der Betz mehrer Aktien in einer Hand, und das
echseln im Besitz derselben zuläßig, da das Beharr— liche durch die Aktie nicht bedingt wird; Beziehungen, pie mehr oder weniger bei dieser Vorstellungsatt von ihren ennern ausgeschloßen werden. Das Karakteristische dieses Verhãltnißes, Verbin⸗ dung zu gemeinsamen Vortheile, läßt sich wenigstens für den & Uetze nicht als nothwendig nachwei⸗ fen, da, wie schon Lauderdale gezeigt hat, das In⸗ tereße des Einzelnen dem der Gesellschaft oft ganz entgegengesetzt seyn kann. Zu allen Zeiten aber ha⸗ ven sich diejenigen Societäten, welche die Privat ⸗In⸗ dustrie deschränken, nachtheilig gejeint.
Große Massen übersteht man beßer aus der Ferne: auch die große Haushaltung des Vaterlandes wird vielleicht klarer erkannt und richtiger gewürdigt durch Vergleichung mit sehr entfernten Ländern.
Bie Regierung der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika besttzt ungeheure Strecken unbebauten Vo⸗ dens, der almählig vermeßen, eingetheilt, und zum Anbau verkauft wird. Hierzu wird das Land auf der Karte in Quadrate getheilt, deren Seite sechs Engli⸗ 369 Meilen lang ist. Ein solches Quadrat bildet den
aum für eine Gemeine, und wird wieder in sechs und dreißig Quadrate getheilt, die gerade eine Englische Quadratmeile enthalten. Die drei mittelsten von diesen Abtheilungen werden nicht an einzelne Andauer verkauft, sondern fuͤr die öffentlichen Anstalten der Gemeine vor⸗ behalten. Die übrigen drei und dreißig Abtheilungen werden dagegen theils ganz, theils in halben, viertel und achtel Antheilen veräußert. Kleinere Grundstücke, als ein Achttheil der Englischen Quadratmeile, oder achtzig Englische Acker, verkauft die Regierung nicht. Wo viel Nachfrage ist, wird das Land versteigert; der Fuschlag erfolgt jedoch nur, wenn wenigstens zwei Dollar für den Acker geboten sind. In den entfern⸗ tern Gegenden, wo es an Nachfrage mangelt, wird bas Land ohne Versteigerung zu zwei Dollar für den Acker verkauft. Unter diesem Preise wird nichts weg⸗ gegeben. Der Käufer erhält dafür den rohen Boden mit allem, was sich darauf befindet, zu vollem Eigen⸗ thume, unbeschwert mit Staatsabgaben, aber auch ohne alle Unterstützung. .
In Preußisches Maaß und Geld übergetragen stellt sich diese Einrichtung folgendermaßen dar:
Der Raum für eine Gemeine ist ein Quadrat, deßen Seite 2563 Ruthen, oder nicht ganz 17 geogra⸗ phische Meile lang ist; Niemand ist daher weiter als eine Stunde Gehens von dem Gemeinhause, von Kirche und Schule, die in der Mitte liegen, entfernt.
De kleinste käufliche Besitzung enthält 126 (Mag⸗ deburger) Morgen; sie gleicht alfo den größten Bauer⸗ höfen, oder kleinen Freigütern in den östlichen Thei⸗ len des Preußischen Staates. Der bloße Boden eines solchen Gutes wird mit a331 Thaler (Pr. Kurant) be— jahlt; der Morgen kostet aiso einen Thaler zwan⸗ zig Groschen wei Pfennige.
Bei dem Zinsfuße zu fünf vom Hundert ist es
leichgültig, ob man den Morgen mit vorgedachtem hr bezahlt, oder einen Grundzins von zwei Groschen einem halben Pfennig jährlich darauf über⸗ himmt. Die Nord-Amerikanische Regierung hat das erste gewählt; in Europa. würde, man vielleicht das letzte vorziehn, um eine stehende Rente zu erhalten.
Die geographische Quadratmeile enthält 21,90 Morgen. Zieht man — wie in Nord⸗Amerika — ein Fwölftheil davon für öffentliche Anstalten ab, und
säßt man ein zweites wölftheil für solche Flächen
weg, die als Gewäßer, lugsand, Felsen und derglei⸗
chen keinen landwirthschastlichen Ertrag gewähren kön⸗
nen: so bleiben 17, gos Morgen übrig, die nach vori⸗ em Satze 1647 Thaler 15 Groschen 10 Pfennige rundzins tragen würden.
