nen Arbeiten Dauer verschaft. Er ist der Freund des heimatlichen Bodens, er fürchtet alle Revolutionen, die ihn davon trennen könnten.“ Hier mischte der Redner eine Anekdote aus dem Leben Buonapartes ein. „Wie man auch über die Eigenschaften dieses außerordentlichen Menschen urtheilen mag, das kann ihm nicht bezweifelt werden, daß er zu herrschen ver— stand. Eines Tages war er, in meiner Gegenwart, mit der Organisation seiner Wahlversamlungen be— schäftigt. Einige seiner Räthe machten ihn auf das Gefahrvolle seines Plans aufmerksam, indem die be— trächtlichsten Güter sich noch in den Händen der er— sten Besitzer befänden, und die Wahl von 600 am meisten besteuerten Grundeigenthümern in jedem De— partement, früh oder spät, die Anhänger der alten Monarchie zusammenbringen könnte. Ihre Gründe machten ihn nicht irre. Seine Antwort, an der ich keine Silbe ändre, war: diese Leute, sagt ihr, sind große Grund-Tigenthümer. Sie wollen also nicht, daß der Boden zittre. Das ist ihr und mein Intereße.“
Der Beschluß der Kammer wurde dahin gefaßt: „Der König wird ehrfurchtvoll angetreten, den Kam— mern ein Gesetz vorlegen zu laßen, welches in die Or— ganisation der Wahlversamlungen diejenigen Modifi— kationen aufnehme, die unerlaßlich nothwendig schei— nen können.“
Die Kammer der Abgeordneten hatte inzwischen in einer geheimen Sitzung den Antrag des Herrn La— fitte, den Konig in einer besondern Addreße um un— bedingte Aufrechthaltung des Wahlgesetzes zu bitten, in nähere Berathung gezogen. Der Justizminister stellte darin vor, daß ein solcher Schritt ganz unzeitig sey, da die Sache doch in ganz kurzer Frist an die Kammer gelangen müße, und mit einer entschiedenen Mehrheit ging man zur Tagesordnung.
In der Kammer der Pairs benutzten die Gegner der Minister ihr nunmehr erlangtes Uebergewicht, in der Sitzung vom 4. d. M. das Gesetz wegen Abände⸗ rung des Finanzjahres zu verwerfen.
Unter solchen Umständen schienen den Ministern nur zween Wege offen, entweder die Kammer der Ab— geordneten sofort aufzulösen, und eine neue Wahl vornehmen zu laßen, oder durch eine Vermehrung der Pairs ihren Einfluß in der ersten Kammer herzustel— len und zu verstärken. Im ersten Fall blieb die Maasregel der Pairs ohne allen Erfolg. Wahrschein⸗ lich fanden sie das erste Mittel theils bedenklich, theils nicht ausreichend, sie entschloßen sich daher, dem Könige das zweite Mittel, als zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe nothwendig, vorzuschlagen, und der König ernannte folgende Pairs:
WMarschall Herzog v. Albufera, Marquis v. Angoße, Staatsrath Graf Argout, Marquis von Arrag on, Marquis v. Aramon, Staatsrath Ba⸗
*) Die mit einem Stern bezeichneten Pairs sind bereits unter den 1 welche im Jahr 18m4 ernannt wurden. Wegen der Begebenheiten des Jahrs 1815 wurden sie ausgeschloßen.
ron v. Barente, Generallieutenant Graf Becke; Präsident Baron Bastard von 1'Etang, Gra Belliard, Graf Raymond von Berenge Marschall Herzog v. Conegliano, Generallieute ⸗ nant Graf v. Claparede, Graf CEhaptal, Mar quis v. Cate lan, Herzog v. Cadore, Graf Col! chen, Graf Cornudet, Marschall Herzog von Danzig, Graf Darü, Generallieutenant Dübre) ton, Generallieutenaut Vicomte Dijeon, Gre d'Arjuzon, Graf Dejean, Marquis v. Dam pierre, Marschall Fürst von Eckmühl, Herzeg v. Esklignac, Präfekt Graf Germain, Präfet Graf v. Germiny, Oberst Graf v. Gram mont d' Aster, Graf Felix von Hünolstein, Vicomt ⸗ v. Houdelot, Marschall Graf Jourdan, Graf Laforest, Graf Lacepede, * Graf Latour-M au. . bourg, Graf v. Montalembert, Generallieute—
nant Graf Moriz Matthieu, Staatsrath Baron
Mon nier, Graf Mollien, Graf v. Montali—
vet, Generallieutenant Gr. Mares kot, * Graf v.
