IJ. MM. der Kaiser
Wien, vom 27. Februar. Kai⸗
und die Kaiserin, nebst der Erzherzogin Karoline, serl. Hoheit, sind am 17. di. ses in Venedig fen, wo J. M. die Herzogin von Parma sich bereits seit dem 15. befand, und der Herzeg v. Modena am 21. eingetroffen ist. Am 420. ward in Gegenwart Ih⸗ rer Majestäten ein Schiff von Stapel gelaßen.
ein getrof⸗
München, vom 5. März. Auch die Kammer der Pairs hat ihre befondern Ausschüße gebildet, die unlängst bekannt gewerden sind. Der Geaf von Montgelas ist Nrafes des Ausfchußes für die Steuern. Von ibren Arbeiten ist noch nichts öffent— lich erschienen. Die zweite Kammer hat einen Aus— schuß zu Entwerfung eines Reglements gebudet.
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Hier ist erschienen:; Censur und Preßfreiheitz historisch⸗ philosophisch bearbeitet von Ludwig Ho ff— mann, Polizei Sekretair bei der Königl. Polizei-In⸗ tendantur zu Berlin.
Der Verfaßer hat die lobenswerthe Absicht, zu Gunsten der Preßfreiheit zu beweisen, daß die Censur, wenn sie von gewißenhaften und billigen Censoren ver⸗ waltet werde, kein Preßzwang, vielmehr eine sowohl die Wißenschaften befördernde, als den Schriftsteller selost sichernde wohlthätige Einrichtung sey.
Er handelt in den beiden ersten Abschnitten die Schreibfreiheit nach dem römischen, und die Schreib— und Druckfreiheit nach dem kanonischen und gemeinen teutschen Recht ab. Wir haben uns dabei nicht aufge— halten. Der dritte Abschnitt ist dem gegenwärtigen Zu⸗ stande der Eeusur und Preßfreihert gewidmet, und giebt von den Einrichtungen einiger Europäischen Län— der in dieser Beziehung einige Luskunft. Die Nie— derlande, Dänemark, die Schweiz, Heßen, Baden und die kleineren teutschen Staaten sind übergangen. Ueber Preußen behält sich der Verfaßer eine ausführ⸗ liche Darstellung für den zweiten Theil des Werkes vor, welcher auch seine philosophischen Ansichten, von denen im ersten Theile nichts vorkommt, und die Vor⸗ schläge zu Verhütung des Preßzwanges enthalten soll. Wir wünschen, daß er diesen zweiten Theil zuvor der
Censur eines kritischen Freundes übergeben möge. Den Druck des ersten,
abgesondert vom zweiten, würden wir ihm ganz widerrathen haben.
Er stellt den Satz auf, daß Preßfreiheit und Censur eins und dasselve sey, welches doch schon deshalb nicht seyn kann, weil sonst auch der Jäger, der den Hasen hetzt, eins und dasselbe mit dem Hasen seyn müßte. Die Censur ist das Urtheil, ob eine zur Verbreitung durch den Druck bestimmte Schrift dem bestehenden Gesetz gemäß sey (nicht dem Cen sur-⸗Gesetz, wie der Verfaßer meint, denn das Censur-Gesetze ist nur eine po lizeigesetzliche Anordnung einer solchen Censur), woraus von selbst folgt, daß es gar nicht, wie der Verfaßer wiederum meint, ven der Liberalität des Gensors abhange, ob er dieses Gesetz in Ausführung bringen wolle; sein Urtheil muß, nach seiner ehrlichen Einstcht, den Gesetzen gemäß seyn, sonst ist es will⸗ kührlich, und, es mag noch so liberal scheinen, eben deshalb illiberal. Da es aber, wie die Unvollkommen—⸗ heit der menschlichen Natur es mit sich führt, und die Erfahrung täglich erweist, völlig unmöglich ist, einen mit übermenschlichen Eigenschaften begabten Cen⸗ sor zu finden, der die allgemeinen Bestimmungen der Gesetze auf die tausendfachen Schattirungen des ge— sprochenen oder geschriebenen Wortes mit Salomonischer Weisheit anwende, so ist auch der Regierung nichts übrig, als den Censor, nach Art einer Jury, mit der Gewalt auszustatten, jeden einzelnen Fall nach seiner Einsicht des Gesetzes und nach seinem Gewißen red⸗ nich zu entscheiden ). Einen Censor wit speciellen Anwéifungen versehen zu wollen, ist ein gan; frucht⸗ loses Unternehmen. Aber er entscheide, wie er wolle, nur von mehr oder weniger Einsicht kann und soll sein Urtheil zeugen, nicht von Liberalität oder Illibe⸗ ralität, welches eine Willkühr voraussetzen würde,
*) Deffentliche Blaͤtter haben vor einiger Zeit tadelnd erzaͤhlt, daß eine Preußische Gensurbehörde fuͤr den Debit der Korneliusischen Zeichnungen zum Liede der Niebelungen ihre Erlaubniß erfoderlich gefunden habe. Diese Meinung beruhete auf einer, der gewißenhaften Einsicht der Censur gemäßen Erklaäͤrung des Censur⸗ Edikt vom 19 December 1788, welches zu den Uebeln der Preße auch dieses rechnet, daß sie zu schluͤpfrigen
da er doch nicht nach seinem Willen, sondern nach seinem Gewißen urtheilen soll, Es ist möglich, vielleicht wahrscheinlich, daß ein von leichtem und fröhlichem Blute den Sinn des Ge⸗ setzes richtiger treffe, als ein ernsthafter, kalter, be⸗ denklicher Geschäftmann; aber es ist nicht wahrschein⸗ lich, daß die Regierung, wenn
anvertrauen werde. Und verhält wie wir glauben, so bitten wir den Verfaßer, seine Meinung, daß die Preffreiheit blos schwesterlich Hand in Hand gehe,
here Erwägung zu ziehn.
