.
Konstantinopel, vom 8. Febr. Der Kaiser von Rußland hat ein eigenhändiges sehr freundschaftliches Schreiben an den Sultan erlaßen, um der Pforte die güt⸗ liche Ausgleichung der noch aus dem Buch arester Frie⸗ vens-Traktat übrigen streitigen Punkte anzuempfehlen. Man hofft um so mehr, daß dieser ungewohnt zuvorkom— mende Schritt den Unterhandlungen des Barons von Stroganow eine vortheilhafte Wendung verschaf⸗ fen werde, da beide benachbarte Reiche die Erhaltung des Friedens wünschen, und ein Theil der früheren Irrungen wirklich schon beigelegt ist.
München, vom 28. Februar. Auch die Garni⸗ son von Augsburg hat dem Könige in Bezug auf das Begehren einiger Abgeordneten der zweiten Kammer, daß die Armee auf die Konstitution vereidet werde, eine Addreße überreicht, worin sie sich gegen das ihr zugemuthete Schwören-Wollen verwahrt. In der Verhandlung der Kammer selbst ist übrigens bereits ermittelt wo rden, daß die Landtagzeitung einem Ab⸗ geord neten unrichtig in den Mund gelegt habe, die Armee wolle den Eid ableisten. Sowohl gegen dieses Mißverständniß als gegen einen von der Land⸗ tagzeitung ihm zugeschriebenen Antrag auf Abände⸗ rung des Ebikts über die Preßfreiheit hat der Hofrath Behr eine besondre Protestation in das Protokoll der Sitzung aufnehmen laßen.
(unter den in det Kammer vorgetragenen Privat- gesuchen bemerkte man die Bitte des Dr. Keil zu Würzburg: daß die Kammer sich einer rein teutschen Sprache in ihren Verhandlungen bedienen möge. Eine
Köln, den 4.
Berliner Zeitung fügt hinzu: daß dieses Gesuch ein großes Gelächter verursacht habe. Die Verhandlung selbst und die Zeitungen, welche sie erzählen, erwähnen eines Gelächters nicht, und die Verbreitung solcher unbe⸗ gründeten Rachrichten, welche Tendenz sie immer habe,
rechnen wir zu den Uebeln der Preße, wodurch Bitterkeit
hervorgebracht wird; fo wie sich in ähnlicher Art die von dieser Zeitung gleichfalls erfundene Unwahrheit, schon als solche nicht billigen läst, daß die jungen
Mediciner in Montpellier vor ihrem Auszuge die
Stadt in Verruf erklärt hätten.)
Stuttgard im Februar. Der König hat für die
ständischen Angelegenheiten eine eigne Kommißion nie⸗ dergesetzt, und diese hat nun ihre Berathungen und Arbeiten mit dem 3. d. M. begennen. Da alle Vor— bereitungen bereits gemacht sind, so hoft man, daß die Sache bald zu Stande gebracht seyn werde.
Inland.
Köln, im März. In der Provinz Juͤlich, Klevr und Berg sind 185 evangelische Gemeinden an 155 verschiedenen Oertern in 10 Kreis-Synoden vertheilt, unter denen nur eine noch in zwei nach der frühern Verschiedenheit der Konfeßionen getrennte Abtheilun⸗ gen zerfällt. In jeder der übrigen findet eine völlige Vereinigung unter Einem Superintendenten statt,
wie denn auch alle zehn auf der im vorigen Jahre ge—
haltenen Provinzial⸗Synode unter Einem Präses ohne Rücksicht der frühern Konfeßion sich vereinigt haben. Wo mehre Familien beider Konfeßionen bisher an einem Srte getrennt lebten, und nur der eine Theil Kirche und Pfarrer am Orte hatte, da ist jetzt eine völlige Vereinigung eingetreten. In der neu⸗ gebildeten evangelischen Gemeine zu Bonn ist von ei⸗ ner Konfeßions-Verschiedenheit keine Rede gewesen Wo zwei oder mehr Gemeinen verschiedener Konfeßionen mit eignen Pfarrern und eignen oder gemeinschaft⸗ lichen Kirchen an einem Orte neben einander lebten, da hat die Vereinigung größere Schwierigkeiten ge funden. Von den 29 Orten dieser Art haben schon 7 Gemeinen ihre Vereinigung zu Einer evangeliscken Gemeine mit Gütergemeinschaft und gleicher Theilung der Amtshandlungen unter die Pfarrer, in eignen Ur— kunden ausgesprochen. (A. B.)
