ner wurde durch die heftige Bewegung der Versamm⸗ lung oft unterbrochen, bevor er zur nähern Auseinan⸗ setzung seines Gegenstandes gelangen konnte. Er be— mühte sich aber umsonst, auch die Beweggründe seines Antrages zu entwickeln, da die Ruhe nicht herzustel⸗ len war, und mehre Stimmen darauf beharrten, daß derselbe einen Tadel solcher Maaßregeln beabsichtige, welche wesentlich zu den Vorrechten der Krone gehö⸗ ren. Der Präfident trat dieser Meinung bei, verwei⸗ gerte die Abstimmung über die fernere Berathung zu veranlaßen, und hob die Sitzung auf.
Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in einer Sitzung vom 11. dieses mit mehren Gesuchen. Ueber den Antrag des Herrn Lacour zu Paris, eine unpartheiische Kommißion zur Untersuchung des thie— rischen Magnetismus zu verordnen, ward in Bezug auf die Resultate, welche in den Jahren 1780 und A181 die sachverständige Untersuchung der Mesmerschen Lehren gegeben habe, zur Tagesordnung geschritten.
Eben das geschah auf den vom Grafen Mareel⸗ 1us unterstützten Antrag des Herrn Joffroy: die Gültigkeit der Ehen von der Beobachtung der religiö⸗ sen Form nach den Gebräuchen jedes Glaubensbekennt— nißes abhangig zu machen, mit einer sehr starken Stimmenmehrheit, weil die Ehe nach den Landesge— setzen ein bürgerlicher Vertrag sey, und der Antrag dahin gehe, ihn gesetzlich für einen bürgerlichen und religiösen Vertrag zu erklären. Man fand das Ge— fuch nicht einmal für das Büreau der Untersuchun⸗ gen geeignet. (Befremdend erscheint es daher, daß
in einer der früheren Sitzungen ein Gesuch, die Schei⸗ dung der zur Umgehung des Konskriptionsgesetzes ge⸗ schloßenen, niemals vollzogenen Ehen zu gestatten, unberücksichtigt blieb, und man darauf beharrte, dem Gesetze, welches die Unauflöslichkeit des Ehebündnißes, als eines Sakraments wiederherstellte, auf die frü⸗ her geschloßenen Ehen rückwirkende Kraft beizulegen und dadurch den Frieden der Familien zu stören. ) Als die Kammer sich hienächst zu einer geheimen Sitzung anschicken wollte, um über den Beschluß der Pairs, wegen Abschaffung des Heimfallrechts zu bera⸗ then, entstand eine Diskußion darüber: ob die der Kammer don den Pairs mitgetheilte Proposition in öffentlicher oder geheimer Sitzung berathen werden müße? Herr Manuel trug auf die öffentliche Be— rathschlagung, als die gesetzliche Regel an, die in sol⸗ chen Fällen keine Ausnahme leiden dürfe, wo der Ge— genstand von der andern Kammer erörtert und bera⸗ then, wo der Beschluß von ihrer Mehrheit angenom— men und zehn Tage nach der Annahme der Kammer den Abgeordneten vorgelegt worden, wo alles bekannt, alles öffentlich sey. Herr Blanquart⸗Bailleul setzte dagegen auseinander, daß eine von beiden Kam⸗ mern gefaßte Entschließung, ein Gesetz in Vorschlag zu bringen, immer nichts sey, als ein zu den Füßen des Throns gemeinschaftlich niedergekegter Wunsch, daß der König ein solches Gesetz an die Kammer möge gelangen laßen; denn der König habe jederzeit die
Initiative, und die Kammern könnten nur einen Wunsch äußern. Dann erst, wenn der König das Ge⸗ setz in Vorschlag bringe, komme der Grundsatz der Oef— fentlichkeit in Anwendung. So lange nur die Rede von einem Wunsche sey, müße die Kammer sich in ge⸗ heimer Sitzung berathen; so lange müße Alles in den Gränzen einer heilsamen Vorsicht bleiben, um die Wir⸗ kung eines unverständigen, unbedachtsamen, oft ge— fährlichen Antrages auf die Meinung zu verhüten. Daß alles, was in den geheimen Sitzungen vorgehe, bekannt werde, daß man die Reden drucken laße, daß die Zeitungen davon erzählten, sey zwar gegründet; allein davon habe die Kammer keine Kenntniß zu neh—⸗ men, das sey zufällig (man lacht) und könne die Re—
gel nicht ändern. Herr Courvoisier trat dieser
Meinung bei, nannte die öffentliche Bekanntwerdung
der geheimen Verhandlungen einen Mißbrauch, der
nicht von der Kammer selbst als ein Recht sanktionirt werden müße. „Weil das Uebel vorhanden ist,“ fuhr er fort, „muß es denn deshalb fortdauren? Ist es ausgemacht, daß die Zeitungen immer die Freiheit haben werden, das Publikum von unsern geheimen Sitzungen zu unterhalten? Mir wenigstens scheint es sehr zwei⸗ felhaft, und ich hoffe, daß die Mehrheit der Kammer, wenn wir das Gesetz über die Preßfreiheit in Berathung ziehn, die Nothwendigkeit erkennen werde, das Ge— heimniß unscer Verhandlungen zu bewahren, damit nicht eine Vorsicht, die zu den wohlthätigsten An⸗ ordnungen der Charte gehört, in eine Täuschung
entarte. Man muß einsehn, daß der Wunsch der eis
nen Kammer, dem die Andre beitritt, nur eine ver⸗ trauliche Mittheilung der Kammern an die Regierung ist, daß ein solcher Wunsch nicht dazu bestimmt seyn
soll und seyn kann, die Meinung zu erhitzen, durch die
Oeffentlichkeit die Gährung der Partheien zu befördern,
die Petitionen zu vervielfältigen, in den Buden und
Werkstäten herumgetragen zu werden u. . Die Kammer entschied sich mit großer Stimmenmehrheit für die geheime Sitzung, in welcher Graf Simeon den Bericht der Kommißion für die Annahme des Vorschlages der Kammer erstattete. Man hat zunächst der Druck des Berichts verordnet.