Wir werden unsre Erwartungen sehn, wenn et im zweiten Theil nur Überzeugt, Daß die Censar der Preßfteiheit nicht im Wege sey. Der Beweis, daß es eine Freiheit der Preße neben einer Eenfar geben könne, wird nicht gnügen. Wir ha— oen noch in Liesen Tagen, und hiesigen Orts, Beispiele von Preß-Frechh ent an; fast von einer Anaschie der Preße neben der Gensur erlebt,
Ha der Verfeßzer den muster— und meisterhaften Aufsatz üser die Preßfreiheit in England in den Wie⸗ ner Jahrbächern der seiner Schrift vollständig beigefügt hat, wir uns um so mehr, daß er der Bekanntmachung die⸗ ses ersten Theils seines Werkes nicht Anstand gegeben. An einiges, was er über England sagt, möge er noch ine berichtigende Hand legen. So bemerkt er z. B. S. T02. daß der Englänzer mit seiner gepriesenen Preßfreiheit häufig traurig daran sey, und fügt hinzu: „Ausstellung an den Pranger, kaum zu erschwingende Geldstrafen, Einkerkerung auf geraume Zeit, dieses sind die Strafen, welche über lee verhängt werden, welche es wagen, gegen die Landesgesetze aufzu wiegen.“ melnen, ein Volk solche Feinde der öffentlichen Ordnung, derswo mit Recht erschießen oder aufhangen läßt, ge⸗ lin de bestraft werden. S. 103. spricht er dem Eng⸗ lischen Volke allen Patriotismus ab, daß es, wenn es gegen genommen sey, gesen die Hanöversche Verordnung wegen Ausbreitung anstößiger Zeitungen und Flug— schriften nicht Einspruch gethan. Eben daselbst wird Hanover eine Englische Probinz genannt.
schon übertroffen
Wir
Die hiesige Zeitung, welche erzählt hatte, daß die Studenten zu Montpellier die Stadt in Verruf er— klärt, bevor sie dieselbe verlaßen, behauptet, Erzählung aus dem ] unn al de l'Em pire genom-
men, und daß auch der Moniteur dieselbe en:halte.
haben wir freilich nicht seit dem Junius asis nicht mehr. ersitzeint, der Moniteur aber enthält Folgendes: „Am an⸗ .
Das Journal de Empire gesesen, weil es
jugendlicher Censor
—ᷣ sie die Wahl zwiscken beiden hat, die Seelsorge der Preßfreiheit dem Ersten sich die Sache so,
und die Eensur nicht
los sondern daß die eihs in der an ern sich wiederhoit finde, in nä
Literatur gekannt, indem er ihn so wundern
diejenigen Schriftstel⸗ das Volk
ist nur dann traurig daran, wenn die man an⸗
l und wundert sich, allen Geistesdruck so sehr ein⸗
daß sie ihre
len geruhet.
ger Ramm elt zu Wülfingerode Orden dritter Klaße zu verleihen
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dern Morgen erklärten die Studenten, start über eine solche Aufführung eine erustliche Reue zu bejei⸗ gen, daß sie weggehen m ürden, wenn ihre Profes:
zoren ihnen nicht Recht verschaften.“
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Bildern und lockenden Darstellungen des Lasters ge⸗
mißbraucht werde. Die hohere Behoͤrde entschied auf die deshalb geführte Beschwerde gegen das Gesetz nicht von Gemaͤlden und Zeichnungen, son⸗ dern von Bildern und Figuren der gebundenen und ungebundenen Rede spreche. Einsicht gegen Einsicht, und Andre werden vielleicht noch anders urtheilen.