unsre Zeitung enthält folgende Bekanntmachung des Ober Präsidiums: . . Auf allerhöchst unmittelbaren Befehl Sr. Majer stät des Königs wird hiermit bekannt gemacht: „Daß das Verfahren der katholischen Geistlichen, „wonach sie verlangen, daß die katholischen Glaus „bensgenoßen, welche sich mit einem Nichtkatholi⸗ „schen ehelich verbinden wollen, die Erziehung ih⸗ „rer künftigen Kinder beiderlei Geschlechts in der „katholischen Religion versprechen, und der Nich t⸗ „katholische Theil diesem Versprechen beistimme, „und ferner, wenn dieses Versprechen nicht geleir
„gemischten Ehe verweigern, Allerhöchst Sr. M a⸗ „Je st t Regierungs⸗Grundsätzen geradezu entgegen; „und daß es daher eine grundlose ahndungswürdige „Angabe sey, wenn in der Zeitschrift „Herr⸗ „mann“ und vielleicht in einigen andern öffent⸗ „lichen Blättern angezeigt ist, daß dieses Verfahren „des General-Vikariats zu Aachen mit den Grund „sätzen der Preußischen Regierung übereinstimme.“ März isng. . . Der Ober-Präsident der Herzogthümer Jülich, Kleve und Berg,
F. Gr. von Solms Laubach.
und mit weiser
Preßfreiheit und Eenfut.
Schon im Jahr 137 erklärte sich unser General⸗ Dirertorium wöiber ein Eensurgesez, und gab nur in Bezug auf theologische Schriften, aber auch nur des⸗ halb nach, weil dle Censur solcher Schriften Sr. Ma— jestät absoluter Wille, mithin nichts als obsequii gloria übrig fey. In seiner Abstimmung sagt es un⸗ fer andern: „Das Bücherwesen hat seit der Refor— mation in ganz Teutschiand, nicht weniger in allen tivilisirten Landen freien Lauf gehabt, woburch die Gelehrsamkeit zu diesem hohen Grade gestiegen, in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werben, so würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und der Buchhandel selbst gänzlich zu Grunde gerichtet wer— den, fondern auch die Barbarei und Unwißenheit, wel⸗ che Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, aufs neue zum größten Präjudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.“
Diese Gesinnungen einer ber obersten Staats br⸗ hörden hat Ein Geschlecht dem Andern hinterlaßen, und wir würden unter uns gewiß keine Spur eines CEen— sors mehr erblicken, wenn nicht die Begebenheiten Frankreichs die Ruhe der Welt gestört und insonder— heit den politischen Schriften eine bisher nicht geghnte Wichtigkeit verschafft hätten. Unser allgemeines Land— recht (als allgemeines Gesezbuch im Jahr 1791 be⸗ kannt gemacht) erwähnt der Censur nur beiläufig als eines polizeilichen Instituts, ohne jedoch auf den Druck und die Verbreitung einer mit der Erlaͤubniß der Censurbehörde nicht versehenen Schrift eine be— sondre Strafe zu bestimmen, die nur alsdann ver⸗ wirkt wird, wenn die Schrift selbst verbrecherischen
und strafbaren Inhalts ist. Das Censur-Edikt vom
19. Detbr. 17838 ist in das Landrecht nicht aufgenom⸗ men. Ob der verewigte Suarez, wie man aus seinem Scipio-Traum im Journal für Teutschland etwa herleiten möchte, schon damit umgegangen sey, uns auf völlige Preßfreiheit unter Libellgesetzen und einer Jury vorzubereiten, wollen wir billig auf sich be⸗ ruhen laßen, und nur bemerken, daß das Edikt vom 19. Dechr. 1788 von seiner Hand verfaßt, das Gene⸗ ral-Direktorium aber um seine Meinung darüber gar nicht befragt worden ist. .
Man hat der Staats-Zeitung den Vorwurf ge—⸗ macht, als ob sie den Preßzwang begünstige. Darüber hat sie sich aber noch gar nicht erklärt, sondern nur behauptet, daß, was Preußen betrift, die Censur uns eben nicht als Gebrechen angerechnet werden dürfe, woraus aber nicht folgt, daß es nicht beßer wäre, wenn man sie ganz entbehren könnte. (In irgend ei⸗ ner Zeitschrift wurde bei diesem Anlaß bemerkt, Kant sey durch die Censur beeinträchtigt worden. Das ist aber ein Irrthum. Nicht die Censur, sondern das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, welches in seiner Schrift: „die Religion innerhalb der Grän— zen der bloßen Vernunft“ Irrlehren zu finden meinte, machte ihm Verdruß, wie er in der Vorrede zum Streit der Fakultäten ausführlich erzählt.) Indem wir uns über diese Sache abzusprechen noch zur Zeit
„stet wird, die kirch liche Vollziehung einer soichen gaganz enthalten, weil es weder für unsern Zweck noch