Ponte coulant, Herzog v. Plaisance, Marquis
v. Pange, Staatsrath Graf Pelet de la Lozerce, Staatsrath Graf Portalis, Generallieutenant ref Reille, Generallieutenant Graf Rütty, General.
lieutenant Graf Rapp, Graf Rampon, General⸗
lieutenant Graf v. Sp arre, Marquis v. Saint Simon, Graf v. Süßy, ' Marschall Herzog von Treviso, Marquis v. Talhouet, die Vice-A1Admi— rals Grafen Trüguet und Verhüel. Die Namen von Zween sind nicht genannt.
Außerdem enthält der Moniteur eine Verordnung des Königs vom 16. Mai v. J., nach welcher die
Pairwürde des Herzogs von Choiseul, im Fall sei⸗
nes Absterbens ohne männliche Nachkommenschaft, auf seinen Schwiegersohn, den Marquis v. Mar mier, übergehen soll, und eine andre vom 15. Sept. v. . die den Grafen von Greffülhe zum Pair ernennt. London, vom 6. März. Die Westminsterwahl ist zu Gunsten des Herrn Lamb beendiget, der durch
Aa65s Stimmen gewählt worden ist. Sein Nebenbuh⸗
ler Hobhouse hatte 604 Stimmen weniger. Am Abend des Wahltages wurden von den Anhängern des letzten große Unordnungen begangen. Das Volk ließ besonders seine Wuth an den Kaffeehäusern, wo Lamb—
und d. Morning-Chronikle, und an einigen Privat— häusern aus. Auch in Lord Castlereagh's Hause sind die Fenstern eingeschlagen. Einzelne Menschen sind äußerst gemißhandelt worden. Die Polizei hat mehre der Unruhstifter verhaftet. Am folgenden Tage war alles ruhig. Welchen Gewinn das Parlement an Herrn Hobhouse gemacht haben würde, ergiebt eine seiner neusten Schriften, worin er unter andern sagt: „die bürgerliche Ruhe ist kein Ersatz für jene immer⸗ währende Unterwerfung unter Menschen und nicht un— ter Gesetzen, die selbst in der beschränktesten Mon—⸗ archie noch gefudert wird. Die Bürger der am schlech⸗
testen organisirten Republik haben Ursache, stolz zu seyn; sie besitzen etwas, das mehr gilt, als jene Ruhe und jene bestehende Ordnung, welche gleichbedeu— tend ist mit ewiger Sklaverei.“
In der Sitzung des Unterhauses vom 2. d. ging die Motion des Sir Makintosh auf Ernennung einer Kommitté zur Revision der Todes straf-Gesetze, mit 147 gegen 128 Stimmen durch; der General— Fiskal und Herr Canning sprachen dagegen.
Wegen Verhinderung des unerlaubten Sklaven— handels ist eine gemischte Kommißion von Englischer und Portugisischer Seite niedergesetzt.
Der Präsident der Vereinigten Staaten in Nord—
Amerika hat am 15. Januar den Traktat mit England
vom 26. Okt. v. J. wegen Verlängerung des Hand⸗ lungtraktats auf 10 Jahre, wegen der Fischerei an den Küsten des nördlichen Amerika und bei Neufoundland, und wegen der Gränzlinie zwischen den beiderseitigen Staaten ratificirt.
Neu-York, vom 3. Februar. Auf die dem Präͤ⸗ sidenten der Vereinigten Staaten vorgelegte Frage des Kongreßes: ob die Agenten unabhängiger Südameri— kanischer Provinzen anerkannt worden oder nicht, hat derselbe geantwortet: daß Herr De forest das An— erkenntniß als General-Konsul (von Buenos-ALAyres) nachgesucht habe, daß die Regierung ihn aber nicht habe annehmen können, weil sie dadurch die Unabhän⸗ gigkeit des unter der obern Leitung Puerreydons stehenden Regierung anerkannt haben würde.
Stockholm, vom 2. März. Nach einem Be— richt des Herrn von Hjerta, Gouverneurs von Da— lekarlien, ist in dieser Provinz eine Hungersnoth zu besorgen, da sie nach seiner Versicherung vom An⸗ fang des März an weder Brod noch andre Unter— haltmittel mehr besitzt. Herr v. Hjerta ist jetzt selbst hier eingetroffen, um seine Anträge zu unterstützen und die von der Regierung zu nehmenden Maaßre⸗ geln zu beschleunigen.