Einige Deputirte, unter ihnen la Fayette, ha⸗ ben mehre Bände von Petitionen in Bezug auf die
Aufrechthaltung des Wahlgesetzes im Büreau der
Kammer gestern niedergelegt. Man zählt jetzt a6g Pairs; von den älteren 206 hatten Jo noch keine Majorate errichtet.
London, vom 12. März. Nach unsern Zeitun— .
gen scheint man willens zu seyn, das Verfahren des
Gouverneurs von Ceylon, Sir Brownrigg, in Bezug auf den von ihm angefangenen Krieg vor das
Parlament zu bringen. Er hatte, wie sein Vorfahr, die bestimmte Weisung, sich auf die von der Hollän—⸗
dischen Regierung an England abgetretene Küste zu
beschränken, und das Innere des Landes, als nicht zum Brittischen Gebiet gehörig, unabhangig zu respek ·
tiren. Er soll jedoch auf die Vorspiegelungen eines ehemaligen Ministers des Königs von Kandy der Ver⸗ suchung, die ganze Insel zu erobern, nicht haben wi⸗ berstehen können. Der bisherige Verlust wird auf ooo Menschen und 8oo, ooo Pfund berechnet.
Das Unterhaus hat eine Nachweisung über den Belauf aller in die Bank gelegten öffentlichen Gelder gefodert.
Den 10. d. ereignete sich der seltene Fall, daß auf Cloyd's nur ein einziges Schiff als angekommen angezeigt war; und noch merkwürdiger ist es vielleicht daß an demselben Tage kein Schiff beim Zolle ange⸗ sagt, und keins bei Gravesend vorbeigekommen (d. h. ausgelaufen) war.
In Dublin hat man das Militair zu einer Ad— dreße gegen die Petition der Katholiken anzustiften versucht. Nach den Gesetzen sind solche Addreßen bei harter Strafe untersagt, daher der Kommandeur seine Soldaten dringend dagegen gewarnt hat.
Die Schuld der ostindischen Kompagnie in In⸗ dien wird in unsern Blättern auf 34a, 184, 157 Pfund angegeben, größtentheils zinsbar zu 6 Procent.
Nach Briefen aus Lißabon hatte die Regentschaft den Befehl erhalten, so viel baares Geld als möglich nach Brasilien zu schicken. Dagegen soll es in Lißa— bon selbst so sehr an Geld jgefehlt haben, daß man noch nicht im Stande gewesen ist, gegen einen an der Mündung des Tajo kreuzenden Insurgentenkaper, der schon im Angesicht der Kastelle mehre Schiffe ge⸗ nommen und geplündert, eine Fregatte aus zurüsten.
Man hat 81 Engl. Zollbeamte, weil sie sich be⸗ stechen ließen, abgesetzt.
München, vom 14. März. In den Sitzungen der Kammer der Abg eordneten vom 10. und 15. d. M. ward die Berathung über den Antrag auf eine Cen— sur⸗Instruktion fortgesetzt.
In der letzten Sitzung legte der Finanzminister den Entwurf eines neuen Stempelgesetzes vor, und entwickelte deßen Gründe. Sodann ward der Entwurf eines Gesetzes über die Peräquation der Kriegskosten für die sechs älteren Kreife vorgelegt, auch der Antrag des Abgeordneten von Hornthal auf Einführung der Deffentlichkeit, der Gerichtspflege verlesen. Er enthält eine ausführliche und lebhafte Darstellung der Gebrechen unsrer Justizverwaltung.