für das Heil des Vaterlandes erfoberlich ist daß wir an dem Streite der Meinungen hierüber Theil nehmen, wollen wir uns vielmehr gern der erfreuli⸗ chen Hoffnung hingeben, daß es den sämtlichen Re— gierungen der teutschen Bundesstaaten gelingen werde, sich über eine unbedingte Preßfreiheit zu verständigen, Hand die Schranken aufzustellen, wel⸗ che die Gefahren zügelloser Reigungen von den Thro— nen der Fürsten wi von der Wohnung des Privat— mannes abzuwehren im Stande sind. Nehmen wir einmal an, daß der Beschluß des Bun— destages auf unbedingte Preßfreiheit für alle Schrif— ten, und auf Bestrafung der Preßvergehungen nach strengen Libellgesetzen durch den Ausspruch einer Jury
gerichtet werde, eine Maasregel, die unstreitig im Al gemeinen sehr viel Vortheile vereinigt und viel Be⸗ sorgniße beseitigt, — hören wir nun aber die Stimme der Erfahrung. Teutschland ist in viele einzelne Staa— ten vertheilt, die 3 den Augenblick noch kein gemein⸗ schaftliches Intereße haben. Es besteht aus verschied⸗ nen Volkstämmen, die, zu unsterblichem Ruhm des Teutschen Namens, ihren angestammten Fürsten mit unverletzlicher Ergebenheit anhangen, die jeden Un⸗ glimpf gegen den Thron ihres Fürsten, gegen die Re⸗ gierung ihres Landes, gegen die Ehre ihres Volks als einen Nationalschimpf schmerzlich empfinden, und ihn lieber mit dem Schwerdte, als mit Schmähworten ahn⸗ den. Leugnen wir ferner nicht, daß Spaltungen alter und neuer Zeit uns zerrißen, daß Ereigniße neuer Zeit die Freundschaften der alten gefährdet, die Gefühle der Dankbarkeit erkältet, das Andenken gemeinschaft⸗ licher Gefahren, brüderlicher Waffenthaten verlsöscht haben. Gestehen wir endlich, daß durch die Schrift⸗ steller des Tages schon jetzt, wiewohl nur hin und wie⸗ der eine Preßfreiheit, und ohne Jury, größtentheils aber noch eine Censur besteht, manche Bitterkeiten er⸗ zeugt worden sind. Man wird uns daher die Besorg⸗ niß nicht übel deuten, daß, wenn die bisherigen Schran⸗ ken gänzlich eingerißen sind, die gallsüchtige Tinte der Journalisten sich bald in offnem Angriff, bald in abe gedrungner Nothwehr wechselseitig auf die Regierun⸗ gen ergießen, und den Haß der einzelnen Volkstämme gegen einander erregen werde. Würde dieses also zu— sammengehetzte Bundesvolk der Germanen dem ge⸗ meinsamen Feinde mit Bruderwaffen begegnen? Wenn Englische, wenn Französische Fournalisten ihre eignen Regierungen schmähen, so hält Niemand die National⸗Ehre angetastet, und in Zeit der Gefahr werden alle Britten, alle Franzosen für Einen Mann stehn. Aber wir, die wir die eigne edle Sprache miß⸗ brauchend entweihen, um durch Libelle die National⸗ Ehre zu beflecken: werden strenge Libellgesetze und die Jury dieser Besorgniß steuern? Wird es einer Juty, wie arg das Libell auch seyn möge, an Ausflüchten fehlen, ihren Kompatrioten durch ein Nicht⸗Schuldig der Ahndung des Gesetzes zu entziehen? Oder wird der Bundestag Mittel ersinnen können, auch diesem Arg⸗ wohn durch eine besondre Bildung der Jury zu be⸗— gegnen? Unsre Absicht ist nur, auf eine rah sol⸗ cher Art aufmerksam zu machen, da sie doch eintreten, da sie doch von verderblichen Folgen begleitet seyn kann)).
r
Wißssenschaftliche Nachtichten. Von teutscher Verfaßung im germani⸗ schen Preußen und im Herzogthume West⸗ falen. Mit Urkunde n. Von Joh. Friedr. Jos. Som m er, Hofgerichts-Advokaten zu Kirchhundem im Herzogthum Westfalen. Münster 1819.
) Wir konnten unsre Besorgniß mit Beispielen belegen, Was ein Zeitüngsschreiber einer ver freien Städte, mit Zulaß seiner, eine strenge Censur handhabenden Obrigkeit, noch im Lauf dieses Jahrs veruͤbt, haben wir herei speciell geruͤFgt, und moͤgen solche Saiten ungern wei ter beruͤhren. Aber unter uns selbst beginnt ein Miß⸗ brauch, der uns bei unbeschraͤnkter Preßfreiheit dermaleinst keine goldne Zukunft verspricht. So hat eine im Preu⸗ ßischen Staate selbst erscheinende Westphälische Zei⸗ tung keinen Anstand genommen, uns Brandenburgern die Ehre des Trutschen Namens zu mißgonnen; sie heißt uns Wenden und Slaven, und versichert freund⸗ schaftlich, die Institutionen jenfeit der Elbe waren den Bewohnern der Westphaͤlischen und Rheinischen Pro⸗ vinzen voͤllig gleichguͤltig. Wenn wir wieder Eicheln äßen, wuͤrden die Westphaͤlischen Journalisten doch schon miteßen muͤßen. Wurde sich ein Brandenburgischer Journalist kuͤnftig wohl damit begnügen, den Westphaͤ⸗ lischen blos zu erinnern, daß es Ehen diese Barbaren; diefe Slaven unb Wenden ng. sind, bie noch neuer⸗ dings in ben well gewordenen Kranz des Feutschen Na mens frische und unverwelkliche Palmen geflochten?