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die Censur, weil .
Aber hier war immer nur
Allgemeine
reußische Staats-Zeitung
2216 Stück. Berlin, den 16ten Maͤrz 1819.
1. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 16. März. Seine Majestät der König haben dem Grafen Joseph von Hover⸗
den dem jüngeren die Kammerherrnwürde zu erthei⸗
der König haben dem Predi⸗ den rothen Adler⸗
geruhet.
Seine Majestät
Da ich die Geschäfte des Königlichen Ministerii des Schatzes und für das Staats-Kredit-Wesen, so
wie auch die der Königlichen General ⸗Kontrolle, von dem Herrn Staatskanzler Fürsten von Harden⸗ berg übernommen habe:
so finde ich mich veranlaßt, die Behörden und Personen, welche mit den gedach⸗ ten Staatsbehörden in Geschäft-⸗Verbindung stehen, resp. zu ersuchen und aufzufodern, alle schriftliche Veranlaßungen nunmehr an mich gelangen zu laßen. Berlin, den 11. März 1819. Königl. Staats minister und Generallieutenant,
v. Lottum.
— —
II.
Paris, vom 6. März. Von der Sitzung der Pairs M., in welcher die Annahme der Motion y wegen des Wahlgesetzes och Einiges nach zutra⸗
am 2. d. des Marquis Barthelem beschloßen wurde, finden wir n gen nöthig.
Der Graf Lanjuinais, nung gerufen werden mußte, ein Plan geschmiedet sey, von Frankeeich los zureißen,
zu bilden. . U Der Minister des Innern erwiederte hierauf: „der
edle Graf hat Thatsachen behauptet, Thatsachen von solchem Gewicht, daß sie die Aufmerksamkeit der Kam⸗ mer auf sich gezogen. Der Minister glaubt ver ichen zu können, daß sich der Redner ganz und gar im Irr⸗ thum befinde. Er hat von einem Plane gesprochen, eine treue Provinz vom Mutterlande los zureißen, und von gerichtlichen Maasregeln, die man deshalb in die⸗ sem Augenblick eingeleitet habe. Von allem diesen ist nicht das Geringste zur Kenntniß der Regierung gekommen. Sollte wirklich ein so unsinniger Plan entworfen seyn, so suchung nicht vor die Gerichte; die Ju andre Mittel, andre Vorkehrungen in Antrag bringen. Er hat von Atmeen gesprochen, die in den westlichen Provinzen heimlich organisirt würden. Welchen Zweck könnten solche Rüstungen haben? Sollten sie gegen den Thron gerichtet seyn — ist die Nation nicht da? würde sich
der einigemal zur Ord⸗ hatte auch behauptet, daß die Provinz Bretagne um einen besondern Staat
Zeitung s-Nachrichte n.
nicht Alles, Ein Mann, erheben, um ihn in vertheidigenẽ? Aber gegen wen soll sie ihn vertheidigen? Wo sind die Feinde?“ u. s. w.
Der Minister erklärte sich übrigens gegen den An⸗ trag, wobei er noch als faktisch bemerkte, daß im Jahr 1818, von der Anfertigung der Gewerbsteuer⸗ Rollen bis zu den Wahlen in Paris, nur 4 Patente mit dem Steuerbetrage von 300 Franks und drüber nachge⸗ sucht worden wären, zum Beweise, wie wenig Ur⸗ sache für die Kammer vorhanden sey, sich über diesen Gegenstand zu beunruhigen.
Der Marquis von Fontanes stimmte für den Antrag, nicht sowohl weil das Princip des Wahlge—⸗ setzes zu demokratisch sey, als vielmehr, weil es von der Regierung gemißbraucht werden könne, um durch Bestechung der Wählenden die Wahlen nach ihren Ab⸗ sichten zu leiten. Das Wahlgesetz, meinte er, müßte aus einem doppelten Grunde abgeändert werden. „So wie man es jetzt ausführt, ist es zu demokratisch. So wie man es bei andern Gelegenheiten ausführen wird, möchte es zu wenig populär seyn. Ein Wahlgesetz muß unerlaßlich allen großen Intereßen der Gesell⸗ schaft ihre natürlichen Vertheidiger und ihre gebornen Vertreter beiordnen. Unter diesen großen Intereßen steht das Land- Eigenthum obenan. Das Vaterland ist, wie jedermann weiß, auf dem Ackerbau gegründet. Dieser giebt dem menschlichen Gemüth eine gewiße
Ruhe, und diejenige Ordnung und Festigkeit, die sei⸗