München, vom 6. März. Die Sitzung der Kam⸗ mer der Abgeordneten vom 5. d. war, in einer we— sentlichen Beziehung, die merkwürdigste der bisheri⸗ gen Sitzungen, weil die Freiheit der Berathungen und der Einfluß der Regierung auf selbige zur Sprache
x FEkam. Der Finanzminister Freiherr v. Lerchen el d sche Kommitteen waren, an den Büreaus des Kouriers F 3 ster Freih chenf
hatte der Sitzung vom 1. d. beigewohnt, sich in die
1 *
Diskußionen gemischt, die Kammer belehrt und auf
bre Pflichten aufmerksam gemacht. Es war z. B. die Rede von Entwerfung eines Reglements über den
Geschäftgang in der Kammer, wobei der Finanzmi— ister bemerkte, er finde nöthig, die Kammer hiebei zu crinnern, daß das Reglement blos auf dem X. Edikt egründet werde, welches die wesentlichen Verfügun⸗
gen Über die Wirksamkeit und den Geschäftgang der
Versammlung enthalte, bei dem Entwurf eines Re⸗ Alements also zur Basis dienen müße; hiernächst müße . dieser in einem Ausschuße geprüft und zur öffentlichen Diskußion gebracht werden. Ferner begehrte der Ab⸗
ö. ö.
geordnete v. Hormth al, daß ein von ihm eingereich⸗ ter schriftlicher Antrag gegen die Abfoderung gericht⸗ licher Akten von Seiten der Kronfiskale sogleich vor⸗ gelesen werde, welches, in Folge eines über solche Vorlesungen schon früher gefaßten Beschlußes, geschah. Auf die — verneinte — Frage des Finanzministers: ob der Antrag schon dem Petitionsausschuße überge⸗ ben gewesen sey, entspann sich eine Diskußion über die Aufrechthaltung des Beschlußes wegen Ablesung der Anträge der Mitglieder, wobei der Finanzmini⸗ ster die Kammer wiederum erinnerte: sie möge wohl erwägen, ob über einen Gegenstand, wo es die Fest⸗ stellung eines Princips und die Bedeutung eines Ar⸗ tikels in der Verfaßung gelte, so leicht und ohne Weitres habe abgestimmt werden können. Er sey zwar überzeugt, daß die Kammer von den Bestimmungen der Verfaßung nicht abweichen werde, mache sie aber doch aufmerksam auf den S§. 36., der eine besondre Verfügung über den vorliegenden Gegenstand enthalte. Die Kammer stimmte hierauf zwar von neuem ab. bestätigte aber durch Mehrheit den früher gefaßten Beschluß: daß die Anträge ihrer Mitglieder auf deren Verlangen sogleich und ehe sie an den Petitionsaus⸗ schuß gewiesen würden, verlesen werden sollten.
Auf diese Verhandlungen kam der Abgeordnete Sturz in der Sitzung vom 5. d. wiederum zurück. Er äußerte, daß die Bemerkungen des Finanzmini⸗ sters einen sehr unangenehmen Eindruck auf ihn ge⸗ macht; es sey der erste Fall gewesen, wo ein Mini⸗ ster an den Diskußionen der Kammer aktiven Antheil genommen, desto wichtiger sey, wie es geschehen. Die Kammer hätte mehr Schonung und einige Delikateße verdient; die zarte Pflanze, die ein Sturm leicht zer⸗ brechen könne, müße geschont werden. Die Acerbit at der Form, in welcher der Minister gesprochen, sey un⸗ verkennbar, und das Gesagte sey weder formel noch materiel innerhalb der Gränzen der durch die Kon⸗ stitution bestimmten Rechte der Minister gewesen. Die übereinstimmenden Gesinnungen der Abgeordneten hätten sich in Aufrechthaltung des Beschlußes gegen die Meinung des Ministers offenbart, und selbst die Gallerien sich hierüber geäußert. Er wolle nicht aufrei⸗ zen, sondern besänftigen, könne aber nicht vergeßen, daß der Minister außeramtlich auf eine si ni stre Art der Verhandlungen über die Abfaßung des Regle⸗ ments, mit dem er (Sturz) beauftragt sey, erwähnt habe. Er finde sich daher veranlaßt, eine Motion zu machen über die Gegenwart und Theilnahme der Minister an den Verhandlungen der Kammer. Er frage: ob die Minister aktiven Antheil daran nehmen könnten, ohne sich auf ihre Anträge im Namen der Regierung zu beschränken. Hätten sie ein solches Recht, so gebühre es allen Königlichen Kommißarien, und in diesem Fall, bemerkte der Redner, sehe ich schon die ersten und geschicktesten Agenten der Regie⸗ rung in unsrer Mitte, Männer von großen Talenten, von großer Gewandtheit in der Unterhandlungskunst. Wir von unsrer Seite sind meist Männer von gerin