1819 / 23 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

nig tens neue Venennungen herbeiflihrt. Auch mag man es nicht sehr hoch anrechnen, daß es grabehin unmoͤg⸗ lich ist, Zollbediente zu haben, die alle in solchem Tariffe aufgeführten Waaren aus eigner Ansicht

kennen, und mit Sicherheit von ähnlichen zu unter⸗

Das aber zerstört gänzlich den ver⸗ solcher weitschichtigen Tariffe, daß

scheiden wiß en. meintlichen Werth

erade in den gangbarsten Handelsartikeln eine solche fortgehende Verschie⸗

in unmerklichen Schattirungen heit der Werthe herrscht, daß es ganz unmöglich ist, ihr durch Klaßifikationen zu folgen, die wirklich überall anwendbar wären.

Man hat Tuch zu 16 Groschen und zu zehn Tha⸗ lern für die Berliner Elle. Wenn man nun auch im Tarif grobes, mitlerxes und feines Tuch unterscheidet: so wird es doch sehr schwer seyn, solche Kennzeichen für diese drei Klaßen anzugeben, daß nicht in den mehrsten Fällen Zweifel darüber entstehn könnten, ob ein Tuch für grob oder mittel, für mittel oder fein anzusehn sey. Vergebens erschöpft man sich in In— strüktionen, mit deren Anzahl nur die Vorwände zu Ausreden für den gewandten Kaufmann, und zu Wil— kührlichkeiten für den ängstlichen oder gierigen Zoll⸗ beamten sich mehren. Gesezt aber man erreichte eine sichere Klaßifikation, die Steuernten wären stets offen und redlich, die Zöllner stets gewißenhaft und geschickt: 6 würden doch immer in einer und derselben Klaße

ücher von so verschiednem Werthe sich befinden, daß sie

durch einerlei Zollsatz für jede Klaße sehr verschieden betroffen würden. Nimmt man zum zeispiel den Mittelpreis für grobe Tücher zu einem, für mitlere Tücher zu drei, für feine Tücher zu sechs Thalern für die Kerne Elle an, und setzt man fest, daß 81 Procent des Werths als Verbrauchsteuer entrichtet werden sollen: so wird man im Tariffe die Elle gro bes Tuch mit zwei Groschen, mittleres mit sechs Gro⸗ schen, feines mit zwölf Groschen belegen müßen. Bann aber trägt Tuch für fechszehn Groschen die Elle, das auch zwei Greschen Steuer zahlen muß, 121 Procent, und Tuch lür zehn Thaler, das ebenfalls zwölf Groschen giebt, die Elle nur 5 Procent seines Werths. Aehnliche Betrachtungen laßen sich bei Lein⸗ wand, weißen baumwollnen Wagren, Garnen aller Art, und, wenn auch nach einem andern Maaß stabe, bei Zuckern, Tabackblättern, Thee, roher Baumwolle, und vorzüglich bei Weinen anstellin. Die gleiche Besteurung steht bei allen diesen künstlichen Tariffen

nur auf dem Haplere, aber im Leben der Zollhäuser

wohnt sie nicht, 6 Ueberdieß können solche Tariffe gar nicht folgerecht seyn. Beachtet man, wie an sich ganz richtig scheint, einerlei ,,, in er Klaße, so kom men so hohe Sätze für die feinsten Artikel, daß diese ganz ungusbleiblich eingeschwärzt werden. er ver⸗ mag wehl Safran, Vanille und Karmin, oder gar . Shaws, Brüßler Spitzen und, Edelsteitze nach ĩ nh ihres wahren Werthes zu besteuern? Man geräth bald darguf, in vielen Fällen zu fodern, nicht was man folgerecht nehmen sollte, sondern was man mit Wahrscheinlichkeit bekommen kann, Wo endlich jeder einzelne Handelsartikel seinen eignen Abgabesatz hat, da muß die Untersuchung der Zollbedienten fehr ins Einzelne gehen, um Sicherheit dagegen zu erhalten, daß nicht ähnliche aber ber n. den besteuerte Wagten zusammengepackt sind. Man . eine Menge Wagren, die nur in kleinen Quan⸗ itẽten den ortimenten beigepackt werden, besonders wiegen, meßen, zählen. Der Zeitverlust und die mög⸗ li . auch bei sorgfältigem Auspacken, 1 diese vermeinte n,, g. so theuer erkaufen,

daß sie zuür großen Ungerechtigkeit wird.

im Zollhause

Erfahrung und unbefangenes Nachdenken haben all. ñ ieser Verwitrung zurückgeführt. Man hat einsehn gelernt, daß, so weit Einkommen berücksich tigt wird, dieses von der Besteurung einiger wenigen, aber vorzüglich allgemein bräuchlichen Verzehrungs., uch den Verzehrern ist nur die