Frankfurt a. M., vom 16. März. In der Sitzun der Bundes tags versamiung vom 4. d. ward ein 8 1 Königl. Sächsischen Gesandschaft wegen Eintheilung der . zum — vorgelegter konciliato⸗ rischer Plan in nähere Berathung gezogen. i sem Plan soll e,, .
a) das VIII. Armee⸗Korps bestehen:
in Würtemberg .. 13,955 M. Baden . 10,000 Großherzogthum Heßen 6, 195 Heßen⸗Homburg .. a200 Frankfurtt.. .. 479 Hohenzollern. 501 Lichtenstein -=. 55
ö
31, 385 M. b) das IX. Korps: in Königreich Sachsen . ⸗Herzoge von Sachsen ; Anhalt .
12,00 M. 3, 498 2 1, 224 5, 679 2, 556 3, 0oa8 2, 010
990 745
Kurheßen ö ö Luxemburg . v Naßau .. ö
w wm w
Weimar.. Schwarzburg nee,,
n n w , , n w
8 n n n 18
31, 30 M.
Preußen erklärte hierüber: Se. Maj. könnten sich zwar vorzugsweise nur für den vom Ausschuße vorgeschlagenen Plan entscheiden!, wollten aber auch Ihre Zustimmung dem von Königl. Sächsischer Seite in He gebrachten Plane nicht versagen, wenn er die Mehrheit für sich haben und als das sicherste Mittel
betrachtet werden sollte, die noch streitigen Ansichten zu vereinen.
Kurheßen und Heßen⸗-Darmstadt erklärten dagegen übereinstimmend: daß sie von der Verbindung ihrer Kontingente zu einer Division niemals abgehn, sich aber die Zutheilung dieser Division zu einem oder dem andern Korps, unter Beachtung der Direktiv⸗ Normen, gern gefallen laßen wollten.
Würtemberg erklärte sich gegen den Plan des Bundestags- Ausschußes, trat aber dem konciliatori⸗ schen bei. Das lötzte geschah von allen übrigen, mit Ausnahme von Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg,
deren Gesandte noch nicht mit Instruktion versehen waren.
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Bemerkungen über den, in ber Spenerschen Zeitung vom 16. d. be⸗ findlichen Aufsatz der hiesigen Stadtverordneten Humbert und Krutisch.
Daß die Natural-Einquartirung eine große Be⸗ lästigung der Einwohner sey, daß die Regierung eben deshalb die größten Anstrengungen gemacht habe, und fortwährend mache um die Kasernenbaue zu vollen. den, haben wir früher schon bemerkt. Die Rede ist nur von der übertriebenen Kosten-Berechnung, welche man darüber anlegt; ein Unternehmen, welches allein wir bekämpfen, da es nur dazu führen kann, ein völlig unbegründetes Mißvergnügen zu erregen. Auch die Herrn Stadtverordneten Humbert und Krutisch scheinen in ihrer der hiesigen Zeitung beigefügten Nachweisung von dieser Ansicht geleitet zu seyn.
Auch ihnen scheint die Berechnung des Allgemei⸗ nen Anzeigers der Teutschen, welcher die Einquarti⸗ rungskosten der Stadt Berlin jährlich auf 600, oο0 Rthl. anschlägt, befremdend. Sie berechnen solche sür jedes der beiden Jahre 1817, und 1813 auf 419,851 Rthl.
Wiewohl wir uns überzeugt halten, daß die Herrn Stadtverordneten durch ihre Darstellung nur die Be⸗ lehrung und Beruhigung ihrer, durch den Allgemeinen Anzeiger vielleicht bedenklich gewordnen Mitbürger be— zweckt haben; so können wir doch nicht umhin, ihnen
bemerklich zu machen, daß sie diesen Zweck weit siche⸗ rer und vollständiger erreicht haben würden, wenn sie die Jahre 1817 und 1815 nicht zusammengeworfen, wenn sie die aus Akten und Rechnungen geschöpften Data richtiger geordnet, und wenn sie sich nicht einer zu großen Willkühr vertrauenvoll hingegeben hätten. Jetzt sind sie, obwohl mit einiger aus dem Anblick der Akten hervorgegangenen Mäßigung, in den Fehler des Allgemeinen Anzeigers verfallen, den sie doch haben vermeiden wollen. Wir wollen auch ihre Arbeit be leuchten. Sie weisen 15 die baaren Geld⸗Abgaben nach.
Da sie die Jahre 181 und 1818 zusammenweer fen, so bringen sie einen Durchschnitt von ach, 98) Rthl. als baare Einnahme und zugleich Ausgabe fär das
eigentliche Serviswesen der Stadt heraus.
Ganz unstreitig hat das Jahr 1818 eine weit grö⸗ ßere Einnahme gewährt, als 1817, weil die ungemeine Steigerung der Miethen die Abgaben der Miether äu⸗ ßerst erhöhet hat. Indeß kommt es uns hierauf nicht an, da nur die Verhältniße zwischen den Eigenth mern und Miethern dadurch verdunkelt werden. ;
Wir können hier nur bemerken, daß, wie hoch auch die Einnahme unter dem Titel der Haus⸗Eigner⸗ und Mieth⸗Abgaben steigen möge, die Seryvis⸗ Ausgaben hievon doch ganz unabhangig stndy⸗