Der Boden in den entferntesten Gegenden des Nerd ⸗Amerikanischen Freistaates muß diesen Grund⸗ . bequem tragen können ; denn die Neubauer, die
zwei und
n bezahlen, oder vielmehr durch Kapitalzablung ab⸗ 1ßsen, werden in der Regel schnell wohlhabend. Wäre der Boden des Preußischen Staats in glei⸗ cher Art mit a6 Pfennig für den Morgen belegt, fo würde dieser Grundzins betragen: .
con.
a) für 1, Jo 74 geogr. C Meil. in den Pro⸗
vinzen Ost⸗ und West⸗Preu⸗ ßen und Posen
1,5155 geogr. CM. in den Provinz.
randenburg u. Pommern a, 168, 10
Jao 3 geogr. M. in der Provinz Schlesien
as8 geogr. GM. in der Provinz Sachsen——
si3zz geogr. ¶ M. in den Provinz.
Westphalen, Kleve, Berg
mit Jülich, u. Niederrhein 1, uo, 75
Summe S, o geogr. ¶ Meilen 8, 263, 116
g, 8 15, 180
1, 186,5 ]o 756, 6585
Unste Grundsteuern gehn allerdings von einer gan; andern Ansicht aus; sie sollen den rein en Ertrag des
Bodens besteuern, fo wie natürliche Fruchtbarkeit,
Klima, angewandtes Kapital, Arbeit und der — * err
den die unbebautem Boden in ihren eften, und mittelst des Ankaufs durch
grad der Länder ihn bestimmen. Inzwischen ist eine
. dieser Steuern mit dem Grundzins, ordamerikaner an gänzlich
fernsten Marken
den Neubauer ablösen laßen, doch nicht ganz unerheblich.
preußische Staats- Zeitung.
Kleine Landstriche, in welchen Kapital und Fleiß sich
4
zusammendrängt, mögen allerdings eine tragen, wogegen die Nordamerikanische weit bleibt. Auülein im Durchschnitte großer Provinzen zeigt sich der Unterschied viel geringer, als der unge⸗ heure Abstand des Kulturgrades zwischen alt⸗ europãi⸗ schen Länder und den Waldungen am Ohio, wohin die Axt zum erstenmale dringt, erwarten läßt.
Ist die gemeine Meinung richtig, steuer der drei westlichen fähr drei Millionen Thaler bringe: so trägt die M
im r hier viertausend Thaler Grund steuer,.
das ist 23 Mal soviel als der rohe Voden in Nordamerika. Wäürde die Grundsteuer von Schlesien etwa zwei Minsonen Thaler bringen, wenn man die städtischen Grundstücken noch hinzufügte, die jezt in andrer Form besteuert werden: so wäre die Schlesische Grundabgab⸗ noch nicht das Doppelte der Nord Amerikanischen. Könnte endlich die Fläche der drei östlichen Proꝛrin⸗ en des Staats nach denselben Formen, wie das linke heinufer katastrirt, und verhäl tnißmäßig zu ihrem
Rein⸗Ertrage besteuert werden: so ö es noch sehr zwei r viel mehr, als
felhaft, ob sie im Durchschnitte se den Nord-⸗Amerikanischen Steuersatz tragen würde. Eine Grundsteuer von 263 Pfennig für den Mor⸗
gen setzt einen Rein⸗Ertrag von 212 Pfennigen odet
173 Groschen vom Morgen vorgus, wenn sie ein Acht⸗ theil des wirklichen Rein-Ertrags wegnehmen welches man jetzt felbst in Frankreich schon hart findet. Daraus folgt ein Werth des Morgens von 3537 Gro. schen, oder beinahe funfzehn Thalern. Man konnte
sol.
tausend Thalern für die Kulmische Hube kaufen, beinahe 673 (Magdeburger) kostete der Morgen noch nicht ganz funfzehn Thaler. zweitausend Thalern für die Kulmische Hube bezahlt
wurde, und einiges, das
lern anzubri
drei bis fünftausend Thale ch sehr große Strecken, ven cht zu eintausend Thu
at in den
daß die Grund ⸗. Provinzen Preußens ohnge⸗
eill Karakter als Justizrath beizulegen geruhet.
Grundabgabe . zurück
haben. 244 unfähig erklärt worden, seinen Sitz im Parlament einzunehmen.