6 Ob die Lorbeer. blätter mit zehn oder mit funfzig Procent besteuert sind, ist für die Kaßen und für die Köche sehr gleich. gültig. Soweit es aber auf den Schutz der Fa— '. briten gegen fremde Mitwirkung antomint, kreuzen sicl Wünsche und Hofnungen der vielfältig und wiederholt gehörten Gewerbleute dermaßen, daß es unbedingt unmöglich wird, allen zu gnügen. Der spinne och, der Weber nie. drig belegt haben. Der Schloßer sucht fremdes Blech, der Inhaber des Blechhammers eifert gegen deßen Ein

mälig aus dieser

artikel abhangt. Besteurung dieser Artikel wichtig.

sich die Spinner will die fremden Garne h

fuhr. Der Landwirth will freie Wollausfuhr, de Tuchmacher ein Vervot derselben. Die Begehrlchker grade der Fabriken, die für einzelne minder erheblich Bedürfniße arbeiten, ist am uner sättlichsten.

Der Landmann trägt größtentheils das Erzeugnif des Landes. Wo noch wenig Fabriken sind, verfertigi er selbst seine Kleider; ein Litthauisches Mädchen is durchaus in ihrer Hände Arbeit gekleidet. Land Fabriken Hat, versorgt ihn die nächste Gegend. Umgekehrt wird von den feinsten Kunst-Erzeugnißen so

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schützen. wendig zu hart, die feine zu wenig treffen, haben da— her bei weitem nicht den gemeinschädlichen Einfluß,

auf die einzelnen Waarenartikel verhältnißmäßig ver—

theilen, und ist es gewiß sehr zufrieden, seinen Ballen? Er

ö.

vertheilt die Abgabe hierbei viel richtiger, als der

im Ganzen nach dem Gewichte zu versteuern.

künstlichste Tarif es vermag.

Das meiste Geschreibe hat der Satz fär „kurze Waaren“ veranlaßt; und ein Näraberger Kinder;. pferd, das in Köln nach dem Gewichte zu vier Gro⸗ schen vom Pfunde hat versteuert werden sollen, ist

De Allerhbchste Koͤnigliche Kabinets⸗Ordre vom 7ten

. ' ai v Schatzes und fuͤr das Staats⸗Kre*its-Wesen, welche durch

Wo das die offentlichen Blaͤtter

nigte uns fuͤr das Jahr

wenig gebraucht, und dies Wenige, wenn es verhält,. nißmäßig besteuert werden soll, so leicht eingeschm ärzt, . daß weder ein großes Intereße, noch seibst die ebg . lichteit vorhanden ist, den Kunstfleiß auch hierin za . Mittelsätze, welche die grobe Waare noth⸗ maͤß ve welchen diejenigen vesorgen, die nur durch ihr Mikto— von uns darüber geführte Rechnung unterm ten .

scop sehen. Aber sie fin eine große Erleichterung dieses Jahres bereits überreicht; worauf Allerhoͤchst diesel—

für den Handel, der nun einer Menge von Unter⸗ suchungen enthoben wird; und schützen grade die Ja— . briken, welche die wichtigsten und destoegrändeten sind. Der Kaufmann lernt den Mittelsatz, der vom ganzen

Sortimente im Durchschnitt erhoben wird, sehr bald

(

recht stattlich, als Lieblingsteckenpferd in funfzig Flug— . ö Sonderliche Unfälle sind aus dieser Reiterei nicht entstanden; und wenn der Zollbeamte das Unglückspferd wie grobe Holzwaare öder auch nur wie grobe Sattlerwaare tapirt hätte:; so würde man allerdings einen Stoff zu geistreicher

blättern geritten worden.

Unterhaltung weniger gehabt haben.

Wenn sich in einer Reihe von Jahren das Urthei zenn sich er R rtheil der Zollbedienten berichtigt, wenn man für . .

zrtliche Verhältniße die Ausnahmen festgestellt haben

wird, die sie erfodern, wenn endlich die öffentliche Meinung unterrichteter und gebildeter worden seyn, und das Publikum tiefere Kenntniß ven denen fodern . wird, die feine Leher und Stimmführer seyn wollen: so werden solche Ergötzlichkeiten allerdings seltner vor⸗

fallen, aber dem Lande wird die Wohlthat eines nach

langer und vielseitiger Vorbereitung und Prüfung ver— ö. einfachten, und fortwährend zu verbeßernden n und

Verbrauch steuer⸗ Tarifs verbleiben. (Schluß in der Beilage.)

Beilage

ben folgenden anderweiten Beschluß an uns zu erlassen ge⸗

ruhet haben: „Ich habe Mich,

„fuͤr das Jahr 1818,

Bekanntmachung

der

Rechnung uͤber den Königl. Staats ⸗Schuld Schein ⸗Tilgungs⸗Fonds auf das Jahr 1818 3.

von

Einer Million Thaler.

origen Jahres, an das Königl. Ministerium des

bekannt gemacht worden ist, bewil⸗ 1818 einen Fonds von Einer Mil⸗ ufe von Staats⸗Schuld⸗Scheinen; en die Zinsen der einzukaufenden

Wir haben diesen Fonds dieser seiner Bestimmung ge⸗ rwandt auch Seiner Majestaͤt dem Könige die

aus der Mir von Ihnen, mittelst Be⸗ „richts vom g9ten vorigen Monats, vorgelegten Rech⸗ „nung uͤber den durch Meine Ordre vom 7ten Mai „vorigen Jahres ausgesetzten Fonds zur Tilgung der „Staats⸗-Schuld-Scheine, von Einer Million Thaler von den guͤnstigen Resultaten „Ihrer Operationen fuͤr den Staat, uͤberzeugt, indem „dadurch die Einziehung einer Summe von 1,528,060 „Thaler in Staats⸗Schuld⸗-Scheinen bewirkt worden „ist. Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit erfordert, „daß dem Publikum die unzweideutige Ueberzeugung „von dem bisherigen und auch von dem kuͤnftlgen Er— „folge dieser Maaßregel erhalten werde; und Ich bil⸗ „lige daher Ihren Vorschlag, daß die bisher von Ih⸗ „nen eingezogene Masse von Staats⸗Schuld⸗Scheinen, „vorlaͤufig und! bis bei dem von dem Ministerio des „Schatzes vorzulegenden allgemeinen Plane wegen Til⸗ „gung der Staats-FSchulden, die amortisirten Effecten „außer Cours gesetzt oder gaͤnzlich vernichtet werden „koͤnnen aller Disposition der Staats⸗Verwaltungs⸗ „Behoöͤrden entzogen bleibe, und bei einem Provinzial⸗ Institute aufbewahrt werde. Ich veranlasse Sie daher:

„1. Zuvörderst den gesammten Bestand an Staats⸗ „Schuld⸗Scheinen, aus der Rechnung des Staats⸗ „Schuld-Schein-Tilgungs⸗Fonds pro 1818 mit „i, Sas / obo Thaler mit Ausnahme der Zins-Cou⸗ „pons, welche Ihnen bei dem Amortisations⸗Fonds

„zur Einziehung der Zinsen und zur weitern Be⸗

„rechnung verbleiben, als ein unangreifbares Staats

„Depositum, bei der Kurmaͤrkschen Landschaft hie⸗

„Ich die Letztere heute, durch den Staats⸗Minister

„von Schuckmann in der abschriftlich beiliegen⸗

„den Kabinets-Ordre aufgefordert habe;

„2. die Rechnung uͤber den Staats ⸗Schuld⸗Schein⸗ „Tilgungs-Fonds pro 1818, welche Ich Ihnen „hierneben zuruͤckgebe, mit Ihren Belegen an den „Ober⸗Rechnungs⸗Kammer⸗Chef Praͤsidenten von „Sch labr en dorf zur Revision und Dechargirung „zu befbrdern. Demnaͤchst

„3. sowohl den Inhalt dieser Rechnung, durch einen „angemessenen Auszug aus derselben, als auch

„4 die eingezogenen Staats⸗Schuld⸗Scheine, mittelst „eines vollstaͤndigen Nummern⸗Verzeichnisses, durch „den Druck zur dffentlichen Kenntniß zu bringen.

„Fuͤr das Jahr 1819 will Ich, im Verfolge Meiner „Ordre vom 7. Mai v. J. den Staats⸗Schuld⸗Schein⸗ „Tilgungs-Fonds abermals mit einer Million Thaler „dotiren, welcher, wie ich bereits dort verordnet habe, „die Zinsen der angekauften Staats ⸗-Schuld⸗Scheine „zuwachsen sollen; indem Ich Mir uͤbrigens wegen des „fuͤr die Folge zu dem Behufe auszusetzenden Betrages, „die weitern Bestimmungen bis zur definitiven Feststel⸗ „lung des allgemeinen Staats⸗Schulden⸗Amortisations⸗ „Plans hiermit noch vorbehalte.

„Hiernach haben Sie das Weitere uberall in Aus⸗ „führung zu bringen und erwarte ich vom Erfolge zu „seiner Zeit den weitern Bericht.“

Berlin, den 4. Februar 1819.

Friedrich Wilhelm. An den wirklich Geheimen Ober⸗Fi⸗ nanz⸗Rath und Director im Mi⸗ nisterio des Schakes Rother, und den Dom⸗Dechanten u. Haupt⸗ Ritterschafts-Direktor von der

Schulenburg. P Nachdem nunmehr die unter der eben vorangegangenen

Allerhöͤchsten Koͤnigl. Kabinets-Ordre, angeordnete Revision der Rechnung, laut der von dem Königl. Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer⸗Chef Praͤsidenten Herrn von Sch labrendorf uns daruͤber erthellten Decharge vom 2. Mary b. J. voll⸗ zogen worden ist, wollen wir uns der in S. 3. ausgesproche⸗ nen bffentlichen Rechnungslegung in nachstehendem summa⸗

selbst, zur sichern Verwahrung niederzulegen, wozu

rischen Auszuge, hiermit entledigen.