Al gemeine
J.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 20. März. Seine Maje stät der König haben dem Premier-Lieutenant im Kai⸗ ser Franz Grenadier⸗Regimente, Karl Hilde⸗ brandt, den Adelstand zu ertheilen geruhet.
Seine Königliche Majestät haben dem beim Ober-Marstall-Amte als Justitiar und Expedient an⸗ gestellten Kammergerichts⸗-Referendarius Seidel den
Seine Königliche Majestät haben den bishe—
rigen Arnsbergschen Regierungs-Aßeßor von Use⸗
dom den ältern, zum Regierungsrathe bei der dortigen Regierung allergnädigst ernannt.
2363 Stück. Berlin, den 20sten Maͤrz 1819.
Amtliche Nachrichten.
Des Königs Majestät haben den Pfarrer Seidel in Tropplowitz zum Konsistorial- und Schul rathe für das katholische Schulwesen bei der Regie⸗ rung zu Sppeln zu ernennen geruhet.
Heute wird das te Stuͤck der Gesetzsamlung ausgege⸗ ben, welches enthält unter
No. Hao. die zwischen Preußen und Desterreich unterm sten Wugust 1818 abgeschloßene und am 18ten Oktober desselben Jahres ratisizirte Kartel⸗Konvention.
Berlin, den 18. Maͤrz 1819. Koͤnigl. Preuß. Debit-Komtoir fuͤr die Allgemeine
Gesetzsamlung. .
ö P n n r. ö . * .
II.
London, vom g. März. Nach einem Beschluße des Subsidienausschußes des Unterhauses sollen die Landtruppen für dieses Jahr in 8o, 8a Mann beste— gen, jedoch Ostindien und das mittelländische Meer nicht inbegriffen.
Vot einigen Tagen ist das mit der Aufsicht über
bor zwanzig Jahren in Sstpreußen große Güter zu die Person des Königs beschäftigte Konseil unter dem
die Morgen enthält. Da
Herzog v. Jerk zum erstenmal versammelt worden.
Ueber des Königs Gesundheit ist seitdem ein Bülletin
War auch allerdings viel Land vorhanden, das mit erschienen, das keine Veränderung anzeigt.
Man sindet es sehr tadelhaft, daß bei der West— minsterwahl sooo Wahlberechtigte gar nicht gestimmt Ein Herr Lopez ist wegen Wahlbestechung
Auch andre Mitglieder haben wegen
I. erwiesener Ungültigkeit des Wahl ⸗Verfahrens aus⸗ scheiden müßen.
Die Bittschriften zu Gunsten der Irländischen Ka—
ö tholiken von Seiten der Protestanten vermehren sich. Die Katholiken zu Dublin haben in einer unter Lord
m weit
selbst schla die
wäre mithin, wenn beide ständigten, auch wohl näher und gef.
m
g ( Fingals gehaltnen Versammlung, eine Danksagung an ihre protestantischen Brüder für die Unterstützung
sinden ihrer Petition einmüthig beschloßen.
ls Hel ⸗ V (
Paris, vom 10. März. Die beiden im Moni—
ö teur anfangs nicht nahmhaft gemachten Pairs sind
Zeitung s⸗Nachrichten.
die Grafen v. Montesquiou und v. Villegdn⸗ tier. Mit dem Grafen v. Greffülhe sind hiernach Ho neue Pairs ernannt. Schon 39 der neuen Pairs haben ihre Titel in gesetzlicher Att beglaubigt, und wer— den hienach an der nächsten Sitzung der Kammer Theil nehmen. Das Gesetz in Betreff des Salpe— ters ist von der Kammer der Pairs angenommen worden.
Der Central-Ausschuß der Deputirten⸗ Kammer, behufs der vorläufigen Prüfung des Gesetzes über die Tabacks Regie, hat sich mit 5 gegen 6 Stimmen wider das Monopol des Staats erklärt.
In der Sitzung der Pairs vom 65. d. M. setzte der Graf von Castellane seinen Antrag in Bezug auf die Zurücknahme des Gesetzes vom 9. November 1815 wegen Aufruhr-Geschrei's auseinander. Der Minister des Innern bestritt ihn, es ward aber be⸗ schloßen, daß der Antrag in nähere Erwägung gezo⸗ gen werden solle. kö
Münch en, vom 11. März. Der Antrag des Hofraths Behr wegen der Censur ist dahin gerichtet, daß, da die politischen Zeitungen und periodischen Schriften noch einer Censur unterworfen sind, den Censoren eine Instruktion ertheilt werde, welche ste auf